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   LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2005 - 2 Ta 23/05   

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LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2005 - 2 Ta 23/05 (https://dejure.org/2005,5601)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.02.2005 - 2 Ta 23/05 (https://dejure.org/2005,5601)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - 2 Ta 23/05 (https://dejure.org/2005,5601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines vollstreckungsfähigen Titels auf Weiterbeschäftigung; Erzwingung der Verpflichtung zur Beschäftigung "als Lagerleiter" im Wege der Zwangsvollstreckung

  • Judicialis

    ZPO § 793; ; ZPO § 888; ; ArbGG § 78 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 793 § 888
    Unzulässiger Vollstreckungsantrag bei pauschaler Kennzeichnung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Weiterbeschäftigungsanspruch, Zwangsvollstreckung, Bestimmtheit des Titels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1059
  • NZA-RR 2005, 550
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hessen, 13.07.1987 - 1 Ta 151/87

    Zwangsvollstreckung: Voraussetzungen - Zustellung - Vollstreckungsfähiger Inhalt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2005 - 2 Ta 23/05
    Sie geht ferner davon aus, dass auch die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung zu "den alten" -, "bisherigen - ", "vertraglichen -" oder "unveränderten" Bedingungen bejaht werden kann, wenn sich die Einzelheiten der Beschäftigungsweise unter Heranziehung der dem Schuldner zugestellten Urkunden, also von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils sowie aus sonstigen Urkunden, auch für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennen lassen (LAG Hessen, 13.07.1987, NZA 1988, 175; 16.05.2003, 16 TA 158/03, Juris; LAG Hamm, 21.11.1989, NZA 1990, 327; LAG Rheinland-Pfalz, 07.01.1986, NZA 1987, 196; 30.03.1987, NZA 1987 827; LAG Bremen, 18.11.1988, NZA 1989 231; LAG Köln 24.10.1995, NZA-RR 1996, 108; LAG Schleswig-Holstein, 06.01.1987, NZA 1987, 322).

    Ob und inwieweit hierbei das Direktionsrecht des Arbeitgebers näher konkretisiert sein muss, wird kontrovers beurteilt (vgl. einerseits LAG Hessen, 13.07.1987, NZA 1988 175; 27.11.1992, LAGE § 888 ZPO Nr. 30; andererseits: LAG Hamm 21.11.1989, NZA 1990 327).

  • LAG Hamm, 21.11.1989 - 7 Ta 475/89

    Beginn der Zwangsvollstreckung; Zustellung; Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2005 - 2 Ta 23/05
    Sie geht ferner davon aus, dass auch die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung zu "den alten" -, "bisherigen - ", "vertraglichen -" oder "unveränderten" Bedingungen bejaht werden kann, wenn sich die Einzelheiten der Beschäftigungsweise unter Heranziehung der dem Schuldner zugestellten Urkunden, also von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils sowie aus sonstigen Urkunden, auch für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennen lassen (LAG Hessen, 13.07.1987, NZA 1988, 175; 16.05.2003, 16 TA 158/03, Juris; LAG Hamm, 21.11.1989, NZA 1990, 327; LAG Rheinland-Pfalz, 07.01.1986, NZA 1987, 196; 30.03.1987, NZA 1987 827; LAG Bremen, 18.11.1988, NZA 1989 231; LAG Köln 24.10.1995, NZA-RR 1996, 108; LAG Schleswig-Holstein, 06.01.1987, NZA 1987, 322).

    Ob und inwieweit hierbei das Direktionsrecht des Arbeitgebers näher konkretisiert sein muss, wird kontrovers beurteilt (vgl. einerseits LAG Hessen, 13.07.1987, NZA 1988 175; 27.11.1992, LAGE § 888 ZPO Nr. 30; andererseits: LAG Hamm 21.11.1989, NZA 1990 327).

  • LAG Köln, 24.10.1995 - 13 (5) Ta 245/95

    Titel auf Weiterbeschäftigung: vollstreckungsfähiger Inhalt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2005 - 2 Ta 23/05
    Die Kammer teilt diese Auffassung nicht, weil sie die Trennung zwischen Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren nicht anerkennt und die Effektivität der auf schlichte Beugung eines rechtsfeindlichen Willens ausgerichteten Vollstreckung in Frage stellt (ebenso: LAG Nürnberg, 17.03.1993, LAGE § 888 ZPO Nr. 28; LAG Köln, 24.10.1995, NZA-RR 1996, 108).

