Weitere Entscheidung unten: LAG Baden-Württemberg, 17.07.1996

Rechtsprechung
   LAG Berlin, 01.11.1996 - 2 TaBV 2/96   

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https://dejure.org/1996,10722
LAG Berlin, 01.11.1996 - 2 TaBV 2/96 (https://dejure.org/1996,10722)
LAG Berlin, Entscheidung vom 01.11.1996 - 2 TaBV 2/96 (https://dejure.org/1996,10722)
LAG Berlin, Entscheidung vom 01. November 1996 - 2 TaBV 2/96 (https://dejure.org/1996,10722)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung; Verfassungsmäßigkeit; Aufsichtsrat; Wahlrechtsgrundsätze; Anfechtung; Wahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81

    Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes

    Auszug aus LAG Berlin, 01.11.1996 - 2 TaBV 2/96
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, daß die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl als ungeschriebenes Verfassungsrecht über den Anwendungsbereich der Art. 28 Abs. 1 Satz 2 und Art. 38 Abs. 1 GG hinaus gelten und auch für Wahlvorbereitungshandlungen, insbesondere das Wahlvorschlagsrecht von Bedeutung sind (BVerfGE 60, 162, 167; 67, 369, 377 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Anerkannt ist, daß die Gewährleistung dieses Rechtes auch die Betätigung im Bereich des Personalvertretungsrechtes erfaßt und garantiert (BVerfGE 19, 303, 312; 60, 162, 170).

    Ein zulässiges Mittel ist insoweit die Festlegung bestimmter Mindestsätze, die bei der Unterstützung von Wahlvorschlägen erreicht werden müssen (vgl. BVerfGE 67, 369, 377; 60, 162, 169 ff.).

  • BVerfG, 16.10.1984 - 2 BvL 20/82

    Personalvertretungswahlen - Verfassungsmäßigkeit - Unterschriftenquorum

    Auszug aus LAG Berlin, 01.11.1996 - 2 TaBV 2/96
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, daß die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl als ungeschriebenes Verfassungsrecht über den Anwendungsbereich der Art. 28 Abs. 1 Satz 2 und Art. 38 Abs. 1 GG hinaus gelten und auch für Wahlvorbereitungshandlungen, insbesondere das Wahlvorschlagsrecht von Bedeutung sind (BVerfGE 60, 162, 167; 67, 369, 377 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Ein zulässiges Mittel ist insoweit die Festlegung bestimmter Mindestsätze, die bei der Unterstützung von Wahlvorschlägen erreicht werden müssen (vgl. BVerfGE 67, 369, 377; 60, 162, 169 ff.).

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus LAG Berlin, 01.11.1996 - 2 TaBV 2/96
    Das gleiche gilt für den Bereich des Personalvertretungsrechts, wobei zu berücksichtigen ist, daß bei diesem die Einschränkungen für die Betätigungen der Personalräte noch enger gezogen sind als im Betriebsverfassungsrecht, da das Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG in weiten Bereichen fordert, daß Entscheidungen durch eine demokratisch legitimierte Person zu treffen seien (BVerfG PersR 1995, 483 ff. = DVBl 1995, 1291 ff.).
  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus LAG Berlin, 01.11.1996 - 2 TaBV 2/96
    Anerkannt ist, daß die Gewährleistung dieses Rechtes auch die Betätigung im Bereich des Personalvertretungsrechtes erfaßt und garantiert (BVerfGE 19, 303, 312; 60, 162, 170).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvR 1011/78

    Personalrat

    Auszug aus LAG Berlin, 01.11.1996 - 2 TaBV 2/96
    Insbesondere darf hierbei nicht außer acht gelassen werden, daß die Beteiligung an den Wahlen für die Delegierten auch einen Werbeeffekt für die Koalitionen hat, durch sie ist es möglich, sich in Unternehmen bei den Arbeitnehmern bekanntzumachen und möglicherweise ihre Position im Unternehmen dadurch zu stärken (vgl. dazu BVerfGE 51, 77, 88).
  • BVerfG, 12.10.2004 - 1 BvR 2130/98

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Unterschriftenquorum bei

    b) den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 1. November 1996 - 2 TaBV 2/96 -,.
  • BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 5/97

    Aufsichtsratswahl bei der Deutschen Bahn AG verfassungsgemäß

    Landesarbeitsgericht Berlin - 2 TaBV 2/96 - Beschluß vom 01. November 1996.

    Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1) bis 16) gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 1. November 1996 - 2 TaBV 2/96 - wird zurückgewiesen.

  • BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 2130/98

    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im

    b) den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 1. November 1996 - 2 TaBV 2/96 -,.
  • LAG Berlin, 25.02.1997 - 5 TaBV 4/96

    Wahlrechtsgrundsätze; Gleichheit; Allgemeinheit; Wahlanfechtung

    Die dagegen gerichtete Beschwerde wurde durch einen Beschluß des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 1. November 1996 zum Aktenzeichen 2 TaBV 2/96 zurückgewiesen; die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen.

    Die erkennende Kammer folgt in vollem Umfang den Ausführungen zur Verfassungsgemäßheit der Bestimmung des § 12 Abs. 1 MitbestG der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts in dem Beschluß vom 1. November 1996 - 2 TaBV 2/96 -.

  • BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 45/97

    Anfechtung der Wahl der Delegierten zur Wahl der Arbeitnehmervertreter im

    Das Landesarbeitsgericht Berlin wies die dagegen gerichtete Beschwerde durch Beschluß vom 1. November 1996 (- 2 TaBV 2/96 -) zurück.
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 17.07.1996 - 2 TaBV 2/96   

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https://dejure.org/1996,20897
LAG Baden-Württemberg, 17.07.1996 - 2 TaBV 2/96 (https://dejure.org/1996,20897)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.1996 - 2 TaBV 2/96 (https://dejure.org/1996,20897)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 1996 - 2 TaBV 2/96 (https://dejure.org/1996,20897)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen nach Betriebsübernahme; Betriebsnachfolge unter Bewachungsunternehmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 29.09.1988 - 2 AZR 107/88

    Arbeitnehmer als Bestandteil eines Betriebes - Feststellung der Auflösung eines

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  • BAG, 22.01.1998 - 8 ABR 83/96
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. Juli 1996 - 2 TaBV 2/96 - wird zurückgewiesen.
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