Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 14.02.2013

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.08.2012 - 2 U 101/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,54921
OLG Stuttgart, 16.08.2012 - 2 U 101/11 (https://dejure.org/2012,54921)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.08.2012 - 2 U 101/11 (https://dejure.org/2012,54921)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. August 2012 - 2 U 101/11 (https://dejure.org/2012,54921)
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Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Werbung in der Kfz-Branche: Werbefallen umschiffen und Abmahnungen vermeiden

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Ausreißer bei Verstößen gegen Pkw-EnVKV - Pflichtangaben sind besonders deutlich und gewissenhaft zu machen

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 102/21

    Verstoß gegen PKW-EnVKV

    (2) Teilweise wird eine fehlende Gleichrangigkeit schon angenommen, wenn die Angaben in der kleinsten in der gesamten Anzeige verwendeten Schriftart dargestellt sind (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.8.2012 - 2 U 101/11, S. 18; OLG Celle, Urteil vom 14.4.2011 - 13 U 45/10, S. 9) oder die Angaben im Gegensatz zu dem beworbenen Fahrzeugmodell und den Preisangaben nicht strukturiert, farblich sowie grafisch nicht ebenso ansprechend gestaltet sind und dadurch weniger deutlich ins Auge fallen (OLG Hamm, Urteil vom 18.1.2011 - 4 U 151/19).
  • LG Tübingen, 12.11.2015 - 20 O 60/15

    Makler sind in den Anwendungsbereich des § 16a EnEV einzubeziehen!

    Jedenfalls kann kein Bagatellfall angenommen werden, wenn der Verordnungs- und Richtlinienzweck durch die konkret ausgeführte Angabe nicht mehr erreicht werden kann (vgl. OLG Stuttgart, 2 U 101/11, Urteil vom 16.8.2012).
  • LG Tübingen, 01.02.2016 - 20 O 53/15

    Pflicht eines Maklers zu Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

    Jedenfalls kann kein Bagatellfall angenommen werden, wenn der Verordnungs- und Richtlinienzweck durch die konkret ausgeführte Angabe nicht mehr erreicht werden kann (vgl. OLG Stuttgart, 2 U 101/11, Urteil vom 16.8.2012).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.02.2013 - 2 U 101/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,85543
OLG Düsseldorf, 14.02.2013 - 2 U 101/11 (https://dejure.org/2013,85543)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.02.2013 - 2 U 101/11 (https://dejure.org/2013,85543)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - 2 U 101/11 (https://dejure.org/2013,85543)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2013 - 2 U 101/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2010, 1038; NJW 2011, 2509), der der erkennende Senat folgt, ist die für ein Abschlussschreiben entstehende Geschäftsgebühr im Allgemeinen auf der Grundlage von Nr. 2300 VV-RVG zu berechnen, die einen Gebührenrahmen von 0, 5 bis 2, 5 vorsieht.

    So hat der Bundesgerichtshof (NJW 2011, 2509, 2512) in einem Fall, in dem der Anwalt des Anspruchstellers seine Aufforderung, das Ergebnis des einstweiligen Verfügungsverfahrens als endgültige Regelung anzuerkennen, wiederholen musste, keine Bedenken dagegen gehabt, dass das Vordergericht die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Zusammenhang mit der wiederholten Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung nicht als einfache Routineangelegenheit angesehen, sondern eine Regelgebühr für gerechtfertigt erachtet hat.

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2013 - 2 U 101/11
    Wenn der Berufungsbeklagte vorträgt, dass er seine Klage nunmehr auf einen anderen Klagegrund (hier mittelbare statt unmittelbare Patentverletzung) stützen wolle, und dieses Ziel nur im Wege der Anschlussberufung erreicht werden kann, ist dies grundsätzlich als Anschlussberufung auszulegen, weil bei der Auslegung von Prozesserklärungen davon ausgegangen werden muss, dass die Partei das erreichen will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, NJW 2008, 1953, 1954).
  • BGH, 16.05.2006 - X ZR 169/04

    Kunststoffbügel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2013 - 2 U 101/11
    Lediglich die Ausstellung patentgeschützter Gegenstände auf einer Leistungsschau, die nur einen Überblick über den Stand der Technik auf einem bestimmten Gebiet gibt und nicht den Charakter einer Verkaufsausstellung hat, reicht nicht schlechthin für die Annahme eines patentverletzenden Anbietens aus (BGH, GRUR 1970, 358, 359 - Heißläuferdetektor; GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 30/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der für ein Abschlussschreiben entstandenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2013 - 2 U 101/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2010, 1038; NJW 2011, 2509), der der erkennende Senat folgt, ist die für ein Abschlussschreiben entstehende Geschäftsgebühr im Allgemeinen auf der Grundlage von Nr. 2300 VV-RVG zu berechnen, die einen Gebührenrahmen von 0, 5 bis 2, 5 vorsieht.
  • BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67

    Vorführung einer in ein fremdes Patent eingreifenden Vorrichtung - Verletzung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2013 - 2 U 101/11
    Lediglich die Ausstellung patentgeschützter Gegenstände auf einer Leistungsschau, die nur einen Überblick über den Stand der Technik auf einem bestimmten Gebiet gibt und nicht den Charakter einer Verkaufsausstellung hat, reicht nicht schlechthin für die Annahme eines patentverletzenden Anbietens aus (BGH, GRUR 1970, 358, 359 - Heißläuferdetektor; GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel).
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