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   LAG München, 04.09.2014 - 2 TaBV 50/13   

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LAG München, 04.09.2014 - 2 TaBV 50/13 (https://dejure.org/2014,51967)
LAG München, Entscheidung vom 04.09.2014 - 2 TaBV 50/13 (https://dejure.org/2014,51967)
LAG München, Entscheidung vom 04. September 2014 - 2 TaBV 50/13 (https://dejure.org/2014,51967)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus LAG München, 04.09.2014 - 2 TaBV 50/13
    Hier gilt das, was das Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 14.02.2007 (7 ABR 26/06 - NZA 2007, 999) ausgeführt hat: "Kann ein Konzernbetriebsrat wegen einer im Ausland ansässigen Konzernspitze nicht errichtet werden, führt dies nicht zum Fortfall der betrieblichen Mitbestimmung, sondern nur zu ihrer Verlagerung auf eine andere Ebene in den verbundenen Unternehmen.

    Vielmehr kann ein Konzernbetriebsrat nicht errichtet werden, wenn die Konzernobergesellschaft ihren Sitz im Ausland hat (BAG vom 14.02.2007 aaO; Fitting, BetrVG § 54 Rn 34 m.w.N.).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG München, 04.09.2014 - 2 TaBV 50/13
    Dieser Anspruch setzt keine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers im Sinne des § 23 Abs. 3 BetrVG voraus (BAG vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - NZA 1995, 40).
  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Auszug aus LAG München, 04.09.2014 - 2 TaBV 50/13
    - 1 ABR 40/07 - NZA 2008, 1248).
  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 65/05

    Einseitige Erledigterklärung im Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG München, 04.09.2014 - 2 TaBV 50/13
    Bei solchen Anträgen fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn ein einfacherer oder billigerer Weg als das gerichtliche Verfahren zur Verfügung steht, um das angestrebte Ziel zu erreichen (Schwab/Weth, ArbGG, § 81 Rn 87 ff m.w.N.; BAG vom 19.02.2008 - 1 ABR 65/05 - Juris).
  • BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 618/93

    Sicherungsfall des außergerichtlichen Vergleichs

    Auszug aus LAG München, 04.09.2014 - 2 TaBV 50/13
    Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.1993 (3 AZR 618/93 - NZA 1994, 554) entfällt ein dem Konzernbetriebsrat zustehendes Mitbestimmungsrecht, wenn ein solcher nicht errichtet ist.
  • LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18

    Internal Investigations; Mitbestimmungswidrige Überprüfung und Weiterleitung von

    aa) Denn nicht nur die Einführung von Systemen, mit denen der Arbeitgeber Zugriffsmöglichkeiten auf die E-Mails der Arbeitnehmer erhält, unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (MHdB ArbR/Reichold, Band 1, 4. Auflage 2018, § 94, Rn. 12), sondern auch die Überprüfung elektronischer Nachrichten und Mitteilungen (LAG München, Beschluss vom 4. September 2014 - 2 TaBV 50/13 -, Rn. 100, juris; BeckFormB IT-Recht/Huben, 4. Auflage 2017, Nr. 1, Rn. 10).
  • ArbG Köln, 26.06.2018 - 16 BV 327/17
    Insbesondere die Überprüfung elektronischer Nachrichten und Mitteilungen unterfällt dem Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (LAG, München, Beschluss vom 04.09.2014 - 2 TaBV 50/13 - BeckRS 2015, 68238 unter II 3 k) der Gründe).
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