Rechtsprechung
LAG Hessen, 22.10.1999 - 2 Ta 487/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulassung verspäteter Klagen; Versäumung der Antragsfrist; Zurechnung von Anwaltsverschulden bei Versäumung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 31.03.1999 - 14 Ca 3763/98
- LAG Hessen, 22.10.1999 - 2 Ta 487/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- LAG Hamm, 08.07.1998 - 12 Ta 167/98
Antrag auf nachträgliche Zulassung einer verspätet erhobenen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.05.1992 - VIII ZB 3/92
Überwachungspflichten des Rechtsanwalts bei Eingang einer gerichtlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 25.11.1980 - 8 Ta 115/80 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Hamm, 24.09.1987 - 8 Ta 95/87
Zurechnung des Verschuldens eines Prozeßvertreters; Verschulden eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 16.05.1991 - 8 Ta 468/90
Kündigungsschutzklage; Fristversäumnis; Verschulden; Nachträgliche Zulassung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 14.06.1983 - 3 Ta 13/83 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Hessen, 22.07.1983 - 13 Ta 156/83 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Hessen, 01.03.1984 - 12 Ta 175/83 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Köln, 23.03.2005 - 7 Ta 43/05
Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Postbeförderungszeit, …
Nach zutreffender und herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur steht es der positiven Kenntnis von der Versäumung der Klagefrist jedoch gleich, wenn der Arbeitnehmer oder sein Anwalt aufgrund konkreter Anhaltspunkte bei gehöriger Sorgfalt erkennen mussten, dass die Frist möglicherweise versäumt ist (LAG Köln LAGE Nr. 70 zu § 5 KSchG; LAG Hamm LAGE Nr. 81 zu § 5 KSchG; LAG Frankfurt vom 22.10.1999, - 2 Ta 487/99 - LAG Hamm vom 08.07.1998, - 12 Ta 167/98 - HWK/Pods, § 5 KSchG Rz. 11;… Erfurter Kommentar/Ascheid, § 5 KSchG Rz. 25).Dementsprechend haben in nahezu identischen Fallkonstellationen sowohl das LAG Hamm (Beschluss vom 08.07.1998, - 12 Ta 167/98 -) als auch das LAG Frankfurt (Beschluss vom 20.10.1999, - 2 Ta 487/99 -) Anträge auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage wegen Versäumung der Frist des § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG als unzulässig verworfen.