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   LAG Bremen, 03.09.2003 - 2 Ta 33/03   

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https://dejure.org/2003,9520
LAG Bremen, 03.09.2003 - 2 Ta 33/03 (https://dejure.org/2003,9520)
LAG Bremen, Entscheidung vom 03.09.2003 - 2 Ta 33/03 (https://dejure.org/2003,9520)
LAG Bremen, Entscheidung vom 03. September 2003 - 2 Ta 33/03 (https://dejure.org/2003,9520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts durch das Landesarbeitsgericht; Arbeitsvertragliche Bestimmung des Arbeitsortes; Arbeit von zu Hause aus; Aufwandsbeteiligung des Arbeitgebers am Homeoffice; Allgemeiner Gerichtsstand; Wahlrecht des Klägers hinsichtlich ...

  • Judicialis

    ZPO § 17; ; ZPO § 29; ; ZPO § 29 Abs. 1; ; ZPO § 35; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 36 Abs. 1 Ziff. 3; ; GVG § 48 Abs. 1; ; GVG § 17 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsstandsbestimmung bei allgemeinem und besonderem Gerichtsstand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • ArbG Bremen - 9 Ca 9269/03
  • LAG Bremen, 03.09.2003 - 2 Ta 33/03

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 323
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93

    Beachtung der bindenden Wirkung von Verweisungsbeschlüssen im

    Auszug aus LAG Bremen, 03.09.2003 - 2 Ta 33/03
    Das BAG hat mehrfach entschieden, dass im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen sei und dass dies der Ort sei, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen habe (BAG Beschluss vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -, n.v.; BAG Beschluss vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -, BAG Beschluss vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 - n.v).
  • BAG, 14.07.1998 - 5 AS 22/98

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus LAG Bremen, 03.09.2003 - 2 Ta 33/03
    Die Bestimmung des zuständigen Gerichts erfolgt durch das Landesarbeitsgericht, in dessen Bezirk das mit der Sache zuerst befasste Arbeitsgericht liegt, wenn mindestens zwei Parteien, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben, als Streitgenossen im allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden sollen, ein gemeinsamer besonderer Gerichtsstand nicht begründet ist, nur Gerichte für Arbeitssachen beteiligt sind und das gemeinsame zunächst höhere Gericht das Bundesarbeitsgericht wäre, § 36 Abs. 1 Zi. 3, Abs. 2 ZPO (BAG Beschluss vom 14.07.1998 -- 5 AS 22/98 -- NZA 1998, 1189, 1190).
  • BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 398/85

    Erfüllungsort der Arbeitsleistung von Reisenden

    Auszug aus LAG Bremen, 03.09.2003 - 2 Ta 33/03
    Dies gelte unabhängig davon, ob er täglich nach Hause zurückkehre und in welchem Umfang er vom Betrieb Anweisungen für die Gestaltung seiner Reisetätigkeit erhalte (BAG Urteil vom 12. Juni 1986 - 2 AZR 398/85 - AP Nr. 1 zu Art. 5 Brüsseler Abkommen).
  • BAG, 12.03.1992 - 5 AS 10/91

    Erfüllung der Voraussetzungen für die Durchführung des Bestimmungsverfahrens -

    Auszug aus LAG Bremen, 03.09.2003 - 2 Ta 33/03
    Das BAG hat mehrfach entschieden, dass im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen sei und dass dies der Ort sei, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen habe (BAG Beschluss vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -, n.v.; BAG Beschluss vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -, BAG Beschluss vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 - n.v).
  • BAG, 23.10.1996 - 5 AS 6/96

    Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen und offensichtliche Rechtswidrigkeit -

    Auszug aus LAG Bremen, 03.09.2003 - 2 Ta 33/03
    An dieser Rechtsprechung hält das BAG fest (BAG Beschluss vom 10. Juli 1995, Az: 5 AS 12/95 n.v. .; BAG Beschluss vom 23. Oktober 1996, Az: 5 AS 6/96 - n.v.).
  • BAG, 30.03.1994 - 5 AS 6/94

    Bindung an fehlerhaften Verweisungsbeschluss - Mangel des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus LAG Bremen, 03.09.2003 - 2 Ta 33/03
    Das BAG hat mehrfach entschieden, dass im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen sei und dass dies der Ort sei, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen habe (BAG Beschluss vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -, n.v.; BAG Beschluss vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -, BAG Beschluss vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 - n.v).
  • BAG, 10.07.1995 - 5 AS 12/95

    Bindung an rechtskräftigen, fehlerhaften Verweisungsbeschluss im

    Auszug aus LAG Bremen, 03.09.2003 - 2 Ta 33/03
    An dieser Rechtsprechung hält das BAG fest (BAG Beschluss vom 10. Juli 1995, Az: 5 AS 12/95 n.v. .; BAG Beschluss vom 23. Oktober 1996, Az: 5 AS 6/96 - n.v.).
  • OLG Karlsruhe, 13.01.1995 - 11 AR 33/94
    Auszug aus LAG Bremen, 03.09.2003 - 2 Ta 33/03
    Nach Auffassung des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 13. Januar 1995, Az: 11 AR 33/94) sind die Voraussetzungen einer Gerichtsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch dann gegeben, wenn ein Streitgenosse zwar nicht seinen allgemeinen, wohl aber einen besonderen Gerichtsstand im Bezirk des Obergerichts des angerufenen Gerichts hat.
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 16.07.2007 - 3 Ca 3114/07
    Ist er auf Prozesskostenhilfe angewiesen, wird der Mehraufwand etwa durch Einschaltung eines Korrespondenzanwaltes oder durch Reisen an den allgemeinen Gerichtsstand des Arbeitgebers unter Umständen nicht erstattet (vgl. dazu LAG Bremen, vom 03.09.2003, NZA-RR 2004, 323; siehe auch Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven vom 19.10.2006 Az. 11 Ca 1153/06 ).
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