Weitere Entscheidung unten: LAG Nürnberg, 16.01.2013

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - 2 TaBV 6/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8304
LAG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - 2 TaBV 6/12 (https://dejure.org/2013,8304)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.04.2013 - 2 TaBV 6/12 (https://dejure.org/2013,8304)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. April 2013 - 2 TaBV 6/12 (https://dejure.org/2013,8304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,8304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Geschäftsordnung des Betriebsrats, Koordinationsausschüsse, Fachbeauftragte, Minderheitenschutz

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelungen zu Koordinationsausschüssen und Fachbeauftragten in der Rahmengeschäftsordnung des Betriebsrates eines Großunternehmens der Automobilindustrie

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 28 Abs 1 S 1 BetrVG, § 27 BetrVG
    Geschäftsordnung des Betriebsrats - Zulässigkeit der Bildung von Koordinationsausschüssen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 27; BetrVG § 28
    Regelungen zu Koordinationsausschüssen und Fachbeauftragten in der Rahmengeschäftsordnung des Betriebsrates eines Großunternehmens der Automobilindustrie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    Geschäftsordnung des Betriebsrates Stuttgart-Untertürkheim der Daimler AG ist nicht unwirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Minderheitenschutz und Koordinationsausschüsse im Betriebsrat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Koordinationsausschüsse und Fachbeauftragte eines Betriebsrats

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat darf Koordinationsausschüsse bilden - Keine Verletzung des Minderheitenschutzes

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unwirksame Geschäftsordnung des Betriebsrates Stuttgart-Untertürkheim der Daimler AG

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Geschäftsordnung benachteiligt Minderheitsfraktionen nicht willkürlich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Geschäftsordnung eines Betriebsrates unterliegt der Nachprüfung durch das Gericht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Geschäftsordnung eines Betriebsrates unterliegt der Nachprüfung durch das Gericht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Organisationsfreiheit für große Betriebsräte bestätigt

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wirksamkeit der Geschäftsordnung des Betriebsrates Stuttgart-Untertürkheim der Daimler AG / Minderheitenschutz im Betriebsrat

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wirksamkeit der Geschäftsordnung des Betriebsrates Stuttgart-Untertürkheim der Daimler AG / Minderheitenschutz im Betriebsrat, Verhandlungstermin am 10. April 2013

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 411
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05

    Betriebsratsausschuss - Geschäftsordnung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - 2 TaBV 6/12
    Ein solcher Schutz kann auch nicht mit Billigkeitserwägungen begründet werden (BAG 20. Oktober 1993 aaO, juris Rn. 47 ff.; BAG 16. November 2005 -7 ABR 11/05 -, juris Rn. 26; Fitting aaO § 28 Rn. 26).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 24/91

    Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen - Gruppenschutz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - 2 TaBV 6/12
    Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang keine Bedenken gegen einen so genannten Koordinierungsausschuss gehabt, der sich aus 2 Mitgliedern aller in einer bestimmten Region tätigen Betriebsräte eines Unternehmens zusammengesetzt hat (BAG 15. Januar 1992 - 7 ABR 24/91 - AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972, juris Rn. 49).
  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 46/93

    Kündigung eines Amtsträgers wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - 2 TaBV 6/12
    Die Übertragung von Angelegenheiten zur selbstständigen Erledigung auf Ausschüsse des Betriebsrats darf nur nicht so weit gehen, dass dem Betriebsrat als Gesamtorgan nicht ein Kernbereich der gesetzlichen Befugnisse verbleibt (BAG 20.Oktober 1993-7 ABR 46/93-AP Nr. 5 zu § 28 BetrVG 1972, juris Rn 26; Fitting aaO § 27 Rn. 78).Im Gegensatz zum Betriebsausschluss ist für andere Ausschüsse des Betriebsrats keine bestimmte Größe vorgeschrieben.
  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 3.69

    Bestimmung des Vorsitzenden einer Fachkammer - Richter auf Probe als ständige

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - 2 TaBV 6/12
    Deshalb hat die Geschäftsordnung für die Mitglieder des Betriebsrats verbindliche Kraft und unterliegt der Nachprüfung durch das Gericht (für die Geschäftsordnung des Personalrats: BVerwG 7. November 1969 - VII P 3.69 -juris, Rn. 20).
  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13

    Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse

    Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. April 2013 - 2 TaBV 6/12 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2024
LAG Nürnberg, 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12 (https://dejure.org/2013,2024)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12 (https://dejure.org/2013,2024)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - 2 TaBV 6/12 (https://dejure.org/2013,2024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,2024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1, 7 SGB IX § 84 Abs. 2

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Betriebsrat kann für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements Einführung von Verfahrensregelungen verlangen

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung von Verfahrensregelungen zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 87 Abs. 1 Nr. 1, 7 BetrVG, 84 Abs. 2 SGB IX
    Betriebliches Eingliederungsmanagement, Mitbestimmung, Initiativrecht des Betriebsrats

  • rechtsportal.de

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung von Verfahrensregelungen zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Wirksamkeit eines

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12
    Zum anderen könne im Hinblick auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.03.2012, Az. 1 ABR 78/10, nicht mehr ernsthaft in Zweifel gezogen werden, dass der Betriebsrat im Hinblick auf die Ausgestaltung.

    Die Anträge seien auch unbegründet im Hinblick auf die Entscheidung des BAG vom 13.03.2012 (1 ABR 78/10).

