Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 12.07.2004

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2004 - 2 Ta 113/04   

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https://dejure.org/2004,4769
LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2004 - 2 Ta 113/04 (https://dejure.org/2004,4769)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.05.2004 - 2 Ta 113/04 (https://dejure.org/2004,4769)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 2 Ta 113/04 (https://dejure.org/2004,4769)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Berücksichtigung geltend gemachter offensichtlich unbegründeter Ansprüche bei der Streitwertfestsetzung

  • Judicialis

    KSchG § 9; ; KSchG § 10; ; EStG § 3 Ziffer 9; ; BRAGO § 10; ; BGB § 779

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; BGB § 779
    Streitwert für Weiterbeschäftigungsantrag und Zwischenzeugnis - Streitwert bei Vergleich über Unterlassungsanspruch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.fr (Leitsatz)

    Streitwert, Weiterbeschäftigungsantrag, Zwischenzeugnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 326
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Wird ein Zwischenzeugnis begehrt, ohne dass eine Bestimmung über dessen Inhalt getroffen werden soll, ist streitig, ob der Gegenstandswert mit einem halben Bruttomonatsgehalt (LAG Hessen v. 19.11.2001 - 15 Ta 85/01 - NZA-RR 02, 384; LAG Köln v. 26.2. 2004 - 7 Ta 43/04 - MDR 04, 1067; LAG Köln v. 12.7.1996 - 11 Ta 97/96 - juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 2.6.2004 - 2 Ta 113/04 - juris; LAG Sachsen v. 19.10.2000, LAGE § 3 ZPO Nr. 12) oder mit einem Pauschalbetrag von EUR 500,- (LAG Hamburg v. 4.7. 2003 - 4 Ta 7/03 - n. v.; LAG Hessen v. 9.7. 2003 - 15 Ta 123/03 - NZA-RR 03, 660) oder von EUR 250,- (LAG Thüringen v. 14.11.2000 - 8 Ta 134/00 - MDR 01, 538) in Ansatz zu bringen ist.
  • LAG Hamburg, 16.09.2022 - 7 Ta 19/22

    Festsetzung des Gebührenwertes - Zeugnis ohne inhaltliche Regelung

    Die Rechtsprechung (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2006 - 4 (5) Ta 437/06 -, LAG Rheinland-Pfalz vom 25. Mai 2004 - 2 Ta 113/04 -) setze für die Erteilung eines Zeugnisses regelmäßig ein, mindestens jedoch ein halbes Bruttomonatsgehalt an, unabhängig von dessen Inhalt.

    cc) Aus den unter aa) und bb) dargelegten Erwägungen wird auch die von der Prozessbevollmächtigten des Klägers angeführte Rechtsprechung (LAG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2006 - 4 (5) Ta 437/06 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Mai 2004 - 2 Ta 113/04 -), wonach für einen Antrag auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses regelmäßig jedenfalls der Wert eines halben Bruttomonatsgehalts anzusetzen sei, nicht geteilt.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 81/07

    Berechnung des Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

    Den Weiterbeschäftigungsantrag hat das Arbeitsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.04.1992 - 2 Ta 113/04) zutreffend mit einem weiteren Bruttomonatsverdienst bewertet.
  • LAG Nürnberg, 02.02.2011 - 4 Ta 189/10

    Streitwert - Bestandsstreit - Zahlungsklage

    Dies gebietet das in § 42 Abs. 3 GKG zum Ausdruck gekommene gesetzgeberische Interesse, die Kosten eines Arbeitsrechtsstreits, insbesondere wenn es um den Bestand des Arbeitsverhältnisses und die davon abhängigen weiteren Ansprüche der Parteien geht, aus sozialen Erwägungen zu begrenzen (h.M.: LAG Rheinland-Pfalz vom 02.06.2004 - 2 Ta 113/04 - NZA-RR 2005, 326; LAG Köln vom 21.06.2002 - 7 Ta 59/02 - MDR 2002, 1441; LAG Niedersachsen vom 17.04.2001 - 3 Ta 118/01 - NZA-RR 2001, 495; LAG Berlin vom 13.03.2001 - 17 Ta 6026/01 (Kost) - NZA-RR 2001, 436).
  • LAG Nürnberg, 12.12.2013 - 4 Ta 133/13

    Streitwertfestsetzung

    4 Ta 133/13 -4den Bestand des Arbeitsverhältnisses und die davon abhängigen weiteren Ansprüche der Parteien geht, aus sozialen Erwägungen zu begrenzen (h.M.: LAG Rheinland-Pfalz vom 02.06.2004 - 2 Ta 113/04 - NZA-RR 2005, 326; LAG Köln vom 21.06.2002 - 7 Ta 59/02 - MDR 2002, 1441; LAG Niedersachsen vom 17.04.2001 - 3 Ta 118/01 - NZA-RR 2001, 495; LAG Berlin vom 13.03.2001- 17 Ta 6026/01 (Kost) - NZA-RR 2001, 436).
  • LAG Nürnberg, 11.12.2007 - 4 Ta 159/07

