Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 13.10.2006 - 2 Ta 6/06   

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https://dejure.org/2006,8936
LAG Hamm, 13.10.2006 - 2 Ta 6/06 (https://dejure.org/2006,8936)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.10.2006 - 2 Ta 6/06 (https://dejure.org/2006,8936)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. Oktober 2006 - 2 Ta 6/06 (https://dejure.org/2006,8936)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Rechtsweg: Stipendienvertrag über das kooperative Studium nach dem Soester Modell; kein Arbeitsverhältnis/Berufsausbildungsverhältnis, wenn der Studierende im Rahmen eines Stipendienvertrages in der vorlesungsfreien Zeit Betriebspraktika absolviert.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a und b, 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, 1 Abs. 3, 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG
    Rechtsweg: Stipendienvertrag über das kooperative Studium nach dem Soester Modell; kein Arbeitsverhältnis/Berufsausbildungsverhältnis, wenn der Studierende im Rahmen eines Stipendienvertrages in der vorlesungsfreien Zeit Betriebspraktika absolviert.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsweges im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung eines Stipendienvertrages ; Voraussetzungen für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf Studienbeihilfe

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. b; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; BBiG § 1 Abs. 3; ; BBiG § 3 Abs. 2 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Arbeitsrechtsweg für Streit aus Betriebspraktikum aufgrund Stipendienvertrag im Rahmen des kooperativen Studiums nach dem Soester Modell

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 97
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamburg, 05.09.1980 - 3 Sa 37/80
    Auszug aus LAG Hamm, 13.10.2006 - 2 Ta 6/06
    Auch während seines praktischen Einsatzes blieb der Kläger eingeschriebener Student der Fachhochschule Südwestfalen (vgl. dazu LAG Hamburg vom 05.09.1980 - 3 Sa 37/80 - EzB BBiG, § 19 Nr. 1).
  • BAG, 19.06.1974 - 4 AZR 436/73

    Praktikum - Student - Praktikum innerhalb des Studiums - Rechtssetzungsbefugnis

    Auszug aus LAG Hamm, 13.10.2006 - 2 Ta 6/06
    Studenten, die innerhalb ihres Studiums und als dessen Bestandteil Praktika absolvieren, werden vom Berufsbildungsgesetz nicht erfasst (Leinemann/Taubert, BBiG, § 19 Rdnr. 9; BAG vom 19.06.1974 - 4 AZR 436/73 - DB 1974, 1920).
  • LAG Hamm, 11.10.2013 - 1 Sa 1006/13

    Rückzahlung von Bildungskosten

    Den Tarifvertragsparteien ist es insbesondere verwehrt, Rechtsverhältnisse von Praktikanten zu regeln, die aufgrund der einschlägigen hochschulrechtlichen Bestimmungen als Teil des Studiums nach den dazu erlassenen Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung abzulegen sind (BAG 19.06.1974 - 4 AZR 436/73 - BAGE 26, 198; LAG Hamm 13.10.2006 - 2 Ta 6/06 - NZA-RR 2007, 97).

    Mit der Regelung sollte dem Missverständnis vorgebeugt werden, angesichts des weiten Begriffs der Berufsbildung in § 1 BBiG sollten auch Studiengänge an Hochschulen dem Regelungsbereich des Berufsausbildungsgesetzes unterworfen werden (vgl. BAG 16.10.2002 - 9 AZR 306/00, BB 2003, 692; LAG Hamm 13.10.2006 - NZA-RR 2007, 97).

    Auch vor Inkrafttreten dieser nur klarstellenden Regelung war anerkannt, dass auf Studiengänge an Hochschulen das Berufsbildungsgesetz keine Anwendung findet (vgl. LAG Hamm 13.10.2006 - 2 Ta 6/06 - NZA-RR 2007, 97).

  • LAG Hamburg, 30.04.2014 - 1 Ta 6/14

    Gegenstandswert - Weiterbeschäftigungsantrag als unechter Hilfsantrag nicht

    Entsprechendes gilt, wenn in einem Vergleich nicht über einen derartigen Hilfsantrag eine Regelung getroffen wird (vgl. LAG Düsseldorf 8. November 1990 - 7 Ta 356/90 - LAGE § 19 GKG Nr. 10; LAG Hessen 23. April 1999 - 15/6 Ta 28/98 - NZA-RR 1999, 434; LAG Schleswig-Holstein 14. Januar 2003 - 2 Ta 224/02 - juris; LAG Düsseldorf 8. April 2003 -17 Ta 139/03 - juris; LAG Schleswig-Holstein 28. Juli 2003 - 2 Ta 162/03 - juris; LAG Schleswig-Holstein 23. Dezember 2005 - 1 Ta 228/05 - juris; LAG Düsseldorf 18. Oktober 2006 - 6 Ta 551/06 - und 21. Dezember 2006 - 6 Ta 640/06 - juris; LAG Rheinland- Pfalz 16. Januar 2009 - 1 Ta 220/08 - und vom 08. Dezember 2009 - 1 Ta 264/09 -juris; LAG Schleswig-Holstein 11. Januar 2010 - 3 Ta 196/09 - juris; LAG Baden-Württemberg 22. Februar 2011 - 5 Ta 214/10 - juris; ErfK/Koch 11. Aufl. § 12 ArbGG Rz. 17 am Ende; a.A. LAG Hamm 26. Mai 1989 - 8 Ta 65/89 - LAGE § 19 GKG Nr. 6; LAG München 30. Oktober 1990 - 5 Ta 135/90 - NZA 1992, 140 f; LAG Hamburg 26. März 1992 - 4 Ta 20/91 - LAGE § 19 GKG Nr. 14; LAG Rheinland-Pfalz 16. April 1992 - 10 Ta 76/92 - LAGE § 19 GKG Nr. 13; LAG Köln 4. Juli 1995 - 10 Ta 80/95 - MDR 1995, 1150; LAG Köln 31. Juli 1995 - 13 Ta 114/95 - NZA 1996, 840; Sächsisches LAG 4. April 1996 - 6 Ta 48/96 - NZA-RR 1997, 150 f; LAG Niedersachsen 17.04.2001 - 3 Ta 118/01 - NZA-RR 2001, 495 f; LAG Hamm 28. Juni 2002 - 9 Ta 283/02 - juris; LAG Berlin 09. März 2004 - 17 Ta 6010/04 - NZA-RR 2004, 492; LAG Hamburg 7. September 2007 - 2 Ta 6/06 -, nicht veröffentlicht; LAG Nürnberg, 13. März 2008 - 6 Ta 58/08 - juris; LAG Schleswig-Holstein 25. Juni 2009 - 6 Ta 112/09 - juris; LAG Schleswig-Holstein 13. August 2009 - 1 Ta 100 d/09 - juris; Schwab/Weth/Vollstädt, ArbGG, 2. Aufl.; § 12 Rz. 150; AnwK-ArbR/Krönig, § 12 ArbGG Rz. 42; BCF/Creutzfeldt, ArbGG, 5. Aufl., zu § 12 Rz. 60; Düwell/Lipke-Jurkat, ArbGG, 2000, § 12 Rz. 24).
  • LAG Hamm, 02.09.2013 - 2 Ta 18/13

    Berichtigungsanspruch wegen eines Praktikantenzeugnisses

    Da auf diese Praktikumsverhältnisse das Berufsbildungsgesetz aufgrund der ausdrücklichen Regelung in § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG nicht anwendbar ist, kann auch offen bleiben, ob und wann ein solcher Hochschulpraktikant kein Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 ArbGG ist, sodass für Streitigkeiten aus einem solchen Praktikumsverhältnis nicht die Arbeitsgerichte, sondern die Zivilgerichte nach § 13 GVG zuständig sein können (vgl. dazu LAG Sachsen, Beschl. v. 09.03.2099 - 4 Ta 16/09, juris; LAG Hamm, Beschl. v. 13.10.2006 - 2 Ta 6/06, juris).
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11917
LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 (https://dejure.org/2006,11917)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 (https://dejure.org/2006,11917)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 2 Ta 6/06 (https://dejure.org/2006,11917)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen, Anrechnung, Freibetrag

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung an den zur Führung des Rechtsstreits notwendigen Kosten mit einem Anteil aus einer Abfindung; Gewährung von Prozesskostenhilfe, sofern eine Abfindung gezahlt wurde

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § ... 115; ; ZPO § 115 Abs. 3; ; SGB XII § 90; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 1; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 2; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 3; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 4; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 5; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 6; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 7; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 8; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 9; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 9; ; SGB XII § 90 Abs. 3; ; RVG § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Abfindung als einzusetzendes Vermögen bei der Prozesskostenhilfe - Tilgung der Prozesskosten vor Ablösung langfristiger Verbindlichkeiten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03

    Nachträgliche Abänderung der Prozesskostenhilfe bei Erhalt einer Abfindung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist die Abfindung als Bestandteil seines Vermögens bei der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (BAG Beschluss vom 22.3.2003 - 2 AZB 23/03 - ).

    Der Kostenbeitrag von 10% der Abfindungssumme kann ausnahmsweise dann reduziert oder ganz fallen gelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Abfindung zur Behebung einer aktuellen Notlage gebraucht wird (BAG Beschluss vom 22.3.2003 - 2 AZB 23/03 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 25.5.2005 - 1 Ta 93/05 - ).

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2006 - 2 Ta 268/05

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Entscheidungsreife, Zeitpunkt, Vermögen,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06
    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.1997 - 5 Ta 153/97

    Einordnung einer Abfindung als Vermögenswert; Zumutbarkeit der Anrechnung unter

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06
    Dabei kommt es entscheidend auf die Höhe der Abfindung, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Chancen des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt an (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 24.9.1997 - 5 Ta 153/97 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 1 Ta 93/05

    Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen , Anrechenbarkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06
    Der Kostenbeitrag von 10% der Abfindungssumme kann ausnahmsweise dann reduziert oder ganz fallen gelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Abfindung zur Behebung einer aktuellen Notlage gebraucht wird (BAG Beschluss vom 22.3.2003 - 2 AZB 23/03 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 25.5.2005 - 1 Ta 93/05 - ).
  • LAG Köln, 30.01.2002 - 7 Ta 220/01

    PKH; Abfindung; Eigenbeitrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06
    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2005 - 2 Ta 126/05

    Prozesskostenhilfe, Abfindung, Berücksichtigung, Teilbetrag, Vermögen, kleinerer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06
    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2005 - 2 Ta 92/05

    Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen, Berücksichtigung, Zahlung, Zeitpunkt

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06
    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2013 - 6 Ta 6/13

    Prozesskostenhilfe, Änderung, Kostenbeteiligung, Abfindung, Vermögen

    Zum Vermögen in diesem Sinne gehören grundsätzlich auch Abfindungen, die nach einem Kündigungsschutzprozess aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs gezahlt werden (BAG 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 - LAG Schl.-Holstein 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 -).

    In der Regel wird sodann ein Betrag von 10 % der verbleibenden Abfindungssumme vom PKH-Antragsteller einzusetzen sein (LAG Schl.-Holstein 16.02.2006 - 2 Ta 6/06).

    Der Kostenbeitrag von 10 % der das Schonvermögen übersteigenden Abfindungssumme kann ausnahmsweise dann reduziert oder ganz fallengelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Abfindung zur Behebung einer aktuellen Notlage gebraucht wird (LAG Schl.-Holstein 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 - 10.11.2010 - 3 Ta 159/10 - ).

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 3 Ta 159/10

    Prozesskostenhilfe, Ratenzahlungsanordnung, Aufhebung, Abfindung, Vermögen

    Zum Vermögen in diesem Sinne gehören grundsätzlich auch Abfindungen, die nach einem Kündigungsschutzprozess aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs gezahlt werden (BAG vom 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 - zitiert nach Juris; LAG Schleswig-Holstein vom 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 - zitiert nach Juris).

    In der Regel wird sodann ein Betrag von 10 % der verbleibenden Abfindungssumme vom PKH-Antragssteller einzusetzen sein (LAG Schleswig-Holstein vom 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 - zitiert nach Juris, Rz. 7).

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.05.2014 - 6 Ta 41/14

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Abfindung, Vermögen (einzusetzendes),

    Zum Vermögen in diesem Sinne gehören grundsätzlich auch Abfindungen, die nach einem Kündigungsschutzprozess aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs gezahlt werden (BAG, 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 - LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2013 - 6 Ta 6/13 - 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 - ).
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