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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2005 - 2 Ta 1/05   

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https://dejure.org/2005,11870
LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2005 - 2 Ta 1/05 (https://dejure.org/2005,11870)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.01.2005 - 2 Ta 1/05 (https://dejure.org/2005,11870)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - 2 Ta 1/05 (https://dejure.org/2005,11870)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertfestsetzung des Arbeitsgerichts im Kündigungsschutzrechtsstreit; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Wertfestsetzung in einem arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzrechtsstreit; Zulässigkeit einer Bewertung von Bestandsstreitigkeiten im Höchstmaß von drei ...

  • Judicialis

    RVG § 2; ; RVG § 33 Abs. 2 Satz 2; ; RVG § 33 Abs. 3; ; ArbGG § 12 Abs. 7; ; GKG § 42 Abs. 4; ; ZPO § 3; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 4; ArbGG § 12 Abs. 7
    Keine Erhöhung des Gegenstandswertes bei mehreren Kündigungen im Rahmen einer Bestandsstreitigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2005 - 2 Ta 1/05
    Auch hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine gerichtsübergreifende einheitliche Wertfestsetzung, da § 3 ZPO die Wertsetzung als Ermessensentscheidung ausgestaltet, die § 42 Abs. 4 GKG lediglich näher konkretisiert (BAG, 30.11.1984, NZA 1985, 369 [371]) und der Gesetzgeber sich beharrlich weigert, in Wertfestsetzungsverfahren ein Rechtsmittel zum BAG zuzulassen.

    Auch systematisch wird dieser Befund gestützt, da bei einer Überprüfung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses im Rahmen des § 256 ZPO auch mehrere Beendigungsgründe untersucht werden können, ohne dass dies den Streitwert nach § 42 Abs. 4 GKG erhöhen müsste (vgl. BAG, 30.11.1984, NZA 1985, 369 [371]).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2004 - 2 Ta 251/04

    Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2005 - 2 Ta 1/05
    Die Kammer sieht keinen Anlass, die seit der Entscheidung vom 18.04.1986 (LAGE § 12 ArbGG Streitwert Nr. 59) in einer Vielzahl von Beschlüssen gewachsene Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz allein aufgrund der Überführung der maßgeblichen Bewertungsvorschrift aus § 12 Abs. 7 ArbGG in § 42 Abs. 4 GKG abzuändern (vgl. zur ständigen Rechtsprechung zuletzt etwa: Beschlüsse v. 21.05.2001, 4 Ta 600/01; v. 13.06.2001, 2 Ta 619/01, LAGE § 12 ArbGG Nr. 124 b; v. 01.09.2003, 7 Ta 861/03; v. 12.03.2004, 10 Ta 35/04 und v. 10.12.2004, 2 Ta 251/04).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2001 - 2 Ta 619/01

    Streitwertberechnung bei objektiver Klagehäufung mehreren Kündigungen;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2005 - 2 Ta 1/05
    Die Kammer sieht keinen Anlass, die seit der Entscheidung vom 18.04.1986 (LAGE § 12 ArbGG Streitwert Nr. 59) in einer Vielzahl von Beschlüssen gewachsene Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz allein aufgrund der Überführung der maßgeblichen Bewertungsvorschrift aus § 12 Abs. 7 ArbGG in § 42 Abs. 4 GKG abzuändern (vgl. zur ständigen Rechtsprechung zuletzt etwa: Beschlüsse v. 21.05.2001, 4 Ta 600/01; v. 13.06.2001, 2 Ta 619/01, LAGE § 12 ArbGG Nr. 124 b; v. 01.09.2003, 7 Ta 861/03; v. 12.03.2004, 10 Ta 35/04 und v. 10.12.2004, 2 Ta 251/04).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 Ta 35/04

    Bestimmung des Streitwerts im Kündigungsschutzverfahren.

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2005 - 2 Ta 1/05
    Die Kammer sieht keinen Anlass, die seit der Entscheidung vom 18.04.1986 (LAGE § 12 ArbGG Streitwert Nr. 59) in einer Vielzahl von Beschlüssen gewachsene Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz allein aufgrund der Überführung der maßgeblichen Bewertungsvorschrift aus § 12 Abs. 7 ArbGG in § 42 Abs. 4 GKG abzuändern (vgl. zur ständigen Rechtsprechung zuletzt etwa: Beschlüsse v. 21.05.2001, 4 Ta 600/01; v. 13.06.2001, 2 Ta 619/01, LAGE § 12 ArbGG Nr. 124 b; v. 01.09.2003, 7 Ta 861/03; v. 12.03.2004, 10 Ta 35/04 und v. 10.12.2004, 2 Ta 251/04).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2005 - 11 Ta 97/05

    Wertfestsetzung: Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen in einem Verfahren

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. zuletzt z.B. Beschlüsse vom 21.05.2001 - 4 Ta 600/01 - vom 13.06.2001 - 2 Ta 619/01 - vom 01.09.2003 - 7 Ta 861/03 - vom 12.03.2004 - 10 Ta 35/04 - vom 10.12.2004 - 2 Ta 251/04 - sowie vom 11.01.2005 - 2 Ta 1/05 -), der die Kammer folgt, gilt auch in Fällen wie dem vorliegenden die Höchstgrenze des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG (früher § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG), da das wirtschaftliche Interesse auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit gerichtet ist, so dass insoweit wirtschaftliche Identität besteht (BAG vom 06.12.1984, NZA 1985, 296).

    Dem steht - jedenfalls im vorliegenden Fall - nicht entgegen, dass die Bedeutung der im Einzelfall zu untersuchenden Beendigungsgründe damit nicht stets maßstabsgetreu abgebildet wird, da bei auseinanderliegenden Beendigungszeiträumen stets eine Zeitspanne besteht, die für sich eine quantifizierbare Bedeutung hat (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 11.01.2005 - 2 Ta 1/05 -).

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