Rechtsprechung
   VGH Hessen, 19.10.1992 - 2 TH 246/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3062
VGH Hessen, 19.10.1992 - 2 TH 246/92 (https://dejure.org/1992,3062)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.10.1992 - 2 TH 246/92 (https://dejure.org/1992,3062)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Oktober 1992 - 2 TH 246/92 (https://dejure.org/1992,3062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 Abs 1 S 1 StVO, § 45 Abs 1 S 2 Nr 6 StVO
    (Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung einer verkehrsbeschränkenden Maßnahme gemäß StVO § 45 Abs 1 S 1 und 2 Nr 6)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 6

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 385 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1988 - 5 S 33/88

    Verkehrsberuhigung und -sicherung durch teilweise Straßensperrung

    Auszug aus VGH Hessen, 19.10.1992 - 2 TH 246/92
    Bei der Überprüfung einer auf der Grundlage des § 45 StVO getroffenen Ermessensentscheidung ist mit dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 14. September 1988 -- 5 S 33/88 --, VBlBW 1989 S. 225 ff. = UPR 1989 S. 232 ff.) davon auszugehen, daß die von der Widerspruchsbehörde geforderte Begründung (§ 73 Abs. 3 Satz 1 VwGO) nicht so umfassend sein muß, daß sich erschöpfend allein aus ihr alle für die Entscheidung maßgebenden Einzelheiten ergeben müßten.

    Wenn die Behörde Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durch (teilweise) Sperrung einer Straße für den Kraftfahrzeugverkehr verfügen will, muß sie aber, worauf der Antragsteller zutreffend hinweist, die Auswirkungen auf andere Straßen ermitteln und bei ihrer Ermessensentscheidung berücksichtigen (Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 14. September 1988, a. a. O.; vgl. auch Beschluß des OVG Bremen vom 10. Dezember 1990 -- 1 B 65/90 --, VRS 81 S. 72, 76 m. w. Nw.).

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus VGH Hessen, 19.10.1992 - 2 TH 246/92
    Angesichts einer solchen Verkehrsbelastung kann vielmehr auch unter Berücksichtigung der Situationsgebundenheit des an eine sechsstreifig ausgebaute Landesstraße angrenzenden Grundeigentums des Antragstellers zumindest ein subjektives Recht auf fehlerfreie Ausübung des der Straßenverkehrsbehörde durch § 45 StVO eingeräumten Ermessens (vgl. Urteil des BVerwG vom 4. Juni 1986 -- 7 C 76.84 --, BVerwGE 74 S. 234 ff.) gegeben sein, welches durch die Anordnung vom 16. September 1991 verletzt sein könnte.
  • VG Stuttgart, 17.06.1988 - 10 K 358/86
    Auszug aus VGH Hessen, 19.10.1992 - 2 TH 246/92
    Als rechtliche Schranke ist insoweit lediglich zu beachten, daß diese Bestimmung, wenn sie auch einschränkende Anwendungsvoraussetzungen nicht ausdrücklich aufführt, keine Handhabe dafür bietet, eine Verkehrsbeschränkung länger andauern zu lassen, als es nach dem Normzweck (vgl. hierzu die amtliche Begründung zu § 6 Abs. 1 Nr. 16 StVG, VKBl. 1980 S. 243, 247) erforderlich ist, oder eine ausschließlich mit den Mitteln des Straßenrechts zu verwirklichende Maßnahme zu erproben (vgl. hierzu Beschluß des VG Stuttgart vom 27. Juni 1988 -- 10 K 358/86 --, VBlBW 1989 S. 272, 274).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus VGH Hessen, 19.10.1992 - 2 TH 246/92
    Den im Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 8. Juli 1992 angestellten Erwägungen kommt insoweit eine umso größere Bedeutung zu, als die vom Oberbürgermeister der Antragsgegnerin als der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erlassene Anordnung keiner Begründung bedurfte (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 HVwVfG); denn die durch Verkehrszeichen getroffenen Anordnungen sind Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen (Urteil des BVerwG vom 13. Dezember 1979 -- 7 C 46.78 --, BVerwGE 59 S. 221, 224 ff., im Anschluß an BVerwGE 27 S. 181).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der

    Auszug aus VGH Hessen, 19.10.1992 - 2 TH 246/92
    Ebensowenig wie in der Anknüpfung der fachplanungsrechtlichen Ausgleichsregelungen gerade an das Grundeigentum eine Vernachlässigung anderer, durch das Planvorhaben nur mittelbar betroffener Rechtsgüter -- insbesondere der durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützten höchstpersönlichen Rechtsgüter Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit -- liegt, vielmehr in ihrem Anwendungsbereich der Schutz des Grundeigentums den Schutz der anderen Rechtsgüter mitumfaßt (vgl. Urteil des BVerwG vom 14. Dezember 1979 -- 4 C 10.77 --, BVerwGE 59 S. 253 ff.), darf bei straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen mit planerischem Einschlag nicht zugrundegelegt werden, dem grundrechtlichen Eigentumsschutz vor unzumutbaren Verkehrsimmissionen komme nur eine eingeschränkte oder gar keine Bedeutung zu, falls sich der Eigentümer eines erheblichen Belastungen ausgesetzten Wohnhauses dort selbst nur gelegentlich oder überhaupt nicht aufhält.
  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

    Auszug aus VGH Hessen, 19.10.1992 - 2 TH 246/92
    Vielmehr sind beispielsweise Verkehrsregelungen, die den innerstädtischen Individualverkehr mit Kraftfahrzeugen zum Zwecke der Verkehrsberuhigung beschränken, durch § 45 Abs. 1 StVO schon dann gedeckt, wenn diese Maßnahmen erforderlich sind, um die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Stadtverkehrs zu gewährleisten (vgl. Urteil des BVerwG vom 25. April 1980 -- 7 C 19.78 --, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 8 = NJW 1981 S. 184 f.).
  • VG Bremen, 09.09.1991 - 4 A 550/90
    Auszug aus VGH Hessen, 19.10.1992 - 2 TH 246/92
    Eine gleichzeitige Anwendung beider vorgenannter Vorschriften begegnet keinen grundsätzlichen Einwänden (vgl. Urteil des VG Bremen vom 9. September 1991 -- 4 A 550/90 -- NZV 1992 S. 335 m. w. Nw.).
  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus VGH Hessen, 19.10.1992 - 2 TH 246/92
    Den im Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 8. Juli 1992 angestellten Erwägungen kommt insoweit eine umso größere Bedeutung zu, als die vom Oberbürgermeister der Antragsgegnerin als der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erlassene Anordnung keiner Begründung bedurfte (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 HVwVfG); denn die durch Verkehrszeichen getroffenen Anordnungen sind Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen (Urteil des BVerwG vom 13. Dezember 1979 -- 7 C 46.78 --, BVerwGE 59 S. 221, 224 ff., im Anschluß an BVerwGE 27 S. 181).
  • OVG Bremen, 10.12.1990 - 1 B 65/90

    Anordnung von Fahrbahnmarkierungen; Sperrung eines Fahrstreifens;

