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   OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - VI-2 U (Kart) 9/05   

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OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - VI-2 U (Kart) 9/05 (https://dejure.org/2007,3933)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2007 - VI-2 U (Kart) 9/05 (https://dejure.org/2007,3933)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - VI-2 U (Kart) 9/05 (https://dejure.org/2007,3933)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines telefonischen Auskunftsdienstes; Bereitstellung von Teilnehmerdaten für Zwecke der Auskunftserteilung; Vertrieb von Sprachtelefondienstleistungen für die Öffentlichkeit in einem lange bestehenden Festnetz; Sachlich nicht ...

  • Judicialis

    TKG § 12 a.F.; ; TKG § ... 12 Abs. 1; ; TKG § 12 Abs. 2; ; TKG § 21; ; TKG § 47 n.F.; ; TKG § 47 Abs. 4 n.F.; ; BGB § 134; ; BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1 n.F.; ; BGB § 197; ; BGB § 201 a. F.; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 291; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt.; ; BGB § 818 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 819; ; BGB § 819 Abs. 1; ; BGB § 852 Abs. 1 a.F.; ; GWB § 19 Abs. 1; ; GWB § 19 Abs. 2 Nr. 1; ; GWB § 19 Abs. 2 Nr. 2; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 1; ; GWB § 20 Abs. 1; ; GWB § 33; ; GWB § 33 Satz 1; ; GWB § 36; ; AktG § 17; ; AktG § 18; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; UrhG § 87 b; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 3; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4; ; HGB § 353

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur wettbewerbsrechtlichen Beeinträchtigung auf dem Markt des Betriebs von Telefonauskunftsdiensten - Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch Gestaltung des Entgeltes für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2006 - U (Kart) 1/06

    Nichtigkeit der entgeltlichen Überlassung der Teilnehmerdaten von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05
    Im Lichte des Art. 6 Abs. 3 TKG der Richtlinie 98/10/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.1998 über die Anwendung des offenen Netzzugangs (ONP), wonach die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass die zum Betrieb eines Telefonauskunftsdienstes erforderlichen Informationen vom Pflichtigen zu kostenorientierten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden, ist auch § 12 Abs. 2 TKG einschränkend dahin auszulegen, dass Dritten für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten nur die Kosten des bloßen Zurverfügungstellens der Daten in Rechnung gestellt werden dürfen (siehe dazu im Einzelnen Urteil des 1. Kartellsenats des OLG Düsseldorf vom 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06, UA 11 f., worauf Bezug genommen wird).

    Wie oft vom zugänglich gemachten Datenbestand durch Suchanfragen später Gebrauch gemacht wird, steht mit der Datenbereitstellung und dem dadurch veranlassten Aufwand in keinem Zusammenhang (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urt. v. 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06, UA 17).

    Sie hat Teilnehmerdaten nicht kostenlos zur Verfügung zu stellen, sondern kann dafür ein kostenorientiertes Entgelt berechnen, das einen angemessenen Ausgleich gewährt (so auch OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urt. v. 15.11.2006, VI-U (Kart) 1/06, UA 16).

    Die unternehmerische Freiheit der Beklagten, die ihr verfügbaren Teilnehmerdaten nach eigenen Vorstellungen, und zwar auch hinsichtlich des Preises, zu verwerten, hat in § 12 Abs. 2 TKG a.F. eine gesetzliche Regelung gefunden, die durch Gründe des Gemeinwohl, nämlich die Öffnung des Teilnehmerdatenmarktes, gerechtfertigt ist (so auch OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urt. v. 15.11.2006, VI-U (Kart) 1/06, UA 16 f).

    Anderenfalls könnte die Vorschrift die ihr zugedachte ordnungspolitische Funktion nicht erfüllen (ebenso: OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urteil vom 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06, UA 19).

    Nicht aber ist die Klägerin daran gehindert geltend zu machen, die Beklagte sei aus kartellrechtlichen Gründen zu einer weitergehenden Herabsetzung der Entgelte verpflichtet (ebenso OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urt. v. 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06, UA 9 f).

  • BGH, 11.07.2006 - KZR 29/05

    Suchmaschine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05
    Auf den Inhalt der Unterwerfungserklärung der Beklagten vom 22. Dezember 1998, wie sie sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2006 (KZR 29/05, Umdruck S. 5 = WuW/E DE-R 1829, 1830, Anlage K2 zum Schriftsatz vom 5.12.2006), ergibt, wird Bezug genommen.

    Sofern - so der Bundesgerichtshof im Urteil vom 11. Juli 2006 (KZR 29/05, UA 11) - ein faktischer Zwang bei der Online-Nutzung zu bleiben, davon ausgeht, das eine Datenbereitstellung Offline wegen nicht zeitnaher Veränderungsdaten unpraktikabel ist, hat dies erst recht in dem Fall eines wirtschaftlichen Zwangs durch eine kartellrechtlich unangemessene Entgeltgestaltung zu gelten, durch die ein Offline-Bezug um mehrere Millionen DM bzw. EUR teurer als der Online-Bezug wird.

    Selbst wenn - wie die Beklagte einwendet - gegenüber einer richtlinienkonformen (einschränkenden) Auslegung des § 12 Abs. 2 TKG in Anbetracht des Wortlauts und der Entstehungsgeschichte wegen der Bindung der Gerichte an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) Bedenken bestehen sollten (vgl. BGH, Urt. v. 16.8.2006, VIII ZR 200/05, Umdruck S. 9), so folgt jedenfalls im Streitfall die Verpflichtung der Beklagten, Dritten nur die Kosten des bloßen Zurverfügungstellens zu berechnen, aus der Unterwerfungserklärung der Beklagten vom 22. Dezember 1998 (vgl. BGH, Urt. v. 11.7.2006, KZR 29/05, WuW/E DE-R 1829, 1832 - Suchmaschine).

    Unabhängig davon ist es der Beklagten verwehrt, den Entgeltmaßstab in § 12 Abs. 1 TKG a.F. dadurch außer Kraft zu setzen, indem sie Teilnehmerdaten - über die Verpflichtung nach dem Gesetz hinaus - ausschließlich in der Form einer an sich urheberrechtlich geschützten Datenbank zugänglich macht (BGH, Urteil vom 11.7.2006 - KZR 29/05, UA 11).

    Im Übrigen hat die Beklagte sich aber aufgrund ihrer Unterwerfungserklärung vom 18. Dezember 1998 verpflichtet, Lizenznehmern und Dritten gleichermaßen die Daten gegen ein kostenorientiertes Entgelt zu überlassen (vgl. BGH, Urt. v.11.7.2006 - KZR 29/05, WuW/E -DE-R 1829, 1832).

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05

    Behinderung anderer Marktteilnehmer wegen übersetzter Preise für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05
    § 12 TKG a.F. bezweckt, auch soweit er sich über das Entgelt für die Überlassung von Teilnehmerdaten an Dritte verhält (zum Charakter der Vorschrift als Verbotsgesetz und der Nichtigkeit der Entgeltabrede: vgl. Senat, Urt. v. 16.5.2007, VI-2 U (Kart) 10/05, Umdruck S. 13 m.w.N.), eine Marktöffnung und die Entwicklung eines chancengleichen Wettbewerbs auf den angesprochenen Märkten.

    Nach dem Vorbringen der T...AG in dem parallelen Rechtsstreit VI-2 U (Kart) 10/05 ist ihr unter dem 18. Dezember 1997 eine Lizenz zur Ausübung von Sprachtelefondiensten erteilt worden.

    Insoweit kann auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 16. Mai 2007 (VI -2 U (Kart) 10/05, Umdruck Seite 22, 23) verwiesen werden.

    Die volle Wirksamkeit der kartellrechtlichen Mißbrauchstatbestände wäre beeinträchtigt, wenn nicht jedermann Ersatz des Schadens verlangen könnte, der ihm durch eine Vereinbarung, die den Wettbewerb beschränkt, entstanden ist (Senatsurt. vom 16. Mai 2007, aaO. S. 28; für die volle Wirksamkeit des Art. 85 EG, jetzt Art. 82 EGV: vgl. EuGH, Urt. v. 20.9.2001, Rs. C-453/99, Tz. 26 - Courage vs. Crehan; Urt. v. 13.7.2005, C-259/04 bis C-298/04, EuZW 2006, 529 - Manfredi vs. Llyod Adriatico Assicurazioni SpA, u.a.).

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04

    Zylinderrohr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05
    Dabei kann offen bleiben, ob die Einrede der Verjährung in der Berufungsinstanz zuzulassen ist (§ 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO), weil sie erst in zweiter Instanz erhoben worden ist und dies auf der Nachlässigkeit der Beklagten beruht (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.2005, X ZR 165/04, GRUR 2006, 401, 404 unter Ziff. 27), wie die Klägerin meint.

    Ihm steht die Einrede der Verjährung nicht entgegen, weshalb es auch insoweit nicht darauf ankommt, ob das Berufen der Beklagten auf den Eintritt der Verjährung nach § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO in zweiter Instanz zuzulassen ist (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.2005, X ZR 165/04, GRUR 2006, 401, 404 unter Ziff. 27).

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05
    Sie beginnt erst mit dem Schluss des Kalenderjahres, in welchem der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit davon Kenntnis hätte erlangen müssen (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.2007- XI ZR 44/06, UA unter II. 3b); Heß, NJW 2002, 253, 258; Gesell, NJW 2002, 1297, 1298).
  • EuGH - C-298/04

    Murgolo

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05
    Die volle Wirksamkeit der kartellrechtlichen Mißbrauchstatbestände wäre beeinträchtigt, wenn nicht jedermann Ersatz des Schadens verlangen könnte, der ihm durch eine Vereinbarung, die den Wettbewerb beschränkt, entstanden ist (Senatsurt. vom 16. Mai 2007, aaO. S. 28; für die volle Wirksamkeit des Art. 85 EG, jetzt Art. 82 EGV: vgl. EuGH, Urt. v. 20.9.2001, Rs. C-453/99, Tz. 26 - Courage vs. Crehan; Urt. v. 13.7.2005, C-259/04 bis C-298/04, EuZW 2006, 529 - Manfredi vs. Llyod Adriatico Assicurazioni SpA, u.a.).
  • LG Köln, 31.08.2005 - 91 O 229/04

    Telekommunikationsunternehmen dürfen für Datenpflegen nicht ohne Weiteres

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05
    Die Beklagte konnte sich hierzu bereits durch die Gründe des angefochtenen Urteils aufgerufen sehen (vgl. Urteil des Landgerichts Köln vom 31.8.2005 - 91 O 229/04, UA 12).
  • BGH, 13.12.2005 - KVR 13/05

    Stadtwerke Dachau

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05
    Zwar ist auch von einem Marktbeherrscher grundsätzlich nicht zu verlangen, dass er durch seine Preisgestaltung fremden Wettbewerb fördert (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2005, KVR 13/05, Umdruck S. 8 - Stadtwerke Dachau).
  • BGH, 16.08.2006 - VIII ZR 200/05

    Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05
    Selbst wenn - wie die Beklagte einwendet - gegenüber einer richtlinienkonformen (einschränkenden) Auslegung des § 12 Abs. 2 TKG in Anbetracht des Wortlauts und der Entstehungsgeschichte wegen der Bindung der Gerichte an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) Bedenken bestehen sollten (vgl. BGH, Urt. v. 16.8.2006, VIII ZR 200/05, Umdruck S. 9), so folgt jedenfalls im Streitfall die Verpflichtung der Beklagten, Dritten nur die Kosten des bloßen Zurverfügungstellens zu berechnen, aus der Unterwerfungserklärung der Beklagten vom 22. Dezember 1998 (vgl. BGH, Urt. v. 11.7.2006, KZR 29/05, WuW/E DE-R 1829, 1832 - Suchmaschine).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05
    Die volle Wirksamkeit der kartellrechtlichen Mißbrauchstatbestände wäre beeinträchtigt, wenn nicht jedermann Ersatz des Schadens verlangen könnte, der ihm durch eine Vereinbarung, die den Wettbewerb beschränkt, entstanden ist (Senatsurt. vom 16. Mai 2007, aaO. S. 28; für die volle Wirksamkeit des Art. 85 EG, jetzt Art. 82 EGV: vgl. EuGH, Urt. v. 20.9.2001, Rs. C-453/99, Tz. 26 - Courage vs. Crehan; Urt. v. 13.7.2005, C-259/04 bis C-298/04, EuZW 2006, 529 - Manfredi vs. Llyod Adriatico Assicurazioni SpA, u.a.).
  • BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95

    "Kraft-Wärme-Kopplung"; Bemessung der angemessenen Vergütung für die

  • BGH, 04.12.1996 - VIII ZR 360/95

    Rückabwicklung eines langjährig durchgeführten Getränkelieferungs- und

  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

  • BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch

  • BGH, 10.02.2004 - KZR 39/02

    Zuständigkeit des Kartellsenats für die Klage eines

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 38/02

    "Strom und Telefon II"; Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 17/05

    Kostendeckendes Entgelt für die Zurverfügungstellung von

  • EuGH, 25.11.2004 - C-109/03

    KPN Telecom - Telekommunikation - Richtlinie 98/10/EG - Offener Netzzugang für

  • Drs-Bund, 30.01.1996 - BT-Drs 13/3609
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