Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 10.12.2002 - 2 TaBV 20/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswahlrecht des Arbeitgebers bei der Sachmittelausstattung des Betriebsrats; Zur erforderlichen Bestuhlung eines Betriebsratsbüros; Zur Vollstreckbarkeit einer Entscheidung bei Wahlschuldnerstellung des Arbeitgebers
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 40 Abs. 2 BetrVG; § 85 Abs. 1 ArbGG i.V.m. § 262 BGB analog
Auswahlrecht des Arbeitgebers für Sachmittelausstattung des Betriebsrats; Vollstreckbarkeit der Entscheidung. - Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auswahlrecht des Arbeitgebers bei Sachmittelausstattung des Betriebsrates
Verfahrensgang
- ArbG Bamberg, 07.12.2001 - 3 BV 14/01
- LAG Nürnberg, 10.12.2002 - 2 TaBV 20/02
Papierfundstellen
- NZA-RR 2003, 418
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 21.04.1983 - 6 ABR 70/82
Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt einer Fachzeitschrift
Auszug aus LAG Nürnberg, 10.12.2002 - 2 TaBV 20/02
Hinsichtlich der Bestimmtheit des Antrags und der Vollstreckungsmöglichkeit des Beschlusses ist zunächst festzustellen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Arbeitgeber den in § 40 Abs. 2 BetrVG bezeichneten Sachaufwand selbst zur Verfügung zu stellen hat, also die hierzu erforderlichen Handlungen von ihm selbst vorgenommen werden müssen (BAG vom 21.04.1983, Az: 6 ABR 70/82, AP Nr. 20 zu § 40 BetrVG 1972 unter II 2 der Gründe).Da der Arbeitgeber dem in § 40 Abs. 2 BetrVG genannten Sachaufwand selbst zur Verfügung zu stellen hat, die hierzu erforderlichen Handlungen also von ihm selbst vorgenommen werden müssen (BAG vom 21.04.1983, a.a.O.) hat er als wahlberechtigter Schuldner gemäß § 264 BGB die Möglichkeit, bis zum Beginn der Zwangsvollstreckung die Wahl auszuüben.
- BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97
Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat
Auszug aus LAG Nürnberg, 10.12.2002 - 2 TaBV 20/02
Der Antragsteller hat mit dieser Angabe der Mindestbedingungen hinsichtlich der Qualität und Ausstattung das ihm zustehende pflichtgemäße Ermessen (vgl. BAG vom 09.06.1999 - 7 ABR 66/97 = AP Nr. 66 zu § 40 BetrVG 1972) nicht überschritten.In der Entscheidung vom 09.06.1999, Aktenzeichen: 7 ABR 66/97 = AP Nr. 66 zu § 40 BetrVG 1972 hat das BAG darauf verwiesen, dass § 40 Abs. 2 BetrVG für den Sachaufwand einen Anspruch auf Naturalleistung darstellt, wobei das Betriebsverfassungsgesetz dem Arbeitgeber ein Auswahlrecht bei der Beschaffung von Sachmitteln und der Einstellung oder Gestellung von Büropersonal hat und auf diese Weise Eigenanschaffungen des Betriebsrats bzw. Einstellungen zu Lasten des Arbeitgebers verhindert werden.
- BAG, 12.05.1999 - 7 ABR 36/97
PC für den Betriebsrat
Auszug aus LAG Nürnberg, 10.12.2002 - 2 TaBV 20/02
In der Entscheidung vom 12.05.1999, 7 ABR 36/97 = AP Nr. 65 zu § 40 BetrVG 1972, in dem eine Zurückweisung an das Landesarbeitsgericht erfolgte, hat das BAG darauf hingewiesen, dass zu beachten sein wird, Bestandteil der Verpflichtung des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 2 BetrVG sei es, dem Betriebsrat ein Arbeitsmittel mittlerer Art und Güte zur Verfügung zu stellen.