Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.12.2006 - 2 U 134/06   

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OLG Stuttgart, 28.12.2006 - 2 U 134/06 (https://dejure.org/2006,1858)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.12.2006 - 2 U 134/06 (https://dejure.org/2006,1858)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Dezember 2006 - 2 U 134/06 (https://dejure.org/2006,1858)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts für die Erbringung einer außergerichtlichen Rechtsberatung zu einem Pauschbetrag von 20 Euro

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Verbot der Unterschreitung gesetzlicher Gebühren durch die Werbung eines Rechtsanwalts mit der Erbringung einer außergerichtlichen Rechtsberatung für den Pauschalbetrag von 20,- Euro inkl. Mehrwertsteuer; Berufsrechtliche Mindestpreisvorschriften als ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; BRAO i. V. m. § 49 b Abs. 1 RVG § 4 Abs. 2 Satz 3

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 3 UWG 2004, § 49b BRAO, § 4 RVG
    Werbung mit Sonderpreis (20 Euro)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 924
  • MDR 2007, 928
  • GRUR-RR 2007, 211 (Ls.)
  • AnwBl 2007, 229
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Ravensburg, 28.07.2006 - 8 O 89/06

    Wettbewerbsverstoß: Werbung von Rechtsanwälten mit niedrigen Pauschalvergütungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.12.2006 - 2 U 134/06
    Die Bemessungsvorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 3 RVG gilt nicht für ein Beratungshonorar, das gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 RVG auf Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant beruhtBerufungs-Urteil im Verfügungsverfahren: Abänderung des landgerichtlichen Verbots NJW 2006, 2930.

    Das Landgericht hat den Verfügungsanträgen stattgegeben und zur Begründung ausgeführt (Urteil veröffentlicht in NJW 2006, 2930):.

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 99/88

    Anzeigenpreis II - Verdrängungswettbewerb; vorbeugender Unterlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.12.2006 - 2 U 134/06
    Die Preisgestaltungsfreiheit - die der Gesetzgeber hier für den Bereich der außergerichtlichen anwaltlichen Beratung eröffnet hat - schließt die Freiheit ein, den Marktpreis oder den Preis einzelner Mitbewerber zu unterbieten, so dass dies für sich genommen keine unlautere Mitbewerberbehinderung darstellt, sondern wesentliches Element des freien Wettbewerbs ist (BGH GRUR 1990, 687, 688 - Anzeigenpreis II).

    Zwar ist eine Preisunterbietung unlauter, wenn der angebotene Preis nicht kostendeckend und die Unterbietung geeignet ist und in gezielter Weise dazu eingesetzt wird, einen oder mehrere Mitbewerber vom Markt zu verdrängen (BGH GRUR 1990, 685, 686 - Anzeigenpreis I; GRUR 1990, 687, 688 - Anzeigenpreis II).

  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 261/02

    Telekanzlei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.12.2006 - 2 U 134/06
    a) Bei den berufsrechtlichen Mindestpreisvorschriften der BRAO und des RVG handelt es sich um Marktverhaltensregelungen i. S. v. § 4 Nr. 11 UWG (BGH NJW 2005, 1266, 1267 - Telekanzlei).
  • BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83

    Verkauf unter Einstandspreis II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.12.2006 - 2 U 134/06
    Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Anlockwirkung von einem besonders günstigen Preis ausgeht und das Angebot mit einem Verlust des Anbieters verbunden ist, sofern nicht weitere Umstände hinzutreten, die die Unlauterkeit begründen (vgl. BGH GRUR 1984, 204, 206 - Verkauf unter Einstandspreis II; GRUR 1994, 743, 744 - Zinsgünstige Kfz-Finanzierung durch Herstellerbank; GRUR 1998, 500, 502 - Skibindungsmontage).
  • BGH, 27.06.1958 - I ZR 109/56

