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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2006 - 2 Ta 111/06   

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https://dejure.org/2006,16501
LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2006 - 2 Ta 111/06 (https://dejure.org/2006,16501)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.07.2006 - 2 Ta 111/06 (https://dejure.org/2006,16501)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - 2 Ta 111/06 (https://dejure.org/2006,16501)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit eines Verweisungsbeschlussses bezüglich der örtlichen Unzuständigkeit; Möglichkeit der Erhebung der Gehörsrüge

  • Judicialis

    ArbGG § 48 Abs. 1 Nr. 1; ; ArbGG § 78 a; ; ArbGG § 78 a Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 321 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 48 Abs. 1 Nr. 1 § 78a
    Unzulässige Beschwerde bei Unanfechtbarkeit des Beschlusses zur örtlichen Unzuständigkeit - Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung nur bei krassen Rechtsverletzungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.02.2006 - 5 AS 19/05

    Rechtswidrige Rechtswegverweisung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2006 - 2 Ta 111/06
    Nur bei krassen Rechtsverletzungen kommt eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung ausnahmsweise in Betracht (BAG, NZA 2006, 453).
  • BAG, 19.03.2003 - 5 AS 1/03

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2006 - 2 Ta 111/06
    Auch ein rechtskräftiger Verweisungsbeschluss, der nicht hätte ergehen dürfen, ist grundsätzlich einer weiteren Überprüfung entzogen und bindet das Adressatengericht (BAG, NZA 2003, 683).
  • BAG, 08.08.2005 - 5 AZB 31/05

    Außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2006 - 2 Ta 111/06
    Nach der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.04.2003 sind die zuvor praeter legem geschaffenen außerordentlichen Rechtsbehelfe verfassungsrechtlich unzulässig (ebenso BAG, NZA 2005, 1318).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.1997 - 8 Ta 254/96

    Abänderung des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts über eine sofortige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2006 - 2 Ta 111/06
    In diesem Falle sei nach Beschlüssen des LAG Sachsen vom 11.03.1997 (NZA 1997, 848) und des LAG Rheinland-Pfalz vom 28.05.1997 (NZA 1998, 55) davon auszugehen, dass eine außerordentliche Beschwerde bzw. eine Gegenvorstellung statthaft sei; hilfsweise erhebe er eine Gehörsrüge.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2006 - 2 Ta 111/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch seinen Plenarbeschluss vom 30.04.2003 (NJW 2003, 1924) dem Gesetzgeber aufgegeben, eine fachgerichtliche Abhilfemöglichkeit zu schaffen für solche Fälle, in denen ein Gericht den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise verletzt.
  • BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03

    Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2006 - 2 Ta 111/06
    Dies ist etwa anzunehmen, wenn der Beschluss dazu führt, dass sich die Verweisung bei Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Normen in einer nicht mehr hinnehmbaren, willkürlichen Weise von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten beruht (vgl. hierzu auch BGH, NJW 2003, 2990) und damit unter Berücksichtigung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich erscheint, offensichtlich unhaltbar und ein Beleg willkürlicher Rechtsfindung ist.
  • LAG Sachsen, 11.03.1997 - 9 Ta 15/97

    Verweisung einer Rechtssache an ein örtlich anderes Arbeitsgericht; Voraussetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2006 - 2 Ta 111/06
    In diesem Falle sei nach Beschlüssen des LAG Sachsen vom 11.03.1997 (NZA 1997, 848) und des LAG Rheinland-Pfalz vom 28.05.1997 (NZA 1998, 55) davon auszugehen, dass eine außerordentliche Beschwerde bzw. eine Gegenvorstellung statthaft sei; hilfsweise erhebe er eine Gehörsrüge.
  • LAG Hessen, 20.02.2015 - 9 Ta 606/14

    Für eine Klage des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr von Leistungen aus dem

    Auch wenn dessen außerordentliche Beschwerde zugunsten des Klägers entgegen der Ablehnung in der Rechtsprechung seit Einführung der Anhörungsrüge nach § 78 a ArbGG (etwa Hess. LAG Beschluss vom 26. Aug. 2008 - 4 Ta 308/08 - [...]; Hess. LAG Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1/6 Ta 226/08 - [...]) als statthaft angesehen würde (wie etwa LAG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 23. Juli 2014 - 5 SHa 6/14 - [...]; LAG Hamm Beschluss vom 12. Aug. 2013 - 1 Ta 397/13 - [...]; LAG Rheinland- Pfalz Beschluss vom 25. Juli 2006 - 2 Ta 111/06 - [...]), hätte diese in der Sache keinen Erfolg.
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