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   LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2006 - 2 Ta 9/06   

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https://dejure.org/2006,14972
LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2006 - 2 Ta 9/06 (https://dejure.org/2006,14972)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.03.2006 - 2 Ta 9/06 (https://dejure.org/2006,14972)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. März 2006 - 2 Ta 9/06 (https://dejure.org/2006,14972)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kostenfestsetzung, Berufungsinstanz, Vergleich, Kostenverteilung, Mehrvergleich, Kostenausgleich, Berücksichtigung

  • IWW

    RVG § 15 Abs. 3 ZPO § 104 ArbGG § 12a Abs. 1 ArbGG § 12a Abs. 1 S. 1
    ERVG, ZPO, ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtberücksichtigung entstandener Kosten im Rahmen einer Kostenausgleichung; Einstufung der Kosten eines Mehrvergleichs als Vergleichskosten; Erstattung erstinstanzlich entstandener Rechtsanwaltskosten im Rahmen des Vergleichs

  • Judicialis

    RVG § 15 Abs. 3; ; ZPO § 104; ; ArbGG § 12a Abs. 1; ; ArbGG § 12a Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 104
    Berücksichtigung der Mehrvergleichskosten im Festsetzungsverfahren - vergleichsweise Kostenregelung für die zweite Instanz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 546/03

    Einzelvertragliche Ausschlussfrist vor In-Kraft-Treten des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2006 - 2 Ta 9/06
    Dabei wird sowohl der prozessrechtliche als auch der materiell-rechtliche Anspruch ausgeschlossen (BAG Urteil vom 27.10.2005 - 8 AZR 546/03 - NZA 2006, 259).

    Das kann auch in einem Vergleich geschehen (LAG Düsseldorf Beschluss vom 27.5.2004 - 16 Ta 274/04 - NZA-RR 2004, 550; BAG Urteil vom 27.10.2005 - 8 AZR 546/03 - NZA 2006, 259).

    Der Ausschluss der Erstattungsfähigkeit der Kosten nach § 12a Abs. 1 ArbGG greift nur dann, wenn eine Kostenübernahme nicht bzw. nicht mit hinreichender Deutlichkeit geregelt wird (BAG Urteil vom 27.10.2005 - 8 AZR 546/03 - NZA 2006, 259).

  • LAG Düsseldorf, 27.05.2004 - 16 Ta 274/04

    Keine Kostenfestsetzung nach §§ 103 ff. ZPO bei vertraglich vereinbarten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2006 - 2 Ta 9/06
    Das kann auch in einem Vergleich geschehen (LAG Düsseldorf Beschluss vom 27.5.2004 - 16 Ta 274/04 - NZA-RR 2004, 550; BAG Urteil vom 27.10.2005 - 8 AZR 546/03 - NZA 2006, 259).

    Entgegen der Auffassung des LAG Düsseldorf (LAG Düsseldorf Beschluss vom 27.5.2004 - 16 Ta 274/04 - NZA-RR 2004, 550) ist es nicht erforderlich, dass die Ansprüche in einem Vergleich bereits der Höhe nach tituliert sind (Gerold/Schmidt-v.Eicken/Madert, Rn. 13 zu § 62 BRAGO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 9 Ta 1/08

    Kostenfestsetzung - Kostentragung hinsichtlich der Einigungsgebühr bei einer

    In Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. etwa LAG Schleswig-Holstein 21.03.2006 - 2 Ta 9/06 - OLG Düsseldorf 15.09.1998 - 10 BF 10/98 - MDR 1999, 119; OLG München 05.05.1997 - 11 WF 60/97 - MDR 1997, 786; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 104, Rdz. 21 "Prozessvergleich d") ist davon auszugehen, dass dann, wenn die Parteien in einem Prozessvergleich eine Vereinbarung über die Verteilung der "Kosten des Rechtsstreits" schließen, sich diese Regelung grundsätzlich auch auf die durch die gütliche Einigung verursachten Kosten erstrecken soll.
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2006 - 1 Ta 9/06

    Kostenausgleich erfasst auch die Kosten des Mehrvergleichs

    Aktenzeichen: 2 Ta 9/06.
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