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   VGH Hessen, 16.01.2006 - 2 TG 2606/05   

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https://dejure.org/2006,2819
VGH Hessen, 16.01.2006 - 2 TG 2606/05 (https://dejure.org/2006,2819)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.01.2006 - 2 TG 2606/05 (https://dejure.org/2006,2819)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Januar 2006 - 2 TG 2606/05 (https://dejure.org/2006,2819)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 45 Abs 1 S 2 Nr 3 StVO, § 1 Abs 1 FStrG, § 2 FStrG, § 80 Abs 5 S 1 VwGO
    Bundesstraße als Mautausweichstrecke; LKW-Durchfahrverbot; Schutz der Wohnbevölkerung

  • nomos.de PDF, S. 26 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    LKW-Fahrberbot für Mautausweichstrecken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Rechtmäßigkeit eines LKW-Fahrverbotes auf einem Autobahnabschnitt; Beeinträchtigung der Rechte der Betreiberin einer speziellen LKW-Tankstelle

  • Judicialis

    StVO § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; ; StVO § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 6; ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsrecht: LKW-Fahrverbot auf Bundesstraßen - Bundesstraße, Erprobung, Fahrverbot, Lastkraftwagen, Lärmschutz, Mautpflicht, Wohnbevölkerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Teilsperrung der B 27 für den LKW-Durchgangsverkehr bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zuviel LKW-Lärm - Betreiber einer Tank- und Rastanlage muss Teilsperrung einer Bundesstraße für den LKW-Durchgangsverkehr hinnehmen - Teilsperrung der B 27 für den Lkw-Durchgangsverkehr bestätigt

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 26 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    LKW-Fahrberbot für Mautausweichstrecken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 192 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2006, 832
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 12.11.1992 - 2 TG 1527/92

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verkehrszeichen (hier: Sperrung einer Straße für

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.2006 - 2 TG 2606/05
    Die vorstehenden Überlegungen führen zu der Feststellung, dass in diesen Fällen die von der zuständigen Behörde in Anspruch genommenen Anordnungsgründe ein solches Gewicht haben müssen, das demjenigen des Leitschutzguts der (verkehrsbezogenen) öffentlichen Sicherheit (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StVO) entspricht (vgl. Steiner, a.a.O., Seite 343 unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 12. November 1992 - 2 TG 1527/92 -, NVwZ-RR 1993, 389 ff.).

    Eine solche gerichtliche Beseitigungsanordnung hängt aber von ähnlich strengen Voraussetzungen ab, wie sie für den Anordnungsanspruch für eine einstweilige Regelungsanordnung im Sinne des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO gelten, deren Erlass die Entscheidung in der Hauptsache - zumindest für die Dauer des Hauptsacheverfahrens in nicht mehr rückgängig zu machender Weise - vorwegnimmt (vgl. Senatsbeschluss vom 12. November 1992, a.a.O., sowie Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 80 Rz. 176, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • VGH Hessen, 19.10.1992 - 2 TH 246/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung einer verkehrsbeschränkenden

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.2006 - 2 TG 2606/05
    An der zwingend auf den Erprobungscharakter des streitgegenständlichen Verkehrsverbots hinweisenden Befristung muss sich der Antragsgegner nach Maßgabe der Senatsrechtsprechung (Beschluss vom 19. Oktober 1992 - 2 TH 246/92 -, UPR 1993, 74 ff. m.w.N.) festhalten lassen.
  • VGH Hessen, 27.01.2003 - 9 TG 6/03

    Kontrollumfang in der Beschwerdeinstanz; Aufenthaltsbefugnis aufgrund

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.2006 - 2 TG 2606/05
    Dieses Verständnis des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO steht im Einklang mit dem aus der Entstehungsgeschichte der Norm erkennbaren Zweck der mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetzesänderung, nämlich das Beschwerderecht zu vereinfachen, ohne zum früheren Rechtszustand der zulassungsfreien Beschwerde mit voller Überprüfung der angegriffenen Entscheidung zurückzukehren (vgl. Beschlüsse des OVG Berlin vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 -, NVwZ-Beil. I 9/2002, 98 f. und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Januar 2003 - 9 TG 6/03 - sowie Kopp/Schenke, a.a.O., § 146 Rz. 43 mit zahlreichen Nachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2005 - 8 A 2350/04