    Auszug aus VGH Hessen, 19.10.1992 - 2 TH 246/92
    Wenn die Behörde Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durch (teilweise) Sperrung einer Straße für den Kraftfahrzeugverkehr verfügen will, muß sie aber, worauf der Antragsteller zutreffend hinweist, die Auswirkungen auf andere Straßen ermitteln und bei ihrer Ermessensentscheidung berücksichtigen (Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 14. September 1988, a. a. O.; vgl. auch Beschluß des OVG Bremen vom 10. Dezember 1990 -- 1 B 65/90 --, VRS 81 S. 72, 76 m. w. Nw.).
  • OVG Berlin, 12.11.1986 - 1 B 10.85
    Auszug aus VGH Hessen, 19.10.1992 - 2 TH 246/92
    Dieser ist dem Antragsteller ferner nicht schon aus dem Grunde zu versagen, daß ihm -- wie die Ausgangs- und die Widerspruchsbehörde unter Hinweis auf ein Urteil des OVG Berlin (vom 12. November 1986 -- 1 B 10.85 --, AS 18 S. 1 ff.) meinen -- die erforderliche Antragsbefugnis fehle.
  • VG Minden, 24.09.2021 - 2 L 450/21
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22.10.2003 - 8 B 468/03 -, juris, Rn. 12; Bay. VGH, Beschluss vom 26.02.2015 - 11 ZB 14.2491 -, juris, Rn. 20; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Auflage 2021, § 45 StVO, Rn. 32; a.A. wohl Hess. VGH, Beschluss vom 19. Oktober 1992 - 2 TH 246/92 -, juris, Rn. 53.
  • VG Hamburg, 27.01.2020 - 15 E 5647/19

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die im Rahmen des Projekts "Ottensen macht Platz"

    Soweit die Antragsgegnerin ihre gegenteilige Rechtsmeinung auf zwei obergerichtliche Entscheidungen aus den Jahren 1992 und 1994 (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.10.1994, 5 S 2344/94, juris Rn. 19 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 19.10.1992, 2 TH 246/92, juris Rn. 53, 54) stützt, ist dies damit nicht weiterführend.
  • VGH Hessen, 16.01.2006 - 2 TG 2606/05

    Bundesstraße als Mautausweichstrecke; LKW-Durchfahrverbot; Schutz der

    An der zwingend auf den Erprobungscharakter des streitgegenständlichen Verkehrsverbots hinweisenden Befristung muss sich der Antragsgegner nach Maßgabe der Senatsrechtsprechung (Beschluss vom 19. Oktober 1992 - 2 TH 246/92 -, UPR 1993, 74 ff. m.w.N.) festhalten lassen.
  • VG Köln, 08.11.2013 - 18 K 4473/12

    Motorradfahrverbot für Kreisstraße 19 in Lindlar rechtmäßig

    VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.10.1994 - 5 S 2344/94 -, NZV 1995, 45; Hessischer VGH, Beschluss vom 19.10.1992 - 2 TH 246/92 -, DÖV 1993, 442; ähnlich auch OVG NRW, Beschluss vom 22.10.2003 - 8 B 468/03 -, NuR 2005, 415.
  • VG München, 29.09.2014 - M 23 K 14.3323

    Verkehrsversuch; Tonnagebeschränkung; Ermessensbetätigung

    Erprobt werden dürfen auch Regelungen, deren dauerhafte Anordnung eine wegerechtliche Teileinziehung voraussetzen würden (Ferner/Bachmeier/Müller, Fachanwaltskommentar Verkehrsrecht, 2009, § 45 StVO, Rn. 43 m.w.N.; vgl. zur Jahresfrist auch: Hessischer VGH v. 19.10.1992 - 2 TH 246/92 juris Rn. 55 und v. 16.1.2006 - 2 TG 2606/05 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 24.11.1994 - 12 L 5104/93

    Straße; Teieinziehung; Umleitung des Verkehrs; Verlagerung der Verkehrsströme;

    Insoweit, d.h. hinsichtlich der von der Straßenverkehrsbehörde in seiner Straße zur Lenkung der Verkehrsströme zu treffenden verkehrsbehördlichen Anordnung ist dem Anlieger eine Klagebefugnis eingeräumt, mit der er - bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen - auch erreichen kann, daß seine Straße nicht übermäßig von (abgedrängtem) Verkehr in Anspruch genommen wird (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.11.1974 - BVerwG IV C 12.72 -, NJW 1975, 1528 [1529] a.E. und Hess. VGH, Beschl. v. 19.10.1992 - 2 TH 246/92 -, UPR 1993, 74 [75]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht