Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 Ta 25/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10597
LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 Ta 25/06 (https://dejure.org/2006,10597)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.03.2006 - 2 Ta 25/06 (https://dejure.org/2006,10597)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. März 2006 - 2 Ta 25/06 (https://dejure.org/2006,10597)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,10597) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit der Maßgabe einer monatlichen Ratenzahlung

  • Judicialis

    ZPO § 115; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 § 120 Abs. 1 § 127 Abs 2 Satz 2
    Verschlechterungsverbot bei Beschwerde gegen Ratenbewilligung der Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 90/08

    Prozesskostenhilfe - Erwerbstätigenfreibetrag - Krankengeld

    Krankengeld werde nicht für die Tätigkeit gezahlt, sondern weil der Antragsteller nicht in der Lage sei, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen (übereinstimmend bereits LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2007 - 9 Ta 8/07 - zu B II der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg 17. Juli 2008 - 21 Ta 1105/08 - zu II 2 a bb der Gründe; sowie wohl auch LAG RheinlandPfalz 21.März 2006 - 2 Ta 25/06 - zu II der Gründe; differenzierend jedoch LAG Köln 24. August 1999 - 11 Ta 322/98 -).

    Er soll pauschaliert die erhöhten Aufwendungen ausgleichen, die einem aktiv im Arbeitsleben stehenden Arbeitnehmer entstehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21. März 2006 - 2 Ta 25/06 - zu II der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 9 Ta 8/07

    Prozesskostenhilfe - keine Berücksichtigung von Krankengeld als Einkommen nach §

    Dadurch reduzieren sich in vielen Fällen die Kosten, die mit der Erwerbstätigkeit verbunden sind ganz erheblich oder entfallen vollständig (darauf hinweisend auch LAG Rheinland-Pfalz, 21.3.2006, 2 Ta 25/06).

    Das Landesarbeitsgericht Köln (11 Ta 322/98, zitiert nach JURIS) geht inzidenter davon aus, dass auch beim Bezug von Krankengeld ein Erwerbstätigen-Freibetrag zu berücksichtigen ist, während das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (2 Ta 25/06, zitiert nach JURIS) davon ausgeht, dass dieser nicht zu berücksichtigen ist.

  • BAG, 04.05.2009 - 3 AZB 76/08

    Prozesskostenhilfe - Anrechnung fremden Einkommens - Abzug des

    Der Erwerbstätigenfreibetrag nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Buchst. b ZPO soll pauschal die erhöhten Aufwendungen abgelten, die einem im aktiven Arbeitsleben stehenden Arbeitnehmer treffen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21. März 2006 - 2 Ta 25/06 -).
  • LAG Düsseldorf, 29.10.2009 - 3 Ta 653/09

    Erwerbstätigenfreibetrag bei Bezug von Krankengeld im Rahmen der

    Sinn und Zweck des Erwerbstätigenfreibetrages ist es, pauschaliert die erhöhten Aufwendungen auszugleichen, die einem aktiv im Arbeitsleben stehenden Arbeitnehmer entstehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 21.03.2006 - 2 Ta 25/06).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08

    maßgeblicher Zeitpunkt für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse; keine

    Der Zweck der Vorschrift läuft dann ins Leere und es ist unter dem Gesichtspunkt einer teologischen Auslegung nicht geboten, bei Bezug von Krankengeld den Erwerbstätigen-Freibetrag zu berücksichtigen (LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2007 - 9 Ta 8/07 - juris-Recherche; offen gelassen: LAG Rheinland-Pfalz 21. März 2006 - 2 Ta 25/06 - juris-Recherche; differenzierend ["je nach den Umständen ein geringerer als der pauschale Erwerbstätigen-Bonus oder gar kein Betrag"]: LAG Köln 24. August 1999 - 11 Ta 322/98 - juris-Recherche).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2008 - 9 Ta 118/08

    Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung des Erwerbstätigenfreibetrages bei

    Bei dem demnach von der Klägerin während der Freistellung erzielten Einkommen handelt es sich damit um die arbeitsvertraglich vereinbarte Vergütung und nicht etwa wie im Falle des Krankengeldes (vgl. dazu LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.2007 - 9 Ta 8/07; LAG R.-P. Beschluss vom 21.033.2006 - 2 Ta 25/06) um ein Einkommen, welches an die Stelle der Arbeitsvergütung tritt.
  • LAG Köln, 16.08.2010 - 11 Ta 101/10

    Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe bei Verlust des Arbeitsplatzes

    Da er die erhöhten Aufwendungen abgelten soll, die einen im aktiven Arbeitsleben stehenden Arbeitnehmer entstehen, steht der Erwerbstätigenfreibetrag einem arbeitslosen Arbeitnehmer nicht zu (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.03.2006 - 2 Ta 25/06 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht