Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2005 - 2 Ta 87/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10518
LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2005 - 2 Ta 87/05 (https://dejure.org/2005,10518)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.06.2005 - 2 Ta 87/05 (https://dejure.org/2005,10518)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Juni 2005 - 2 Ta 87/05 (https://dejure.org/2005,10518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,10518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Ausfüllung und Herausgabe der Lohnsteuerkarten, des Versicherungsnachweises sowie der Arbeitsbescheinigung; Vollstreckbarkeit von so genannten nicht vertretbaren Handlungen

  • Judicialis

    SGB § 312; ; ZPO § 793; ; ZPO § 883; ; ZPO § 888; ; ZPO § 888 Abs. 1; ; ZPO § 888 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 883 § 888 Abs. 1
    Vollstreckung der Herausgabe und Ausfüllung von Arbeitspapieren - Vorrang der Herausgabe bei unklarem Besitz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Thüringen, 23.12.2000 - 5 Ta 58/00

    Zwangsvollstreckung eines auf ordnungsgemäße Ausfüllung und Herausgabe von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2005 - 2 Ta 87/05
    Es mag vorliegend dahingestellt bleiben, ob im Rahmen eines allgemein praktizierten Arbeitsverhältnisses der Herausgabeanspruch zusammen mit dem Anspruch auf ordnungsgemäße Ausfüllung der Arbeitspapiere als eine Einheit anzusehen ist und insgesamt nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist (vgl. hierzu LAG Thüringen BB 2001, 943; LAG Hamm DB 1983, 2257) oder generell der Herausgabeanspruch vorweg gesondert nach § 883 ZPO zu vollstrecken ist (so LAG Berlin DB 1998, 684; Zöller/Stöber, ZPO, 24. Auflage, § 888 Rz. 3).
  • LAG Berlin, 07.01.1998 - 9 Ta 1/98

    Arbeitspapiere; Herausgabe; Ausfüllung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2005 - 2 Ta 87/05
    Es mag vorliegend dahingestellt bleiben, ob im Rahmen eines allgemein praktizierten Arbeitsverhältnisses der Herausgabeanspruch zusammen mit dem Anspruch auf ordnungsgemäße Ausfüllung der Arbeitspapiere als eine Einheit anzusehen ist und insgesamt nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist (vgl. hierzu LAG Thüringen BB 2001, 943; LAG Hamm DB 1983, 2257) oder generell der Herausgabeanspruch vorweg gesondert nach § 883 ZPO zu vollstrecken ist (so LAG Berlin DB 1998, 684; Zöller/Stöber, ZPO, 24. Auflage, § 888 Rz. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht