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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2005 - 2 Ta 128/05   

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https://dejure.org/2005,14738
LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2005 - 2 Ta 128/05 (https://dejure.org/2005,14738)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.06.2005 - 2 Ta 128/05 (https://dejure.org/2005,14738)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 2 Ta 128/05 (https://dejure.org/2005,14738)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    ZPO § 114 ZPO § 117 Abs. 2 ZPO § 127 Abs. 3 Satz 1 ZPO §§ 567 ff. ArbGG § 78
    EZPO, ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO §§ 567 ff.; ; ArbGG § 78

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117 Abs. 2
    Keine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Antragstellung ohne jeglichen Beleg

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2005 - 2 Ta 175/05

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Ist der PKH-Antrag vor Ende der Instanz oder des Verfahrens gestellt, werden die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und/oder die "entsprechenden" Belege gemäß § 117 Abs. 2 ZPO erst nach Instanz- oder Verfahrensbeendigung eingereicht, kann Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden (LAG Hamm, LAGR 2003, 369; LAG Hamm, LAGR 2003, 22; LAG Berlin, LAGR 2003, 24; Beschluss des erkennenden Gerichts v. 14.06.2005 - 2 Ta 128/05).
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