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   BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R   

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BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R (https://dejure.org/2005,458)
BSG, Entscheidung vom 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R (https://dejure.org/2005,458)
BSG, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - B 2 U 1/04 R (https://dejure.org/2005,458)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche Feststellungen - eigene Entscheidung des Tatsachengerichts - gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - konkurrierende Ursache - innere Ursache - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kombinierte Anfechtungsklage und Feststellungsklage als richtige Klageart bei Vorliegen eines Entschädigungsbegehrens - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall bei ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - innere Ursache - wesentliche Mitursache - eigene gerichtliche Bewertung der Tatsachen

  • Judicialis

    SGG § 54 Abs 1; ; SGG § 54 Abs 4; ; SGG § 55 Abs 1 Nr 1; ; SGG § 55 Abs 1 Nr 3; ; SGG § 163; ; SGG § 128 Abs 1; ; SGB VII § 8 Abs 1 Satz 1; ; SGB VII § 8 Abs 1 Satz 2; ; SGB VII § 8 Abs 2 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche Feststellungen im sozialgerichtlichen Verfahren, haftungsbegründende Kausalität bei Arbeitsunfällen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Treppensturz kann Arbeitsunfall sein, obwohl der Sturz durch eine Beinmuskelschwäche (mit-)verursacht wurde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (319)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
    Geht es indes - wie hier auch - in einem gerichtlichen Verfahren nicht um konkrete Ansprüche auf bestimmte Leistungen, sondern zunächst nur um die Frage, ob ein bestimmter Unfall Arbeitsunfall ist, kann der Antrag auf "Entschädigung" nicht als Leistungsklage angesehen werden (BSG Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 46/03 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Das betrifft nicht nur die in § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG ausdrücklich vorgesehene Feststellung des ursächlichen Zusammenhangs einer Gesundheitsstörung mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, sondern auch die Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls in Fällen, in denen vom Versicherungsträger bereits das Vorliegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bestritten wird (BSG Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 21/03 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 7. September 2004, aaO; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R

    Arbeitsunfall - Hinterbliebenenleistungen - Kausalität - wesentliche Bedingung -

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
    Für beide Bereiche der Kausalität gilt die Theorie der wesentlichen Bedingung sowie der Beweismaßstab der - überwiegenden - Wahrscheinlichkeit (für den Bereich der haftungsausfüllenden Kausalität zuletzt BSG Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 8/03 R - SozR 4-2200 § 589 Nr. 1).

    Dabei kommt es auf die Qualität der Umstände, nicht aber auf ihre Quantität oder ihre zeitliche Reihenfolge an (BSG Urteil vom 9. Dezember 2003, aaO).

  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90

    Unfallfremde Gesundheitsstörung infolge zusätzlicher Mitbehandlung eines

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
    Welcher der Umstände, die entweder den Arbeitsunfall oder den Eintritt der Gesundheitsstörung im Sinne der naturwissenschaftlich-philosophischen Kausalität ("conditio sine qua non"; vgl BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 13) verursacht haben, als wesentlich angesehen werden muss, ist durch eine wertende Betrachtung aller in Frage kommenden Umstände zu ermitteln.
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung -

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
    Das betrifft nicht nur die in § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG ausdrücklich vorgesehene Feststellung des ursächlichen Zusammenhangs einer Gesundheitsstörung mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, sondern auch die Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls in Fällen, in denen vom Versicherungsträger bereits das Vorliegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bestritten wird (BSG Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 21/03 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 7. September 2004, aaO; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35).
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
    Diese sog doppelte Kausalität wird nach herkömmlicher Dogmatik bezeichnet als die haftungsbegründende und die haftungsausfüllende Kausalität (zuletzt BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11 mwN; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, § 8 RdNr 20 mwN auch zur Kritik an den Begriffen).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Sachentscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
    Erforderlich ist in jedem Fall, dass das Gericht die Feststellung des Sachverhalts aufgrund eigener Erkenntnis vornimmt und dies hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt (BSG Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 16/04 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 39/99 R

    Entschädigung - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Maschinenschlosser -

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
    Durch das Wort "infolge" drückt § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII, wie zuvor § 548 Abs. 1 Satz 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) durch das Wort "bei" aus, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der in innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehenden Verrichtung und dem Unfall als auch zwischen dem Unfall und dem Gesundheitsschaden bzw dem Tod erforderlich ist (BSG Urteile vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 3/99 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 1 sowie vom 7. November 2000 - B 2 U 39/99 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 3).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 3/99 R

    Unfallversicherungsschutz einer Gastwirtin auf dem Betriebsweg im häuslichen

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
    Durch das Wort "infolge" drückt § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII, wie zuvor § 548 Abs. 1 Satz 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) durch das Wort "bei" aus, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der in innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehenden Verrichtung und dem Unfall als auch zwischen dem Unfall und dem Gesundheitsschaden bzw dem Tod erforderlich ist (BSG Urteile vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 3/99 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 1 sowie vom 7. November 2000 - B 2 U 39/99 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 3).
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88

    Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
    Das betrifft nicht nur die in § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG ausdrücklich vorgesehene Feststellung des ursächlichen Zusammenhangs einer Gesundheitsstörung mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, sondern auch die Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls in Fällen, in denen vom Versicherungsträger bereits das Vorliegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bestritten wird (BSG Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 21/03 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 7. September 2004, aaO; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35).
  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
    Indes ist der ursächliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall hier dadurch gegeben, dass der Kläger der Gefahr, der er erlegen ist, infolge seiner durch die Tätigkeit bedingten Anwesenheit auf der Treppe und/oder der ebenfalls betrieblich bedingten Art seiner Fortbewegung (betriebliche Unterlagen in beiden Händen) ausgesetzt und ihm der Unfall ohne die versicherte Tätigkeit in seiner Art oder Schwere wahrscheinlich nicht zugestoßen wäre (s nur BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75 mwN, Treppensturz auf der Betriebsstätte).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff -

    Zwar hat das BSG eine "isolierte" Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG für zulässig erachtet, wenn es um die Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls in Fällen geht, in denen vom Versicherungsträger bereits das Vorliegen eines Arbeitsunfalls (§ 8 SGB VII) oder einer Berufskrankheit (§ 9 SGB VII) bestritten wird (vgl beispielhaft BSG Urteil vom 15.2.2005 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 RdNr 12 f mwN; s auch Darstellung der Rechtsprechung bei Keller, aaO, RdNr 13b) .
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Er kann wählen, ob er stattdessen sein Begehren mit einer Kombination aus einer Anfechtungsklage gegen den das Nichtbestehen des von ihm erhobenen Anspruchs feststellenden Verwaltungsakt und einer Verpflichtungsklage verfolgen will (vgl zur Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage auf Feststellung eines Arbeitsunfalls BSG vom 27.4.2010 - B 2 U 23/09 R - Juris RdNr 9; BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 29/07 R - Juris RdNr 14; aA BSG vom 15.2.2005 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 - Juris RdNr 13 zur Auslegung eines Antrags auf Verurteilung zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls als Feststellungsklage; vgl zur Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage für die Feststellung von Unfallfolgen Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, K § 8 RdNr 15c, 51. Lfg, V/2011; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Kommentar, 9. Aufl 2008, § 54 RdNr 20b) .
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Leistungserbringung im Bereich der

    Es liegen keine revisionsrechtlich verwertbaren Feststellungen vor, wenn das Berufungsgericht den Vortrag der Beteiligten lediglich inhaltlich referiert oder den Text der Entscheidungsgründe des SG wörtlich wiedergibt ("copy-and-paste"), sofern nicht erkennbar ist, welche Tatsachen es seiner Entscheidung aufgrund eigener Erkenntnis zugrunde gelegt hat (vgl BSG Urteil vom 15.2.2005 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12; BSG Urteil vom 22.6.2005 - B 12 RA 14/04 R - Juris RdNr 12; BSG Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R - SozR 4-3500 § 35 Nr. 3 RdNr 17) .
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.09.2004 - 2 U 1/04   

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https://dejure.org/2004,3300
OLG Köln, 29.09.2004 - 2 U 1/04 (https://dejure.org/2004,3300)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.09.2004 - 2 U 1/04 (https://dejure.org/2004,3300)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. September 2004 - 2 U 1/04 (https://dejure.org/2004,3300)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verrechnung von Verbindlichkeiten durch Saldierung auf einem Kontokorrentkonto als inkongruente Deckung i.S.v. § 131 Insolvenzordnung (InsO); Nichtbestehen eines fälligen Rückführungsanspruch bei der Reduzierung von Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners gegenüber der ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    InsO § 17 § 129 § 131 Abs. 1 Nr. 2 § 142 § 143
    Anfechtung von Verrechnungen auf dem Kontokorrentkonto des Insolvenzschuldners

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 222
  • NZI 2005, 112
  • NZI 2007, 744 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2004 - 2 U 1/04
    Das Landgericht hat die auf § 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO gestützte Anfechtungsklage durch Urteil vom 09.12.2003 schon mangels Inkongruenz der Rückführung des Debetsaldos durch Verrechnung von Gutschriften abgewiesen und dies - unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.03.2002 - IX ZR 223/01 - ( NJW 2002, 1722 ff = ZIP 2002, 812 ff ) und die eigene Rechtsprechung in vergleichbaren Anfechtungsfällen - wie folgt begründet:.

