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   LAG Düsseldorf, 11.11.2002 - 2 Ta 332/02   

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https://dejure.org/2002,6227
LAG Düsseldorf, 11.11.2002 - 2 Ta 332/02 (https://dejure.org/2002,6227)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.11.2002 - 2 Ta 332/02 (https://dejure.org/2002,6227)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. November 2002 - 2 Ta 332/02 (https://dejure.org/2002,6227)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zustellung im PKH-Überwachungsverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 120 Abs. 4 Satz 2, 124 Nr. 2 ZPO
    Zustellung im PKH-Überwachungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellung im PKH-Überwachungsverfahren; Adressat des Hinweises zur Erklärungspflicht über die Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; Zustellung der Aufhebungsentscheidung an Partei selbst; Voraussetzung einer Aufhebungsentscheidung; Beendigung des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 138
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Düsseldorf, 28.07.1988 - 14 Ta 202/88

    Ratenfreie Prozeßkostenhilfe; Änderung persönlicher Verhältnisse ; Änderung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.11.2002 - 2 Ta 332/02
    Soweit die früher für Prozesskostenhilfebeschwerden zuständige 15. Kammer des erkennenden Gerichts durch Beschluss vom 29.11.1995 - 15 Ta 268/95 -die Auffassung vertreten hat, das rechtliche Gehör im Verfahren nach §§ 120 Abs. 4 Satz 2, 124 Nr. 2 ZPO sei der bedürftigen Partei über den früheren Prozessbevollmächtigten zu gewähren, vermag die erkennende Beschwerdekammer dem nicht beizupflichten und kehrt zu der früheren von der 14. Beschwerdekammer des erkennenden Gerichts vertretenen Auffassung zurück, wonach bei Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe die Aufforderung an die bedürftige Partei, sich nach Abschluss des Rechtsstreits über eine Änderung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse zu erklären, an die Partei selbst zu richten ist und eine Zustellung an ihren früheren Prozessbevollmächtigten gemäß § 176 ZPO nicht geboten und daher nicht Voraussetzung einer Aufhebungsentscheidung nach § 124 Nr. 2 ZPO ist (vgl. Beschluss vom 28.07.1988 - 14 Ta 202/88 - JurBüro 88, 1717).
  • LAG Hamm, 03.09.2004 - 4 Ta 575/04

    Aufhebung der PKH-Bewilligung im automationsgestützten PKH-Nachprüfungsverfahren

    Zu weitgehend erscheint es jedoch, eine gerichtliche Pflicht zur Einbindung des beigeordneten Rechtsanwalts dann anzunehmen, wenn dieser im streitigen Verfahren auch den Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe gestellt, also im PKH-Bewilligungsverfahren den Schriftverkehr mit dem Gericht geführt hat (so aber LAG Niedersachsen, Bes. v. 22.03.1999 - 16 Ta 103/99, LAGE § 120 ZPO Nr. 34; a.A. LAG Düsseldorf, Bes. v. 11.11.2002 - 2 Ta 332/02, LAGReport 2003, 124, 125) oder gar anzunehmen, die Prozessvollmacht wirke nach Abschluss des Erkenntnisverfahrens fort (LAG Baden-Württemberg, Bes. v. 02.07.2002 - 20 Ta 13/02, LAGReport 2003, 123; a.A. LAG Düsseldorf, Bes. v. 28.07.1988 - 14 Ta 202/88, LAGE § 120 ZPO Nr. 4 = JurBüro 1988, 1717; OLG München, Bes. v. 18.08.1992 - 12 Wf 932/92, FamRZ 1993, 580).

    Das PKH-Nachprüfungsverfahren gemäß § 120 Abs. 4 ZPO gehört nicht mehr zum selben Verfahren im Sinne des § 172 Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO n.F. (= §§ 176, 178 ZPO a.F.), denn die Abwicklung der Prozeßkostenhilfe ist nur noch reine Verwaltungssache, so dass das Arbeitsgericht nicht gehalten war, die Anfrage nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO an den (vormaligen) Prozessbevollmächtigten zu richten (LAG Düsseldorf, Bes. v. 11.11.2002 - 2 Ta 332/02, LAGReport 2003, 124, 125; LAG Hamm, Bes. v. 14.07.2003 - 4 Ta 820/02, LAGReport 2003, 371; a.A. LAG Baden-Württemberg, Bes. v. 02.07.2002 - 20 Ta 13/02, LAGReport 2003, 123, 124).

    Folglich ist die Aufhebungsentscheidung nach § 124 Nr. 2 ZPO ebenfalls nur der PKH-Partei selbst zuzustellen (LAG Düsseldorf v. 11.11.2002 - 2 Ta 332/02, LAGReport 2003, 124, 125; a.A. LAG Düsseldorf v. 29.11.1995 - 15 Ta 268/95, n.v.).

  • LAG Hamm, 14.07.2003 - 4 Ta 820/02

    Aufhebung der PKH-Bewilligung wegen Nichtvorlage des amtlichen Vordrucks im

    Zu weitgehend erscheint es jedoch, eine gerichtliche Pflicht zur Einbindung des beigeordneten Rechtsanwalts dann anzunehmen, wenn dieser im streitigen Verfahren auch den Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe gestellt, also im PKH-Bewilligungsverfahren den Schriftverkehr mit dem Gericht geführt hat (so aber LAG Niedersachsen, Bes. v. 22.03.1999 - 16 Ta 103/99, LAGE § 120 ZPO Nr. 34; a.A. LAG Düsseldorf, Bes. v. 11.11.2002 - 2 Ta 332/02, LAGReport 2003, 124, 125) oder gar anzunehmen, die Prozeßvollmacht wirke nach Abschluß des Erkenntnisverfahrens fort (LAG Baden-Württemberg, Bes. v. 02.07.2002 - 20 Ta 13/02, LAGReport 2003, 123; a.A. LAG Düsseldorf, Bes. v. 28.07.1988 - 14 Ta 202/88, LAGE § 120 ZPO Nr. 4 = JurBüro 1988, 1717; OLG München, Bes. v. 18.08.1992 - 12 Wf 932/92, FamRZ 1993, 580).

    v. 11.11.2002 - 2 Ta 332/02, LAGReport 2003, 124, 125; a.A. LAG Baden-Württemberg, Bes.

  • OLG Koblenz, 04.06.2004 - 7 WF 529/04

    Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfeaufhebungsbeschluss: Beginn der

    Das Prozesskostenhilfe-Aufhebungsverfahren gehört nicht mehr zum Rechtszug im Sinne des § 172 ZPO (vgl. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2002, 2 Ta 332/02, zitiert nach juris; OLG München, OLG-R 1993, 42).
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