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   LAG Hamburg, 02.11.2010 - 2 TaBV 12/09   

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https://dejure.org/2010,42882
LAG Hamburg, 02.11.2010 - 2 TaBV 12/09 (https://dejure.org/2010,42882)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 02.11.2010 - 2 TaBV 12/09 (https://dejure.org/2010,42882)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 02. November 2010 - 2 TaBV 12/09 (https://dejure.org/2010,42882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 1 Abs 2 Nr 1 BetrVG, § 1 Abs 2 Nr 2 BetrVG
    Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs - gemeinsamer Personaleinsatz - Geschäftsführung - Führungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • ArbG Hamburg, 23.09.2009 - 3 BV 30/08
    Auszug aus LAG Hamburg, 02.11.2010 - 2 TaBV 12/09
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. September 2009 - 3 BV 30/08 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 23. September 2009 - 3 BV 30/08 - die Anträge als teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg - 3 BV 30/08 - vom 23. September 2009 abzuändern und.

  • BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07

    Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.11.2010 - 2 TaBV 12/09
    Dass die VRS unter Leitung von Frau P. die Personalakten führt, die Personalabrechnung vornimmt und Aufgaben der Personalsachbearbeitung übernimmt, spricht noch nicht für eine konkludente Führungsvereinbarung, sondern stellt sich als Serviceleistung dar, der keine Indizfunktion zukommt (s. auch BAG vom 13. August 2008, - 7 ABR 21/07 ).

    Das Vorliegen einer Führungsvereinbarung ist nicht schon deshalb zu bejahen, weil die Arbeitgeber bei der Durchführung ihrer Unternehmenstätigkeiten aufeinander angewiesen sind und diese aufeinander bezogen ausüben, selbst wenn konzernrechtliche Weisungen erteilt werden (BAG vom 13. August 2008, a.a.O.).

  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 27/03

    Gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.11.2010 - 2 TaBV 12/09
    Dabei kann auf die Existenz einer Führungsvereinbarung aus den tatsächlichen Umständen geschlossen werden (BAG vom 11. Februar 2004 - 7 ABR 27/03 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 22) .

    Der Umstand, dass eine Person Geschäftsführer mehrerer Unternehmen ist, bedeutet noch nicht, dass sie diese Aufgaben für alle Unternehmen einheitlich wahrnimmt (BAG vom 11. Februar 2004 - 7 ABR 27/03 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 22).

  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00

    Dynamische tarifliche Verweisung bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.11.2010 - 2 TaBV 12/09
    Es gibt keine Grundlage dafür, dass von dem Übergang der Arbeitgeberstellung hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB auch die Stellung als Tarifvertragspartei eines Firmentarifvertrags erfasst wird (BAG vom 20. Januar 2001 - 4 AZR 295/00 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 38/04

    Gemeinsamer Betrieb - Organschaft

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.11.2010 - 2 TaBV 12/09
    Vielmehr müssen die Funktionen des Arbeitgebers institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (BAG vom 25. Mai 2005 - 7 ABR 38/04 -, EzA § 1 BetrVG 2001 Nr. 3).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06

    Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.11.2010 - 2 TaBV 12/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass ein Betriebsrat durch eine wiederholte Befassung mittels eines erneuten Beschlusses einer wegen eines Verfahrensfehlers unwirksamen Beschlussfassung für die Zukunft eine Rechtsgrundlage geben kann (BAG vom 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - AP Nr. 17 zu § 26 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 4/07

    Gemeinschaftsbetrieb - Personalgestellung - wirtschaftliche Betätigung der

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.11.2010 - 2 TaBV 12/09
    Werden die Arbeitnehmer einem anderen Arbeitgeber zur Arbeitsleistung überlassen, liegt eine Personalgestellung vor, regelmäßig in Form der Arbeitnehmerüberlassung (BAG vom 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 -, DB 2008, 1864).
  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 26/94

    Zuordnung von Gastschwestern zum Krankenhausbetrieb

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.11.2010 - 2 TaBV 12/09
    aaa) Ein Betrieb i.S.d. BetrVG ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe technischer und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (vgl. etwa BAG vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 26/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Rotes Kreuz Nr. 3 mwN; BAG vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12).
  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.11.2010 - 2 TaBV 12/09
    aaa) Ein Betrieb i.S.d. BetrVG ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe technischer und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (vgl. etwa BAG vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 26/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Rotes Kreuz Nr. 3 mwN; BAG vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12).
  • BAG, 22.06.2005 - 7 ABR 57/04

    Gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.11.2010 - 2 TaBV 12/09
    Für die Frage, ob der Kern der Arbeitgeberfunktionen in sozialen und personellen Angelegenheiten von derselben institutionalisierten Leitung ausgeübt wird, ist nämlich vor allem entscheidend, ob ein arbeitgeberübergreifender Personaleinsatz praktiziert wird, der charakteristisch für den normalen Betriebsablauf ist (BAG vom 22. Juni 2005, 7 ABR 57/04 - AP § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb Nr. 23).
  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87

    Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage

  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 2. November 2010 - 2 TaBV 12/09 - wird zurückgewiesen.
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