    Eine nicht zu der Zeit zu beanspruchende Sicherung liegt vor, wenn ein Anspruch beglichen wird, der noch nicht fällig ist (st. Rspr. vgl. z.B. BGH, ZIP 2002, 812, 813; HK/Kreft, a.a.O., § 131 Rn 10).

    Dabei ist auch die Rückführung eines von der Bank bewilligten, ungekündigten Kredits "inkongruent", wenn diese durch Saldierung im Kontokorrent erfolgt (BGH, ZIP 2002, 812).

    Dabei macht die Giro- oder Kontokorrentabrede allein den Kredit noch nicht zur Rückzahlung fällig (BGH, NJW 1999, 3780, 3781; BGH, ZIP 2002, 812, 813; BGH, NJW 2003, 360, 361; Senat, Beschluss v. 2. Februar 2004, 2 U 166/03, InVo 2004, 366).

    Der ausdrücklich in Bezug genommenen Entscheidung vom 07.03.2002 - IX ZR 223/01 - (NJW 2002, 1722, 1723 = ZIP 2002, 812 ff) kann nicht entnommen werden, dass eine Verrechnung im Rahmen des Kontokorrents als vertragsgemäßes Verhalten niemals einer Anfechtung unterliegt, wenn die Bank in den letzten drei Monaten vor der Insolvenzantragstellung die Schuldnerin ungehindert über das Kontokorrentkonto verfügen ließ.

    Er hat die von der Bank vorgenommenen Verrechnungen für inkongruent gehalten, soweit die Bank ohne vorherige Kündigung die Zahlungseingänge zur Rückführung eigener Forderungen verwendet hatte (BGH, ZIP 2002, 812, 814; NZI 2004, 492, 493; siehe auch Kirchhof, ZInsO 2003, 149, 152; OLG Düsseldorf, ZIP 2004, 1008, 1009 mit zustimmender Anm. Huber, EWiR 2004, 501).

    Dieses ist nur bei vereinbarungsgemäß erfolgenden, also kongruenten, nicht aber bei inkongruenten Rechtshandlungen möglich (BGH NZI 2004, 492, 493; BGHZ 123, 320, 328 = NJW 1993, 3267, 3268 f.; BGH, NJW 1999, 645, 646; BGH, ZIP 2002, 812, 814; FK/Daubernheim, InsO, 3. Auflage 2002, § 142 Rn 2; HK/Kreft, InsO, 3. Auflage 2003, § 142 Rn 9; MünchKomm/Kirchhof, InsO, 2002, § 142 Rn 7; Obermüller, LM § 131 Nr. 1/2; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 12. Auflage 2003, § 142 Rn 4; a.A. Paulus in Kübler/Prütting, InsO, Stand März 2004, § 142 Rn 2).

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2004 - 2 U 1/04
    Dies ist nach der auch im Rahmen der §§ 130, 131 InsO anwendbaren Vermutungsregel des § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO (vgl. BGH, NZI 2002, 91, 93; NZI 2004, 206, 208) dann anzunehmen, wenn er seine Zahlungen eingestellt hat.

    Die Zahlungseinstellung folgt aus einem Verhalten des Schuldners, in dem nach außen zum Ausdruck kommt, dass er einen erheblichen Teil seiner Verbindlichkeiten wegen eines Mangels an Geldmitteln nicht lediglich kurzfristig nicht erfüllen kann (vgl. BGH, NZI 2004, 206, 208; 2002, 88; 2001, 417 - m.w.N.).

    In der vom Kläger ferner zitierten Entscheidung des BGH vom 22.01.2004 - IX ZR 39/03 (NZI 2004, 206, 208) wird die Frage nach der Zahlungsunfähigkeit im Rahmen einer Anfechtung gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO schon mit Rücksicht darauf nicht weiter thematisiert, weil - anders als hier - "aus dem unbestrittenen Vorbringen des Klägers folgt, dass der Schuldner jedenfalls am..die Zahlungen eingestellt hatte.".

  • BGH, 17.05.2001 - IX ZR 188/98

    Zahlungseinstellung und Kenntnis des Gläubigers

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2004 - 2 U 1/04
    Dass ein Schuldner noch einzelne - sogar beträchtliche - Zahlungen erbringt, schließt seine Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung nicht aus (vgl. BGH, ZInsO 2001, 617, 618; MünchKomm/Kirchhof, a.a.O., § 130 Rn 29).

    Dieser Vortrag des Klägers, auf den er mit seiner Berufungsbegründung ausdrücklich Bezug genommen hat, genügt den Anforderungen an eine substanziierte Darlegung offener Verbindlichkeiten, zumal die Beklagte die Entstehung der Forderungen im Wesentlichen nicht bestritten hat (vgl. auch BGH, Urt. v. 17.5.2001 - IX ZR 188/98, ZIP 2001, 1155).

    Die Verschiedenartigkeit der Sachverhalte zeigt sich auch in der vom BGH in Bezug genommenen früheren Entscheidung des IX. Zivilsenats vom 17.05.2001 (ZIP 2001, 1155 ff = ZInsO 2001, 617 ff), in der es (a. a. O. S. 618) zur objektiven Zahlungsunfähigkeit im Rahmen einer Konkursanfechtung gemäß § 30 KO heißt:.

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 360/99

    Anfechtung der Rückführung eines Kredits vor Kündigung; Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2004 - 2 U 1/04
    Dabei macht die Giro- oder Kontokorrentabrede allein den Kredit noch nicht zur Rückzahlung fällig (BGH, NJW 1999, 3780, 3781; BGH, ZIP 2002, 812, 813; BGH, NJW 2003, 360, 361; Senat, Beschluss v. 2. Februar 2004, 2 U 166/03, InVo 2004, 366).

    Nur insoweit ist bei einem eingeräumten und - wie hier - noch nicht ausgeschöpften Kreditrahmen ein unanfechtbares Bargeschäft gegeben (vgl. BGH, NZI 2004, 492, 493; ZIP 2002, 2182, 2184), wenn Einzahlungen und Überweisungen von dem Konto in engem zeitlichen Zusammenhang stehen.

    Demgegenüber kann noch ein unanfechtbares Bargeschäft vorliegen, wenn das Kreditinstitut zwar nicht alle, aber einzelne Verfügungen der Schuldnerin über ein im Soll geführtes Konto im Ausgleich gegen verrechnete Eingänge ausführt (BGH, ZIP 2002, 2182, 2184).

  • BGH, 17.06.2004 - IX ZR 124/03

    Anfechtbarkeit der Verrechnung im Kontokorrent und der Verpfändung eines

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2004 - 2 U 1/04
    Er hat die von der Bank vorgenommenen Verrechnungen für inkongruent gehalten, soweit die Bank ohne vorherige Kündigung die Zahlungseingänge zur Rückführung eigener Forderungen verwendet hatte (BGH, ZIP 2002, 812, 814; NZI 2004, 492, 493; siehe auch Kirchhof, ZInsO 2003, 149, 152; OLG Düsseldorf, ZIP 2004, 1008, 1009 mit zustimmender Anm. Huber, EWiR 2004, 501).

    Dieses ist nur bei vereinbarungsgemäß erfolgenden, also kongruenten, nicht aber bei inkongruenten Rechtshandlungen möglich (BGH NZI 2004, 492, 493; BGHZ 123, 320, 328 = NJW 1993, 3267, 3268 f.; BGH, NJW 1999, 645, 646; BGH, ZIP 2002, 812, 814; FK/Daubernheim, InsO, 3. Auflage 2002, § 142 Rn 2; HK/Kreft, InsO, 3. Auflage 2003, § 142 Rn 9; MünchKomm/Kirchhof, InsO, 2002, § 142 Rn 7; Obermüller, LM § 131 Nr. 1/2; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 12. Auflage 2003, § 142 Rn 4; a.A. Paulus in Kübler/Prütting, InsO, Stand März 2004, § 142 Rn 2).

    Nur insoweit ist bei einem eingeräumten und - wie hier - noch nicht ausgeschöpften Kreditrahmen ein unanfechtbares Bargeschäft gegeben (vgl. BGH, NZI 2004, 492, 493; ZIP 2002, 2182, 2184), wenn Einzahlungen und Überweisungen von dem Konto in engem zeitlichen Zusammenhang stehen.

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2004 - 2 U 1/04
    Dies ist nach der auch im Rahmen der §§ 130, 131 InsO anwendbaren Vermutungsregel des § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO (vgl. BGH, NZI 2002, 91, 93; NZI 2004, 206, 208) dann anzunehmen, wenn er seine Zahlungen eingestellt hat.

    Der BGH hat insoweit (NZI 2002, 91, 93) hervorgehoben, dass nach der Begründung des Regierungsentwurfes auf der Grundlage des § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO nur "ganz geringfügige Liquiditätslücken außer Betracht" bleiben, ohne dass auf einen "bestimmten Bruchteil" der Gesamtverbindlichkeiten des Schuldners abgestellt werden soll.

  • BGH, 17.06.1999 - IX ZR 62/98

    Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Begünstigungsabsicht

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2004 - 2 U 1/04
    Dabei macht die Giro- oder Kontokorrentabrede allein den Kredit noch nicht zur Rückzahlung fällig (BGH, NJW 1999, 3780, 3781; BGH, ZIP 2002, 812, 813; BGH, NJW 2003, 360, 361; Senat, Beschluss v. 2. Februar 2004, 2 U 166/03, InVo 2004, 366).
  • BGH, 17.06.2004 - IX ZR 2/01

    Anfechtbarkeit der Verrechnung von Zahlungseingängen nach Beantragung des

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2004 - 2 U 1/04
    Vertragswidrig handelt die Bank, wenn sie trotz Zahlungseingängen Überweisungen des Kunden nicht ausführt und stattdessen das eigene Saldo zurückführt (vgl. BGH, NZI 2004, 491, 493).
  • BGH, 06.02.2002 - VIII ZR 185/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung der Zahlungsunfähigkeit eines

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2004 - 2 U 1/04
    Das Urteil des 8. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 06.02.2002 - VIII ZR 185/00 (ZIP 2002, 853 ff) ist hier nicht einschlägig.
  • BGH, 08.10.1998 - IX ZR 337/97

    Begriff der Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2004 - 2 U 1/04
    Die sich mit den Anforderungen an die Darlegung des Insolvenzverwalters zur Frage der Zahlungseinstellung und der Nachhaltigkeit bzw. Ernsthaftigkeit der Forderungseinforderung im Rahmen einer Anfechtungsklage gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO auseinandersetzende BGH-Entscheidung vom 8.10.1998 - IX ZR 337/97 (ZIP 1998, 2008 ff) ist im vorliegenden Anfechtungsfall - insbesondere mit Rücksicht auf die veränderte Rechtslage zum Begriff der Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO - nicht einschlägig.
  • BGH, 03.12.1998 - IX ZR 313/97

    Anfechtung der Bestellung neuer aufgrund der AGB der Banken zu stellender

  • BGH, 20.06.2002 - IX ZR 177/99

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache im Anfechtungsprozeß;

  • OLG Köln, 02.02.2004 - 2 U 166/03

    Abschluss eines Kreditvertrages bei geduldeter Überziehung eines Kreditlimits;

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2003 - 12 U 43/03

    Anfechtung der Verrechnung von Gutschriften im Kontokorrent durch eine Bank

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92

    Konkursanfechtung bei Bardeckung

  • LG Aachen, 09.12.2003 - 10 O 254/03

    Ansprüche aus Insolvenzanfechtung; Vertragsgemäße Abwicklung des Girovertrags

  • BGH, 13.08.1997 - VIII ZR 246/96

    Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrages

  • OLG Köln, 24.01.2007 - 2 U 50/05

    Zur Insolvenzanfechtung von Verrechnungen durch Kreditinstitute aufgrund einer

    Unter Berufung auf einen Hinweisbeschluss des Senats vom 7. Juli 2004 (2 U 173/03) sowie auf ein Urteil des Senats vom 29. September 2004 (2 U 1/04 = NZI 2005, 112) fordern die Beklagten die Vorlage eines taggenauen Finanzplans.

    Ebenso wenig zeigt er unter Beachtung der Rechtsprechung des Senats (Hinweisbeschluss vom 7. Juli 2004, 2 U 173/03; Urteil vom 29. September 2004, 2 U 1/04) das Entstehen und die Fälligkeit der für die Beurteilung der Vermögenssituation maßgeblichen Forderungen und Verbindlichkeiten auf.

  • LG Bonn, 29.12.2017 - 1 O 274/17

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlungsvereinbarung, Zahlungsunfähigkeit

    Derartige Beweisanzeichen sind hier aber weder ersichtlich noch von dem grundsätzlich beweisbelasteten Kläger (vgl. BGH NZI 2007, 722f. Rd.5; OLG Köln NZI 2005, 112, 115f.; Gottwald/Huber, aaO., § 47 Rd.35; MüKo/Kayser, aaO., § 131 Rd.57) dargelegt worden, so dass für die beantragte Einholung eines Sachverständigengutachtens in Ermangelung hinreichend vorgetragener Anknüpfungstatsachen keine prozessuale Grundlage besteht.

    Vielmehr erschöpft sich der Vortrag des Klägers allein in einer Auflistung von - zwischen den Parteien streitigen - Verbindlichkeiten der Schuldnerin gegenüber Dritten, ohne deren Rechtsgrund oder konkrete Einzelheiten zur Art der Verbindlichkeiten und deren Fälligkeit zu benennen (vgl. BGH NZI 2007, 723 Rd.6; weitergehend: OLG Köln NZI 2005, 112ff.).

  • LG Köln, 27.02.2008 - 4 O 272/07

    Gewährung von Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt einer

    Dieser weist zu Recht daraufhin, dass der Nachweis sei in praxi schwierig zu führen ist (vgl. zu Anforderungen an eine substantiierte Darlegung der Zahlungsunfähigkeit im Rahmen einer Klage des Insolvenzverwalter OLG Köln Urteil vom 29.9.2004 4 ZIP 2005, 222, 224 Ziff.4) :Danach gehört zu einem schlüssigen Vortrag auch, die einzelnen in der Liquiditätsbilanz aufgeführten Positionen ihrerseits substantiiert darzustellen, also beispielsweise bei den Forderungen auch den Grund und die Fälligkeit prüfbar zu machen.
  • OLG Köln, 07.09.2006 - 2 W 19/06

    Vorliegen der inkongruenten Befriedigung eines Insolvenzgläubigers; Abschluss

    Zudem fehlt es bisher an einer schlüssigen Darlegung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen Anfechtungszeitpunktes (siehe zum Umfang der Darlegungen Senat, NZI 2005, 112).
  • OLG Köln, 03.04.2009 - 6 U 80/08
    Dass die Schuldnerin im fraglichen Zeitraum (über bloße Liquiditätsprobleme hinaus) bereits ihre Zahlungen eingestellt hatte (§ 17 Abs. 2 S. 2 InsO) oder ein vergleichbarer Zustand der Insolvenzreife zumindest unmittelbar bevorstand, wäre vom Insolvenzverwalter im Rahmen einer von ihm erhobenen Anfechtungsklage mittels einer Liquiditätsbilanz konkret darzulegen gewesen (OLG Köln, ZIP 2005, 222 [224] = NZI 2005, 112; BGH, ZIP 2006, 2222 [Rn. 28] = NZI 2007, 36).
  • OLG Köln, 07.10.2004 - 2 U 76/04

    Rückführung eines Debetsaldos bei einem noch nicht gekündigten Kredit als

    Soweit die Eingänge die Auszahlungen übersteigen und zu einer Rückführung des von der Bank bewilligten, ungekündigten Kredites führen, besteht die Möglichkeit der Rückforderung dieses Betrages aus dem Gesichtspunkt einer inkongruenten Deckung (vgl. nur BGH, ZIP 2002, 812 [813]; Senat, Urteil vom 29. September 2004, 2 U 1/04; Kirchhof, ZInsO 2003, 149 [151 ff.]).
  • LG Arnsberg, 10.02.2006 - 2 O 105/05

    Voraussetzungen des insolvenzrechtlichen Rückgewähranspruchs aus § 143 Abs. 1 S.

    Zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit bedarf es daher - sofern (wie hier) Zahlungsunfähigkeit bestritten wird - erforderlich die Fälligkeit und erkennbare Einforderung der Forderungen darzulegen, aus denen sich die Überschuldung und damit Zahlungsunfähigkeit ergeben soll (vgl. OLG Köln, NZI 2005, 112, 115).
  • OLG Dresden, 03.03.2005 - 13 U 1941/04

    Anspruch auf Rückzahlung eines zur Darlehenstilgung verwandten Betrags im Wege

    Zwar sind ungeachtet einer fälligen Forderung der Bank auf Rückzahlung eines Kredits Verrechnungen in einem debitorisch geführten Kontokorrent auch dann kongruent, wenn und soweit die Bank Verfügungen des Schuldners im Rahmen der eingeräumten Kreditlinie weiter zulässt (BGHZ 150, 122, 129; OLF Köln NZI 2005, 112, 114).
  • LG Stuttgart, 15.11.2006 - 21 O 117/06

    Rechtmäßigkeit einer Globalzession aufgrund einer Gläubigergefährdung; Vorliegen

    Im Übrigen ist ein Bargeschäft nur bei vereinbarungsgemäß erfolgenden, also kongruenten Rechtshandlungen möglich, nicht aber bei inkongruenten Rechtshandlungen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29.09.2004 - 2 U 1/04 , veröffentlich u.a. in ZIP 2005, 222 ff. - zitiert nach [...], mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung des BGH).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.03.2006 - VI-2 U (Kart) 1/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13538
OLG Düsseldorf, 10.03.2006 - VI-2 U (Kart) 1/04 (https://dejure.org/2006,13538)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.03.2006 - VI-2 U (Kart) 1/04 (https://dejure.org/2006,13538)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. März 2006 - VI-2 U (Kart) 1/04 (https://dejure.org/2006,13538)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zahlungsansprüche aus einem infolge fristloser Kündigung wirksam beendeten Händlervertrag und aus Anlass der Kündigung; Zulässigkeit und Begründetheit hilfsweise angebrachter Feststellungsanträge; Entzug der wirtschaftlichen Grundlage aufgrund einer fristlosen Kündigung ...

