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   LAG Hessen, 01.09.2004 - 2 Ta 5/04   

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https://dejure.org/2004,22061
LAG Hessen, 01.09.2004 - 2 Ta 5/04 (https://dejure.org/2004,22061)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.09.2004 - 2 Ta 5/04 (https://dejure.org/2004,22061)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. September 2004 - 2 Ta 5/04 (https://dejure.org/2004,22061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts ohne Beschränkungen hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten und Abwesenheitsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2005 - 11 Ta 126/05

    Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen Anwalts

    Grundsätzlich kann ein nicht bei dem Prozessgericht niedergelassener Rechtsanwalt nur dann beigeordnet werden, wenn dadurch keine weiteren Kosten entstehen (Thüringer Landesarbeitsgericht vom 31.01.2005 - 1 Ta 137/03 - mit Hinweis auf LAG Schleswig-Holstein vom 26.03.2003 - 1 Ta 84/01 - NZA-RR 2004, 212; Hessisches Landesarbeitsgericht Beschl. vom 01.09.2004 - 2 Ta 5/04 -).

    Vor diesem Hintergrund kam nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH vom 23.06.2004 - XII ZB 61/04 - a.a.O.), dem das Hessische und das Thüringer Landesarbeitsgericht insoweit gefolgt sind (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht Beschl. vom 01.09.2004 - 2 Ta 5/04 -, m.w.N.; Thüringer Landesarbeitsgericht Beschl. vom 31.01.2005 - 1 Ta 137/03 -), die - hier vorliegende - eingeschränkte Prozesskostenhilfebewilligung nur dann in Betracht, wenn auch sonst nur die Kosten eines am Prozessgericht niedergelassenen Anwalts entstehen konnten, weil "besondere Umstände" i.S.v. § 121 Abs. 4 ZPO nicht vorlagen.

    Nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 121 Abs. 4 ZPO nicht vorlagen, durfte das Gericht einen - wie hier - von der Partei nach § 121 Abs. 1 ZPO gewählten auswärtigen Prozessbevollmächtigten "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" mit den Folgen des § 126 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BRAGO beiordnen (BGH vom 23.06.2004, a.a.O., zu 2 b a.E. der Gründe; vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01.09.2004, a.a.O.; Thüringer Landesarbeitsgericht vom 31.01.2005, a.a.O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2009 - 1 Ta 7b/09

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Rechtsanwalt, auswärtiger,

    Bei der Entscheidung über die Beiordnung eines nicht am Prozessgericht niedergelassenen Rechtsanwalts ist stets zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 121 Abs. 4 ZPO vorliegen (LAG Hessen vom 01.09.2004 - 2 Ta 5/04 - LAG-Report 2005, 288; LAG Thüringen vom 31.01.2005 - 1 Ta 137/03 - LAG-Report 2005, 2329; LAG Rheinland-Pfalz vom 11.11.2005 - 2 Ta 259/95 - NZA-RR 2006, 213).

    Nur dann, wenn dies verneint wird, darf die Beiordnung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" mit der Folge erfolgen, dass Reisekosten nicht erstattet werden (LAG Hessen vom 01.09.2004 a. a. O.; BGH vom 23.06.2004 - XII ZB 61/04, NJW 2004, 2749).

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2006 - 2 Ta 120/06

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Reisekosten,

    Dieser Gedanke ist bei der Beiordnung stets zu beachten (LAG SchleswigHolstein Beschluss vom 26.8.2003 - 1 Ta 84/01 - NZA-RR 2004, 212; LAG Hessen Beschl. v. 1.9.2004 - 2 Ta 5/04 - LAG-Report 2005, 288).
  • LAG Thüringen, 31.01.2005 - 1 Ta 137/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu den

    Das Beschwerdegericht schließt sich, wie bereits das Hessische Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 01.09.2004 (2 Ta 5/04, mitgeteilt bei jurisweb) der Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 23.06.2004 (NJW 2004, 2749) an.
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