Weitere Entscheidung unten: LAG Saarland, 04.07.2001

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 2 Ta BV 2/01   

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https://dejure.org/2002,4679
LAG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 2 Ta BV 2/01 (https://dejure.org/2002,4679)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.07.2002 - 2 Ta BV 2/01 (https://dejure.org/2002,4679)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 2 Ta BV 2/01 (https://dejure.org/2002,4679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche von Betriebsrat und im Betrieb vertretener Gewerkschaft; Betriebsvereinbarung über Gleitzeitarbeit; Duldung der Leistung von wegen Überschreitung des zulässigen Gleitzeitguthabens nicht zu vergütender Arbeitsstunden

  • Judicialis

    MTV NW/NB § 8; ; BetrVG § 5 Abs. 1; ; BetrVG § ... 23 Abs. 3; ; BetrVG § 23 Abs. 3 Satz 1; ; BetrVG § 23 Abs. 3 Satz 3; ; BetrVG § 23 Abs. 3 Satz 5; ; BetrVG § 77 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 87; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1; ; ArbGG § 87 Abs. 2; ; ArbGG § 92 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 888; ; ZPO § 888 Abs. 2; ; ZPO § 891 Satz 2; ; ZPO § 890 Abs. 1; ; ArbZG § 3 Satz 2; ; ArbZG § 7; ; ArbZG § 7 Abs. 1; ; ArbZG § 14; ; ArbZG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsvereinbarung über Gleitzeitarbeit; Ansprüche von Betriebsrat und im Betrieb vertretener Gewerkschaft gegen den Arbeitgeber, die Leistung von Arbeitsstunden, die wegen Überschreitung des zulässigen Gleitzeitguthabens nicht zu vergüten sind, nicht zu dulden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbZG § 3; BetrVG, §§ 77 Abs. 1 Satz 1, 87 Abs. 1 Nrn. 2 und 3, 23 Abs. 3 ZPO § 890 Abs. 1
    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über gleitende Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 1751
  • DB 2002, 1613
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 3/88

    Mitbestimmung bei Bildungsveranstaltung in der Gleitzeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 2 TaBV 2/01
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Vereinbarungen über gleitende Arbeitszeit umfasst die Regelung aller Modalitäten (BAG 18.04.89 - 1 ABR 3/88 - AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, B II 2 a der Gründe), insbesondere die tägliche Normalarbeitszeit, die Kernarbeitszeit, während der die Arbeitnehmer im Betrieb anwesend sein müssen, die Gleitspanne vor und nach der Kernarbeitszeit, innerhalb der die Arbeitnehmer selbst Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit bestimmen können, die Begrenzung der Zulässigkeit von Zeitrückständen oder Zeitguthaben während eines bestimmten Zeitraums und deren Ausgleich, evtl. Verfallklauseln, Kontrolle der Arbeitszeit und das Verhältnis zu Mehrarbeit und Überstunden (vgl. dazu Wiese, GK-BetrVG, § 87 Rz. 334 ff.; FKHES § 87 Rz. 115 jeweils m.w.N.).

    Gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann der Betriebsrat von der Arbeitgeberin auch die Unterlassung betriebsvereinbarungswidriger Maßnahmen verlangen (ständige Rechtsprechung, z.B. BAG 18.04.89 - 1 ABR 3/88 - AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, BAG 10.11.87 - 1 ABR 55/86 - AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972).

  • ArbG Stuttgart, 23.07.2001 - 6 BV 167/00

    Mitbestimmung bei Nutzung von Arbeitszeitkonten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 2 TaBV 2/01
    Auf die Beschwerden des Betriebsrats und der Gewerkschaft wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 23.07.01 - 6 BV 167/00 - teilweise wie folgt abgeändert: .

    der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 23.07.01 - 6 BV 167/00 - wird abgeändert.

  • LAG Hessen, 21.12.1995 - 5 TaBV 33/95

    Arbeitszeit: Gleitzeitvereinbarung - Durchführung - Mitbestimmung durch den

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 2 TaBV 2/01
    Im Gegenteil besteht ein noch höheres Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer, wenn sie zusätzliche Arbeit unvergütet leisten (Hessisches LAG 21.12.96 - 5 TaBV 33/95 - AuR 97, 124, 09.10.97 - 5 TaBV 8/97 - AuR 98, 170).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.10.1990 - 10 TaBV 1/90

    Betriebsvereinbarung: Kollision mit Tarifvertrag; arbeitsgerichtliches

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 2 TaBV 2/01
    Auch Verpflichtungen aus Betriebsvereinbarungen sind Verpflichtungen im Sinne von § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, weil sie ihre Rechtsgrundlage im Betriebsverfassungsgesetz haben und dazu dienen, die dadurch begründete Rechtstellung des Arbeitgebers auszugestalten (LAG Baden-Württemberg 29.10.90 - 10 TaBV 1/90 - LAGE § 77 BetrVG 1972 Nr. 10; Wiese/Oetker, GK-BetrVG, § 23 Rz. 172; FKHES, § 23 Rz. 61).
  • LAG Hessen, 09.10.1997 - 5 TaBV 8/97

    Arbeitszeit: Durchführungsverpflichtung einer Gleitzeitvereinbarung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 2 TaBV 2/01
    Im Gegenteil besteht ein noch höheres Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer, wenn sie zusätzliche Arbeit unvergütet leisten (Hessisches LAG 21.12.96 - 5 TaBV 33/95 - AuR 97, 124, 09.10.97 - 5 TaBV 8/97 - AuR 98, 170).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 2 TaBV 2/01
    Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber deshalb die Durchführung aller getroffenen Vereinbarungen verlangen, unabhängig davon, ob § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG unmittelbar oder der Betriebsvereinbarung selbst der Anspruch des Betriebsrats zu entnehmen ist (ständige Rechtsprechung des BAG, z.B.: 30.08.94 - 1 ABR 10/94 - AP Nr. 132 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, BAG 23.06.92 - 1 ABR 11/92 - AP Nr. 20 zu § 23 BetrVG 1972, BAG 24.02.87 - 1 ABR 18/85 - AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; im Schrifttum: Kreutz, GK-BetrVG, 6. Aufl., § 77 Rz. 21; FKHES, 21. Aufl., § 77 Rz. 7).
  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 2 TaBV 2/01
    Grundlage einer Auslegung ist das tatsächliche Vorbringen des Antragstellers zur Begründung des Antrages und derjenige Vorgang, der Anlass für den Streit der Beteiligten gegeben hat (BAG 18.02.86 - 1 ABR 27/84 - AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 721/87

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 2 TaBV 2/01
    Ihre Auslegung erfolgt nach den Regeln über die Auslegung von Gesetzen (ständige Rechtsprechung, z.B. BAG 08.11.1988 - 1 AZR 721/87 - AP Nr. 48 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 2 TaBV 2/01
    Auch im Beschlussverfahren muss die Antragsschrift gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO einen bestimmten Sachantrag enthalten (ständige Rechtsprechung, z.B. BAG 27.11.90 - 1 ABR 77/89 - AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 15 TaBV 11/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Gleitzeitkontoauszügen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 2 TaBV 2/01
    Ein Beschlussverfahren bezüglich der Vorlage von Gleitzeitkontoauszügen wurde zugunsten des Betriebsrats entschieden (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.1994, 15 TaBV 11/93, BB 1994, 1352).
  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92

    Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats

  • BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 10/94

    Streikteilnahme und Gleitzeit

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. Juli 2002 - 2 TaBV 2/01 - teilweise aufgehoben.
  • LAG Hessen, 27.11.2001 - 15 Sa 411/01
    In Übereinstimmung mit dem BVerfG 1) ist davon auszugehen, dass eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen einer [DB 2002 S. 1613]Strafanzeige gegen den Arbeitgeber oder hier einen Vorgesetzten dann nicht als Kündigungsgrund geeignet ist, wenn in der Strafanzeige nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben enthalten sind.
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Rechtsprechung
   LAG Saarland, 04.07.2001 - 2 TaBV 2/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6041
LAG Saarland, 04.07.2001 - 2 TaBV 2/01 (https://dejure.org/2001,6041)
LAG Saarland, Entscheidung vom 04.07.2001 - 2 TaBV 2/01 (https://dejure.org/2001,6041)
LAG Saarland, Entscheidung vom 04. Juli 2001 - 2 TaBV 2/01 (https://dejure.org/2001,6041)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Arbeitsgerichtsbarkeit Saarland
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

  • Wolters Kluwer

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern; Prinzip der Gruppenrepräsentanz als zwingendes Recht ; Freistellung einer konkret bezeichneten Person als Thema einer Einigungsstelle ; Gerichtliche Überprüfung einer Freistellungsentscheidung durch einen Arbeitgeber

  • Judicialis

    BetrVG § 12; ; BetrVG § ... 19; ; BetrVG § 26; ; BetrVG § 38; ; BetrVG § 26 Abs. 1; ; BetrVG 1972 § 38 Abs. 2; ; BetrVG 1972 § 38 Abs. 1; ; BetrVG 1972 § 38 Abs. 2 S. 3; ; BetrVG 1972 § 38 Abs. 2 S. 6; ; BetrVG 1972 § 38 Abs. 2 S. 9; ; BetrVG 1972 § 14 Abs. 2 Alternative 2; ; ArbGG § 92; ; ArbGG § 72; ; ArbGG § 92 a; ; ArbGG § 12 Abs. 5; ; ArbGG § 92 a Satz 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 38 Abs. 1 BetrVG
    Umfang der völligen Freistellung

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Verfahrensgang

 
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