  • Judicialis

    GWB § 1; ; GWB § ... 18 Abs. 1 Nr. 2; ; GWB § 18 Abs. 1 Nr. 3; ; GWB § 26 Abs. 2 S. 1 a.F.; ; GWB § 26 Abs. 2 S. 2 a.F.; ; GWB § 34 a.F.; ; BGB § 125 S. 1; ; BGB § 817 S. 2; ; HGB § 89 b; ; HGB § 89 b Abs. 3 Nr. 2; ; HGB § 89 b Abs. 4 S. 2; ; HGB § 355 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 125 S. 1 § 817 S. 2; HGB § 89b
    Fristloser Kündigung eines Händlervertrages: Ansprüche auf Vertragserfüllung, Handelsvertreterausgleich und Schadensersatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 08.03.1996 - 12 U 37/95

    Haftet Bürge aus Anerkenntnis des Schuldners nach Bürgschaftsübernahme?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2006 - 2 U (Kart) 1/04
    Mit seinen gegen die fristlose Kündigung sowie auf Vertragserfüllung und Schadensersatz gerichteten Klagen hatte G. teilweise Erfolg (vgl. - jeweils rechtskräftig - u.a. Urteil des OLG Köln vom 3.7.1995 - 12 U 37/95, GA 89 ff.; Teilurteil des OLG Köln vom 8.2.1999 - 12 U 143/09, GA 567 ff. und Schlussurteil des OLG Köln vom 28.5.2001 - 12 U 143/98, Anl. zum Schriftsatz der Beklagten vom 23.1.2002, GA 752).

    Nicht zuletzt gab den Anlass zur Aufdeckung der vom B-Händler G. durchgeführten Frankreichexporte, dass ein französischer C.-Händler gegen einen französischen Abnehmer der Graumarktexporte gerichtlich vorging und aufgrund Gerichtsbeschlusses die Herkunft der bei diesem abgestellten Fahrzeuge klären ließ (vgl. das Urteil des OLG Köln vom 3.7.1995 - 12 U 37/95, GA 89 ff., UA 7).

  • BGH, 26.02.1997 - VIII ZR 272/95

    Ausgleichsanspruch eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2006 - 2 U (Kart) 1/04
    Darauf kommt es jedoch nicht entscheidend an, weil die Beklagte durch die laufenden Mitteilungen des Klägers in die Lage versetzt war, nach Auslaufen des Vertrages den vom ihm erworbenen Kundenstamm zu nutzen (vgl. BGH ZIP 1987, 1383, 1385; BB 1997, 852).
  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 188/85

    Voraussetzungen und Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Eigenhändlers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2006 - 2 U (Kart) 1/04
    Darauf kommt es jedoch nicht entscheidend an, weil die Beklagte durch die laufenden Mitteilungen des Klägers in die Lage versetzt war, nach Auslaufen des Vertrages den vom ihm erworbenen Kundenstamm zu nutzen (vgl. BGH ZIP 1987, 1383, 1385; BB 1997, 852).
  • BGH, 28.05.1991 - XI ZR 214/90

    Darlegungspflicht bei Geltendmachung eines Kontokorrentsaldos ohne Anerkenntnis;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2006 - 2 U (Kart) 1/04
    In einem derartigen Fall kann der Anspruch auf Auszahlung eines Überschusses (§ 355 Abs. 3 HGB) in der Weise dargelegt und berechnet werden, dass der letzte maßgebende Saldo und etwaige danach eingetretene Änderungen vorgetragen werden (vgl. BGH NJW 1991, 2908 = BB 1991, 1883).
  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2006 - 2 U (Kart) 1/04
    Der Regionalvertriebsleiter S. war im Rechtssinn Wissensvertreter (vgl. § 166 Abs. 1 BGB), da er kraft seiner Stellung in der Absatzorganisation der Beklagten dazu berufen war, repräsentativ und in eigener Verantwortung bestimmte Aufgaben zu erledigen und die Unternehmensleitung von den dabei in Erfahrung gebrachten relevanten Tatsachen zu informieren (vgl. BGHZ 83, 293, 296; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 166 BGB Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 14/97

    Entfernung der Herstellungsnummer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2006 - 2 U (Kart) 1/04
    Einer praktischen Lückenlosigkeit des Vertriebsbindungssystems der Beklagten, die sich im vorliegenden Fall allein im Streit befindet, bedarf es dazu nicht (vgl. BGH, Urt. v. 15.7.1999 - I ZR 14/97, WRP 1999, 1026 - Entfernung der Herstellungsnummer; BGH, Beschl. v. 15.7.1999 - I ZR 130/96, WRP 1999, 1022 - Außenseiteranspruch).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 130/96

    BGH überdenkt Rechtsprechung zum Schutz selektiver Vertriebssysteme -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2006 - 2 U (Kart) 1/04
    Einer praktischen Lückenlosigkeit des Vertriebsbindungssystems der Beklagten, die sich im vorliegenden Fall allein im Streit befindet, bedarf es dazu nicht (vgl. BGH, Urt. v. 15.7.1999 - I ZR 14/97, WRP 1999, 1026 - Entfernung der Herstellungsnummer; BGH, Beschl. v. 15.7.1999 - I ZR 130/96, WRP 1999, 1022 - Außenseiteranspruch).
  • BGH, 07.07.1992 - KZR 28/91

    Umfang der Formnichtigkeit bei Abänderung eines Patentlizenzvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2006 - 2 U (Kart) 1/04
    Denn nach der vom Kläger vorgetragenen Willenslage der Parteien und der für sie relevanten wirtschaftlichen Bedeutung sollte der Vertrag lediglich in den genannten Einzelpunkten abgeändert, nicht jedoch insgesamt aufgehoben und durch einen neuen Händlervertrag ersetzt werden (vgl. zu einem derartigen Fall BGH GRUR 1993, 149, 150 - Änderungsvertrag).
  • BGH, 09.03.1999 - KZR 23/97

    Markant

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2006 - 2 U (Kart) 1/04
    Der Vertrag unterlag wegen der in ihm vorkommenden Vertriebsbindungen im Sinne von § 18 GWB a.F., von denen bereits im vorstehenden Zusammenhang die Rede war, dem Schriftformgebot nach § 34 GWB a.F. (vgl. BGH WuW/E DE-R 261, 262 f. - Coverdisk; WRP 1999, 672 f. - Markant).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 20.10.2004 - 2 U 1/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12335
OLG Rostock, 20.10.2004 - 2 U 1/04 (https://dejure.org/2004,12335)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20.10.2004 - 2 U 1/04 (https://dejure.org/2004,12335)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20. Oktober 2004 - 2 U 1/04 (https://dejure.org/2004,12335)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Architektenhonorars aus zwei Bauvorhaben; Berufung auf Grund fehlender Prüffähigkeit der Schlussrechnungen; Voraussetzungen für die Einschaltung eines Drittunternehmens auf Kosten des Klägers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Honorarminderung wegen fehlender Kostenermittlung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HOAI § 8 § 10 Abs. 2 § 73 Abs. 1; BGB § 634 (a.F.)
    Berufung auf fehlende Prüffähigkeit der Ingenieur-Schlussrechnung; Änderung des Honorars wegen unzureichender Kostenberechnung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht Honorarfalle - Subplaner-Rechnungen nicht ungeprüft durchreichen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Honorarminderung wegen fehlender Kostenermittlung? (IBR 2005, 379)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1370 (Ls.)
  • BauR 2005, 742
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.06.1998 - VII ZR 189/97

    Prüfbarkeit einer Architektenschlußrechnung

    Auszug aus OLG Rostock, 20.10.2004 - 2 U 1/04
    Ein darüber hinaus gehendes Informations- und Kontrollinteresse des Auftraggebers, wie es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Recht fordert (vgl. BGH Baurecht 1998, 1108; BGH Baurecht 1999, 63; BGH Baurecht 2000, 1511) ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 18.05.2000 - VII ZR 69/99

    Prüfbarkeit der Architektenschlußrechnung

    Auszug aus OLG Rostock, 20.10.2004 - 2 U 1/04
    Ein darüber hinaus gehendes Informations- und Kontrollinteresse des Auftraggebers, wie es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Recht fordert (vgl. BGH Baurecht 1998, 1108; BGH Baurecht 1999, 63; BGH Baurecht 2000, 1511) ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 08.10.1998 - VII ZR 296/97

    Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Rostock, 20.10.2004 - 2 U 1/04
    Ein darüber hinaus gehendes Informations- und Kontrollinteresse des Auftraggebers, wie es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Recht fordert (vgl. BGH Baurecht 1998, 1108; BGH Baurecht 1999, 63; BGH Baurecht 2000, 1511) ist nicht ersichtlich.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - I-2 U 1/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27529
OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - I-2 U 1/04 (https://dejure.org/2005,27529)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.05.2005 - I-2 U 1/04 (https://dejure.org/2005,27529)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - I-2 U 1/04 (https://dejure.org/2005,27529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzpflicht aufgrund der Verwendung eines Europäischen Patents betreffend u.a. ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Teilen von Glastafeln in Zuschnitte; Eingriff in den Schutzbereich des Patentes aufgrund der vorliegenden Ausführungsform durch Ritzen von ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 2 U 1/04
    Die englische Übersetzung des Anspruches 5 in der Klagepatentschrift - die nach Art. 70 Abs. 1 EPÜ ohnehin für die Auslegung des in deutscher Sprache veröffentlichten Klagepatentes nicht maßgeblich ist, sondern nur Rückschlüsse darauf zulässt, wie der Übersetzer das hier in Rede stehende Merkmal verstanden hat (vgl. BGH, GRUR 1999, 909, 912 r.Sp. lit. e) - Spannschraube) - besagt in diesem Zusammenhang nichts anderes, denn auch hier kehrt der Gegensatz zwischen nur einer Schneide- bzw. Ritzstation (... with a station for scoring glass planes, which station comprises ...) und mehreren Brechstationen ( ... and with stations for breaking the glass planes ... , characterized in that the stations for breaking ... are arranged after the station for scoring ... ) wieder.
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