    Lärmschutz durch verkehrsrechtliche Maßnahmen an der Detmolder Straße (B 66) in

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.2006 - 2 TG 2606/05
    Jedenfalls wäre voraussichtlich eine Beschränkung auf derartige Schutzvorkehrungen und damit der Verzicht auf ein weiträumig angelegtes Verkehrsverbot für Lastkraftwagen gerade auch im Hinblick auf § 45 Abs. 9 StVO nicht als ermessensfehlerhaft zu beanstanden, falls ein von Verkehrslärm betroffener Anwohner ein straßenverkehrsbehördliches Einschreiten zur Minderung der von einer Bundesstraße ausgehenden Lärmbelastung gerichtlich erzwingen wollte (vgl. zu einer derartigen Fallkonstellation die Urteile des OVG Nordrhein-Westfalen vom 1. Juni 2005 - 8 A 2350/04 -, juris-Dokument Nr.: MWRE 205012632 und vom 2. Dezember 1997 - 25 A 4997/96 -, NVwZ-RR 1998, 627 ff.).
  • OVG Berlin, 12.04.2002 - 8 S 41.02

    Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.2006 - 2 TG 2606/05
    Dieses Verständnis des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO steht im Einklang mit dem aus der Entstehungsgeschichte der Norm erkennbaren Zweck der mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetzesänderung, nämlich das Beschwerderecht zu vereinfachen, ohne zum früheren Rechtszustand der zulassungsfreien Beschwerde mit voller Überprüfung der angegriffenen Entscheidung zurückzukehren (vgl. Beschlüsse des OVG Berlin vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 -, NVwZ-Beil. I 9/2002, 98 f. und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Januar 2003 - 9 TG 6/03 - sowie Kopp/Schenke, a.a.O., § 146 Rz. 43 mit zahlreichen Nachweisen).
  • VGH Hessen, 07.03.1989 - 2 UE 319/84

    Verwaltungsakt; Nachholung der Begründung; Nachtfahrtverbot für Lastkraftwagen;

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.2006 - 2 TG 2606/05
    Auch die Bevölkerung, die an einer Bundesstraße wohnt, welche in erheblichem Umfang als Umfahrung einer für den Schwerlastverkehr seit jeher problematischen und seit dem 1. Januar 2005 noch weniger attraktiven Autobahnstrecke dient, verfügt nämlich über ein berechtigtes und im Rahmen einer Entscheidung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO entsprechend gewichtiges Interesse daran, dass hinreichend sorgfältig ermittelt und sodann alsbald aufgrund tragfähiger tatsächlicher Erkenntnislage entschieden wird, ob und ggfs. welche geeigneten und erforderlichen Maßnahmen zu ihrem Schutz vor gesundheitsgefährdendem Lärm zu ergreifen sind (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 7. März 1989 - 2 UE 319/84 -, NJW 1989, 2767 ff., und den Beschluss des Bayer. VGH vom 27. November 1986 - Nr. 11 CS 86.02244 -, BayVBl. 1987, 372 f.).
  • BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90

    Teileinziehung einer Straße ist keine Enteignung

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.2006 - 2 TG 2606/05
    Chancen und Verdienstmöglichkeiten, die die Antragstellerin durch das Vorgehen der Straßenverkehrsbehörde in wesentlichem Umfang beeinträchtigt sieht, sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 11. September 1990 - 1 BvR 988/90 -, NVwZ 1991, 358 mit zahlreichen Nachweisen) durch Art. 14 Abs. 1 GG nicht geschützt; das gilt auch für Vorteile, die sich aus dem bloßen Fortbestand einer günstigen Rechtslage - hier etwa in Form eines lediglich nachts geltenden LKW-Fahrverbots - ergeben.
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.2006 - 2 TG 2606/05
    Ein eigenes Recht darauf, dass Dritte die in Rede stehende Teilstrecke der B 27 ohne das am 3. August 2005 verfügte Verkehrsverbot benutzen dürfen, billigt die Rechtsordnung der Antragstellerin als Straßenanliegerin (vgl. zur Reichweite des sog. Anliegergebrauchs den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Mai 1999 - 4 VR 7.99 -, NZV 1999, 438) nämlich nicht zu.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1997 - 25 A 4997/96

    Verurteilung zur Neubescheidung; Beschwer; Rechtliche Beurteilung; Zeitpunkt der

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.2006 - 2 TG 2606/05
    Jedenfalls wäre voraussichtlich eine Beschränkung auf derartige Schutzvorkehrungen und damit der Verzicht auf ein weiträumig angelegtes Verkehrsverbot für Lastkraftwagen gerade auch im Hinblick auf § 45 Abs. 9 StVO nicht als ermessensfehlerhaft zu beanstanden, falls ein von Verkehrslärm betroffener Anwohner ein straßenverkehrsbehördliches Einschreiten zur Minderung der von einer Bundesstraße ausgehenden Lärmbelastung gerichtlich erzwingen wollte (vgl. zu einer derartigen Fallkonstellation die Urteile des OVG Nordrhein-Westfalen vom 1. Juni 2005 - 8 A 2350/04 -, juris-Dokument Nr.: MWRE 205012632 und vom 2. Dezember 1997 - 25 A 4997/96 -, NVwZ-RR 1998, 627 ff.).
  • VGH Bayern, 27.11.1986 - 11 CS 86.02244
    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.2006 - 2 TG 2606/05
    Auch die Bevölkerung, die an einer Bundesstraße wohnt, welche in erheblichem Umfang als Umfahrung einer für den Schwerlastverkehr seit jeher problematischen und seit dem 1. Januar 2005 noch weniger attraktiven Autobahnstrecke dient, verfügt nämlich über ein berechtigtes und im Rahmen einer Entscheidung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO entsprechend gewichtiges Interesse daran, dass hinreichend sorgfältig ermittelt und sodann alsbald aufgrund tragfähiger tatsächlicher Erkenntnislage entschieden wird, ob und ggfs. welche geeigneten und erforderlichen Maßnahmen zu ihrem Schutz vor gesundheitsgefährdendem Lärm zu ergreifen sind (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 7. März 1989 - 2 UE 319/84 -, NJW 1989, 2767 ff., und den Beschluss des Bayer. VGH vom 27. November 1986 - Nr. 11 CS 86.02244 -, BayVBl. 1987, 372 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 MB 10/23

    Möglichkeit der Auswahl eines Bewerbers in einem erneuten, fehlerfreien

    Das Beschwerdegericht hat seine Prüfung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes darüber hinaus an den in § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO ausdrücklich aufgeführten §§ 80, 80a und 123 VwGO auszurichten und dem Rechtsgedanken des § 144 Abs. 4 VwGO entsprechend stets zu prüfen, ob eine nach den Darlegungen des Beschwerdeführers fehlerhaft begründete Entscheidung des Verwaltungsgerichts - wie hier - aus anderen Gründen im Ergebnis gleichwohl richtig ist (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 18. März 2002 - 7 B 315/02 -, juris Rn. 5; VGH München, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 1 CS 03.60 -, juris Rn. 16; VGH Kassel, Beschluss vom 16. Januar 2006 - 2 TG 2606/05 -, juris Rn. 10; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 7 ME 27/19 -, juris Rn. 5; VGH Mannheim, Beschluss vom 18. September 2019 - 3 S 1930/19 -, juris Rn. 9).
  • VGH Hessen, 15.05.2009 - 2 A 2307/07

    Wirksamwerden eines Verkehrszeichens als Verwaltungsakt in Form der

    Unabhängig davon, dass die hier streitgegenständlichen Überholverbote für bestimmte Autobahnabschnitte anders als sog. "statusnahe" straßenverkehrsbehördliche Anordnungen, wie z.B. LKW-Nachtfahr- oder Durchfahrverbote für Mautausweichstrecken, ihrem Gehalt nach wesentlich geringer in die Widmung von Bundesfernstraßen gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetzes ( FStrG ) eingreifen, kann grundsätzlich auch ein widmungsgemäßer Verkehr bzw. eine widmungsgemäße Verkehrsart durch straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen und Anordnungen ausgeschlossen werden, sofern die vom Bund vorgegebene Konzeption des Fernstraßenverkehrs dadurch nicht in Frage gestellt wird (siehe hierzu: Hess. VGH , Beschluss vom 16. Januar 2006 - 2 TG 2606/05 -, NVwZ-RR 2006, 832 = UPR 2006, 241 = ZUR 2006, 248 = VerkMitt 2006 Nr. 56, m.w.N.; Sauthoff in: Müller/Schulz, a.a.O., Rdnr. 8 ff. zu § 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2007 - 8 A 3113/06

    Über Lärmschutz an der B 1 in Dortmund muss neu entschieden werden

    Auf die vom Beklagten in diesem Zusammenhang angesprochene Frage, ob die Überlagerungs- und Verdrängungswirkung straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen zu Lasten der Widmung und des widmungsmäßigen Verkehrs auf Bundesstraßen es erfordert, dass die für die Anordnung der Verkehrsbeschränkung sprechenden Gründe ein Gewicht haben müssen, das demjenigen des Leitschutzgutes der (verkehrsbezogenen) öffentlichen Sicherheit (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StVO) entspricht, vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 16. Januar 2006 - 2 TG 2606/05 - , UPR 2006, 241; Steiner, DAR 1994, 341, kommt es hier nicht an.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 1. Juni 2005 - 8 A 2350/04 -, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 16. Januar 2006 - 2 TG 2606/05 -, a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 11 CS 06.2450 -, DAR 2007, 223.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2007 - 8 A 3518/06

    Über Lärmschutz an der B 1 in Dortmund muss neu entschieden werden

    Auf die vom Beklagten in diesem Zusammenhang angesprochene Frage, ob die Überlagerungs- und Verdrängungswirkung straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen zu Lasten der Widmung und des widmungsmäßigen Verkehrs auf Bundesstraßen es erfordert, dass die für die Anordnung der Verkehrsbeschränkung sprechenden Gründe ein Gewicht haben müssen, das demjenigen des Leitschutzgutes der (verkehrsbezogenen) öffentlichen Sicherheit (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StVO) entspricht, vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 16. Januar 2006 - 2 TG 2606/05 - , UPR 2006, 241; Steiner, DAR 1994, 341, kommt es hier nicht an.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 1. Juni 2005 - 8 A 2350/04 -, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 16. Januar 2006 - 2 TG 2606/05 -, a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 11 CS 06.2450 -, DAR 2007, 223.

  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450

    Aufschiebende Wirkung der Klagen gegen Nachtfahrverbot auf der B 25 angeordnet

    Da das Straßenverkehrsrecht innerhalb seines Aufgabenbereichs, die Ausübung des Gemeingebrauchs aus "verkehrsbezogen-ordnungsrechtlichen", nicht hingegen aus sonstigen ordnungsrechtlichen Gründen zu regeln (vgl. BVerfG vom 9.10.1984 BVerfGE 67, 299/322 f.), das Straßenrecht "überlagert" (Steiner, a.a.O., S. 341), ist es grundsätzlich zulässig, dass ein Verkehr, der Bestandteil des an Bundesfernstraßen bestehenden Gemeingebrauchs ist, durch straßenverkehrsrechtliche Anordnungen der Landesbehörden beschränkt, ja sogar ausgeschlossen wird (HessVGH vom 16.1.2006 UPR 2006, 241/242).
  • VG Köln, 29.04.2022 - 18 K 3145/19

    Stadt Köln muss über Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h neu

    vgl. VG Gelsenkirchen, Urteile vom 8. September 2020 - 14 K 3555/16 - juris Rn. 93, und vom 21. Juni 2006 - 14 K 1655/03 - juris Rn. 93; VGH Kassel, Beschluss vom 16. Januar 2006 - 2 TG 2606/05 - juris Rn. 2.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2011 - 19 B 478/11

    Genehmigung der Gemeinschaftsschule Finnentrop rechtswidrig

    vgl. nur Hess. VGH, Beschluss vom 16.1.2006 2 TG 2606/05 -, NVwZ-RR 2006, 832 (834); OVG NRW, Beschlüsse vom 27.6.2003 1 B 442/03 -, NWVBl. 2004, 60 (61), und 18.3.2002 7 B 315/02 , NVwZ 2002, 1390 (1390); Bay. VGH, Beschluss vom 21.5.2003 1 CS 03/60 -, NVwZ 2004, 251; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., 2009, § 146, Rdn. 43, jeweils m. w. N.
  • VG Gelsenkirchen, 21.06.2006 - 14 K 1655/03

    Straßenverkehrsrechtliches Einschreiten, Lärmschutz, Anspruch auf Neubescheidung

    Insofern ist jedenfalls dem Grunde nach vgl. dazu Hessischer Verwaltungsgerichtshof (Hess.VGH), Beschluss vom 16. Januar 2006 - 2 TG 2606/05 -, UPR 2006, 241 unter Verweis auf Steiner, Zulässigkeit und Grenzen der verkehrsrechtlichen Anordnung von Nachtfahrverboten zu Lasten des Lastkraftwagenverkehrs auf Bundesstraßen, DAR 1994, 341 ff.
  • VG Köln, 29.04.2022 - 18 K 976/20

    Stadt Köln muss über Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h neu

    vgl. VG Gelsenkirchen, Urteile vom 8. September 2020 - 14 K 3555/16 - juris Rn. 93, und vom 21. Juni 2006 - 14 K 1655/03 - juris Rn. 93; VGH Kassel, Beschluss vom 16. Januar 2006 - 2 TG 2606/05 - juris Rn. 2.
  • VG München, 29.09.2014 - M 23 K 14.3323

    Verkehrsversuch; Tonnagebeschränkung; Ermessensbetätigung

    Erprobt werden dürfen auch Regelungen, deren dauerhafte Anordnung eine wegerechtliche Teileinziehung voraussetzen würden (Ferner/Bachmeier/Müller, Fachanwaltskommentar Verkehrsrecht, 2009, § 45 StVO, Rn. 43 m.w.N.; vgl. zur Jahresfrist auch: Hessischer VGH v. 19.10.1992 - 2 TH 246/92 juris Rn. 55 und v. 16.1.2006 - 2 TG 2606/05 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2011 - 19 B 479/11

    Genehmigung der Gemeinschaftsschule Finnentrop rechtswidrig

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