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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 13.11.1995 - 2 Ta 20/95   

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LAG Hamburg, 13.11.1995 - 2 Ta 20/95 (https://dejure.org/1995,4129)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 13.11.1995 - 2 Ta 20/95 (https://dejure.org/1995,4129)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 13. November 1995 - 2 Ta 20/95 (https://dejure.org/1995,4129)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeine Grundsätze zur Gegenstandswertfestsetzung bei Verfahren auf Aufhebung einer personellen Maßnahme; Grundsätzliche Bewertung der Bedeutung einer Sache hinsichtlich der Aufhebung einer personellen Maßnahme mit einem Monatsverdienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1996, 306
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamburg, 12.09.1995 - 3 Ta 17/95
    Auszug aus LAG Hamburg, 13.11.1995 - 2 Ta 20/95
    Das Beschwerdegericht folgt hinsichtlich der allgemeinen Grundsätze zur Gegenstandswertfestsetzung bei Verfahren auf Aufhebung einer personellen Maßnahme gemäß § 101 BetrVG den Ausführungen der Dritten Kammer des Landesarbeitsgerichts in ihrem Beschluss vom 12. September 1995 (3 Ta 17/95), die auch das Arbeitsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.
  • LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92

    Beschlussverfahren: Gegenstandswert - Begriff des nichtvermögensrechtlichen

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.11.1995 - 2 Ta 20/95
    Die Kammer folgt im Übrigen der bisherigen Beschlusspraxis (Beschluss vom 04.08.1992 - 2 Ta 6/92 - NZA 1993, 42 ff.), wonach für Verfahren der vorliegenden Art die Bedeutung der Sache im Regelfall mit einem Monatsverdienst anzunehmen ist.
  • LAG Hamburg, 28.10.1987 - 1 Ta 4/87

    Streitwertbeschwerdeverfahren; Rechtsgrundsatz; Verbot der reformatio in peius

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.11.1995 - 2 Ta 20/95
    Der Grundsatz der "reformatio in peius" gilt nämlich im Streitwertbeschwerdeverfahren nicht (LAG Hamburg, Beschluss vom 28.10.1987 - 1 Ta 4/87-, LAGE Nr. 2 zu § 10 BRAGO ).
  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    aa) Den in zwei älteren Entscheidungen zu § 10 BRAGO vertretenen gegenteiligen Standpunkt (LAG Hamburg v. 13.11.1995 - 2 Ta 20/95 - NZA-RR 96, 306; LAG Hamburg v. 28.10.1987 - 1 Ta 4/87 - LAGE § 10 BRAGO Nr. 2; ebenso: LAG Hamm v. 26.7.1990 - 8 TaBV 70/89 - AR-Blattei ES 160.13 Nr. 187; BayObLG v. 11.11.1992 - 3Z BR 146/92 - JurBüro 1993, 309; GK - Wenzel, ArbGG, Stand: März 2005 1999, § 12 Rz 386) hat das LAG Hamburg bereits im Beschluss vom 16.8.2002 (5 Ta 14/02 - n. v.) aufgegeben und sich damit der herrschenden Rechtsprechung und Literatur angeschlossen (LAG Hessen v. 19.11.2001 - 15 Ta 85/01 - juris; LAG Hessen v. 23.4.1999 - 15/6 Ta 426/98 - NZA-RR 99, 382; LAG Hessen v. 21.1.1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 99, 156; LAG Köln v. 13.12.1999 - 13 (7) Ta 366/99 - MDR 00, 670; LAG München v. 28.1.1987 - 5 (6) Ta 268/86 - JurBüro 1987, 858; LSG Niedersachsen v. 23.5.1997 - L 5 S (Ka) 63/97 - NdsRpfl 1997, 236; VGH Baden-Württemberg v. 10.8.1987 - 6 S 1591/87 - juris; Madert in: Gerold/ Schmidt /van Eicken/Madert, RVG, 16. Aufl. (2004), § 33 Rz 44; Zöller-Gummer, 24. Aufl. § 572 ZPO Rz 39).
  • LAG Hamburg, 19.07.2010 - 4 Ta 11/10

    Gegenstandswert - Aufhebung einer personellen Maßnahme gemäß § 101 BetrVG - keine

    Für die Angemessenheit der Bewertung mit einem Monatsgehalt spricht auch, dass sie dem Wert einer Klage des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung entspricht (vgl. auch LAG Hamburg Beschluss vom 12. September 1995 - 3 Ta 17/95 - NZA-RR 1996, 267, vom 13. November 1995 - 2 Ta 20/95 - NZA- RR 1996, 306 f und vom 09. Dezember 1996 - 3 Ta 21/95 - nv).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2006 - 1 Ta 71/06

    Streitwertfestsetzung, betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeit, Regelwert,

    Für das Verfahren gemäß § 101 BetrVG entspricht auch dann die Festsetzung eines Gegenstandswertes in Höhe eines Monatsgehalts noch billigem Ermessen (LAG Hamburg, Beschl. vom 13.11.1995 - 2 Ta 20/95 -).
  • LAG Hamburg, 27.08.2002 - 5 Ta 14/02

    Anwaltsvergütung; Mehrfache Festsetzung des Gegenstandswertes; Betriebsänderung;

    Hieraus wird abgeleitet, dass auch im Beschwerdeverfahren nach § 10 Abs. 3 BRAGO eine Abänderbarkeit der angegriffenen Entscheidung von Amts wegen und damit zulasten des Beschwerdeführers oder der Beschwerdeführerin erfolgen kann (I_AG Hamburg, Beschluss vom 28. Oktober 1987, 1 Ta 4/87, LAGE § 10 BRAGO Nr. 2; LAG Hamburg, Beschluss vom 13. November 1995, 2 Ta 20/95, NZA-RR 1996, S. 306; BayObLG, Beschluss vom 19. Januar 1982, 1 Z 20/81, JurBüro, 1982, 1024; Schneider, Streitwertkommentar, Rdnr. 250).
  • LAG Nürnberg, 15.02.2005 - 8 Ta 26/05

    Zutreffende Streitwertfestsetzung in der Arbeitsgerichtsbarkeit;

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Rechtsprechung
   LAG Bremen, 31.05.1995 - 2 Ta 20/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6912
LAG Bremen, 31.05.1995 - 2 Ta 20/95 (https://dejure.org/1995,6912)
LAG Bremen, Entscheidung vom 31.05.1995 - 2 Ta 20/95 (https://dejure.org/1995,6912)
LAG Bremen, Entscheidung vom 31. Mai 1995 - 2 Ta 20/95 (https://dejure.org/1995,6912)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eigenständiger Wert einer Freistellung bezogen auf einen Zeitraum vor der durch die Kündigung beabsichtigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Gerichtliche Festsetzung eines überschießenden Vergleichswerts

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Köln, 17.04.1985 - 7 Ta 219/84

    Prozeßvergleich; Arbeitsverhältnis; Kündigung; Freistellung; Streitwert;

    Auszug aus LAG Bremen, 31.05.1995 - 2 Ta 20/95
    Sowohl das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vorn 17.04.1985 (- 7 Ta 219/84 -, AnwBl 1986, 205) als auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 28.11.1984 (- 1 Ta 232/84 -, nicht veröffentlicht -) gehen davon aus, dass die Freistellung von der Arbeit, wenn sie sich auf einen Zeitraum vor der durch die Kündigung beabsichtigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezieht, einen eigenständigen Wert hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.1984 - 1 Ta 232/84

    Vergleichsgebühr; Vergleich; Gerichtlicher Vergleich; Vergleichsgebühr;

    Auszug aus LAG Bremen, 31.05.1995 - 2 Ta 20/95
    Sowohl das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vorn 17.04.1985 (- 7 Ta 219/84 -, AnwBl 1986, 205) als auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 28.11.1984 (- 1 Ta 232/84 -, nicht veröffentlicht -) gehen davon aus, dass die Freistellung von der Arbeit, wenn sie sich auf einen Zeitraum vor der durch die Kündigung beabsichtigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezieht, einen eigenständigen Wert hat.
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