Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 Ta 25/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 115 Abs 1 S 3 Nr 1b ZPO
Prozesskostenhilfe: Anspruch auf Erwerbstätigenfreibetrag; Ratenzahlung - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit der Maßgabe einer monatlichen Ratenzahlung
- Judicialis
ZPO § 115; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 § 120 Abs. 1 § 127 Abs 2 Satz 2
Verschlechterungsverbot bei Beschwerde gegen Ratenbewilligung der Prozesskostenhilfe - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 23.11.2005 - 7 Ca 1819/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 Ta 25/06
Wird zitiert von ... (7)
- BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 90/08
Prozesskostenhilfe - Erwerbstätigenfreibetrag - Krankengeld
Krankengeld werde nicht für die Tätigkeit gezahlt, sondern weil der Antragsteller nicht in der Lage sei, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen (übereinstimmend bereits LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2007 - 9 Ta 8/07 - zu B II der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg 17. Juli 2008 - 21 Ta 1105/08 - zu II 2 a bb der Gründe; sowie wohl auch LAG RheinlandPfalz 21.März 2006 - 2 Ta 25/06 - zu II der Gründe; differenzierend jedoch LAG Köln 24. August 1999 - 11 Ta 322/98 -).Er soll pauschaliert die erhöhten Aufwendungen ausgleichen, die einem aktiv im Arbeitsleben stehenden Arbeitnehmer entstehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21. März 2006 - 2 Ta 25/06 - zu II der Gründe).
- LAG Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 9 Ta 8/07
Prozesskostenhilfe - keine Berücksichtigung von Krankengeld als Einkommen nach § …
Dadurch reduzieren sich in vielen Fällen die Kosten, die mit der Erwerbstätigkeit verbunden sind ganz erheblich oder entfallen vollständig (darauf hinweisend auch LAG Rheinland-Pfalz, 21.3.2006, 2 Ta 25/06).Das Landesarbeitsgericht Köln (11 Ta 322/98, zitiert nach JURIS) geht inzidenter davon aus, dass auch beim Bezug von Krankengeld ein Erwerbstätigen-Freibetrag zu berücksichtigen ist, während das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (2 Ta 25/06, zitiert nach JURIS) davon ausgeht, dass dieser nicht zu berücksichtigen ist.
- BAG, 04.05.2009 - 3 AZB 76/08
Prozesskostenhilfe - Anrechnung fremden Einkommens - Abzug des …
Der Erwerbstätigenfreibetrag nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Buchst. b ZPO soll pauschal die erhöhten Aufwendungen abgelten, die einem im aktiven Arbeitsleben stehenden Arbeitnehmer treffen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21. März 2006 - 2 Ta 25/06 -).
- LAG Düsseldorf, 29.10.2009 - 3 Ta 653/09
Erwerbstätigenfreibetrag bei Bezug von Krankengeld im Rahmen der …
Sinn und Zweck des Erwerbstätigenfreibetrages ist es, pauschaliert die erhöhten Aufwendungen auszugleichen, die einem aktiv im Arbeitsleben stehenden Arbeitnehmer entstehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 21.03.2006 - 2 Ta 25/06). - LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08
maßgeblicher Zeitpunkt für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse; keine …
Der Zweck der Vorschrift läuft dann ins Leere und es ist unter dem Gesichtspunkt einer teologischen Auslegung nicht geboten, bei Bezug von Krankengeld den Erwerbstätigen-Freibetrag zu berücksichtigen (LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2007 - 9 Ta 8/07 - juris-Recherche; offen gelassen: LAG Rheinland-Pfalz 21. März 2006 - 2 Ta 25/06 - juris-Recherche; differenzierend ["je nach den Umständen ein geringerer als der pauschale Erwerbstätigen-Bonus oder gar kein Betrag"]: LAG Köln 24. August 1999 - 11 Ta 322/98 - juris-Recherche). - LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2008 - 9 Ta 118/08
Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung des Erwerbstätigenfreibetrages bei …
Bei dem demnach von der Klägerin während der Freistellung erzielten Einkommen handelt es sich damit um die arbeitsvertraglich vereinbarte Vergütung und nicht etwa wie im Falle des Krankengeldes (vgl. dazu LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.2007 - 9 Ta 8/07; LAG R.-P. Beschluss vom 21.033.2006 - 2 Ta 25/06) um ein Einkommen, welches an die Stelle der Arbeitsvergütung tritt. - LAG Köln, 16.08.2010 - 11 Ta 101/10
Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe bei Verlust des Arbeitsplatzes
Da er die erhöhten Aufwendungen abgelten soll, die einen im aktiven Arbeitsleben stehenden Arbeitnehmer entstehen, steht der Erwerbstätigenfreibetrag einem arbeitslosen Arbeitnehmer nicht zu (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.03.2006 - 2 Ta 25/06 -).