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   VGH Hessen, 09.08.2006 - 2 TG 1400/06   

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VGH Hessen, 09.08.2006 - 2 TG 1400/06 (https://dejure.org/2006,28573)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.08.2006 - 2 TG 1400/06 (https://dejure.org/2006,28573)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. August 2006 - 2 TG 1400/06 (https://dejure.org/2006,28573)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Neustadt, 01.06.2006 - 3 L 685/06

    Keine direkte Eingriffsmöglichkeit der Verwaltung bei Erteilung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2006 - 2 TG 1400/06
    Ob es zu einer hinreichenden Klärung der Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten des ordentlichen Wohnsitzes durch die Rechtsprechung des EuGH gehindert sind, in einem solchen Fall von der den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie einschränkenden Befugnis gemäß Art. 8 Abs. 2 Gebrauch zu machen, durch die Entscheidung des EuGH vom 6. April 2006 gekommen ist - dort hatte der Kläger seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und sich dort einer medizinischen und einer psychologischen Begutachtung unterzogen -, vermag der beschließende Senat hier nicht abschließend zu beurteilen; er hält deshalb? im Unterschied zu dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 26. Juni 2006 - 4 MB 44/06 - <3 B 60/06>, vgl. auch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 29. Mai 2006 - Au 3 S 06.600 - und des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 1. Juni 2006 - 3 L 685/06.NW -, zitiert nach www.fahrerlaubnisrecht.de) - in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2006 - 2 TG 1400/06
    Insoweit ist das Verwaltungsgericht der einschlägigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (seit dem Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 TG 2511/05 -,DAR 2006, 345 ff. = VRS 110, 235 ff. mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) und nicht der gegenteiligen Ansicht des OVG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 15. August 2005- 7 B 11021/05 -, DAR 2005, 650 = NJW 2005, 3228 = NZV 2005, 605) gefolgt.
  • VGH Hessen, 16.12.2005 - 2 TG 2511/05

    EU-Führerschein; Anerkennung im Inland; Alkoholproblematik

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2006 - 2 TG 1400/06
    Insoweit ist das Verwaltungsgericht der einschlägigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (seit dem Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 TG 2511/05 -,DAR 2006, 345 ff. = VRS 110, 235 ff. mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) und nicht der gegenteiligen Ansicht des OVG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 15. August 2005- 7 B 11021/05 -, DAR 2005, 650 = NJW 2005, 3228 = NZV 2005, 605) gefolgt.
  • VG Augsburg, 29.05.2006 - Au 3 S 06.600

    Straßenverkehrsrecht: Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis, Aberkennung

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2006 - 2 TG 1400/06
    Ob es zu einer hinreichenden Klärung der Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten des ordentlichen Wohnsitzes durch die Rechtsprechung des EuGH gehindert sind, in einem solchen Fall von der den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie einschränkenden Befugnis gemäß Art. 8 Abs. 2 Gebrauch zu machen, durch die Entscheidung des EuGH vom 6. April 2006 gekommen ist - dort hatte der Kläger seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und sich dort einer medizinischen und einer psychologischen Begutachtung unterzogen -, vermag der beschließende Senat hier nicht abschließend zu beurteilen; er hält deshalb? im Unterschied zu dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 26. Juni 2006 - 4 MB 44/06 - <3 B 60/06>, vgl. auch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 29. Mai 2006 - Au 3 S 06.600 - und des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 1. Juni 2006 - 3 L 685/06.NW -, zitiert nach www.fahrerlaubnisrecht.de) - in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 MB 44/06
    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2006 - 2 TG 1400/06
    Ob es zu einer hinreichenden Klärung der Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten des ordentlichen Wohnsitzes durch die Rechtsprechung des EuGH gehindert sind, in einem solchen Fall von der den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie einschränkenden Befugnis gemäß Art. 8 Abs. 2 Gebrauch zu machen, durch die Entscheidung des EuGH vom 6. April 2006 gekommen ist - dort hatte der Kläger seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und sich dort einer medizinischen und einer psychologischen Begutachtung unterzogen -, vermag der beschließende Senat hier nicht abschließend zu beurteilen; er hält deshalb? im Unterschied zu dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 26. Juni 2006 - 4 MB 44/06 - <3 B 60/06>, vgl. auch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 29. Mai 2006 - Au 3 S 06.600 - und des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 1. Juni 2006 - 3 L 685/06.NW -, zitiert nach www.fahrerlaubnisrecht.de) - in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.
  • VG Freiburg, 01.06.2006 - 1 K 752/06

