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LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2005 - 2 Ta 87/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Ausfüllung und Herausgabe der Lohnsteuerkarten, des Versicherungsnachweises sowie der Arbeitsbescheinigung; Vollstreckbarkeit von so genannten nicht vertretbaren Handlungen
- Judicialis
SGB § 312; ; ZPO § 793; ; ZPO § 883; ; ZPO § 888; ; ZPO § 888 Abs. 1; ; ZPO § 888 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 883 § 888 Abs. 1
Vollstreckung der Herausgabe und Ausfüllung von Arbeitspapieren - Vorrang der Herausgabe bei unklarem Besitz - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 27.09.2002 - 9 Ca 2797/02
- ArbG Koblenz, 09.02.2005 - 9 Ca 2797/02
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2005 - 2 Ta 87/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Thüringen, 23.12.2000 - 5 Ta 58/00
Zwangsvollstreckung eines auf ordnungsgemäße Ausfüllung und Herausgabe von …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2005 - 2 Ta 87/05
Es mag vorliegend dahingestellt bleiben, ob im Rahmen eines allgemein praktizierten Arbeitsverhältnisses der Herausgabeanspruch zusammen mit dem Anspruch auf ordnungsgemäße Ausfüllung der Arbeitspapiere als eine Einheit anzusehen ist und insgesamt nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist (vgl. hierzu LAG Thüringen BB 2001, 943; LAG Hamm DB 1983, 2257) oder generell der Herausgabeanspruch vorweg gesondert nach § 883 ZPO zu vollstrecken ist (so LAG Berlin DB 1998, 684;… Zöller/Stöber, ZPO, 24. Auflage, § 888 Rz. 3). - LAG Berlin, 07.01.1998 - 9 Ta 1/98
Arbeitspapiere; Herausgabe; Ausfüllung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2005 - 2 Ta 87/05
Es mag vorliegend dahingestellt bleiben, ob im Rahmen eines allgemein praktizierten Arbeitsverhältnisses der Herausgabeanspruch zusammen mit dem Anspruch auf ordnungsgemäße Ausfüllung der Arbeitspapiere als eine Einheit anzusehen ist und insgesamt nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist (vgl. hierzu LAG Thüringen BB 2001, 943; LAG Hamm DB 1983, 2257) oder generell der Herausgabeanspruch vorweg gesondert nach § 883 ZPO zu vollstrecken ist (so LAG Berlin DB 1998, 684;… Zöller/Stöber, ZPO, 24. Auflage, § 888 Rz. 3).