    Streitwert - weitere hilfsweise Kündigungen

    Dies gebietet das in § 42 Abs. 4 GKG zum Ausdruck gekommene gesetzgeberische Interesse, die Kosten eines Arbeitsrechtsstreits, insbesondere wenn es um den Bestand des Arbeitsverhältnisses und die davon abhängigen weiteren Ansprüche der Parteien geht, aus sozialen Erwägungen zu begrenzen (h.M.: LAG Rheinland-Pfalz vom 02.06.2004 - 2 Ta 113/04 - NZA-RR 2005, 326; LAG Köln vom 21.06.2002 7 Ta 59/02 - MDR 2002, 1441; LAG Niedersachsen vom 17.04.2001 3 Ta 118/01 - NZA-RR 2001, 495; LAG Berlin vom 13.03.2001 - 17 Ta 6026/01 (Kost) - NZA-RR 2001, 436).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2005 - 6 Ta 189/05

    Prozesskostenhilfe

    Die sofortige Beschwerde ist zulässig, jedoch deshalb nicht begründet, weil das Arbeitsgericht zu Recht davon ausgeht, dass der Weiterbeschäftigungsantrag mit einem Bruttomonatsgehalt zu bewerten ist (zuletzt 2. Kammer des LAG Rheinland-Pfalz in 2 Ta 113/04 vom 02.06.2004).
  • LAG Sachsen, 11.07.2011 - 4 Ta 135/11

    Streitwert für Antrag auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte Köln (Beschluss vom 26.02.2004 - 4 Ta 43/04 - zitiert nach Juris), Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 02.06.2004 - 2 Ta 113/04 - n. v.), Hessen (Beschluss vom 19.11.2001 - 5 Ta 85/01 - zitiert nach Juris) und Sachsen (Beschluss vom 19.10.2000 - 9 Ta 173/00 -), der auch die Beschwerdekammer bei einem Klageantrag auf Erteilung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses folgt, mag auch die Beschwerdekammer bisher nicht zwischen einem Zwischenzeugnis und einem Endzeugnis bei der Streitwertfestsetzung unterschieden haben und auch bei einem Zwischenzeugnis einen Streitwert in Höhe eines Monatsgehalts festgesetzt haben.
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 12.07.2004 - 2 Ta 113/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,36627
LAG Schleswig-Holstein, 12.07.2004 - 2 Ta 113/04 (https://dejure.org/2004,36627)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.07.2004 - 2 Ta 113/04 (https://dejure.org/2004,36627)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - 2 Ta 113/04 (https://dejure.org/2004,36627)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.05.2007 - 4 Ta 147/07

    nachträgliche Zulassung, Kündigungsschutzklage, Bedingung, Prozesskostenhilfe

    Es sei insoweit nur verwiesen auf die Beschlüsse des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Dezember 2005 - 3 Ta 362/05 -, des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 12.07.2004 - 2 Ta 113/04 - und des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 23. Oktober 2003 - 7 Ta 174/03 -, des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. März 1996 - 10 Ta 22/96 -.

    (So auch Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss v. 23.12.2005 - 3 Ta 362/05 - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 12.07.2004 - 2 Ta 113/04 -).

  • LAG Hamm, 23.11.2009 - 14 Ta 357/09

    Erfolgsaussicht der Kündigungsschutzklage bei gleichzeitiger Einreichung des

    Ebenso wird es als eine unzulässige bedingte Klageerhebung angesehen, wenn in einem Schriftsatz, mit dem die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt wird, zugleich für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ein Kündigungsschutzantrag gestellt wird (LAG Nürnberg, 23. Oktober 2003, 7 Ta 174/03, LAGE ZPO, 2002, § 114 Nr. 1; LAG Schleswig-Holstein, 12. Juli 2004, 2 Ta 113/04, juris).

    bb) Der mögliche Widerspruch zu den Entscheidungen des LAG Nürnberg (23. Oktober 2003, a.a.O.) bzw. LAG Schleswig-Holsten (12. Juli 2004, a.a.O.) steht einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht entgegen.

  • LAG Hamm, 14.06.2011 - 14 Ta 295/11

    Hinreichende Erfolgsaussicht der bedingt erhobenen Kündigungsschutzklage

    Eine bedingte Klagerhebung sei aber begrifflich unmöglich, weil eine innerprozessuale Bedingung nur dann vorliegen könne, wenn bereits ein unbedingtes Prozessrechtsverhältnis bestehe (vgl. LAG Schleswig-Holstein, 12. Juli 2004, 2 Ta 113/04, juris).
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