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   LAG Hamm, 04.12.2006 - 2 Ta 804/06   

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https://dejure.org/2006,7881
LAG Hamm, 04.12.2006 - 2 Ta 804/06 (https://dejure.org/2006,7881)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2006 - 2 Ta 804/06 (https://dejure.org/2006,7881)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - 2 Ta 804/06 (https://dejure.org/2006,7881)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Rechtsweg: Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Wettbewerbsverstößen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG
    Rechtsweg: Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Wettbewerbsverstößen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wie man wettbewerbsrechtliche Ansprüche vor dem Arbeitsgericht geltend macht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für einstweilige Verfügungen gerichtet auf die Unterlassung von Wettbewerbsverstößen durch den Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Voraussetzungen für die Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten; Auslegung des ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Verstöße gegen das UWG, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gegenüber seinem früheren Arbeitgeber begeht, können unerlaubte Handlungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. d ArbGG sein

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 d

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 d
    Arbeitsrechtsweg bei deliktischen Wettbewerbsverstößen während des Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 151
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 07.12.2004 - 5 W 153/04

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte: Wettbewerbsverstoß durch eine von einem

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2006 - 2 Ta 804/06
    Auch Verstöße gegen das UWG, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gegenüber seinem früheren Arbeitgeber begeht, können unerlaubte Handlungen in diesem Sinne sein (KG Berlin vom 07.12.2004 - 5 W 153/04 - DB 2005, 732; OLG Hamburg vom 30.12.2002 - 11 W 43/02 - NZA 2003, 935; vgl. im Einzelnen Fischer, Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten in UWG-Sachen, DB 1998, 1182).

    Der erforderliche Zusammenhang ist gegeben, wenn die unerlaubte Handlung in einer inneren Beziehung zu dem Arbeitsverhältnis steht und in den ihm eigentümlichen Reibungs- und Berührungspunkten wurzelt (so bereits BGH vom 07.02.1958 - VI ZR 49/57 - AP Nr. 48 zu § 2 ArbGG 1953; Schwab/Weth/Walker, ArbGG, § 2 Rdnr. 114; KG Berlin vom 07.12.2004 - 5 W 153/04 - unter 1.b)aa) der Gründe).

  • OLG Hamburg, 30.12.2002 - 11 W 43/02
    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2006 - 2 Ta 804/06
    Auch Verstöße gegen das UWG, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gegenüber seinem früheren Arbeitgeber begeht, können unerlaubte Handlungen in diesem Sinne sein (KG Berlin vom 07.12.2004 - 5 W 153/04 - DB 2005, 732; OLG Hamburg vom 30.12.2002 - 11 W 43/02 - NZA 2003, 935; vgl. im Einzelnen Fischer, Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten in UWG-Sachen, DB 1998, 1182).
  • BAG, 24.05.2000 - 5 AZB 66/99

    Rechtsweg; Anspruch einer angestellten Lehrerin in Sachsen auf Zulassung zur

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2006 - 2 Ta 804/06
    Das Vorabverfahren über die Zulässigkeit des Rechtsweges kann auch im Rahmen eines Gesuchs um vorläufigen Rechtsschutz durchgeführt werden (vgl. BAG vom 24.05.2000 - 5 AZB 66/99 - NJW 2000, 2524).
  • BGH, 07.02.1958 - VI ZR 49/57
    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2006 - 2 Ta 804/06
    Der erforderliche Zusammenhang ist gegeben, wenn die unerlaubte Handlung in einer inneren Beziehung zu dem Arbeitsverhältnis steht und in den ihm eigentümlichen Reibungs- und Berührungspunkten wurzelt (so bereits BGH vom 07.02.1958 - VI ZR 49/57 - AP Nr. 48 zu § 2 ArbGG 1953; Schwab/Weth/Walker, ArbGG, § 2 Rdnr. 114; KG Berlin vom 07.12.2004 - 5 W 153/04 - unter 1.b)aa) der Gründe).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 6 W 44/05

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte: Wettbewerbsverstoß als unerlaubte Handlung im

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2006 - 2 Ta 804/06
    Er umfasst auch Verstöße gegen das UWG (vgl. OLG Frankfurt vom 20.05.2005 - 6 W 44/05 - NZA-RR 2005, 499; Schwab/Weth/-Walker, ArbGG, § 2 Rdnr. 113).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2022 - 8 Ta 94/22

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Rechtsstreit zwischen ehemaligen

    34 Besteht der notwendige Zusammenhang zu der gemeinsamen Arbeit, ist - wie bei § 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG - unerheblich, ob die jeweiligen Arbeitsverhältnisse noch bestehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 13.September 2022 - 3 Ta 96/22; LAG Rheinland-Pfalz 28. September 2022 - 5 Ta 91/22, 5 Ta 87/22; 6. Oktober 2022 - 7 Ta 93/22; vgl. zur Anwendbarkeit von § 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG bei Begehung der unerlaubten Handlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses LAG Niedersachsen 20. Februar 2020 - 13 Ta 59/20 - Rn. 8, LAG Hamm (Westfalen) 4. Dezember 2006 - 2 Ta 804/06 - Rn. 12 mwN, OLG Frankfurt 20. Mai 2005 - 6 W 44/05 - Rn. 5; OLG Zweibrücken 28. April 1997 - 2 W 7/97 - Rn. 14 für den Fall, dass der Anspruch auf eine unerlaubte Handlung gestützt wird, die noch während des Arbeitsverhältnisses begangen oder zielgerichtet vorbereitet worden sein soll).
  • ArbG Herford, 17.06.2013 - 1 Ga 11/13

    Hinreichende Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages - ; Untersagung von

    Der Begriff der unerlaubten Handlung, die gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängt, ist nach der Rechtsprechung des LAG Hamm laut Beschluss vom 04.12.2005 - 2 Ta 804/06 - weit auszulegen.
  • LAG Hamm, 07.12.2009 - 2 Ta 687/09

    Arbeitsrechtsweg für Eilantrag auf Unterlassung des Ausspruchs betriebsbedingter

    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen ist gemäß § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG zulässig, denn auch das um vorläufigen Rechtsschutz gemäß den §§ 937 ff ZPO ersuchte Gericht hat die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs gemäß § 17 a GVG zu prüfen (BAG vom 24.05.2000 - 5 AZB 66/99, NJW 2000, 2524; LAG Hamm vom 04.12.2006 - 2 Ta 804/06, NZA-RR 2007, 151).
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