Rechtsprechung
OLG Bremen, 16.05.2002 - 2 U 107/2001 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kein Auskunfts- oder Schadensersatzanspruch gegen Betriebsinhaber bei wettbewerbswidrigem Handeln eines Angestellten; Auskunftserteilungsanspruch im Wettbewerbsprozess bei Bestreiten einer wettbewerbswidrigen Äußerung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1 § 13 Abs. 4; BGB § 242
Kenntnis des Betriebsinhabers von einer wettbewerbswidrigen Handlung eines Angestellten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.01.1955 - I ZR 16/53
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Bremen, 16.05.2002 - 2 U 107/01
Behauptet der Inhaber eines Betriebs, er habe von der wettbewerbswidrigen Handlung eines Angestellten oder Beauftragten keine Kenntnis gehabt, so kann er zwar zur Unterlassung, nicht aber zur Auskunft oder zum Schadensersatz verurteilt werden (wie BGH GRUR 1955, 411, 415).Diese Unkenntnis schützt sie wegen § 13 Abs. 4 UWG zwar nicht vor der Verurteilung zur Unterlassung, wohl aber vor einem Auskunfts- und einem Schadensersatzverlangen (so schon BGH GRUR 1955, 411, 415 [zu dem damals einschlägigen § 13 Abs. 3 UWG]), denn die Klägerin hat selbst nicht behauptet, dass die Beklagte entgegen ihrer Darstellung Kenntnis von den Äußerungen des Beklagten zu 2. gehabt habe.
- BGH, 21.01.1999 - I ZR 135/96
Datenbankabgleich
Auszug aus OLG Bremen, 16.05.2002 - 2 U 107/01
Anderes gilt jedoch dann, wenn die Auskunft nicht ernstgemeint, von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (BGHZ 125, 322, 326 - "Cartier-Armreif") oder wenn Erklärungen im Prozess nicht zum Zwecke der Auskunfterteilung, sondern unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten abgegeben worden sind (BGH WRP 1999, 544, 546 - "Datenbankabgleich"; OLG Stuttgart WRP 2000, 318, 322 - "Mitarbeiter-Abwerbung"). - OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
Wettbewerbswidrigkeit der telefonischen Direktansprache eines Arbeitnehmers am …
Auszug aus OLG Bremen, 16.05.2002 - 2 U 107/01
Anderes gilt jedoch dann, wenn die Auskunft nicht ernstgemeint, von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (BGHZ 125, 322, 326 - "Cartier-Armreif") oder wenn Erklärungen im Prozess nicht zum Zwecke der Auskunfterteilung, sondern unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten abgegeben worden sind (BGH WRP 1999, 544, 546 - "Datenbankabgleich"; OLG Stuttgart WRP 2000, 318, 322 - "Mitarbeiter-Abwerbung"). - BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93
Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Auszug aus OLG Bremen, 16.05.2002 - 2 U 107/01
Anderes gilt jedoch dann, wenn die Auskunft nicht ernstgemeint, von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (BGHZ 125, 322, 326 - "Cartier-Armreif") oder wenn Erklärungen im Prozess nicht zum Zwecke der Auskunfterteilung, sondern unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten abgegeben worden sind (BGH WRP 1999, 544, 546 - "Datenbankabgleich"; OLG Stuttgart WRP 2000, 318, 322 - "Mitarbeiter-Abwerbung").