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   LAG Hessen, 22.10.1999 - 2 Ta 487/99   

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https://dejure.org/1999,18657
LAG Hessen, 22.10.1999 - 2 Ta 487/99 (https://dejure.org/1999,18657)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.10.1999 - 2 Ta 487/99 (https://dejure.org/1999,18657)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. Oktober 1999 - 2 Ta 487/99 (https://dejure.org/1999,18657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung verspäteter Klagen; Versäumung der Antragsfrist; Zurechnung von Anwaltsverschulden bei Versäumung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Köln, 23.03.2005 - 7 Ta 43/05

    Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Postbeförderungszeit,

    Nach zutreffender und herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur steht es der positiven Kenntnis von der Versäumung der Klagefrist jedoch gleich, wenn der Arbeitnehmer oder sein Anwalt aufgrund konkreter Anhaltspunkte bei gehöriger Sorgfalt erkennen mussten, dass die Frist möglicherweise versäumt ist (LAG Köln LAGE Nr. 70 zu § 5 KSchG; LAG Hamm LAGE Nr. 81 zu § 5 KSchG; LAG Frankfurt vom 22.10.1999, - 2 Ta 487/99 - LAG Hamm vom 08.07.1998, - 12 Ta 167/98 - HWK/Pods, § 5 KSchG Rz. 11; Erfurter Kommentar/Ascheid, § 5 KSchG Rz. 25).

    Dementsprechend haben in nahezu identischen Fallkonstellationen sowohl das LAG Hamm (Beschluss vom 08.07.1998, - 12 Ta 167/98 -) als auch das LAG Frankfurt (Beschluss vom 20.10.1999, - 2 Ta 487/99 -) Anträge auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage wegen Versäumung der Frist des § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG als unzulässig verworfen.

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