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   LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2009 - 2 TaBV 36/08   

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https://dejure.org/2009,12503
LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2009 - 2 TaBV 36/08 (https://dejure.org/2009,12503)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.03.2009 - 2 TaBV 36/08 (https://dejure.org/2009,12503)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. März 2009 - 2 TaBV 36/08 (https://dejure.org/2009,12503)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsrat, Schulungskosten, Kostenerstattung, Betriebsratsmitglied, einfaches Mitglied, Schulungsthema: Diskussions- und Verhandlungstechnik, Erforderlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für Schulungsveranstaltung zur Diskussiontechnik und Verhandlungstechnik

  • Judicialis

    ArbGG § 91 a; ; BetrVG § 37 Abs. 6; ; BetrVG § 37 Abs. 7; ; BetrVG § 40

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung für Schulungsveranstaltung zur Diskussion- und Verhandlungstechnik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 14/93

    Rhetorikseminar für Betriebsräte

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2009 - 2 TaBV 36/08
    Die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung "Diskussion und Verhandlungstechnik" kann aber nur dann als erforderlich bejaht werden, wenn das entsandte Betriebsratsmitglied im Gremium eine derart herausgehobene Stellung einnimmt, dass gerade seine Schulung für die Betriebsratsarbeit notwendig ist (BAG Beschluss vom 24.05.1995, a.a.O., BAG Beschluss vom 20.10.1993 - 7 ABR 14/93 - EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 116; LAG Köln Beschluss vom 25.01.1993 - 3 TaBV 90/92. LAGE BetrVG 1972 § 37 Nr. 39).
  • LAG Köln, 25.01.1993 - 3 TaBV 90/92

    Arbeitgeber; Betriebsrat; Intellektuelle Parität; Rhetorik; Schulung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2009 - 2 TaBV 36/08
    Die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung "Diskussion und Verhandlungstechnik" kann aber nur dann als erforderlich bejaht werden, wenn das entsandte Betriebsratsmitglied im Gremium eine derart herausgehobene Stellung einnimmt, dass gerade seine Schulung für die Betriebsratsarbeit notwendig ist (BAG Beschluss vom 24.05.1995, a.a.O., BAG Beschluss vom 20.10.1993 - 7 ABR 14/93 - EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 116; LAG Köln Beschluss vom 25.01.1993 - 3 TaBV 90/92. LAGE BetrVG 1972 § 37 Nr. 39).
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