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   LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2006 - 2 Ta 128/06   

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https://dejure.org/2006,11351
LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2006 - 2 Ta 128/06 (https://dejure.org/2006,11351)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.08.2006 - 2 Ta 128/06 (https://dejure.org/2006,11351)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. August 2006 - 2 Ta 128/06 (https://dejure.org/2006,11351)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Gegenstandswertes eines Verfahrens im Zusammenhang mit der Begehr von Zutrittsrechten zu Gebäuden eines Arbeitgebers zum Zwecke der Werbung für Betriebsratswahlen; Kompetenzen des Gerichts bei der Bestimmung des Gegenstandswerts; Handlungsalternative des ...

  • Judicialis

    RVG § 23 Abs. 1; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 1; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 2; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 4 S. 3; ; GKG § 2 Abs. 2; ; ArbGG § 2a; ; ArbGG §§ 80 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3 Satz 2
    Gegenstandswert im Beschlussverfahren um Eilantrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2005 - 6 Ta 199/05

    Gegenstandswert

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2006 - 2 Ta 128/06
    In den Fällen, in denen ein objektiver Wert festgestellt werden kann, kommt es auch im Beschlussverfahren in erster Linie auf die Feststellung dieses Wertes an (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 01.02.2006 - 10 TaBV 193/05 - zitiert nach juris; vgl. auch Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.08.2005 - 6 Ta 199/05 - zitiert nach juris).

    Da es sich vorliegend jedoch nur um ein Eilverfahren gehandelt hat, war hier beim Gegenstandswert nach unten abzuweichen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.08.2005 - 6 Ta 199/05).

  • OLG Brandenburg, 23.09.2005 - 4 U 25/05

    Klage auf Wiedereinräumung des Besitzes gem. § 861 Abs. 1 Satz 1 BGB

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2006 - 2 Ta 128/06
    Zur Begründung ihrer Beschwerde haben die Beschwerdeführer auf die Entscheidungen des ArbG Frankfurt, Urteil vom 05.06.2003 - 1/10 Ca 12731/02 -, die des OLG Brandenburg, Urteil vom 23.09.2005 - 4 U 25/05 -, die des OLG Dresden, Urteil vom 16.07.2004 - 11 U 1234/04 - NJW-RR 2005, 456 sowie die des BGH, Urteil vom 25.09.2002 - RiZ (R) 2/01 - NJW 2003, 282 verwiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - 2 Ta 79/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren wegen Klärung des Betriebsbegriffes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2006 - 2 Ta 128/06
    Dabei ist der Wert von 4.000,00 Euro kein Regelwert, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern ein Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind (Beschl. v. 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; LAG Rheinland-Pfalz, NZA-RR 2004, 373; LAG Hamm, NZA-RR 2002, 472; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3).
  • BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 2/01

    Ermöglichung des unbeschränkten Zugangs zu dem Dienstzimmer eines Richters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2006 - 2 Ta 128/06
    Zur Begründung ihrer Beschwerde haben die Beschwerdeführer auf die Entscheidungen des ArbG Frankfurt, Urteil vom 05.06.2003 - 1/10 Ca 12731/02 -, die des OLG Brandenburg, Urteil vom 23.09.2005 - 4 U 25/05 -, die des OLG Dresden, Urteil vom 16.07.2004 - 11 U 1234/04 - NJW-RR 2005, 456 sowie die des BGH, Urteil vom 25.09.2002 - RiZ (R) 2/01 - NJW 2003, 282 verwiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2004 - 2 Ta 69/04

    Beschlussverfahren - Gegenstandswert

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2006 - 2 Ta 128/06
    Dabei ist der Wert von 4.000,00 Euro kein Regelwert, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern ein Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind (Beschl. v. 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; LAG Rheinland-Pfalz, NZA-RR 2004, 373; LAG Hamm, NZA-RR 2002, 472; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3).
  • ArbG Frankfurt/Main, 05.06.2003 - 10 Ca 12731/02

    Vorliegen eines allgemeinen Zutrittsrechts zu einem Betrieb für betriebsfremde

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2006 - 2 Ta 128/06
    Zur Begründung ihrer Beschwerde haben die Beschwerdeführer auf die Entscheidungen des ArbG Frankfurt, Urteil vom 05.06.2003 - 1/10 Ca 12731/02 -, die des OLG Brandenburg, Urteil vom 23.09.2005 - 4 U 25/05 -, die des OLG Dresden, Urteil vom 16.07.2004 - 11 U 1234/04 - NJW-RR 2005, 456 sowie die des BGH, Urteil vom 25.09.2002 - RiZ (R) 2/01 - NJW 2003, 282 verwiesen.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2000 - 1 Ta 67/00

    Streitwert bei Untersagungsverfügung gegen den Arbeitgeber wegen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2006 - 2 Ta 128/06
    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst auch das anschließende Gegenstandswertbeschwerdeverfahren von § 33 Abs. 3 RVG (LAG Mecklenburg-Vorpommern, NZA 2001, 1160; a.A. LAG Köln BB 2001, 831).
  • LAG Hamm, 12.06.2001 - 10 TaBV 50/01

    Verfahren auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2006 - 2 Ta 128/06
    Dabei ist der Wert von 4.000,00 Euro kein Regelwert, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern ein Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind (Beschl. v. 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; LAG Rheinland-Pfalz, NZA-RR 2004, 373; LAG Hamm, NZA-RR 2002, 472; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3).
  • OLG Dresden, 16.07.2004 - 11 U 1234/04

    Verhinderung des Betretens eines Grundstücks durch den berechtigten Mitbesitzer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2006 - 2 Ta 128/06
    Zur Begründung ihrer Beschwerde haben die Beschwerdeführer auf die Entscheidungen des ArbG Frankfurt, Urteil vom 05.06.2003 - 1/10 Ca 12731/02 -, die des OLG Brandenburg, Urteil vom 23.09.2005 - 4 U 25/05 -, die des OLG Dresden, Urteil vom 16.07.2004 - 11 U 1234/04 - NJW-RR 2005, 456 sowie die des BGH, Urteil vom 25.09.2002 - RiZ (R) 2/01 - NJW 2003, 282 verwiesen.
  • LAG Hamm, 01.02.2006 - 10 TaBV 193/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren Zustimmungsersetzung zur Einstellung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2006 - 2 Ta 128/06
    In den Fällen, in denen ein objektiver Wert festgestellt werden kann, kommt es auch im Beschlussverfahren in erster Linie auf die Feststellung dieses Wertes an (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 01.02.2006 - 10 TaBV 193/05 - zitiert nach juris; vgl. auch Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.08.2005 - 6 Ta 199/05 - zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 31.03.2000 - 10 Ta 50/00

    Beschlußverfahren - Streitwertbeschwerde - Kostenpflicht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 50/07

    Gegenstandswert - Eingruppierung mehrerer Mitarbeiter

    Dies gilt auch im Beschlussverfahren(vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; a.A. noch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.08.2006 - 2 Ta 128/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2007 - 1 Ta 46/07

    Gegenstandswert - Aufhebung der vorläufigen Einstellung

    Dies gilt entgegen der bisherigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. dazu LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.08.2006 - 2 Ta 128/06) auch im Beschlussverfahren.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 11 Ta 126/06

    Gegenstandswertfestsetzung nach § 23 Abs 3 RVG im Beschlussverfahren

    Anhaltspunkte für die Bemessung im Rahmen der Ermessensübung bei Nichtvorlage eines objektiven Wertes ergeben sich aus der wirtschaftlichen Interessenlage der Beteiligten, auch wieweit durch das Beschlussverfahren finanzielle Ansprüche einzelner Arbeitnehmer berührt werden, aus der Bedeutung, dem Umfang und der Schwierigkeit der Sache (vergleiche LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.01.2006 - 2 Ta 128/06).

    11 § 23 Abs. 1 RVG enthält allerdings auch für nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens keinen Regelstreitwert, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 08.01.2006 - 2 Ta 128/06 -).

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