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LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2002 - 2 Ta 591/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit einer Anwaltsbeiordnung im Prozesskostenhilfeverfahren vor dem Arbeitsgericht; Intellektuelle Fähigkeit der Partei zur selbstständigen Geltendmachung ihrer Ansprüche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 23.05.2002 - 1 Ca 1436/02
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2002 - 2 Ta 591/02
Papierfundstellen
- NZA-RR 2002, 656
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Niedersachsen, 04.06.2004 - 10 Ta 241/04
Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts und der …
Es ist vielmehr einzig und allein dem Gesetzgeber vorbehalten, im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen die Gesetzeslage zu ändern, um so die öffentlichen Haushalte zu entlasten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2002, 2 Ta 591/02, NZARR 2002, S. 656). - LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2004 - 11 Ta 112/04
Prozesskostenhilfe; Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes
Wenngleich davon ausgegangen werden kann, dass auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren von dem Begriff der Erforderlichkeit im Sinne von § 121 Abs. 2 ZPO keine strengen Anforderungen gestellt werden können, so ist eine Anwaltsbeiordnung trotzdem nicht erforderlich, wenn z.B. eine Partei bei einfacher Sach- und Rechtslage je nach intellektuellen Fähigkeiten ihre Rechte selbst wahrnehmen kann (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz 22.07.2002 - 2 Ta 591/02 - juris). - LAG Sachsen-Anhalt, 29.12.2009 - 2 Ta 145/09
Beiordnung eines Rechtsanwaltes i.R.v. gewährter Prozesskostenhilfe für die erste …
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat durch Beschluss vom 22.07.2002 - 2 Ta 591/02, [...] - festgestellt, dass eine Beiordnung nicht erforderlich ist, wenn die Partei bei einfacher Sach- und Rechtslage nach ihren intellektuellen Fähigkeiten ihre Rechte selbst wahrnehmen könne.