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   LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10   

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LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10 (https://dejure.org/2011,9546)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.09.2011 - 2 Ta 738/10 (https://dejure.org/2011,9546)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. September 2011 - 2 Ta 738/10 (https://dejure.org/2011,9546)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Zurückweisung an das Arbeitsgericht bei fehlerhafter Nichtabhilfeentscheidung durch den Vorsitzenden allein. Voraussetzungen für die Annahme der Arbeitnehmerähnlichkeit im Einzelfall

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 5 Abs. 1 S. 2 ArbGG
    Keine Zurückweisung an das Arbeitsgericht bei fehlerhafter Nichtabhilfeentscheidung durch den Vorsitzenden allein. Voraussetzungen für die Annahme der Arbeitnehmerähnlichkeit im Einzelfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsrechtsweg für Zahlungsklage eines selbständigen Veranstaltungsmanagers bzgl. der Darlegung seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit unter Vorlage der Aufstellung seiner Einnahmen ist zulässig ; Unsubstantiiertes Bestreiten der Beklagten bei Darlegungen des Klägers zur ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsrechtsweg für Zahlungsklage eines selbständigen Veranstaltungsmanagers; unsubstantiiertes Bestreiten der Beklagten bei Darlegungen des Klägers zur wirtschaftlichen Abhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gründungszuschuss

    Auszug aus LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10
    Allerdings muss der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach in vergleichbarer Weise wie ein Arbeitnehmer schutzbedürftig und die geleisteten Dienste müssen nach ihrer soziologischen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sein (BAG, Beschl. v. 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, NZA 2011, 309; Beschl. v. 21.02.2007, 5 AZB 52/06, NJW 2007, 1709; Beschl. v. 30.08.2000 - 5 AZB 12/00, NZA 2000, 1359; Beschl. v. 14.01.1997 - 5 AZB 22/96 NZA 1997, 344).

    Eine arbeitnehmerähnliche Person kann für mehrere Auftraggeber tätig sein, wenn die Beschäftigung für einen von ihnen überwiegt und die daraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (vgl. BAG, Beschl. v. 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, NZA 2011, 309; Beschl. v. 21.02.2007, 5 AZB 52/06, NJW 2007, 1709).

    Diese Personengruppe zeichnet sich im Verhältnis zu Arbeitnehmern gerade dadurch aus, dass an die Stelle der das Arbeitsverhältnis prägenden persönlichen Abhängigkeit durch Weisungsgebundenheit die wirtschaftliche Abhängigkeit tritt (vgl. BAG, Beschl. v. 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, NZA 2011, 309; Beschl. v. 21.02.2007 - 5 AZB 52/06, NZA 2007, 699).

    Denn eine arbeitnehmerähnliche Person kann auch für mehrere Auftraggeber tätig sein, wenn die Beschäftigung für einen von ihnen überwiegt und die daraus fließende Vergütung - wie vorliegend - die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (vgl. BAG, Beschl. v. 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, NZA 2011, 309).

  • BAG, 21.02.2007 - 5 AZB 52/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Beleghebamme

    Auszug aus LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10
    Allerdings muss der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach in vergleichbarer Weise wie ein Arbeitnehmer schutzbedürftig und die geleisteten Dienste müssen nach ihrer soziologischen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sein (BAG, Beschl. v. 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, NZA 2011, 309; Beschl. v. 21.02.2007, 5 AZB 52/06, NJW 2007, 1709; Beschl. v. 30.08.2000 - 5 AZB 12/00, NZA 2000, 1359; Beschl. v. 14.01.1997 - 5 AZB 22/96 NZA 1997, 344).

    Eine arbeitnehmerähnliche Person kann für mehrere Auftraggeber tätig sein, wenn die Beschäftigung für einen von ihnen überwiegt und die daraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (vgl. BAG, Beschl. v. 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, NZA 2011, 309; Beschl. v. 21.02.2007, 5 AZB 52/06, NJW 2007, 1709).

    Diese Personengruppe zeichnet sich im Verhältnis zu Arbeitnehmern gerade dadurch aus, dass an die Stelle der das Arbeitsverhältnis prägenden persönlichen Abhängigkeit durch Weisungsgebundenheit die wirtschaftliche Abhängigkeit tritt (vgl. BAG, Beschl. v. 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, NZA 2011, 309; Beschl. v. 21.02.2007 - 5 AZB 52/06, NZA 2007, 699).

    Der Kläger war nicht nur für eine relativ kurze Zeit für die Beklagte tätig, sondern erbrachte über einen Zeitraum von drei Jahren im erheblichen Umfang Dienstleistungen für die Beklagte (vgl. zu diesem Aspekt LAG Köln, Beschluss vom 03.07.1998 - 11 Ta 94/98 - ZTR 1998, 563 zu II der Gründe), sodass für die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz des Klägers die vertraglich vereinbarte Gegenleistung der Beklagten für die geleisteten Dienste maßgeblich war (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 21.02.2007 - 5 AZB 52/06, NZA 2007, 699).

  • LAG Hessen, 15.05.2008 - 20 Ta 80/08

    Keine Zurückweisung der Rechtswegbeschwerde bei Zweifeln an der Partei- und

    Auszug aus LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10
    Im Verfahren nach §§ 48 ArbGG, 17 a GVG ist der Beschluss über die Nichtabhilfe nach § 572 Abs. 1 ZPO genauso wie der Beschluss über die Rechtswegzuständigkeit durch die voll besetzte Kammer zu erlassen, da es sich insoweit um eine erneute Entscheidung in der Sache handelt (vgl. LAG Hessen, Beschl. v. 15.05.2008 - 20 Ta 80/08, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.01.2007 - 11 Ta 10/07, Juris; LAG Bremen, Beschl. v. 05.01.2006 - 3 Ta 69/05, LAGE § 68 ArbGG 1979 Nr. 9; LAG Berlin, 15.2.2006 - 13 Ta 170/06 - LAGE § 623 BGB 2002 Nr. 5; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG 7. Aufl. § 48 Rdnr. 118).

    Dementsprechend kann bei fehlerhaftem Abhilfeverfahren das Beschwerdegericht auch selbst in der Sache entscheiden (so auch LAG Hessen, 15.2.2008 - 8 Ta 259/07, Juris; LAG Hessen, Beschl. v. 15.05.2008 - 20 Ta 80/08, Juris; LAG Berlin 15.02.2006 - 13 Ta 170/06, a.a.O.; Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG 7. Aufl. § 78 Rdnr. 35).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2007 - 11 Ta 10/07

    Nichtabhilfebeschluss im Falle der Rechtswegverweisung

    Auszug aus LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10
    Im Verfahren nach §§ 48 ArbGG, 17 a GVG ist der Beschluss über die Nichtabhilfe nach § 572 Abs. 1 ZPO genauso wie der Beschluss über die Rechtswegzuständigkeit durch die voll besetzte Kammer zu erlassen, da es sich insoweit um eine erneute Entscheidung in der Sache handelt (vgl. LAG Hessen, Beschl. v. 15.05.2008 - 20 Ta 80/08, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.01.2007 - 11 Ta 10/07, Juris; LAG Bremen, Beschl. v. 05.01.2006 - 3 Ta 69/05, LAGE § 68 ArbGG 1979 Nr. 9; LAG Berlin, 15.2.2006 - 13 Ta 170/06 - LAGE § 623 BGB 2002 Nr. 5; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG 7. Aufl. § 48 Rdnr. 118).

    In Hinblick darauf, dass es sich um einen schweren Verfahrensfehler handelt, der auch die Frage der Beteiligung der gesetzlichen Richter betrifft, wird zwar auch die Ansicht vertreten, dass bei einer Nichtabhilfeentscheidung durch den Vorsitzenden allein notwendig gemäß § 572 Abs. 3 ZPO an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen sei (LAG Rheinland-Pfalz, 25.1.2007 - 11 Ta 10/07, Juris; LAG Baden-Württemberg, 7.8.2002 - 15 Ta 2/02, Juris; LAG Schleswig-Holstein - 2 Ta 160/05 - 01.07.2005, NZA 2005, 1079).

  • LAG Berlin, 15.02.2006 - 13 Ta 170/06

    Abhilfeentscheidung durch die gleiche Kammer; Schriftform des Aufhebungsvertrages

    Auszug aus LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10
    Im Verfahren nach §§ 48 ArbGG, 17 a GVG ist der Beschluss über die Nichtabhilfe nach § 572 Abs. 1 ZPO genauso wie der Beschluss über die Rechtswegzuständigkeit durch die voll besetzte Kammer zu erlassen, da es sich insoweit um eine erneute Entscheidung in der Sache handelt (vgl. LAG Hessen, Beschl. v. 15.05.2008 - 20 Ta 80/08, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.01.2007 - 11 Ta 10/07, Juris; LAG Bremen, Beschl. v. 05.01.2006 - 3 Ta 69/05, LAGE § 68 ArbGG 1979 Nr. 9; LAG Berlin, 15.2.2006 - 13 Ta 170/06 - LAGE § 623 BGB 2002 Nr. 5; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG 7. Aufl. § 48 Rdnr. 118).

    Dementsprechend kann bei fehlerhaftem Abhilfeverfahren das Beschwerdegericht auch selbst in der Sache entscheiden (so auch LAG Hessen, 15.2.2008 - 8 Ta 259/07, Juris; LAG Hessen, Beschl. v. 15.05.2008 - 20 Ta 80/08, Juris; LAG Berlin 15.02.2006 - 13 Ta 170/06, a.a.O.; Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG 7. Aufl. § 78 Rdnr. 35).

  • LAG Hessen, 15.02.2008 - 8 Ta 259/07

    Fehlerhaft erlassener Nichtabhilfebeschluss - Pensionskasse ist keine

    Auszug aus LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10
    Dementsprechend kann bei fehlerhaftem Abhilfeverfahren das Beschwerdegericht auch selbst in der Sache entscheiden (so auch LAG Hessen, 15.2.2008 - 8 Ta 259/07, Juris; LAG Hessen, Beschl. v. 15.05.2008 - 20 Ta 80/08, Juris; LAG Berlin 15.02.2006 - 13 Ta 170/06, a.a.O.; Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG 7. Aufl. § 78 Rdnr. 35).
  • BAG, 14.01.1997 - 5 AZB 22/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Wahlfeststellung

    Auszug aus LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10
    Allerdings muss der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach in vergleichbarer Weise wie ein Arbeitnehmer schutzbedürftig und die geleisteten Dienste müssen nach ihrer soziologischen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sein (BAG, Beschl. v. 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, NZA 2011, 309; Beschl. v. 21.02.2007, 5 AZB 52/06, NJW 2007, 1709; Beschl. v. 30.08.2000 - 5 AZB 12/00, NZA 2000, 1359; Beschl. v. 14.01.1997 - 5 AZB 22/96 NZA 1997, 344).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

    Auszug aus LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10
    Allerdings muss der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach in vergleichbarer Weise wie ein Arbeitnehmer schutzbedürftig und die geleisteten Dienste müssen nach ihrer soziologischen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sein (BAG, Beschl. v. 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, NZA 2011, 309; Beschl. v. 21.02.2007, 5 AZB 52/06, NJW 2007, 1709; Beschl. v. 30.08.2000 - 5 AZB 12/00, NZA 2000, 1359; Beschl. v. 14.01.1997 - 5 AZB 22/96 NZA 1997, 344).
  • BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02

    Rechtsweg

    Auszug aus LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10
    Dabei kann offenbleiben, ob der Beschleunigungsgrundsatz des § 9 Abs. 1 ArbGG, der in § 68 ArbGG eine spezielle Ausgestaltung erfahren hat, trotz des im arbeitsgerichtlichen Verfahren über § 78 ArbGG grundsätzlich anwendbaren § 572 Abs. 3 ZPO einer Zurückverweisung in dem Urteilsverfahren lediglich vorgeschalteten Rechtswegbestimmungsverfahren nach § 17 a GVG entgegensteht (so zur Zurückverweisung aus anderen Gründen BAG, Beschl. v. 17.2.2003 - 5 AZB 37/02 - NZA 2003, 518), obwohl die Frage der Beteiligung des gesetzlichen Richters betroffen ist.
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Volkshochschuldozenten

    Auszug aus LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10
    Denn hierbei handelt es sich um Umstände, die für die Annahme der persönlichen Abhängigkeit und damit der Arbeitnehmereigenschaft eines Dienstverpflichteten entscheidend sind (vgl. dazu BAG, Urteil vom 20.01.2010 - 5 AZR 99/09, DB 2010, 788; Urteil vom 20.05.2009 - 5 AZR 31/08, NZA-RR 2010, 172; Urteil vom 17.01.2006 - 9 AZR 61/05, Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.07.2005 - 2 Ta 160/05

    Rechtsweg, Abhilfeentscheidung, Gremium, Kammerbeschluss

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 6 Ta 1011/10

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - arbeitnehmerähnliche Person - zwei

  • LAG Bremen, 05.01.2006 - 3 Ta 69/05

    Kammerbeschluss über Abhilfe der sofortigen Beschwerde

  • LAG Köln, 03.07.1998 - 11 Ta 94/98

    Rechtsweg, Status; Beratervertrag; arbeitnehmerähnliche Person

  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08

    Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 268/07

    Betriebsübergang - Wirksamkeit einer Kündigung - Zulässigkeit der Berufung

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09

    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters -

  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2015 - 3 Ta 21/15

    Rechtsweg - Abhilfeentscheidung - Kammerbesetzung - unerlaubte Handlung im

    Gegenstand der Prüfung durch das Beschwerdegericht ist die angefochtene Entscheidung der Kammer und nicht die Nichtabhilfeentscheidung (LAG Hamm 08. September 2011 - 2 Ta 738/10 - juris).
  • LAG Köln, 06.05.2022 - 9 Ta 18/22

    Arbeitnehmereigenschaft eines freiberuflich angestellten Praxisvertreters;

    Die ordnungsgemäße Durchführung des Abhilfeverfahrens ist hingegen nicht Verfahrensvoraussetzung für das Beschwerdeverfahren oder für die Beschwerdeentscheidung selbst (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Dezember 2016 - 6 Ta 1797/16 -, Rn. 26, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 07. Dezember 2015 - 3 Ta 21/15 -, Rn. 23, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 08. September 2011 - 2 Ta 738/10 -, Rn. 21, juris).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18

    Rechtswegzuständigkeit - Aufsichtsratsmitglied - Gewerkschaftsfunktionär -

    Nach anderer Auffassung sei Gegenstand der Prüfung durch das Beschwerdegericht die angefochtene Entscheidung der Kammer und nicht die Nichtabhilfeentscheidung, weshalb eine Zurückverweisung nicht erforderlich sei (LAG Hamm 8. September 2011 - 2 Ta 738/10, Rn. 21) .
  • LAG Köln, 18.05.2021 - 9 Ta 61/21

    Rechtswegzuständigkeit; Qualifizierung zum Triebfahrzeugführer

    Die ordnungsgemäße Durchführung des Abhilfeverfahrens ist hingegen nicht Verfahrensvoraussetzung für das Beschwerdeverfahren oder für die Beschwerdeentscheidung selbst (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Dezember 2016 - 6 Ta 1797/16 -, Rn. 26, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 07. Dezember 2015 - 3 Ta 21/15 -, Rn. 23, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 08. September 2011 - 2 Ta 738/10 -, Rn. 21, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16

    Rechtsweg - Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden - Nichtabhilfebeschluss

    Gegenstand der Prüfung durch das Beschwerdegericht ist die angefochtene Entscheidung der Kammer und nicht die Nichtabhilfeentscheidung ( LAG Hamm 08.09.2011 - 2 Ta 738/10 - juris ).
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