    Sie geht ferner davon aus, dass auch die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung zu "den alten" -, "bisherigen - ", "vertraglichen -" oder "unveränderten" Bedingungen bejaht werden kann, wenn sich die Einzelheiten der Beschäftigungsweise unter Heranziehung der dem Schuldner zugestellten Urkunden, also von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils sowie aus sonstigen Urkunden, auch für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennen lassen (LAG Hessen, 13.07.1987, NZA 1988, 175; 16.05.2003, 16 TA 158/03, Juris; LAG Hamm, 21.11.1989, NZA 1990, 327; LAG Rheinland-Pfalz, 07.01.1986, NZA 1987, 196; 30.03.1987, NZA 1987 827; LAG Bremen, 18.11.1988, NZA 1989 231; LAG Köln 24.10.1995, NZA-RR 1996, 108; LAG Schleswig-Holstein, 06.01.1987, NZA 1987, 322).

  • LAG Bremen, 18.11.1988 - 3 Ta 65/88

    Arbeitsrechtliche Zwangsvollstreckung aus einem Titel auf Weiterbeschäftigung;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2005 - 2 Ta 23/05
    Sie geht ferner davon aus, dass auch die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung zu "den alten" -, "bisherigen - ", "vertraglichen -" oder "unveränderten" Bedingungen bejaht werden kann, wenn sich die Einzelheiten der Beschäftigungsweise unter Heranziehung der dem Schuldner zugestellten Urkunden, also von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils sowie aus sonstigen Urkunden, auch für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennen lassen (LAG Hessen, 13.07.1987, NZA 1988, 175; 16.05.2003, 16 TA 158/03, Juris; LAG Hamm, 21.11.1989, NZA 1990, 327; LAG Rheinland-Pfalz, 07.01.1986, NZA 1987, 196; 30.03.1987, NZA 1987 827; LAG Bremen, 18.11.1988, NZA 1989 231; LAG Köln 24.10.1995, NZA-RR 1996, 108; LAG Schleswig-Holstein, 06.01.1987, NZA 1987, 322).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.1987 - 1 Ta 51/87

    Beschäftigungsanspruch; Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsfähiger Titel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2005 - 2 Ta 23/05
    Sie geht ferner davon aus, dass auch die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung zu "den alten" -, "bisherigen - ", "vertraglichen -" oder "unveränderten" Bedingungen bejaht werden kann, wenn sich die Einzelheiten der Beschäftigungsweise unter Heranziehung der dem Schuldner zugestellten Urkunden, also von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils sowie aus sonstigen Urkunden, auch für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennen lassen (LAG Hessen, 13.07.1987, NZA 1988, 175; 16.05.2003, 16 TA 158/03, Juris; LAG Hamm, 21.11.1989, NZA 1990, 327; LAG Rheinland-Pfalz, 07.01.1986, NZA 1987, 196; 30.03.1987, NZA 1987 827; LAG Bremen, 18.11.1988, NZA 1989 231; LAG Köln 24.10.1995, NZA-RR 1996, 108; LAG Schleswig-Holstein, 06.01.1987, NZA 1987, 322).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.01.1987 - 6 Ta 157/86

    Kündigungsschutzverfahren; Weiterbeschäftigungsantrag; Arbeitsbedingungen;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2005 - 2 Ta 23/05
    Sie geht ferner davon aus, dass auch die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung zu "den alten" -, "bisherigen - ", "vertraglichen -" oder "unveränderten" Bedingungen bejaht werden kann, wenn sich die Einzelheiten der Beschäftigungsweise unter Heranziehung der dem Schuldner zugestellten Urkunden, also von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils sowie aus sonstigen Urkunden, auch für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennen lassen (LAG Hessen, 13.07.1987, NZA 1988, 175; 16.05.2003, 16 TA 158/03, Juris; LAG Hamm, 21.11.1989, NZA 1990, 327; LAG Rheinland-Pfalz, 07.01.1986, NZA 1987, 196; 30.03.1987, NZA 1987 827; LAG Bremen, 18.11.1988, NZA 1989 231; LAG Köln 24.10.1995, NZA-RR 1996, 108; LAG Schleswig-Holstein, 06.01.1987, NZA 1987, 322).
  • LAG Hessen, 16.05.2003 - 16 Ta 158/03
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2005 - 2 Ta 23/05
    Sie geht ferner davon aus, dass auch die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung zu "den alten" -, "bisherigen - ", "vertraglichen -" oder "unveränderten" Bedingungen bejaht werden kann, wenn sich die Einzelheiten der Beschäftigungsweise unter Heranziehung der dem Schuldner zugestellten Urkunden, also von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils sowie aus sonstigen Urkunden, auch für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennen lassen (LAG Hessen, 13.07.1987, NZA 1988, 175; 16.05.2003, 16 TA 158/03, Juris; LAG Hamm, 21.11.1989, NZA 1990, 327; LAG Rheinland-Pfalz, 07.01.1986, NZA 1987, 196; 30.03.1987, NZA 1987 827; LAG Bremen, 18.11.1988, NZA 1989 231; LAG Köln 24.10.1995, NZA-RR 1996, 108; LAG Schleswig-Holstein, 06.01.1987, NZA 1987, 322).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 4 Sa 68/05