    Direktverkäufe der Großhändler an Endverbraucher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.12.2006 - 2 U 134/06
    Daher ist die Preisunterbietung zu Wettbewerbszwecken, soweit sie nicht durch entsprechende gesetzliche Regelungen ausgeschlossen ist, grundsätzlich erlaubt (std. Rspr. vgl. BGHZ 28, 54, 60 - Direktverkäufe; weitere Nachweise bei Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, § 4 UWG Rdnr. 10.185).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00

    Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.12.2006 - 2 U 134/06
    Voraussetzung für eine Gesetzesanalogie ist, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält (BGHZ 149, 165, 174; NJW 2003, 1932).
  • OLG Hamm, 03.08.2004 - 4 U 94/04

    Wettbewerbswidrige anwaltliche Werbung mit niedriger Pauschalgebühr für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.12.2006 - 2 U 134/06
    (5) Soweit die Kläger sich auf die Entscheidungen des OLG Hamm (NJW 2004, 3269 ff), des LG Essen (NJW 2004, 2835 ff) sowie des OLG Köln (BRAK-Mitt. 2/2006, 99 ff) beziehen, ist darauf hinzuweisen, dass diese Gebührenvereinbarungen betreffen, die unter Geltung der bis zum 30.06.2006 maßgeblichen Fassung des RVG getroffen wurden und durch die die damals noch geltenden gesetzlichen Gebühren für die Beratung nach Nr. 2100 ff VV-RVG a. F. unterschritten wurden.
  • BGH, 28.04.1994 - I ZR 68/92

    Zinsgünstige Kfz-Finanzierung durch Herstellerbank - Wirtschaftliche Einheit;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.12.2006 - 2 U 134/06
    Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Anlockwirkung von einem besonders günstigen Preis ausgeht und das Angebot mit einem Verlust des Anbieters verbunden ist, sofern nicht weitere Umstände hinzutreten, die die Unlauterkeit begründen (vgl. BGH GRUR 1984, 204, 206 - Verkauf unter Einstandspreis II; GRUR 1994, 743, 744 - Zinsgünstige Kfz-Finanzierung durch Herstellerbank; GRUR 1998, 500, 502 - Skibindungsmontage).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.12.2006 - 2 U 134/06
    Voraussetzung für eine Gesetzesanalogie ist, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält (BGHZ 149, 165, 174; NJW 2003, 1932).
  • BGH, 25.09.1997 - I ZR 84/95

    Skibindungsmontage - Ergänzung der Hauptleistung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.12.2006 - 2 U 134/06
    Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Anlockwirkung von einem besonders günstigen Preis ausgeht und das Angebot mit einem Verlust des Anbieters verbunden ist, sofern nicht weitere Umstände hinzutreten, die die Unlauterkeit begründen (vgl. BGH GRUR 1984, 204, 206 - Verkauf unter Einstandspreis II; GRUR 1994, 743, 744 - Zinsgünstige Kfz-Finanzierung durch Herstellerbank; GRUR 1998, 500, 502 - Skibindungsmontage).
  • LG Essen, 08.06.2004 - 45 O 46/04
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 71/88

    Anzeigenpreis I - Verdrängungswettbewerb

  • BGH, 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 42/16

    Berufspflichtenverstoß des Rechtsanwalts: Kostenlose Erstberatung für

    In der Rechtsprechung der Anwaltsgerichtshöfe (AGH Berlin, AnwBl. 2007, 375, 376; AGH Hamm, NJW-RR 2014, 1335, 1336; AGH Hamm, AnwBl. 2016, 767, 768), der Zivilgerichte in Wettbewerbssachen (OLG Stuttgart, NJW 2007, 924, 925; LG Essen, NJW-RR 2014, 379, 380) und in der überwiegenden Kommentar- und Aufsatzliteratur (von Seltmann in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 49b BRAO Rn. 30; Kleine-Cosack, BRAO, 7. Aufl., § 49b Rn. 9; Schneider/Wolf/Onderka, RVG, 7. Aufl., § 4 Rn. 17; Wedel, JurBüro 2007, 623, 624; Himmelsbach, GRUR-Prax 2014, 399; Ring, DStR 2016, 2423; Fölsch, MDR 2016, 133, 135; vgl. auch Bischof in Bischof/Jungbauer/Bräuer/Klipstein/Klüsener/Uher, RVG, 7. Aufl., § 4 Rn. 7; Hartung in Hartung/Schons/Enders, RVG, 3. Aufl., § 34 Rn. 37; Feuerich/Weyland/Brüggemann, BRAO, 9. Aufl., § 49b Rn. 9) wird eine kostenlose Erstberatung daher für zulässig gehalten.
  • LG Essen, 10.10.2013 - 4 O 226/13

    Rechtsanwalt darf mit kostenloser Ersteinschätzung werben

    Es gibt aber keine bestimmte gesetzliche Gebühr für eine außergerichtliche Beratung (mehr), so dass in diesem Bereich eine Gebührenvereinbarung nicht gegen § 49b I 1 BRAO verstoßen kann (OLG Stuttgart, Urteil vom 28.12.2006 - 2 U 134/06 - Rn. 28, NJW 2007, 924; Anwaltsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 22.11.2006 - II AGH 40/06 - Rn. 19; Anwaltsgericht München, Urteil vom 01.02.2010 - 3 AnwG 51/09, anders noch Kammergericht Berlin, Beschluss vom 02.07.2002 - 5U 96/02, von der Klägerin angeführt, aber zur alten Rechtslage ergangen).

    aa) Seit der Änderung des RVG durch Art. 5 KostRMoG mit Wirkung zum 01.07.2006 sind die bis dahin vorgesehenen gesetzlichen Gebühren für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung) ersatzlos weggefallen, mit der Folge, dass das RAVG für die außergerichtliche Beratung seit diesem Zeitpunkt keine konkret bestimmte gesetzliche Gebühr mehr vorsieht (OLG Stuttgart, Urteil vom 28.12.2006 - 2 U 134/06 - Rn. 22, NJW 2007, 924, mwN).Stattdessen soll der Rechtsanwalt nunmehr gemäß § 34 I 1 RVG auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken.

    Liegt hingegen eine Gebührenvereinbarung gleich in welcher Höhe vor, so besteht von vornherein kein gesetzlicher Anspruch auf Gebühren nach § 34 I 2 RVG i.V.m. § 612 II BGB, so dass ein solcher auch nicht durch die Gebührenvereinbarung unterschritten werden kann (OLG Stuttgart, Urteil vom 28.12.2006 - 2 U 134/06 - Rn. 29, NJW 2007, 924).

    Im Falle des § 34 II 1 RVG besteht aber gerade keine gesetzliche Vergütung (OLG Stuttgart, Urteil vom 28.12.2006 - 2 U 134/06 - Rn. 32, zu § 4 RVG in der bis zum 01.07.2004 gültigen Fassung, NJW 2007, 924).§ 4 I 2RVG ist auch nicht analog anzuwenden, da keine planwidriger Regelungslücke vorliegt, im Gegenteil der Gesetzgeber bewusst keine Mindestvergütung für die außergerichtliche Beratungstätigkeit mehr vorgesehen hat, sondern diesen Bereich der freien Vertragsgestaltung der Parteien überlassen wollte (OLG Stuttgart, Urteil vom 28.12.2006 - 2 U 134/06 - Rn. 34, zu § 4 RVG in der bis zum 01.07.2004 gültigen Fassung, NJW 2007, 924).

    Vor diesem Hintergrund erschließt sich nicht, dass das Angebot des Beklagten geeignet sein könnte, die Klägerin vom Markt zu verdrängen (OLG Stuttgart, Urteil vom 28.12.2006 - 2 U 134/06 - Rn. 52, NJW 2007, 924).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - 1 AGH 3/14

    Vereinbarung einer Nullgebühr für die Erstberatung zulässig?

    Nach Auffassung des Senats ist aus dem Inhalt der Regelung des § 34 RVG der Schluss zu ziehen, dass der Bereich der Beratung mangels gesetzlicher Gebührenregelung insgesamt nicht dem Verbot der Gebührenunterschreitung unterliegt (Feuerich/Weyland/Weyland, § 49b BRAO, Rdnr. 18c, 24 bis 29 m.w.N., OLG Stuttgart, NJW 2007, 924; LG Essen, NJW-RR 2014, 379).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2007 - 20 U 54/07

    Zur Zulässigkeit der entgeltlichen Beratung potentieller Mandanten in einem Café

    Mit Blick hierauf ist die Vereinbarung von Pauschalen grundsätzlich ohne weiteres zulässig (vgl. bereits Urteil des Senats vom 15.11.2005 - I-20 U 116/05, AnwBl. 2006, 284; OLG Stuttgart WRP 2007, 204 = NJW 2007, 924 mit eingehender Begründung).
  • OLG Nürnberg, 18.11.2014 - 3 U 954/14

    Steuer, Festpreis, Rechtsanwaltsgebühr, Steuerbescheid, Werbung, Hilfeleistung

    Ihre abweichende Meinung kann die Berufung auch nicht auf die von ihr insoweit herangezogene Entscheidung des OLG Stuttgart (NJW 2007, 924) stützen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - I-2 U 134/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12379
OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - I-2 U 134/06 (https://dejure.org/2007,12379)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.06.2007 - I-2 U 134/06 (https://dejure.org/2007,12379)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - I-2 U 134/06 (https://dejure.org/2007,12379)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines Europäischen Patents über ein medizinisches Instrument zur Behandlung von biologischem Gewebe; Einrichtung zum extrakorporalen Erzeugen von Druckwellen; Übertragungselement zum Einkoppeln der Druckwellen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Düsseldorf, 02.03.2007 - 4a O 5/07

    Medizinisches Instrument II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 134/06
    Etwa 3 1/2 Monate später hat dieselbe Zivilkammer des Landgerichts eine auf eine Verletzung des Verfügungspatents durch Angebot und Vertrieb der Ausführungsform "M Akust" durch einen anderen Wettbewerber gestützte und erlassene einstweilige Verfügung (Az: 4a O 5/07) auf den Widerspruch der dortigen Antragsgegnerin durch Urteil vom 2. März 2007 aufgehoben und dies damit begründet, dass der Rechtsbestand des Verfügungspatents trotz der Entscheidung der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes durchgreifenden Bedenken begegne (Anlage L 28).
  • LG Düsseldorf, 14.11.2006 - 4a O 406/06

    Medizinisches Instrument

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 134/06
    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14. November 2006 (4a O 406/06) aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 9. November 2006 zurückzuweisen.
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - 2 U 80/04

    Prüfung erfinderischer Tätigkeit im Patentnichtigkeitsverfahren bei Verfahren zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 134/06
    Vielmehr darf sich auch in solchen Fällen das Verletzungsgericht nicht der ernsthaften Prüfung der Erfolgsaussichten der Beschwerde entziehen (vgl. Rogge, GRUR Int. 1996, 386, 388; Benkard aaO § 139 Rdn. 107) Der Senat hat wiederholt trotz einer entgegenstehenden erstinstanzlichen Entscheidung im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren aufgrund eigener Sachprüfung angesichts bestehender erheblicher Zweifel an der Schutzfähigkeit die Verhandlung ausgesetzt bzw. eine einstweilige Verfügung nicht erlassen bzw. einer erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben (vgl. zum Beispiel die Entscheidung "Steinknacker" Mitt. 1997, 257-261 sowie das im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ergangene Urteil vom 20.10.2005 - Az. I -2 U 80/04).
  • OLG Koblenz, 28.06.2023 - 9 U 1947/22

    Berfung eines Herstellers für Nahrungsergänzungsmittel als Verfügungsbeklagte

    Denn eine solche Entscheidung verbietet sich im Verfahren der einstweiligen Verfügung aufgrund seines Charakters als vorläufiges Eilverfahren (vgl. KG, NJW-RR 2019, 1344 , Rdnr. 11, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2007 - I-2 U 134/06 -, juris, Rdnr. 70; BeckOK Vorwerk/Wolf-Wendtland, ZPO , 48. Edition, Stand: 1. März 2023, § 148 , Rdnr. 3; Zöller-Greger, ZPO , 34. Aufl. 2022, § 148 , Rdnr. 4; MünchKomm-Fritsche, ZPO , 6. Aufl. 2020, § 148 , Rdnr. 2, m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 31.01.2017 - 4b O 119/16

    Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Medizinisches Instrument zur

    Ebenso wie die erstinstanzliche kontradiktorische Rechtsbestandsentscheidung zu dem Verfügungsschutzrecht als sachkundige bzw. wie eine sachkundige Beurteilung zu berücksichtigen ist, gilt dies auch für entsprechende Entscheidungen zu Parallelschutzrechten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2007 - I-2 U 134/06, medizinisches Instrument).
  • LG Düsseldorf, 20.08.2019 - 4a O 48/19

    Fahrradanhänger mit Körperaufnahme

    Ebenso wie die erstinstanzliche kontradiktorische Rechtsbestandsentscheidung zu dem Verfügungsschutzrecht als sachkundige bzw. wie eine sachkundige Beurteilung zu berücksichtigen ist, gilt dies auch für entsprechende Entscheidungen zu Parallelschutzrechten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2007 - I-2 U 134/06, medizinisches Instrument).
  • LG Düsseldorf, 29.09.2016 - 4b O 69/16

    Medienleitungsverbinder

    Ebenso wie die erstinstanzliche kontradiktorische Rechtsbestandsentscheidung zu dem Verfügungsschutzrecht als sachkundige bzw. wie eine sachkundige Beurteilung zu berücksichtigen ist, gilt dies auch für entsprechende Entscheidungen zu Parallelschutzrechten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2007 - I-2 U 134/06, medizinisches Instrument).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2008 - L 2 U 134/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,25140
LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2008 - L 2 U 134/06 (https://dejure.org/2008,25140)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.05.2008 - L 2 U 134/06 (https://dejure.org/2008,25140)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - L 2 U 134/06 (https://dejure.org/2008,25140)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen aus Anlass des Ablebens des Ehemannes aufgrund eines Herzinfarktes während einer betrieblichen Veranstaltung; Bestehen von Versicherungsschutz für betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen; Anforderungen an das Vorliegen eines ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - akuter Herztod - außergewöhnliche körperliche Belastung bei Fahrradfahrt - betriebsbezogener Stress - äußere Einwirkung - innere Ursache - Unfallkausalität - keine Gelegenheitsursache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2008 - L 2 U 134/06
    Für einen Arbeitsunfall ist in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007, Az.: B 2 U 8/06 R, USK 2007- 17).

    Begründet wurde dies damit, dass durch die Situation während des geschäftlichen Abendessens mit gleichzeitiger Plenarsitzung, die noch dazu in englisch stattgefunden habe, die Aufmerksamkeit des Versicherten auf die Gesprächsinhalte gelenkt und seine Konzentration hinsichtlich der Nahrungsaufnahme herabgesetzt worden sei, weshalb es sich insgesamt gesehen nicht um eine alltägliche Situation und ein alltägliches Geschehen gehandelt habe (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007, Az.: B 2 U 8/06 R, a.a.O.).

    Gesichtspunkte für die Beurteilung der Wesentlichkeit einer Ursache sind insbesondere die versicherte Ursache bzw. das Ereignis als solches, also Art und Ausmaß der Einwirkung und konkurrierende Ursachen unter Berücksichtigung ihrer Art und ihrer Krankengeschichte (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007, a. a. O., ).

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2008 - L 2 U 134/06
    Das BSG hat eine äußere Einwirkung z.B. angenommen bei einer als außergewöhnliche Anstrengung in einer betriebsbezogenen Stresssituation zu bewertenden Arbeit (Hausschlachtung) durch den Versicherten, wenn dies zu erheblicher Atemnot führt, der Versicherte zusammenbricht und innerhalb einer Stunde verstirbt (BSG, Urteil vom 27. Oktober 1987, Az. 2 RU 35/87, SozR 62, 220).

    Nach früherer Rechtsprechung war hier, je nach Fallgestaltung, auch das Kriterium der so genannten Lebenszeitverkürzung um ein Jahr zu prüfen (BSG, Urteil vom 27. Oktober 1987, Az.: 2 RU 35/87,a.a.O.).

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2008 - L 2 U 134/06
    Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen stehen im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit und damit unter Versicherungsschutz, wenn diese allen Beschäftigten des Unternehmens bzw. mindestens allen Beschäftigen einzelner Abteilungen oder anderer betrieblicher Einheiten offen stehen und von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumindest gebilligt oder gefördert und von ihrer Autorität als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung getragen werden (BSG, Urteil vom 07. Dezember 2004, Az.: B 2 U 47/03 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 11).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2008 - L 2 U 134/06
    Im Falle eines Steinmetzes, der beim Abräumen einer Grabstätte versucht hatte, einen etwa 70 kg schweren, festgefrorenen Stein hochzuheben, hat das BSG eine zeitlich begrenzte, äußere Einwirkung auf den Körper im Sinne des Unfallbegriffes aufgrund der unsichtbaren Kraft bejaht, die der schwere und festgefrorene Stein dem Versicherten entgegengesetzt habe (BSG, Urteil vom 12. April 2005, Az.: B 2 U 27/04 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 23/96

    Zuständiger Versicherungsträger bei Arbeitsunfall eines Selbständigen während

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2008 - L 2 U 134/06
    Ein Unfallereignis durch geistig-seelische Einwirkungen wurde bejaht im Falle eines plötzlichen Herztodes anlässlich der Vernehmung eines versicherten Selbständigen in einem Zivilprozess; dieser habe in einer außergewöhnlichen Stresssituation gestanden, weil der Zivilprozess für ihn von existenzieller Bedeutung gewesen und er von den Anwälten der Gegenpartei heftig attackiert worden sei (BSG, Urteil vom 18. März 1997, Az.: 2 RU 23/96, SozR 3-2200 § 539 Nr. 39).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2008 - L 2 U 134/06
    Die Rechtsprechung des BSG, dass ein Unfallereignis nach dem medizinischen Erkenntnisstand allgemein geeignet sein muss, eine zu beurteilende Störung hervorzurufen, beschränkt sich auf den Bereich psychischer Erkrankungen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, Az B 2 U 1/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 18/00 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - wesentliche Mitursache -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2008 - L 2 U 134/06
    Eine Einwirkung wurde auch bejaht bei einem körperlich anstrengenden Heben einer Bohrsonde, währenddessen der Versicherte auf einmal einen Schmerz im Halsbereich verspürte; hier wurde lediglich später der Ursachenzusammenhang mit der anschließend aufgetretenen Subarachnoidalblutung verneint (BSG, Urteil vom 02. Mai 2001, Az.: B 2 U 18/00 R, HVBG-Info 2001, 1713).
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.01.2019 - L 8 U 24/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - von außen auf

    Ebenso ging es in der Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Mai 2008 - L 2 U 134/06 -, juris, um eine außergewöhnliche körperliche Belastung durch eine betriebsbezogene Stresssituation nach einer 5, 5 Stunden Fahrradtour.
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