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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 12.03.1998 - 2 TaBV 2/98   

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https://dejure.org/1998,5589
LAG Hamburg, 12.03.1998 - 2 TaBV 2/98 (https://dejure.org/1998,5589)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 12.03.1998 - 2 TaBV 2/98 (https://dejure.org/1998,5589)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 12. März 1998 - 2 TaBV 2/98 (https://dejure.org/1998,5589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweisung eines Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung im Beschlußverfahren vom Arbeitsgericht ohne mündliche Verhandlung; Aktive Einflußnahme des Arbeitgebers auf Wahlverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 20; ZPO § 567
    Betriebsratswahl: Unzulässige Beeinflussung durch Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hessen, 12.11.2015 - 9 TaBV 44/15

    Der Arbeitgeber hat im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen eine

    Der Arbeitgeber hat sich als Gegenspieler des Betriebsrates jeglichen Einflusses auf dessen Zusammensetzung zu enthalten (LAG Hamburg Beschluss vom 12. März 1998 - 2 TaBV 2/98 - Juris; Fitting Rdn. 24 zu § 20 BetrVG; ErfK-Koch Rdn. 7 zu § 20 BetrVG; DKKW-Homburg Rz. 19 zu § 20 BetrVG; Vogt, Behinderung und Beeinflussung von Betriebsratswahlen, BB 1987, 189, 190).

    Er darf insbesondere keine Wahlpropaganda für oder gegen eine Liste oder bestimmte Wahlbewerber machen (LAG Hamburg Beschluss vom 12. März 1998 - 2 TaBV 2/98 - Juris).

    Insoweit ist es in der Sache unerheblich, ob einer der Geschäftsführer oder - in seinem Beisein der Personalleiter - sich wie behauptet geäußert hat (LAG Hamburg Beschluss vom 12. März 1998 - 2 TaBV 2/98 - Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - 1 A 5076/04

    Voraussetzungen für eine gegen die gute Sitten verstoßende Wahlbeeinflussung;

    Zur § 22 Abs. 1 LPVG NRW entsprechenden Norm des § 20 Betriebsverfassungsgesetz vgl. BAG, Beschluss vom 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 -, BAGE 53, 385; LAG Hamburg, Beschluss vom 12. März 1998 - 2 TaBV 2/98 -, juris.
  • LG Nürnberg-Fürth, 01.09.2010 - 12 O 11145/08

    Bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch einer Aktiengesellschaft für

    99 So ist es dem Arbeitgeber auch über die speziellen Verbote des § 20 BetrVG hinaus verwehrt, in irgend einer Weise auf die Betriebsratswahl Einfluss zu nehmen, er hat sich als Gegenspieler des Betriebsrates jeglichen Einflusses auf dessen Zusammensetzung zu enthalten, darf nicht etwa auf die Einreichung einer Liste Einfluss nehmen (LAG Hamburg AiB 1998, 701).
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Rechtsprechung
   ArbG Hamburg, 06.03.1998 - 2 TaBV 2/98   

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https://dejure.org/1998,54612
ArbG Hamburg, 06.03.1998 - 2 TaBV 2/98 (https://dejure.org/1998,54612)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 06.03.1998 - 2 TaBV 2/98 (https://dejure.org/1998,54612)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 06. März 1998 - 2 TaBV 2/98 (https://dejure.org/1998,54612)
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   LAG Berlin, 26.03.1999 - 2 TaBV 2/98   

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https://dejure.org/1999,12912
LAG Berlin, 26.03.1999 - 2 TaBV 2/98 (https://dejure.org/1999,12912)
LAG Berlin, Entscheidung vom 26.03.1999 - 2 TaBV 2/98 (https://dejure.org/1999,12912)
LAG Berlin, Entscheidung vom 26. März 1999 - 2 TaBV 2/98 (https://dejure.org/1999,12912)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    AnzuwendendeGrundsätze bei der Bemessung des Gegenstandswertes im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten; Bemessung des Gegenstandswertes nach billigem Ermessen; Wertigkeit der Frage der Einstellung für den Arbeitgeber; ...

  • rechtsportal.de

    Streitwert: Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung eines Arbeitnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Düsseldorf, 25.04.1995 - 7 Ta 399/94

    Streitwert: Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Berlin, 26.03.1999 - 2 TaBV 2/98
    Im übrigen spricht auch für eine entsprechende Anwendung des § 12 Abs. 7 ArbGG bei der Bewertung des Ermessens im Rahmen des § 8 Abs. 2 BRAGO , dass diese Vorschrift einen erheblich weiteren Streitwertrahmen zur Verfügung stellt, als dies bei § 12 Abs. 7 ArbGG der Fall ist (vgl. dazu LAG Hamm, DB 1987, 1847; LAGE Nr. 12 zu § 8 BRAGO ; GK- ArbGG /Wenzel § 12 Rdn. 1289; LAG Düsseldorf AuR 1995, 332 ).
  • LAG Hamm, 19.03.1987 - 8 TaBV 2/87

    Gegenstandswertberechnung; Zustimmungsersetzungsverfahren; Streitwert

    Auszug aus LAG Berlin, 26.03.1999 - 2 TaBV 2/98
    Im übrigen spricht auch für eine entsprechende Anwendung des § 12 Abs. 7 ArbGG bei der Bewertung des Ermessens im Rahmen des § 8 Abs. 2 BRAGO , dass diese Vorschrift einen erheblich weiteren Streitwertrahmen zur Verfügung stellt, als dies bei § 12 Abs. 7 ArbGG der Fall ist (vgl. dazu LAG Hamm, DB 1987, 1847; LAGE Nr. 12 zu § 8 BRAGO ; GK- ArbGG /Wenzel § 12 Rdn. 1289; LAG Düsseldorf AuR 1995, 332 ).
  • LAG München, 07.12.1995 - 3 Ta 10/95

    Streitwert: nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten - Beschlussverfahren wegen

    Auszug aus LAG Berlin, 26.03.1999 - 2 TaBV 2/98
    Allerdings wird die Auffassung vertreten, dass die Verfahren nach §§ 99 -- 101 BetrVG nichtvermögensrechtliche Gegenstände beträfen, so dass die hierfür entwickelten Grundsätze bei der Streitwertfestsetzung in Betracht kämen (vgl. LAG München, NZA RR 1996, 419 ff.; LAG Schleswig-Holstein, LAGE Nr. 32 zu § 8 BRAGO ).
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