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   LAG Düsseldorf, 18.07.2011 - 2 Ta 347/11   

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https://dejure.org/2011,39247
LAG Düsseldorf, 18.07.2011 - 2 Ta 347/11 (https://dejure.org/2011,39247)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.07.2011 - 2 Ta 347/11 (https://dejure.org/2011,39247)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juli 2011 - 2 Ta 347/11 (https://dejure.org/2011,39247)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erheblichkeitsprüfung vor Aussetzung einer "equal pay" Klage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 2a Abs. 1 Nr. 4, 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG
    Erheblichkeitsprüfung vor Aussetzung einer "equal pay" Klage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Aussetzung eines Rechtsstreits zur Frage der Tariffähigkeit eines Vertragswerks; Grundsätze zur tarifvertraglichen Benachteiligung von Arbeitnehmern

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 2a Abs. 1 Nr. 4, 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG
    Erheblichkeitsprüfung vor Aussetzung einer "equal pay" Klage

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 4; ArbGG § 97 Abs. 5
    Aussetzung des Rechtsstreits [Tariffähigkeit der CGZP]; Schlüssige Darlegung der Benachteiligung des Leiharbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • cmshs-bloggt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    CGZP: Zur Aussetzung von equal pay-Verfahren kommt das letzte Wort aus Erfurt

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07

    Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.07.2011 - 2 Ta 347/11
    Dies entspricht auch dem besonderen arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgebot, das in § 9 Abs. 1 ArbGG vorgesehen ist (vgl. BAG vom 28.01.2008 - 3 AZB 30/07 - NZA 2008, 489 Rdn. 10).

    Allgemein bekannt gewordene Bedenken sind vom Arbeitsgericht aufzugreifen und in dem objektivierten Verfahren nach den §§ 97 Abs. 1 - 4 ArbGG auszutragen und können nicht aufgrund einer anderen Rechtsauffassung des Arbeitsgerichts unbeachtet bleiben (BAGE vom 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 - a. a. O.).

    Auch im Beschwerdeverfahren kann jedoch von einer noch nicht vorliegenden Entscheidungserheblichkeit ausgegangen werden, wenn diese offensichtlich ist (BAGE vom 8.20.1. 2008 - 3 AZB 30/07 - a. a. O. Rn. 12).

  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 252/86

    Aufhebung des Berufungsurteils wegen fehlenden Tatbestandes - Darlegungs- und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.07.2011 - 2 Ta 347/11
    Vor allem kann dabei ihr Vorbringen aufgrund einer Darstellung des Gegners mit der Folge unklar oder unvollständig werden, dass eine Partei ihren Sachvortrag im Einzelnen ergänzen muss (vgl. nur BGH vom 19.11.1987 - VI ZR 252/86 - Juris; BGH vom 04.07.2000 - VI ZR 236/99 - NJW 2000, 3286, Rdn. 8; Zöller/Greger ZPO, 28. Aufl. vor § 253 Rn. 23).
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.07.2011 - 2 Ta 347/11
    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - betreffe nur die Zukunft.
  • BGH, 04.07.2000 - VI ZR 236/99

    Substantiierung des klagebegründenden Parteivorbringens

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.07.2011 - 2 Ta 347/11
    Vor allem kann dabei ihr Vorbringen aufgrund einer Darstellung des Gegners mit der Folge unklar oder unvollständig werden, dass eine Partei ihren Sachvortrag im Einzelnen ergänzen muss (vgl. nur BGH vom 19.11.1987 - VI ZR 252/86 - Juris; BGH vom 04.07.2000 - VI ZR 236/99 - NJW 2000, 3286, Rdn. 8; Zöller/Greger ZPO, 28. Aufl. vor § 253 Rn. 23).
  • ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.07.2011 - 2 Ta 347/11
    Über die Tariffähigkeit in der Vergangenheit sei ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht Berlin - 29 BV 13947/10 - anhängig, das noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sei.
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