Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 23.06.1998 - 2 Ta 99/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11480
LAG Sachsen, 23.06.1998 - 2 Ta 99/98 (https://dejure.org/1998,11480)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 23.06.1998 - 2 Ta 99/98 (https://dejure.org/1998,11480)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 23. Juni 1998 - 2 Ta 99/98 (https://dejure.org/1998,11480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,11480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe und der Beiordnung eines Rechtsanwaltes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 02.06.2005 - 4 Ta 374/04

    Erforderlichkeit der Anwaltsbeiordnung nach § 167; 121 Abs. 2 ZPO

    In diesem Falle kann sich die bedürftige Partei an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts wenden und dort eine Klage aufnehmen lassen (LAG Düsseldorf, Bes. v. 06.04.1989 - 14 Ta 124/89, JurBüro 1989, 1447; a.A. LAG Chemnitz, Bes. v. 23.06.1998 - 2 Ta 99/98, LAGE § 114 ZPO Nr. 31).

    Ergeht im Gütetermin ein Versäumnisurteil, dann steht fest, dass die Beiordnung nicht erforderlich ist (LAG Düsseldorf, Bes. v. 06.04.1989 - 14 Ta 124/89, JurBüro 1989, 1447; a.A. LAG Chemnitz v. 23.06.1998 - 2 Ta 99/98, LAGE § 114 ZPO Nr. 31).

    Deshalb ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich, wenn eine unstreitige Lohnforderung wegen Vermögensverfalls des Arbeitgebers lediglich der Titulierung bedarf (LAG Düsseldorf v. 06.04.1989 - 14 Ta 124/89, JurBüro 1989, 1447; a.A. LAG Chemnitz v. 23.06.1998 - 2 Ta 99/98, LAGE § 114 ZPO Nr. 31).

    Einer Anwaltsbeiordnung bedurfte es daher wegen fehlender Erforderlichkeit im Sinnes des § 121 Abs. 2 ZPO nicht (LAG Düsseldorf v. 06.04.1989 - 14 Ta 124/89, JurBüro 1989, 1447; a.A. LAG Chemnitz v. 23.06.1998 - 2 Ta 99/98, LAGE § 114 ZPO Nr. 31).

  • LAG Hamm, 24.02.2010 - 14 Ta 518/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren;

    Die Annahme, der erste Rechtszug sei gerade in Arbeitssachen voller materiell-rechtlicher und verfahrensrechtlicher Fallstricke, rechtfertigt eine Beiordnung nicht (gegen LAG Sachsen, 23. Juni 1998, 2 Ta 99/98, LAGE ZPO § 114 Nr. 31).

    Sie führt aber dazu, dass ein tatsächlich und materiellrechtlich einfach gelagerter Fall in der Regel auch verfahrensrechtlich für den Laien einfach bleibt (a. A. wohl LAG Sachsen, 23. Juni 1998, 2 Ta 99/98, LAGE ZPO § 114 Nr. 31; LAG Niedersachsen, 4. Juni 2004, a.a.O.).

    Die Annahme, der erste Rechtszug sei gerade in Arbeitssachen voller materiellrechtlicher und verfahrensrechtlicher Fallstricke (so LAG Sachsen, 23. Juni 1998, a.a.O.), rechtfertigt ebenso wenig eine regelmäßig vorzunehmende Beiordnung nach § 121 Abs. 2 Alt. 1 ZPO.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.12.2009 - 2 Ta 145/09

    Beiordnung eines Rechtsanwaltes i.R.v. gewährter Prozesskostenhilfe für die erste

    Ob die Vertretung durch eine Rechtsanwältin erforderlich erscheint, beurteilt sich im Einzelfall nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache sowie der Fähigkeiten der Partei, sich mündlich und schriftlich auszudrücken, vgl. BVerfG vom 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80, 432/81 -, NJW 83, 1599, 1600 zum Privatklageverfahren; Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 23.06.1998, 2 Ta 99/98, [...].

    Das Sächsische Landesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 23.06.1998, a.a.O., hervorgehoben, dass die Beiordnungsvoraussetzungen auch dann vorlägen, wenn abgerechnete Lohnforderungen im Interesse ihrer Titulierung eingeklagt würden.

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.11.2007 - 2 Ta 256/07

    Kein Ablehnungsgesuch bei Brainstorming

    Dies muss insbesondere vor dem Hintergrund gesehen werden, dass die vom Kläger kritisierte Rechtsauffassung der 1. und 2. Kammer des hiesigen Landesarbeitsgerichts zur Erforderlichkeit einer Rechtsanwaltsbeiordnung nach § 121 Abs. 2 ZPO bei einer einfach gelagerten Lohnklage durch Sach- und Rechtsargumente getragen und auch von anderen Landesarbeitsgerichten geteilt wird (z.B. LAG Hamm, Beschl. v. 02.06.2005 - 4 Ta 374/04 - LAG Chemnitz, Beschl. v. 23.06.1998 - 2 Ta 99/98 - LAG Düsseldorf, Beschl. v. 06.04.1989 - 14 Ta 12/89 -, alle zit n. Juris).
  • LAG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 Ta 9/09

    Prozesskostenhilfeantrag - mutwillige Klage - Vorrang eines Mahnverfahrens vor

    Gerichtliche Verfahren seien inzwischen so kompliziert und unübersichtlich, dass nur in Ausnahmefällen anwaltliche Unterstützung entbehrlich ist (vgl. LAG Niedersachsen vom 04.06.2004 a. a. O. Rn. 41, Sächs. LAG vom 23.06.1998, 2 Ta 99/98 Rn. 94 ff.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.11.2007 - 2 Sa 256/07

    Ablehnung, Ablehnungsgesuch, Besorgnis der Befangenheit, Voreingenommenheit,

    Dies muss insbesondere vor dem Hintergrund gesehen werden, dass die vom Kläger kritisierte Rechtsauffassung der 1. und 2. Kammer des hiesigen Landesarbeitsgerichts zur Erforderlichkeit einer Rechtsanwaltsbeiordnung nach § 121 Abs. 2 ZPO bei einer einfach gelagerten Lohnklage durch Sach- und Rechtsargumente getragen und auch von anderen Landesarbeitsgerichten geteilt wird (z.B. LAG Hamm, Beschl. v. 02.06.2005 ­ 4 Ta 374/04 - LAG Chemnitz, Beschl. v. 23.06.1998 ­ 2 Ta 99/98 - LAG Düsseldorf, Beschl. v. 06.04.1989 ­ 14 Ta 12/89 -, alle zit n. Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht