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Rechtsprechung
   LSG Saarland, 12.07.2006 - L 2 U 126/04   

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https://dejure.org/2006,22510
LSG Saarland, 12.07.2006 - L 2 U 126/04 (https://dejure.org/2006,22510)
LSG Saarland, Entscheidung vom 12.07.2006 - L 2 U 126/04 (https://dejure.org/2006,22510)
LSG Saarland, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - L 2 U 126/04 (https://dejure.org/2006,22510)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Versicherungsfreiheit - Jagdgast - unternehmerähnliche Tätigkeit - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Reparatur des Hochsitzes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung bei der Reparatur eines Hochsitzes

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdgast - Hegemaßnahmen -

    Auszug aus LSG Saarland, 12.07.2006 - L 2 U 126/04
    Ebenso genoss der Kläger keinen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 5a, 123 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII, da er kein Mitpächter und damit Mitunternehmer war (vgl. BSG, Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R).

    Diese Vorschrift konkretisiert den in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Grundsatz, dass Tätigkeiten, die in den Bereich des Privatlebens gehören, nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen (BSG, Urteil vom 11.11.2003 - a.a.O. - mit Verweis auf die Gesetzesbegründung BT-Drucks. VI/120 Seite 53).

    Zur Bestimmung dessen, was zur Jagdausübung gehört, ist von den einschlägigen Vorschriften des Jagdrechts auszugehen, da es einen hiervon unterschiedlichen Begriff der Jagdausübung in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gibt (BSG, Urteil vom 11.11.2003 - a.a.O.).

    Die Beurteilung, ob der Aufenthalt und die verrichteten Tätigkeiten im Revier als "Wie-Beschäftigter" dem Unternehmen des Jagdpächters dienten oder als Jagdgast im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII oder aus persönlichen, privaten Gründen erfolgten, hat nach objektiven Merkmalen unter Einbeziehung der Gesamtumstände des Einzelfalles - insbesondere Art, Umfang und Zeitdauer der verrichteten beziehungsweise vorgesehenen Tätigkeit(en) - zu erfolgen (BSG, Urteil vom 11.11.2003 - a.a.O.).

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Saarland, 12.07.2006 - L 2 U 126/04
    Bei der Abgrenzung zwischen einer Tätigkeit als arbeitnehmerähnlicher "Wie-Beschäftigter" und einer unternehmerähnlichen Tätigkeit ist von der Abgrenzung zwischen Beschäftigtem und Unternehmer auszugehen, hiervon sind jedoch gewisse Abstriche zu machen, weil nur eine arbeitnehmerähnliche Beschäftigung und eine unternehmerähnliche Tätigkeit gegenüber zu stellen sind (BSG, Urteil vom 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R m.w.N.).

    Entscheidend ist vielmehr, ob nach dem Gesamtbild die Tätigkeit wie von einem Beschäftigten oder einem Unternehmer ausgeübt wurde (BSG, Urteil vom 31.05.2005 a.a.O.).

  • Drs-Bund, 02.12.1969 - BT-Drs VI/120
    Auszug aus LSG Saarland, 12.07.2006 - L 2 U 126/04
    Diese Vorschrift konkretisiert den in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Grundsatz, dass Tätigkeiten, die in den Bereich des Privatlebens gehören, nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen (BSG, Urteil vom 11.11.2003 - a.a.O. - mit Verweis auf die Gesetzesbegründung BT-Drucks. VI/120 Seite 53).
  • LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 128/11

    Versicherungsschutz eines Jagdgastes in der gesetzlichen Unfallversicherung als

    § 4 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII befreit damit nach seinem eindeutigen Wortlaut lediglich von der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII, nicht aber von anderen Versicherungstatbeständen (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.09.2005, L 10 U 2535/04, juris, Rn. 31; SG Lüneburg, Urteil vom 07.07.2009, S 2 U 200/04, juris, Rn. 13; Wiester, in: P. Becker u.a., SGB VII, § 4 Rn. 103, Stand: Dezember 2004; ohne diese Differenzierung LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.04.2005, L 2 U 9/04, juris, Rn. 30; Urteil vom 11.11.2004, L 2 U 268/04, juris, Rn. 29; LSG für das Saarland, Urteil vom 12.07.2006, L 2 U 126/04, juris, Rn. 20; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.02.2010, L 3 U 139/07, juris, Rn. 28 f.; Bayerisches LSG, Urteil vom 30.03.2004, L 17 U 153/01, juris, Rn. 19; Schmitt, SGB VII, 4. Aufl. 2009, § 4 Rn. 18).

    Auch Jagdgäste sind damit nach § 2 Abs. 2 SGB VII versichert, wenn sich das Unfallereignis nicht im Rahmen der Jagdausübung ereignet hat, sondern es sich bei der unfallbringenden Tätigkeit um eine solche von wirtschaftlichem Wert handelt, die einem fremden Unternehmen dient, dem Willen des Unternehmers entspricht, auch sonst nach ihrer Art von Arbeitnehmern verrichtet werden kann und die Tätigkeit konkret unter arbeitnehmerähnlichen Umständen geleistet wird (LSG für das Saarland, Urteil vom 12.07.2006, L 2 U 126/04, juris, Rn. 22; ähnlich LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.02.2010, L 3 U 139/07, juris, Rn. 31).

    Dies spricht ebenfalls für eine unternehmerähnliche Tätigkeit (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.07.2006, L 2 U 126/04, juris, Rn. 24).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2007 - L 9 U 358/04
    Schon aus diesem Indiz ist darauf zu schließen, dass der Verstorbene eher wie ein Werkunternehmer denn wie ein Arbeitnehmer tätig geworden ist (vgl. insoweit: LSG für das Saarland, Urteil vom 12. Juli 2006, L 2 U 126/04).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 27.09.2005 - 2 U 126/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,50137
OLG Braunschweig, 27.09.2005 - 2 U 126/04 (https://dejure.org/2005,50137)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27.09.2005 - 2 U 126/04 (https://dejure.org/2005,50137)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27. September 2005 - 2 U 126/04 (https://dejure.org/2005,50137)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 26.06.2007 - B 2 U 55/07 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Der Senat weicht damit nicht von seinem Beschluss vom 28. Juni 2004 - B 2 U 126/04 B - ab, in dem er aufgrund der besonderen Umstände des Falles - bereits viermalige Verschiebung des Termins zur mündlichen Verhandlung in demselben Verfahrensstadium aufgrund in der persönlichen Sphäre der Bevollmächtigten liegender Verhinderungsgründe - die Sicherstellung der Vertretung im Termin durch die nunmehr erneut wegen Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung verhinderten Prozessbevollmächtigten für geboten gehalten und dementsprechend keinen erheblichen Grund iS des § 227 ZPO angenommen hatte.
  • OLG Braunschweig, 20.07.2012 - 2 U 132/11

    Ausgleichsanspruch aus dem durch Kündigung beendeten Vertragshändlervertrag;

    (3) Im Lichte der zitierten Rechtsprechung lässt sich auch der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2008 ( IX ZR 223/05 ) im Ergebnis nichts anderes entnehmen, mit der bei ähnlicher Sachlage die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats vom 27.09.2005 (Geschäftsnr. 2 U 126/04) zurückgewiesen worden ist.
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Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 28.07.2008 - S 2 U 126/04   

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https://dejure.org/2008,115615
SG Lüneburg, 28.07.2008 - S 2 U 126/04 (https://dejure.org/2008,115615)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 28.07.2008 - S 2 U 126/04 (https://dejure.org/2008,115615)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - S 2 U 126/04 (https://dejure.org/2008,115615)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Lüneburg, 28.07.2008 - S 2 U 126/04
    Die Feststellung einer ursächlichen Verknüpfung ist nämlich nicht eine hypothetische, sondern vielmehr eine die gegebenen Tatsachen berücksichtigende Aufgabe (BSGE 61, 127, 130; Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Auflage, S. 78 f.).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus SG Lüneburg, 28.07.2008 - S 2 U 126/04
    Die reine Möglichkeit eines solchen Zusammenhangs ist daher für eine Anerken-nung nicht ausreichend (vgl. BSG, Urt. v. 27. Juni 2000, Az. B 2 U 29/99 R, S. 8 f.; Urt. v. 2. Mai 2001, Az. B 2 U 16/00 R, S. 7, m. w. N.).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R

    Anerkennung der Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheit, objektive Beweislast

    Auszug aus SG Lüneburg, 28.07.2008 - S 2 U 126/04
    Die reine Möglichkeit eines solchen Zusammenhangs ist daher für eine Anerken-nung nicht ausreichend (vgl. BSG, Urt. v. 27. Juni 2000, Az. B 2 U 29/99 R, S. 8 f.; Urt. v. 2. Mai 2001, Az. B 2 U 16/00 R, S. 7, m. w. N.).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus SG Lüneburg, 28.07.2008 - S 2 U 126/04
    Dieser ist nach der Rechtsprechung erst dann erreicht, wenn bei einem vernünftigen Abwägen aller Umstände die auf eine unfallbedingte Verur-sachung hinweisenden Faktoren deutlich überwiegen (vgl. Bundessozialgericht (= BSG) SozR 2200 § 548 Nr. 38).
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