Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,51225
LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12 (https://dejure.org/2013,51225)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12 (https://dejure.org/2013,51225)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 12. Februar 2013 - 2 TaBV 7/12 (https://dejure.org/2013,51225)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,51225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Auslegung des Begriffs "Tätigkeitsjahr" im Entgelttarifvertrag der DP Retail GmbH - Berücksichtigung externer Vorbeschäftigungszeiten - Zustimmungsverweigerung durch Betriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • ArbG Hamburg, 11.05.2012 - 14 BV 20/11

    Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung - Eingruppierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. Mai 2012 - 14 BV 20/11 wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 11. Mai 2012 - 14 BV 20/11 - Bl. 111 ff. d.A. - die Anträge der Beteiligten zu 1) zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. Mai 2012, 14 BV 20/11, aufzuheben und nach den diesseitigen Schlussanträgen erster Instanz zu erkennen,.

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 18/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12
    Der Gegenstand des bereits eingeleiteten gerichtlichen Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats ist, ob die beabsichtigte Eingruppierung aufgrund eines an den Betriebsrat gerichteten Zustimmungsersuchens gegenwärtig und zukünftig zutreffend ist (BAG vom 01.07.2009, 4 ABR 18/08; Fitting u.a., BetrVG, 26. Aufl., § 99 Rn. 100a).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.11.2011 - 13 TaBV 6/11

    Eingruppierung einer Arbeitnehmerin in den Bundesentgelttarifvertrag für die

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12
    Es findet sich z.B. nicht auch der Begriff "Tätigkeitsjahr in dieser Gruppe", der eine entsprechende Zuordnung ermöglicht hätte (s. dazu etwa LAG Baden-Württemberg vom 9.11.2011, 13 TaBV 6/11).
  • BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12
    Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht auch, soweit die Beteiligten nicht um die Eingruppierung der Arbeitnehmerin ... in eine bestimmte Vergütungsgruppe streiten - insoweit bestand zum damaligen Zeitpunkt Einvernehmen bezüglich Gehaltsgruppe 2 als zutreffender Entgeltgruppe -, sondern nur um die Einstufung nach "Tätigkeitsjahren" in dieser Gruppe (vgl. BAG vom 6.4.2011, 7 ABR 136/09).
  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. BAG vom 22.11.2005, 1 AZR 458/04; BAG vom 3.8.2005, 10 AZR 559/04).
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 180/00

    Verweisung auf das Tarifniveau in anderem Tarifgebiet

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12
    Dies gilt insbesondere für aufeinanderfolgende Entgelttarifverträge (BAG vom 4.4.2001, 4 AZR 180/00).
  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 1/92

    Antragsbefugnis des Betriebsrats für Individualansprüche im Beschlussverfahren -

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12
    Neuer Streitstoff zum Gegenstand des Verfahrens, zu dessen Beurteilung das bisherige Ergebnis des Verfahrens nicht nutzbar gemacht werden kann, wird nicht ins Beschwerdeverfahren eingeführt (vgl. BAG vom 5.5.1992, 1 ABR 1/92).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12
    (1) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG vom 22.4.2010, 6 AZR 962/08).
  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 559/04

    Eingruppierung - mehrjährige Berufserfahrung

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. BAG vom 22.11.2005, 1 AZR 458/04; BAG vom 3.8.2005, 10 AZR 559/04).
  • BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21

    Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht -

    (bb) Die Verwendung des Begriffs "Tätigkeit" statt "Betriebszugehörigkeit" lässt nicht den Schluss zu, diese sei unabhängig von der Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen (so aber LAG Hamburg 12. Februar 2013 - 2 TaBV 7/12 - zu II B 2 a cc (2) (a) der Gründe) .
  • ArbG Bielefeld, 23.07.2020 - 1 Ca 1071/20

    Gehaltstarifvertrag Einzelhandel NRW, Tätigkeitsjahre, Auslegung

    Dem ist das Landesarbeitsgericht Hamburg in seiner Entscheidung vom 12.02.2013 -2 TaBV 7/12 - gefolgt.

    Für die Kammer entscheidend sind die in der vom LAG Hamburg (vom 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12) angesprochenen daraus resultierenden Praktikabilitätserwägungen der beiden möglichen Auslegungsergebnisse.

  • LAG Hamm, 18.03.2021 - 18 Sa 1097/20

    Keine Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei Eingruppierung und Lohnzahlung

    Die Klägerin bringt insoweit vor, dass es nicht dem Willen der Tarifvertragsparteien entspreche, einen Arbeitnehmer mit Berufserfahrung im Einzelhandel vergütungsmäßig so zu stellen wie einen Anfänger, der zuvor noch gar nicht gearbeitet hat ( so auch LAG Hamburg, Beschluss vom 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12 ).
  • LAG Hamm, 16.04.2021 - 18 Sa 744/20

    Gehaltstarifvertrag Einzelhandel NRW; Auslegung; Tätigkeitsjahre

    Die Klägerin bringt insoweit vor, dass es nicht dem Willen der Tarifvertragsparteien entspreche, einen Arbeitnehmer mit Berufserfahrung im Einzelhandel vergütungsmäßig so zu stellen wie einen Anfänger, der zuvor noch gar nicht gearbeitet hat ( so auch LAG Hamburg, Beschluss vom 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12 ).
  • ArbG Bielefeld, 14.05.2020 - 1 Ca 671/19
    Dem ist das Landesarbeitsgericht Hamburg in seiner Entscheidung vom 12.02.2013 -2 TaBV 7/12 - gefolgt.
  • LAG Hamburg, 05.06.2013 - 5 TaBV 11/12

    Auslegung des Begriffs "Tätigkeitsjahr" im Entgelttarifvertrag der DP Retail GmbH

    Bereits mit dem Beschluss vom 12. Februar 2013 hat das Landesarbeitsgericht eine Beschwerde der Beteiligten zu 1 im Parallelverfahren ArbG Hamburg 14 BV 20/11 = LAG Hamburg 2 TaBV 7/12 zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht