Weitere Entscheidung unten: LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2007

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 2 TaBV 5/07   

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LAG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 2 TaBV 5/07 (https://dejure.org/2008,12615)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.05.2008 - 2 TaBV 5/07 (https://dejure.org/2008,12615)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 2 TaBV 5/07 (https://dejure.org/2008,12615)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zur Wirksamkeit einer Vereinbarung der Betriebsparteien über eine Verlängerung der Wochenfrist und eine Zustimmungsverweigerungsfiktion nach § 99 Abs 3 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) um mehrere Monate durch die Betriebsparteien; Ersetzung der gesetzlichen Zustimmungsfiktion durch eine Zustimmungsverweigerungsfiktion; Ersetzung der Zustimmung durch eine Einschränkung des ...

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 3 Satz 1
    Zur Wirksamkeit einer Vereinbarung der Betriebsparteien über eine Verlängerung der Wochenfrist und eine Zustimmungsverweigerungsfiktion nach § 99 Abs 3 BetrVG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 2 TaBV 5/07
    Zwar ging es in den vom Bundesarbeitsgericht bislang entschiedenen Fällen - soweit ersichtlich - nur um Fristverlängerungen von wenigen Tagen oder wenigen Wochen (BAG 17.05.1983 - 1 ABR 5/80; 22.10.1985 - ABR 42/84; 22.04.2004 - 8 ABR 10/03; 16.11.2004 - 1 ABR 48/03 - 03.05.2006 - 1 ABR 2/05).

    Auch wenn das Bundesarbeitsgericht von einem "beschleunigten innerbetrieblichen Verfahren" spricht (BAG 06.05.2006 - 1 ABR 2/05 - AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung), ist auch die einvernehmliche Verlängerung der Frist um mehrere Monate in einem Massenverfahren rechtlich nicht zu beanstanden.

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats erschöpft sich hier in einer Richtigkeitskontrolle (BAG 03.05.2006 aaO).

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 43/75

    Betriebsrat - Verweigerung der Zustimmung - Personelle Maßnahme - Angabe von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 2 TaBV 5/07
    Eine Zustimmungsverweigerung ohne Begründung ist rechtsunwirksam erklärt (BAG 18.07.1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972).

    Für die Wirksamkeit der Zustimmungsverweigerung ist deshalb keine Voraussetzung, dass die Begründung des Betriebsrats für das Vorliegen eines Zustimmungsverweigerungsgrundes schlüssig ist; es genügt, dass sie einen Bezug zu einem der in Absatz 2 genannten Tatbestände hat (BAG 18.07.1978, a.a.O.).

  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 2 TaBV 5/07
    Nach Ablauf der Wochenfrist oder einer zulässig verlängerten Frist gemäß § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG kann der Betriebsrat keine neuen Zustimmungsverweigerungsgründe nachschieben (BAG 15.04.1986 - 1 ABR 55/84 - AP Nr. 36 zu § 99 BetrVG 1972; vgl. zum Vorstehenden Richardi-Thüsing, BetrVG, 10. Auflage, § 99 Rdnrn. 263 ff.; Fitting, BetrVG, 24. Auflage, § 99 Rdnrn. 260 ff.).

    Wenn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unter Hinweis auf die Förmlichkeit des Verfahrens nach § 99 Abs. 3 BetrVG schon ein Nachschieben von Verweigerungsgründen im Beschlussverfahren unzulässig ist (BAG 03.07.1984 - 1 ABR 74/82; 15.04.1986 - 1 ABR 55/84 - AP Nr. 20 und 36 zu § 99 BetrVG 1972), so ist erst recht das erstmalige Vorbringen von Verweigerungsgründen im Beschlussverfahren unzulässig.

  • LAG Sachsen, 08.08.1995 - 8 TaBV 19/94

    Zustimmungsverfahren ; Zustimmung des Betriebsrats; Beabsichtigte personelle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 2 TaBV 5/07
    Zu einer derart grundlegenden Umgestaltung des Mitbestimmungsverfahrens bei personellen Einzelmaßnahmen sind die Betriebsparteien indessen nicht befugt (vgl. LAG Sachsen 08.08.1995 - 8 TaBV 19/94 - NZA-RR 1996, 331).

    Die Unwissenheit der Betriebsparteien kann nicht dazu führen, dass eine gesetzeswidrige Vereinbarung wirksam ist (vgl. LAG Sachsen 08.08.1995 aaO).

  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03

    Zustimmungsverweigerung wegen Störung des Betriebsfriedens

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 2 TaBV 5/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist die einvernehmliche Verlängerung der Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG durch die Betriebsparteien grundsätzlich zulässig (BAG 16.11.2004 - 1 ABR 48/03 - AP Nr. 44 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung, Gründe B II 2, ; Fitting BetrVG 24. Aufl., § 99 Rn. 266 m.w.N., a.A. Richardi-Thüsing, BetrVG, 10. Aufl., § 99 Rn. 257).

    Zwar ging es in den vom Bundesarbeitsgericht bislang entschiedenen Fällen - soweit ersichtlich - nur um Fristverlängerungen von wenigen Tagen oder wenigen Wochen (BAG 17.05.1983 - 1 ABR 5/80; 22.10.1985 - ABR 42/84; 22.04.2004 - 8 ABR 10/03; 16.11.2004 - 1 ABR 48/03 - 03.05.2006 - 1 ABR 2/05).

  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 2 TaBV 5/07
    Die vom Betriebsrat für die Verweigerung seiner Zustimmung vorgetragene Begründung muss es als möglich erscheinen lassen, dass einer der in Absatz 2 abschließend genannten Zustimmungsverweigerungsgründe geltend gemacht wird (BAG 26.01.1988 - 1 AZR 531/86 - AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 2 TaBV 5/07
    Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Informationspflicht, beginnt die Wochenfrist des Absatzes 3 nicht zu laufen und der Arbeitgeber darf die beabsichtigte personelle Maßnahme nicht durchführen (BAG 10.08.1993 - 1 ABR 22/93 - NZA 1994, 187).
  • BAG, 03.07.1984 - 1 ABR 74/82

    Betriebsrat - Personalmaßnahme - Zustimmung - Frist - Nachschieben von Gründen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 2 TaBV 5/07
    Wenn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unter Hinweis auf die Förmlichkeit des Verfahrens nach § 99 Abs. 3 BetrVG schon ein Nachschieben von Verweigerungsgründen im Beschlussverfahren unzulässig ist (BAG 03.07.1984 - 1 ABR 74/82; 15.04.1986 - 1 ABR 55/84 - AP Nr. 20 und 36 zu § 99 BetrVG 1972), so ist erst recht das erstmalige Vorbringen von Verweigerungsgründen im Beschlussverfahren unzulässig.
  • BAG, 24.07.1979 - 1 ABR 78/77

    Betriebsrat - Schriftliche Zustimmungsverweigerungserklärung - Geplante

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 2 TaBV 5/07
    Sie ist für die Zustimmungsverweigerung eine Wirksamkeitsvoraussetzung (BAG 24.07.1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80

    Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 2 TaBV 5/07
    Zwar ging es in den vom Bundesarbeitsgericht bislang entschiedenen Fällen - soweit ersichtlich - nur um Fristverlängerungen von wenigen Tagen oder wenigen Wochen (BAG 17.05.1983 - 1 ABR 5/80; 22.10.1985 - ABR 42/84; 22.04.2004 - 8 ABR 10/03; 16.11.2004 - 1 ABR 48/03 - 03.05.2006 - 1 ABR 2/05).
  • BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87

    Widerspruch des Betriebsrats gegen die Einstellung eines Geschäftsstellenleiters

  • BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03

    Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 80/83

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung, Erzieherin in einem Heim

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 49/08

    Zustimmungsersetzung - Vereinbarung über die Verweigerung der Zustimmung des

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. Mai 2008 - 2 TaBV 5/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 18.11.2008 - 4 TaBV 298/07

    Rechtsmittelverzicht - Unterwerfungsvereinbarung - Beschlussverfahren -

    Es spricht allerdings viel dafür, dass mit dem LAG Baden-Württemberg (27. Mai 2008 - 2 TaBV 5/07 -, zu II 2.3) und dem LAG Bremen (10. Juli 2008 - 3 TaBV 3/08 -, zu II 1 c bb) davon auszugehen ist, dass es den Betriebsparteien verwehrt ist, die Zustimmungsfiktion von § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG durch eine einvernehmliche Abrede in eine Widerspruchsfiktion unter Aufgabe des Begründungserfordernisses von § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG umzuwandeln.
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Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2007 - 2 TaBV 5/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26512
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2007 - 2 TaBV 5/07 (https://dejure.org/2007,26512)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04.07.2007 - 2 TaBV 5/07 (https://dejure.org/2007,26512)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - 2 TaBV 5/07 (https://dejure.org/2007,26512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Fahrerlaubnisentzug?

  • anuschek-nord.de PDF (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

    Hinweis: Teil einer Urteilssammlung (Quelle)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Entzugs der Fahrerlaubnis auf einer Privatfahrt

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Entzugs der Fahrerlaubnis auf einer Privatfahrt

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 182/90

    Urteil ohne Tatbestand - Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2007 - 2 TaBV 5/07
    Die Organisationsentscheidung vom 15.12.2004, zukünftig keine Mitarbeiter mehr als Lader einzustellen, die nicht über einen Führerschein mit der Fahrerlaubnisklasse für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7, 5 Tonnen verfügt, ist als organisatorische Entscheidung von den Gerichten für Arbeitssachen nicht überprüfbar (vgl. BAG vom 16.08.1990, 2 AZR 182/90).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14

    Kündigung, fristlos, Maklerbetreuerin, Außendienstmitarbeiter, Trunkenheit,

    Dies gilt auch für den Fall, dass die Entziehung auf einer im Zustand der Trunkenheit im Verkehr bei einer außerhalb der Arbeitszeit durchgeführten Privatfahrt beruht (BAG, Urt. v. 30.05.1978 - 2 AZR 630/76 -, juris; BAG, Urt. v. 16.08.1990 - 2 AZR 182/90 -, juris; BAG, Urt. v. 14.02.1991 - 2 AZR 525/90 -, juris; BAG, Urt. v. 05.06.2008 - 2 AZR 984/06 -, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 04.07.2007 - 2 TaBV 5/07 -, juris; .

    Vielmehr hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer von sich aus einen vorhandenen freien aber geringerwertigen Arbeitsplatz anzubieten (BAG, Urt. v. 16.08.1990 - 2 AZR 182/90 -, Rn. 30, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 04.07.2007 - 2 TaBV 5/07, Rn. 23, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2017 - 3 Sa 285/17

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Sachbearbeiterin im

    Ob der Verdacht, einen Bagatelldiebstahl begangen zu haben, insoweit ausreicht, ist fraglich (dagegen LAG Köln 14.09.2007 - 11 Sa 259/07, AuR 2007, 444 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 527/16

    Außerordentliche Kündigung - Chefarzt - Anfechtung eines Dienstvertrages -

    Soweit das Vorbringen der Beklagten dahin zu verstehen sein sollte, dass sie auch eine Überprüfung der außerordentlichen Kündigung vom 28.12.2015 nach Maßgabe der an eine Verdachtskündigung zu stellenden Anforderungen geltend macht, kommt dies vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil die Beklagten dem Personalrat ausweislich Bl. 328, 329 d. A. zu einer Verdachtskündigung nicht angehört hat (BAG 11.04.1985 EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 62; 03.04.1986 EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 63; s. LAG Köln 19.04.2007 - 11 Sa 259/07, AuR 2007 444 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.04.2015 - 3 Sa 368/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose

    Eine erhebliche Beeinträchtigung der unternehmerischen oder betrieblichen Interessen des Arbeitgebers liegt dann vor, wenn die häufige Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu nicht vermeidbaren Störungen des Betriebsablaufs führt, z. B. zu Maschinenstillständen, Produktionsausfall, Materialverlust (etwa bei rasch verderbenden Gütern), Überstunden, um den Produktionsausfall zu verhindern oder sonstige, mit zusätzlichen Kosten verbundene Maßnahmen zur Überbrückung des Produktionsausfalls verursacht werden (vgl. BAG 08.11.2007 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 54; 16.02.1989 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 25; 02.11.1983 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 13; LAG Hamm 08.08.2007 - 18 Sa 396/07, AuR 2007, 444 LS; APS/Dörner/Vossen § 1 KSchG Rn. 154 ff.).

    Die Summe der auf die prognoserelevanten Fehlzeiten (z. B. unter Ausschluss unfallbedingter und ausgeheilter einmaliger Erkrankungen, LAG Hamm 08.08.2007 - 18 Sa 396/07, AuR 2007, 444 LS) bis zu sechs Wochen pro Jahr anfallenden Entgeltfortzahlungskosten wird als die vom Arbeitgeber hinzunehmende Mindestgrenze verstanden (s. LAG Hamm 08.08.2007 - 18 Sa 306/07, AuR 2007, 444 LS).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 372/13

    Voraussetzungen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Krankheit -

    Eine erhebliche Beeinträchtigung der unternehmerischen oder betrieblichen Interessen des Arbeitgebers liegt dann vor, wenn die häufige Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu nicht vermeidbaren Störungen des Betriebsablaufs führt, z. B. zu Maschinenstillständen, Produktionsausfall, Materialverlust (etwa bei rasch verderbenden Gütern), Überstunden, um den Produktionsausfall zu verhindern oder sonstige, mit zusätzlichen Kosten verbundene Maßnahmen zur Überbrückung des Produktionsausfalls verursacht werden (vgl. BAG 08.11.2007 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 54; 16.02.1989 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 25; 02.11.1983 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 13; LAG Hamm 08.08.2007 - 18 Sa 396/07, AuR 2007, 444 LS; APS/Dörner/Vossen § 1 KSchG Rn. 154 ff.).

    Die Summe der auf die prognoserelevanten Fehlzeiten (z. B. unter Ausschluss unfallbedingter und ausgeheilter einmaliger Erkrankungen, LAG Hamm 08.08.2007 - 18 Sa 396/07, AuR 2007, 444 LS) bis zu sechs Wochen pro Jahr anfallenden Entgeltfortzahlungskosten wird als die vom Arbeitgeber hinzunehmende Mindestgrenze verstanden (s. LAG Hamm 08.08.2007 - 18 Sa 306/07, AuR 2007, 444 LS).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 25/19

    Vorgetäuschte Prüfungstätigkeit (TÜV)

    Ob der Verdacht, einen Bagatelldiebstahl begangen zu haben, insoweit ausreicht, ist fraglich (dagegen LAG Köln 14.09.2007 - 11 Sa 259/07, AuR 2007, 444 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2014 - 3 Sa 79/14

    Verdachtskündigung - Arbeitszeitbetrug

    Ob der Verdacht, einen Bagatelldiebstahl begangen zu haben, insoweit ausreicht, ist fraglich (dagegen LAG Köln 14.09.2007 - 11 Sa 259/07, AuR 2007, 444 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2020 - 3 Sa 503/19

    Fristlose Kündigung - TÜV-Prüfer - Verdachtskündigung - Manipulation

    Ob der Verdacht, einen Bagatelldiebstahl begangen zu haben, insoweit ausreicht, ist fraglich (dagegen LAG Köln 14.09.2007 - 11 Sa 259/07, AuR 2007, 444 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2017 - 3 Sa 256/17

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Einzelhandel - Verdacht auf

    Ob der Verdacht, einen Bagatelldiebstahl begangen zu haben, insoweit ausreicht, ist fraglich (dagegen LAG Köln 14.09.2007 - 11 Sa 259/07, AuR 2007, 444 LS).
  • LAG Köln, 28.11.2008 - 10 Sa 739/08

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Sprechen schon bei Ausspruch der Kündigung objektive Umstände dafür, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich oder möglicherweise von absehbarer Dauer sein wird, kann keine negative Prognose gestellt werden (BAG, Urt. vom 21.02.2001 - 2 AZR 558/99, in NZA 2001, S. 1071 ff.; LAG Köln, Urt. vom 11.06.2007 - 14 Sa 1391/06, in AUR 2007, S. 444).
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