Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2005 - 2 TaBV 40/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Errichtung einer Einigungsstelle; Beilegung von Meinungsverschiedenheiten von Arbeitgeber und Betriebsrat; Abschluss eines Sozialplanes für die dem Betriebsübergang widersprechenden Arbeitnehmer; Restmandat des Betriebsrates bei Betriebsstilllegung
- Judicialis
BGB § 242; ; BGB § 613 a; ; BGB § 613 a Abs. 6; ; BetrVG § 21 b; ; BetrVG § 76 Abs. 1; ; BetrVG § 98; ; BetrVG §§ 111 ff; ; ArbGG § 98; ; ArbGG § 98 Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 98 Abs. 1 Satz 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einigungsstelle zur Klärung der Sozialplanpflicht des Betriebsveräußerers bei Widerspruch eines Drittels der Belegschaft gegen Übergang der Arbeitsverhältnisse
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- k44.de (Kurzinformation)
Einigungsstelle zu Nachteilsausgleich für aufgrund Betriebsübergang gekündigte Arbeitnehmer
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 03.06.2005 - 3 BV 54/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2005 - 2 TaBV 40/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2005 - 2 TaBV 15/05
Restmandat des Betriebsrats - Betriebsübergang
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2005 - 2 TaBV 40/05
Genauso wenig kann als Vorfrage vorliegend geklärt werden, ob dem antragstellenden Betriebsrat noch ein Restmandat im Sinne von § 21 b BetrVG zusteht (vgl. hierzu den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 18.04.2005 - 2 TaBV 15/05). - BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03
Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2005 - 2 TaBV 40/05
Allerdings kann sich ein kollektiver Widerspruch gemäß § 242 BGB als rechtsmissbräuchlich erweisen, wenn er dazu eingesetzt wird, andere Zwecke als die Sicherung der arbeitsvertraglichen Rechte und die Beibehaltung des bisherigen Arbeitgebers herbeizuführen (BAG v. 30.09.2004 - 8 AZR 462/03).
- LAG Baden-Württemberg, 20.12.2005 - 21 TaBV 5/05
Einsetzung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit
Wäre dies der Fall, dann müsste das Gericht zwangsläufig gegen die Fristenregelungen in § 98 Abs. 1 Satz 6 ArbGG verstoßen, es liefe diese gesetzliche Bestimmung ins Leere oder aber das Gericht würde eine Entscheidung treffen, die weitgehend unter Verstoß gegen Artikel 103 Abs. 1 GG (ausreichende Gewährung rechtlichen Gehörs) zustande kommen müsste (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.08.2005 - Az.: 2 TaBV 40/05 - m. w. N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2006 - 11 TaBV 23/06
Einigungsstelle: Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Einleitung eines …
b) Die offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle im Sinne von § 98 Abs. 1 S. 1 ArbGG ist im Rahmen des erzwingbaren Einigungsverfahrens nur dann gegeben, wenn unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt die Zuständigkeit der Einigungsstelle als möglich erscheint, weil sich die beizulegende Streitigkeit erkennbar nicht unter einen Mitbestimmungstatbestand fassen lässt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.08.2005 2 TaBV 40/05).