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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.1999 - 2 Ta 3/99   

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https://dejure.org/1999,13102
LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.1999 - 2 Ta 3/99 (https://dejure.org/1999,13102)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.01.1999 - 2 Ta 3/99 (https://dejure.org/1999,13102)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - 2 Ta 3/99 (https://dejure.org/1999,13102)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung; Antragsrücknahme nach Rechtskraft eines arbeitsgerichtlichen Beschlusses; Irrtümliche Annahme der prozessualen Unwirksamkeit einer Antragsrücknahme; Aufhebung eines rechtskräftig abgeschlossenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 1239
  • BB 1999, 1767
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Nürnberg, 27.07.2016 - 5 Ta 61/16

    Rückerstattung Zwangsgelder bei vollstreckter Weiterbeschäftigung

    Die Gegenansicht (LAG Rheinland-Pfalz 28.1.1999 - 2 Ta 3/99 - NZA 1999, 1239) lässt den systematischen Zusammenhang zwischen den §§ 775 und 776 ZPO außer Acht.

    Dies kann aber jedenfalls nur gelten, soweit der vollstreckte und titulierte Anspruch rückwirkend entfallen ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 28.1.1999 - 2 Ta 3/99 - NZA 1999, 1239).

  • LAG Bremen, 30.09.2008 - 3 Ta 40/08

    Aufhebung eines rechtskräftigen Zwangsgeldbeschlusses

    Wird in (entsprechender) Anwendung des § 269 Abs. 4 i. V. Abs. 3 Satz 1 ZPO der Vollstreckungstitel für wirkungslos erklärt, so ist ein ergangener Zwangsgeldbeschluss gem. §§ 776, 775 Nr. 1 ZPO auch dann aufzuheben, wenn dieser bereits formelle Rechtskraft erlangt hat (vgl. KG, Beschluss vom 02.07.1999, 5 W 2664/99, MDR 2000, 48 f.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.01.1999, 2 Ta 3/99, NZA 1999, 1239 f.; OLG Köln, Beschluss vom 02.08.1991, 6 W 79/86, 6 W 9/88, OLGZ 1992, 448 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 18.04.1989, 4 W 117/89, GRUR 1990, 306 f.; Stein/Jonas-W. Brehm, a. a. O., § 890 Rn. 46).
  • BAG, 13.04.2005 - 5 AZB 76/04

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung

    Die Berichtigung führt jedenfalls dann, wenn die Entscheidung der beschwerten Partei mit zutreffender Rechtsmittelbelehrung zugestellt wird, dazu, dass der Lauf der Rechtsmittelfrist mit der Zustellung in Gang gesetzt wird (BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 584/99 - BAGE 95, 73, 75, zu II 2 der Gründe mwN; LAG Rheinland-Pfalz 28. Januar 1999 - 2 Ta 3/99 - NZA 1999, 1239, 1240, zu III der Gründe; ArbGV-Krönig § 9 Rn. 55; ErfK/Koch § 9 ArbGG Rn. 19; Schaub Arbeitsgerichtsverfahren § 44 Rn. 36; Prütting in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG § 9 Rn. 63).
  • LAG Hamm, 27.06.2017 - 4 Ta 514/16

    Zwangsgeld; Rückzahlung; Rechtskraft; Aufhebung

    Dies ist für den Fall der Klagerücknahme ausdrücklich in § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO geregelt und es gibt keinen rechtfertigenden Grund, auf dieses Merkmal bei einer nur entsprechenden Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO zu verzichten (offenbar auch BAG, Urteil vom 06.12.1989 - 5 AZR 53/89 = NJW 1990, 2579 f.; LAG Bremen a.a.O. im Leitsatz; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.01.1999 - 2 Ta 3/99 = NZA 1999, 1239 f.).
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