    Ausländische Fahrerlaubnis; Anerkennung; Entziehung; Rechtsmissbrauch;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2006 - 2 TG 1400/06
    Im Ergebnis mit dem Verwaltungsgericht Freiburg (Beschluss vom 1. Juni 2006 -1 K 752/06 -, vgl, auch Verwaltungsgericht Chemnitz. Beschluss vom 5. Juli 2006 - 2 K1025/05 -, juris) ist der beschließende Senat vielmehr der Auffassung, dass Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie auch nach dem Beschluss des EuGH vom 6. April 2006 nicht so eng und formal auszulegen ist, dass die nationale Fahrerlaubnisbehörde sehenden Auges eine erhebliche Verkehrsgefährdung für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer durch einen infolge seiner Alkoholproblematik womöglich fahruntauglichen Fahrerlaubnisinhaber hinzunehmen hätte und allein auf Grund des formalen Umstandes des Vorliegens einer ausländischen Fahrerlaubnis wider besseres Wissen davon ausgehen müsste, dass damit die Wiedererlangung der Fahreignung durch die ausländische Führerscheinbehörde dokumentiert worden sei, auch wenn diese ersichtlich aus Unkenntnis von der Alkohol- oder Drogenproblematik keine eigene weitergehende medizinische Eignungsuntersuchung angestellt hat und daher mit der Erteilung der Fahrerlaubnis ersichtlich nicht die Aussage treffen könnte, der Betreffende sei auch unter diesem Aspekt wieder fahrtauglich.
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2006 - 2 TG 1400/06
    Es erscheint aber - auch in Kenntnis der jüngsten Entscheidung des EuGH (Beschluss vom 6. April 2006 - C-227/05 - , NJW 2006, 2173) - weiterhin zweifelhaft, ob diese Auslegung es entsprechend der Auffassung des Antragstellers auch in Fällen der vorliegenden Art dem Anerkennungsstaat gebietet, (ohne eigene Oberprüfungsbefugnis) das Ergebnis einer Eignungsprüfung im Verfahren der Erteilung der Fahrerlaubnis im Ausstellungsstaat ohne weiteres hinzunehmen und erst ein erneutes AuffäIligwerden nach Erteilung der EU-Fahrerlaubnis zum Anlass dafür zu nehmen, die nach innerstaatlichem Recht vorgesehenen Maßnahmen auf der Grundlage des Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie zu ergreifen.
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2006 - 2 TG 1400/06
    In seinem Beschluss vom 16. Dezember 2005 hat sich der Senat auf den Standpunkt gestellt, dass auch dann, wenn die Anwendbarkeit der nationalen Eignungsüberprüfungs- und Fahrerlaubnisentziehungsvorschriften im Hinblick auf den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine in der Auslegung durch den EuGH auf solche Umstände beschrankt sein sollte, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis aufgetreten sind, eine solche Auslegung des Gemeinschaftsrechts in dem vorliegenden Eilverfahren nicht zwingend zu einem für den Antragsteller günstigeren Ergebnis führen würde; denn auch unter dieser Prämisse könnten nur solche Sachverhalte als Grundlage für Überprüfungsmaßnahmen und gegebenenfalls Fahrerlaubnisentziehungen ausgeschlossen sein, die zum Zeitpunkt der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis in ihrem tatsächlichen Verlauf bereits abgeschlossen waren (vgl. Beschluss des Niedersächs. Oberverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2005-12ME 288/05-t DAR 2005, 704ff-).
  • OVG Sachsen, 28.07.2009 - 3 B 60/06

    Versammlung; Verbotsauflagen zum Schutz der öffentlichen Ordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2006 - 2 TG 1400/06
    Ob es zu einer hinreichenden Klärung der Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten des ordentlichen Wohnsitzes durch die Rechtsprechung des EuGH gehindert sind, in einem solchen Fall von der den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie einschränkenden Befugnis gemäß Art. 8 Abs. 2 Gebrauch zu machen, durch die Entscheidung des EuGH vom 6. April 2006 gekommen ist - dort hatte der Kläger seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und sich dort einer medizinischen und einer psychologischen Begutachtung unterzogen -, vermag der beschließende Senat hier nicht abschließend zu beurteilen; er hält deshalb? im Unterschied zu dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 26. Juni 2006 - 4 MB 44/06 - <3 B 60/06>, vgl. auch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 29. Mai 2006 - Au 3 S 06.600 - und des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 1. Juni 2006 - 3 L 685/06.NW -, zitiert nach www.fahrerlaubnisrecht.de) - in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 16 B 989/06

    EU-Führerscheintourismus hilft nicht bei Entzug der Fahrerlaubnis

    OVG, Beschluss vom 29.6.2006 - 2 EO 240/06 - Hess. VGH, Beschluss vom 9.8.2006 - 2 TG 1400/06 -, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 15.8.2006 - 12 ME 123/06 -, a.a.O.; OVG M.-V., Beschluss vom 29.8.2006 - 1 M 46/06 - anderer Ansicht VG Augsburg, Beschluss vom 29.5.2006 - Au 3 S 06.600 -, a.a.O.; VG Neustadt, Beschlüsse vom 30.5.2006 - 3 L 745/06.NW - und vom 1.6.2006 - 3 L 685/06.NW -, jeweils a.a.O.; OVG Schl.-H., Beschluss vom 20.6.2006 - 4 MB 44/06 -, a.a.O., führt die vorzunehmende Interessenabwägung zu einem eindeutigen Überwiegen der vom Antragsgegner ins Feld geführten öffentlichen Belange, die dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs Rechnung tragen und somit dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter dienen.
  • VG Gießen, 07.11.2006 - 6 E 1359/06

    Fehlende Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis wegen Rechtsmissbrauchs.

    Darüber hinaus könnte auch eine nicht dauerhaft bewältigte Alkohol- oder Drogenproblematik als Mangel anzusehen sein, der von seiner Natur her geeignet ist, in die Gegenwart fortzuwirken und der sich deshalb ständig neu aktualisiert (vgl. dazu Hessischer VGH, Beschluss vom 09.08.2006, Az.: 2 TG 1400/06, unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 16.12.2005, DAR 2006, 345 und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.10.2005, a. a. O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2006 - 16 B 1363/06

    Führerscheintourismus - Beweis: Google

    OVG, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 -, ebd.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 -, Juris; Hess. VGH, Beschluss vom 9. August 2006 - 2 TG 1400/06 -, http://www.fahrerlaubnisrecht.de; Nds. OVG, Beschluss vom 15. August 2006 - 12 ME 123/06 -, Juris; OVG MV, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 M 46/06 -, Juris; anderer Ansicht VG Augsburg, Beschluss vom 29. Mai 2006 - Au 3 S 06.600 -, DAR 2006, 527; VG Neustadt, Beschlüsse vom 30. Mai 2006 - 3 L 745/06.NW - und vom 1. Juni 2006 - 3 L 685/06.NW -, http://www.fahrerlaubnisrecht.de; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 4 MB 44/06 -, ebd., führt die vorzunehmende Interessenabwägung zu einem eindeutigen Überwiegen der vom Antragsgegner ins Feld geführten öffentlichen Belange, die dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs Rechnung tragen und somit dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter dienen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2006 - 16 B 1106/06
    OVG, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 -, ebd.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 -, Juris; Hess. VGH, Beschluss vom 9. August 2006 - 2 TG 1400/06 -, http://www.fahrerlaubnisrecht.de; Nds. OVG, Beschluss vom 15. August 2006 - 12 ME 123/06 -, Juris; OVG MV, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 M 46/06 -, Juris; anderer Ansicht VG Augsburg, Beschluss vom 29. Mai 2006 - Au 3 S 06.600 -, DAR 2006, 527; VG Neustadt, Beschlüsse vom 30. Mai 2006 - 3 L 745/06.NW - und vom 1. Juni 2006 - 3 L 685/06.NW -, http://www.fahrerlaubnisrecht.de; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 4 MB 44/06 -, ebd.; offen nunmehr OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06 -, Juris, führt die vorzunehmende Interessenabwägung zu einem eindeutigen Überwiegen der vom Antragsgegner ins Feld geführten öffentlichen Belange, die dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs Rechnung tragen und somit dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter dienen.
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