Rechtsprechung
LAG Hamm, 04.12.2006 - 2 Ta 804/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
Rechtsweg: Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Wettbewerbsverstößen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG
Rechtsweg: Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Wettbewerbsverstößen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Wie man wettbewerbsrechtliche Ansprüche vor dem Arbeitsgericht geltend macht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für einstweilige Verfügungen gerichtet auf die Unterlassung von Wettbewerbsverstößen durch den Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Voraussetzungen für die Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten; Auslegung des ...
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Verstöße gegen das UWG, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gegenüber seinem früheren Arbeitgeber begeht, können unerlaubte Handlungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. d ArbGG sein
- Judicialis
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 d
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 d
Arbeitsrechtsweg bei deliktischen Wettbewerbsverstößen während des Arbeitsverhältnisses - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herford, 24.11.2006 - 2 Ga 34/06
- LAG Hamm, 04.12.2006 - 2 Ta 804/06
Papierfundstellen
- NZA-RR 2007, 151
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- KG, 07.12.2004 - 5 W 153/04
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte: Wettbewerbsverstoß durch eine von einem …
Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2006 - 2 Ta 804/06
Auch Verstöße gegen das UWG, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gegenüber seinem früheren Arbeitgeber begeht, können unerlaubte Handlungen in diesem Sinne sein (KG Berlin vom 07.12.2004 - 5 W 153/04 - DB 2005, 732; OLG Hamburg vom 30.12.2002 - 11 W 43/02 - NZA 2003, 935; vgl. im Einzelnen Fischer, Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten in UWG-Sachen, DB 1998, 1182).Der erforderliche Zusammenhang ist gegeben, wenn die unerlaubte Handlung in einer inneren Beziehung zu dem Arbeitsverhältnis steht und in den ihm eigentümlichen Reibungs- und Berührungspunkten wurzelt (so bereits BGH vom 07.02.1958 - VI ZR 49/57 - AP Nr. 48 zu § 2 ArbGG 1953;… Schwab/Weth/Walker, ArbGG, § 2 Rdnr. 114; KG Berlin vom 07.12.2004 - 5 W 153/04 - unter 1.b)aa) der Gründe).
- OLG Hamburg, 30.12.2002 - 11 W 43/02
Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2006 - 2 Ta 804/06
Auch Verstöße gegen das UWG, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gegenüber seinem früheren Arbeitgeber begeht, können unerlaubte Handlungen in diesem Sinne sein (KG Berlin vom 07.12.2004 - 5 W 153/04 - DB 2005, 732; OLG Hamburg vom 30.12.2002 - 11 W 43/02 - NZA 2003, 935; vgl. im Einzelnen Fischer, Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten in UWG-Sachen, DB 1998, 1182). - BAG, 24.05.2000 - 5 AZB 66/99
Rechtsweg; Anspruch einer angestellten Lehrerin in Sachsen auf Zulassung zur …
Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2006 - 2 Ta 804/06
Das Vorabverfahren über die Zulässigkeit des Rechtsweges kann auch im Rahmen eines Gesuchs um vorläufigen Rechtsschutz durchgeführt werden (vgl. BAG vom 24.05.2000 - 5 AZB 66/99 - NJW 2000, 2524). - BGH, 07.02.1958 - VI ZR 49/57
Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2006 - 2 Ta 804/06
Der erforderliche Zusammenhang ist gegeben, wenn die unerlaubte Handlung in einer inneren Beziehung zu dem Arbeitsverhältnis steht und in den ihm eigentümlichen Reibungs- und Berührungspunkten wurzelt (so bereits BGH vom 07.02.1958 - VI ZR 49/57 - AP Nr. 48 zu § 2 ArbGG 1953;… Schwab/Weth/Walker, ArbGG, § 2 Rdnr. 114; KG Berlin vom 07.12.2004 - 5 W 153/04 - unter 1.b)aa) der Gründe). - OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 6 W 44/05
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte: Wettbewerbsverstoß als unerlaubte Handlung im …
Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2006 - 2 Ta 804/06
Er umfasst auch Verstöße gegen das UWG (vgl. OLG Frankfurt vom 20.05.2005 - 6 W 44/05 - NZA-RR 2005, 499;… Schwab/Weth/-Walker, ArbGG, § 2 Rdnr. 113).
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2022 - 8 Ta 94/22
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Rechtsstreit zwischen ehemaligen …
34 Besteht der notwendige Zusammenhang zu der gemeinsamen Arbeit, ist - wie bei § 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG - unerheblich, ob die jeweiligen Arbeitsverhältnisse noch bestehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 13.September 2022 - 3 Ta 96/22; LAG Rheinland-Pfalz 28. September 2022 - 5 Ta 91/22, 5 Ta 87/22; 6. Oktober 2022 - 7 Ta 93/22; vgl. zur Anwendbarkeit von § 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG bei Begehung der unerlaubten Handlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses LAG Niedersachsen 20. Februar 2020 - 13 Ta 59/20 - Rn. 8, LAG Hamm (Westfalen) 4. Dezember 2006 - 2 Ta 804/06 - Rn. 12 mwN, OLG Frankfurt 20. Mai 2005 - 6 W 44/05 - Rn. 5;… OLG Zweibrücken 28. April 1997 - 2 W 7/97 - Rn. 14 für den Fall, dass der Anspruch auf eine unerlaubte Handlung gestützt wird, die noch während des Arbeitsverhältnisses begangen oder zielgerichtet vorbereitet worden sein soll). - ArbG Herford, 17.06.2013 - 1 Ga 11/13
Hinreichende Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages - ; Untersagung von …
Der Begriff der unerlaubten Handlung, die gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängt, ist nach der Rechtsprechung des LAG Hamm laut Beschluss vom 04.12.2005 - 2 Ta 804/06 - weit auszulegen. - LAG Hamm, 07.12.2009 - 2 Ta 687/09
Arbeitsrechtsweg für Eilantrag auf Unterlassung des Ausspruchs betriebsbedingter …
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen ist gemäß § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG zulässig, denn auch das um vorläufigen Rechtsschutz gemäß den §§ 937 ff ZPO ersuchte Gericht hat die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs gemäß § 17 a GVG zu prüfen (BAG vom 24.05.2000 - 5 AZB 66/99, NJW 2000, 2524; LAG Hamm vom 04.12.2006 - 2 Ta 804/06, NZA-RR 2007, 151).