    Schmerzensgeld bzw. Geldentschädigung wegen Nichtbeschäftigung, Bestimmtheit

    Dies gilt sowohl für Klagen auf erstmalige Einstellung (vgl. hierzu BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85 - AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 26) als auch auf Weiterbeschäftigung nach Ausspruch einer Kündigung (vgl. hierzu nur LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2005 - 2 Ta 23/05 - NZA-RR 2005, 550).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.01.2007 - 7 Sa 93/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl - unvollständige

    Sie geht davon aus, dass auch die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Beschäftigung/Weiterbeschäftigung zu den "alten", "bisherigen", "vertraglichen" oder "unveränderten" Bedingungen bejaht werden kann, wenn sich die Einzelheiten der Beschäftigungsweise unter Heranziehung der dem Vollstreckungsschuldner zugestellten Urkunden, also von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils sowie aus sonstigen im Urteil in Bezug genommenen Urkunden, auch für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennen lassen (zum Beispiel LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.02.2005 - 2 Ta 23/05 - NZA-RR 2005, 550 f., zu II 2 a der Gründe mit zahlreichen Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - 8 Sa 427/19

    Unzulässiger Feststellungsantrag - Versetzung einer schwerbehinderter

    Ist die Berufsbezeichnung nicht eindeutig, weil damit keine konkreten Tätigkeiten verbunden sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 3. Februar 2005 - 2 Ta 23/05 - NZA-RR 2005, 550 ["Lagerleitung" zu unbestimmt]), so müssen die begehrten Tätigkeiten im Klageantrag im einzelnen benannt werden.
  • ArbG Köln, 25.02.2022 - 7 Ga 11/22

    Kammertermin in Sachen Lapaczinski ./. 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA

    So ist der Verweis auf eine Berufsbezeichnung dann nicht eindeutig und bestimmt genug, wenn die Parteien kontroverse Ansichten äußern, ob die gegenwärtige Beschäftigung des bereits dem Berufsbild entspricht (vgl. LAG München, Beschluss vom 14.02.2006 - 10 Ta 493/05 -, juris LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.02.2005 - 2 Ta 23/05 -, juris, Rn. 11; Korinth in: Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 4. Aufl. 2019, Die einstweilige Verfügung im Individualarbeitsrecht, Rn. 98; Ehler, BB 1996, 376, 377).
  • LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1751/11

    Beendigungskündigung - Änderungsangebot; Beendigungskündigung - Änderungsangebot

    Der Verweis auf "unveränderte" Arbeitsbedingungen ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sich die Einzelheiten der Beschäftigung unter Heranziehung der zugestellten Urkunden, also von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils sowie aus sonstigen Urkunden, aus sich heraus eindeutig erkennen lassen (vgl. LAG Hessen, 13. Juli 1987 - 1 Ta 151/87 - LS, zit. nach juris; 16 Ta 158/03; LAG Rheinland-Pfalz, 03. Februar 2005 - 2 Ta 23/05 - Rn. 10, zitiert nach juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.04.2006 - 7 Sa 29/06

    Einstweilige Verfügung: Antrag auf Weiterbeschäftigung; ordnungsgemäßer

    Ferner geht sie davon aus, dass auch die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Beschäftigung/Weiterbeschäftigung zu den "alten", "bisherigen", "vertraglichen" oder "unveränderten" Bedingungen bejaht werden kann, wenn sich die Einzelheiten der Beschäftigungsweise unter Heranziehung der dem Vollstreckungsschuldner zugestellten Urkunden, also von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils sowie aus sonstigen Urkunden, auch für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennen lassen (z.B. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.02.2005, 2 Ta 23/05 - NZA-RR 2005, 550 f, zu II 2 a der Gründe mit zahlreichen Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2010 - 7 Sa 258/10

    Schadenersatz wegen unterlassener Beschäftigung - Persönlichkeitsrecht

    Dies gilt sowohl für Klagen auf erstmalige Einstellung (vgl. hierzu BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85 - AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 26) als auch auf Weiterbeschäftigung nach Ausspruch einer Kündigung (vgl. hierzu nur LAG Rheinland-Pfalz 03.02.2005 - 2 Ta 23/05 - NZA-RR 2005, 550).
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