Rechtsprechung
| LG Baden-Baden, 03.12.2012 - 2 T 65/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
§ 45k Abs. 2 Satz 1 TKG
Einstweiligen Verfügung gegen die Sperrung eines Internet- und Telefonanschlusses wegen Zahlungsverzugs - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Entsperrung des Telefon- und Internetanschlusses per einstweiliger Verfügung bei Zahlungsverzug mit einem Rechnungsbetrag von weniger als 75,00 EUR
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Sperrung eines Telefonanschlusses wegen Zahlungsverzugs kann mit einstweiliger Verfügung aufgehoben werden, wenn Anbieter gegen § 45k TKG verstößt
- internet-law.de (Kurzinformation)
Anschlusssperrung per einstweiliger Verfügung aufgehoben
- lawblog.de (Kurzinformation)
Keine Telefonsperre bei Kleinbeträgen
Verfahrensgang
- AG Bühl, 13.11.2012 - 7 C 275/12
- LG Baden-Baden, 03.12.2012 - 2 T 65/12
