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   LAG München, 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13   

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LAG München, 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13 (https://dejure.org/2014,14308)
LAG München, Entscheidung vom 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13 (https://dejure.org/2014,14308)
LAG München, Entscheidung vom 28. April 2014 - 2 TaBV 44/13 (https://dejure.org/2014,14308)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    BetrVG § 103 BetrVG § 23 Abs. 1 BGB § 626

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen des dringenden Verdachts unwahrer Tatsachenbehauptungen in der Öffentlichkeit; Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin zur außerordentlichen Kündigung bei unzureichender Sachverhaltsaufklärung durch Arbeitgeberin; ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 103, 23 I BetrVG, 626 BGB
    Verdachtskündigung, Ausschluss aus dem Betriebsrat nach Ablauf der Amtszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 103 Abs. 2 S. 1; BGB § 626 Abs. 1
    Unbegründete Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen des dringenden Verdachts unwahrer Tatsachenbehauptungen in der Öffentlichkeit; unbegründeter Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin zur außerordentlichen Kündigung bei unzureichender Sachverhaltsaufklärung ...

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 103 Abs. 2 S. 1; BGB § 626 Abs. 1
    Unbegründeter Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin zur außerordentlichen Kündigung bei unzureichender Sachverhaltsaufklärung durch Arbeitgeberin

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung wegen Negativdarstellung des Arbeitgebers in Zeitung unwirksam

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Ausschluss aus Betriebsrat gilt nur für aktuelle Wahlperiode

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

    Auszug aus LAG München, 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13
    Voraussetzung ist allerdings, dass die Arbeitgeberin die neuen Kündigungsgründe vor ihrer Einführung in das gerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren dem Betriebsrat mitteilt und ihm gemäß § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG Gelegenheit zur Stellungnahme gibt (BAG vom 23.04.2008 - 2 ABR 71/07 - NZA 2008, 1081; BAG vom 22.08.1974 - 2 ABR 17/74 - AP Nr. 1 zu § 103 BetrVG 1972).

    Schließlich kann ein langes Zuwarten durch den Arbeitgeber den Eindruck erwecken, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei doch nicht unzumutbar (GKBetrVG/Raab § 103 Rn 83; BAG vom 22.08.1974 aaO).

  • BAG, 29.04.1969 - 1 ABR 19/68

    Betriebsratsausschließung - Ausschließungsverfahren

    Auszug aus LAG München, 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13
    Der Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat nach § 23 Abs. 1 BetrVG ist nicht möglich, wenn die Amtszeit, in der das Betriebsratsmitglied seine Pflichten grob verletzt haben soll, abgelaufen ist und das Betriebsratsmitglied wieder in den nach Ablauf der Amtsperiode gebildeten Betriebsrat gewählt worden ist (ähnlich BAG vom 29.04.1969 - 1 ABR 19/68 - AP Nr. 9 zu § 23 BetrVG).

    ein Ausschlussverfahren nach § 23 BetrVG mit Ablauf der Amtszeit, in der das Betriebsratsmitglied seine Pflichten grob verletzt haben soll, gegenstandslos wird und deshalb das Rechtsschutzinteresse für den Ausschlussantrag wegfällt (Beschluss vom 29.04.1969 - 1 ABR 19/68 - AP Nr. 9 zu § 23 BetrVG).

  • LAG Hessen, 24.10.2012 - 12 TaBV 46/11

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG München, 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13
    Die Verpflichtung des Arbeitgebers, vor Ausspruch einer Verdachtskündigung den Sachverhalt zunächst selbst aufzuklären, hat auch zum Inhalt, dass er die Personen anhören muss, die bei dem verdachtsauslösendem Vorgang anwesend waren (ebenso Hessisches LAG vom 24.10.2012 - 12 TaBV 46/11).

    Dies bedeutet auch, dass die Arbeitgeberin die Personen anhören muss, die bei dem verdachtsauslösendem Vorgang anwesend waren (ebenso Hessisches LAG vom 24.10.2012 - 12 TaBV 46/11 - Juris).

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06

    Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG München, 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13
    Er muss ferner dringend sein, d.h. bei einer kritischen Prüfung muss eine auf Beweisanzeichen (Indizien) gestützte große Wahrscheinlichkeit für die erhebliche Pflichtverletzung bestehen (z.B. Urteil vom 29.11.2007 - 2 AZR 724/06 - Juris).

    Dabei richtet sich der Umfang ihrer Nachforschungspflichten nach den Umständen des Einzelfalls (BAG vom 29.11.2007 aaO).

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG München, 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13
    In neueren Entscheidungen formuliert das Bundesarbeitsgericht, der Verdacht müsse erdrückend sein (z.B. Urteil vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - NZA 2014, 243).

    2 TaBV 44/13 - 27 zu gewinnen und damit die Kündigung unter dem Gesichtspunkt einer Tatkündigung zu rechtfertigen (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - NZA 2009, 1136; BAG vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - NZA 2014, 243).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG München, 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13
    2 TaBV 44/13 - 27 zu gewinnen und damit die Kündigung unter dem Gesichtspunkt einer Tatkündigung zu rechtfertigen (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - NZA 2009, 1136; BAG vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - NZA 2014, 243).
  • BGH, 20.09.1999 - II ZR 345/97

    Unwirksamkeit der Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus LAG München, 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13
    Der Hilfsantrag wurde schon durch die Beschwerden der Beteiligten zu 2 und 3 Gegenstand des Beschwerdeverfahrens (s. BGH vom 20.09.2004 - II ZR 264/02 - Juris sowie vom 20.09.1999 - II ZR 345/97 - NJW 99, 3779 betreffend Revisionsverfahren).
  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 264/02

    Entscheidung über einen erstinstanzlich nicht beschiedenen Hilfsantrag im

    Auszug aus LAG München, 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13
    Der Hilfsantrag wurde schon durch die Beschwerden der Beteiligten zu 2 und 3 Gegenstand des Beschwerdeverfahrens (s. BGH vom 20.09.2004 - II ZR 264/02 - Juris sowie vom 20.09.1999 - II ZR 345/97 - NJW 99, 3779 betreffend Revisionsverfahren).
  • BAG, 23.04.2008 - 2 ABR 71/07

    Zustimmungsersetzungsverfahren

    Auszug aus LAG München, 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13
    Voraussetzung ist allerdings, dass die Arbeitgeberin die neuen Kündigungsgründe vor ihrer Einführung in das gerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren dem Betriebsrat mitteilt und ihm gemäß § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG Gelegenheit zur Stellungnahme gibt (BAG vom 23.04.2008 - 2 ABR 71/07 - NZA 2008, 1081; BAG vom 22.08.1974 - 2 ABR 17/74 - AP Nr. 1 zu § 103 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Bedrohung

    Auszug aus LAG München, 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13
    2 TaBV 44/13 - 32 133/07 - Juris; LAG Hamm vom 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06 - Juris; Fitting § 23 BetrVG Rn 25).
  • LAG Nürnberg, 25.03.1999 - 8 TaBV 21/98

    Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Nachschieben

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 821/06

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat

  • LAG Köln, 28.06.2013 - 4 Sa 8/13

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts bei

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen einer Pflichtverletzung aus einer

    Wird hingegen der Ausschluss aus dem neugewählten Betriebsrat beantragt, so ist das Rechtsschutzbedürfnis gegeben (ebenso LAG München v. 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13 - Rn. 130, juris).

    Ob dieses Begehren auf einen Pflichtverstoß gestützt werden kann, der in der vorherigen Amtszeit begangen wurde, ist allein eine Frage der Begründetheit des Antrags (LAG München v. 28.04.2014 a. a. O.).

    Eine Auffassung lehnt dies grundsätzlich ab (BAG v. 29.04.1969 - 1 ABR 19/68 - AP Nr. 9 zu § 23 BetrVG; LAG München v. 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13 - Rn. 131 ff., juris; LAG München v. 12.08.2008 - 6 TaBV 133/07 - Rn. 20, juris; Hess. LAG v. 03.09.2009 - 9 TaBVGa 159/09 - Rn. 19, NZA-RR 2010, 246; Fitting u.a., § 23 BetrVG Rn. 25; Trittin in Däubler/Kittner/Klebe/Wedde [DKKW], Betriebsverfassungsgesetz, 14. Auflage 2014).

  • ArbG Düsseldorf, 10.03.2016 - 10 BV 253/15

    Zustimmung zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden?

    Soweit sich die Arbeitgeberin daher auf mögliche Pflichtverletzungen aus einer früheren Wahlperiode beruft, sind diese bereits nicht geeignet, einen Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat zu rechtfertigen (vgl. BAG 29. April 1969 - 1 ABR 19/68 - AP BetrVG § 23 Nr. 9; LAG München 28. April 2014 - 2 TaBV 44/13 - LAGE BetrVG 2001 § 103 Nr. 17).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15

    Ausschluss aus dem Betriebsrat - Störung des Betriebsfriedens

    Es kann dahinstehen, ob dieser Sachverhalt, der in eine frühere Amtszeit fällt, den Ausschluss aus einem später gewählten Betriebsrat rechtfertigen kann (vgl. dazu LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Rn. 72, juris; LAG München, Beschluss vom 28. April 2014 - 2 TaBV 44/13 - Rn. 132 ff., juris = LAGE § 103 BetrVG 2001 Nr. 17).
  • LAG Hessen, 11.02.2016 - 9 TaBV 135/15

    Auf Pflichtverletzungen aus der vorangegangenen Amtszeit kann die Ausschließung

    Dies hätten das LAG Düsseldorf (Beschluss vom 23. Jan. 2015 - 6 TaBV 28/14 -) und das LAG München (Beschluss vom 28. April 2014 - 2 TaBV 44/13 -) zutreffend entschieden.

    Der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist auch das LAG München im Beschluss vom 28. April 2014 (- 2 TaBV 44/13 - Juris Rz. 132; ebenso schon LAG München Beschluss vom 12. Aug. 2008 - 6 TaBV 133/07 - Juris; aus dem Schrifttum Fitting BetrVG 25. Aufl. § 23 Rz. 25; DKKW-Trittin 14. Aufl. § 23 Rz. 27; Becker DB 1982, 1271) gefolgt.

  • LAG Hessen, 12.03.2015 - 9 TaBV 188/14

    Eine beabsichtigte außerordentliche Kündigung gegenüber einem

    Das Bundesarbeitsgericht hat schon früh erkannt (BAG Urteil vom 29. April 1969 - 1 ABR 19/68 - [...] mit weiteren Nachw.; ebenso LAG München Beschluss vom 28. April 2014 - 2 TaBV 44/13 - [...]; LAG Hamm Beschluss vom 9. Febr. 2007 - 10 TaBV 54/06 - [...]), dass kein Rechtsschutzinteresse mehr besteht, wenn das vom Ausschließungsverfahren betroffene Mitglied des Betriebsrats inzwischen aus dem Betriebsrat durch Ablauf der Amtszeit ausgeschieden ist.
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