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates setzt ein, wenn für den Arbeitgeber eine gesetzliche Handlungspflicht besteht und wegen des Fehlens zwingender Vorgaben betriebliche Regelungen erforderlich sind, um das vom Gesetz vorgegebene Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (BAG vom 13.03.2012 - 1 ABR 78/10, Rn 12, zitiert nach juris).

    Hiervon geht auch das BAG aus (BAG vom 13.03.2012 - 1 ABR 78/10).

    § 84 Abs. 2 SGB IX ist eine solche Rahmenvorschrift (BAG vom 13.03.2012 - 1 ABR 78/10).

  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 42/08

    Mitbestimmung bei Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12
    keine Beschränkungen ergeben, enthält das Mitbestimmungsrecht ein Initiativrecht des Betriebsrats (BAG vom 21.07.2009 - 1 ABR 42/08).

    Im ähnlichen Fall der Ausgestaltung eines Beschwerdeverfahrens nach § 13 Abs. 1 AGG hat der Betriebsrat auch ein Initiativrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (BAG vom 21.07.2009 - 1 ABR 42/08).

    Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG setzt nicht voraus, dass es sich um verbindliche verhaltensbegründende Regeln handelt (BAG vom 21.07.2009 - 1 ABR 42/08).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 25 TaBV 1155/10

    Mitbestimmungspflichtigkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12
    Ein Regelungsspielraum verbleibt etwa bei dem Ablauf eines betrieblichen Eingliederungsmanagements, der Nutzung der erhobenen Daten, der Zielrichtung oder etwaigen Verschwiegenheitspflichten (LAG Berlin-Brandenburg vom 23.09.2010 - 25 TaBV 1155/10).

    Die auf dem betrieblichen Eingliederungsmanagement beruhenden Maßnahmen hätten daher einen rein individuellen Bezug zum betroffenen Arbeitnehmer und seien nur durch ihn persönlich betreffende Umstände veranlasst (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 23.09.2010 - 25 TaBV 1155/10 mwN).

    Durch das betriebliche Eingliederungsmanagement sind Arbeitnehmer in die Aufklärung und Überwindung individueller Defizite so eingebunden, dass das Ordnungsverhalten im Betrieb tangiert ist (LAG BerlinBrandenburg vom 23.09.2010 - 25 TaBV 1155/10 mwN; Kania in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 13. Auflage 2013, a. A. Fitting, BetrVG, 26. Auflage, § 87 Rn. 73).

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 45/08

    Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO - Mitbestimmung bei

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12
    Dabei muss der jeweilige Streitgegenstand so genau umschrieben werden, dass die Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Betriebsparteien entschieden werden kann (vgl. z.B. BAG vom 07.02.2012 - 1 ABR 58/10; vom 18.08.2009 - 1 ABR 45/08).

    Die vorliegenden Anträge unterscheiden sich wesentlich von den im Beschluss des BAG vom 18.08.2009 (1 ABR 45/08) wiedergegebenen Anträgen.

  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 18/06

    Kosten für einheitliche Personalkleidung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12
    Das betriebliche Eingliederungsmanagement entspricht dem Zweck des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, der eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens gewährleisten soll (BAG, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 ABR 18/06).
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 198/09

    Anforderungen an betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12
    Das Gesetz beschreibt das betriebliche Eingliederungsmanagement nicht als formalisiertes Verfahren, sondern lässt den Beteiligten jeden denkbaren Spielraum (BAG, Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 198/09).
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12
    Das sind alle Stellen, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen werden (st. Rspr. z.B. BAG vom 08.06.2004 - 1 ABR 4/03 mwN).
  • BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 51/94

    Betriebsstillegung, Zahl der in der Regel Beschäftigten

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12
    2 TaBV 6/12 - 10 beschwerde an das Bundesarbeitsgericht möglich ist, während nach § 98 ArbGG der Kammervorsitzende des Arbeitsgerichts bzw. des Landesarbeitsgerichts allein entscheidet und ein weiteres Rechtsmittel ausgeschlossen ist (st. Rspr. z.B. BAG vom 09.05.1995 - 1 ABR 51/94).
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 58/10

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags - Tendenzträgereigenschaft von

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12
    Dabei muss der jeweilige Streitgegenstand so genau umschrieben werden, dass die Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Betriebsparteien entschieden werden kann (vgl. z.B. BAG vom 07.02.2012 - 1 ABR 58/10; vom 18.08.2009 - 1 ABR 45/08).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.04.2013 - 5 TaBV 29/12

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Mitbestimmung

    Zwar betrifft § 84 Abs. 2 SGB IX die Beteiligung der Interessenvertretungen im Einzelfall, sagt damit aber nichts dagegen aus, dass für die Vorgehensweise in solchen Fällen generelle Regelungen getroffen werden können (LAG Nürnberg, Beschluss v. 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12 - zitiert nach beckonline, unter B II 3 b bb der Gründe, unter Hinweis auf Nassibi, NZA 2012, 720, 722).

    Aus dem Zweck des bEM , auch systematisch und präventiv betriebliche Ursachen für Erkrankungen und Arbeitsunfähigkeit nachzugehen, in diesem Sinne auch erwähnt in § 83 Abs. 2a Nr. 5 SGB IX , folgt auch ein Initiativrecht des Betriebsrats im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (LAG Nürnberg, Beschluss v. 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12 -, aaO., B II 3 b cc der Gründe).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht