Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 17.06.2011 - 2 U 1369/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,68206
OLG Nürnberg, 17.06.2011 - 2 U 1369/10 (https://dejure.org/2011,68206)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.06.2011 - 2 U 1369/10 (https://dejure.org/2011,68206)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Juni 2011 - 2 U 1369/10 (https://dejure.org/2011,68206)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,68206) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beratungs- und Aufklärungspflichten des Bauunternehmers bei starker Hanglage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fertighausbauer muss auf Hangproblematik hinweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fertighaushersteller muss vor Vertragsschluss auf Hangproblematik hinweisen! (IBR 2013, 16)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1454
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.11.1995 - X ZR 81/93

    Prüfungspflicht des Fachunternehmens bei Anlagenbaukomponenten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.06.2011 - 2 U 1369/10
    Die Pflichten des Unternehmers zur Aufklärung und Beratung bei Abschluss eines Werkvertrags richten sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere dem Beratungsbedarf des Bestellers und dem Fachwissen des Unternehmers, von dessen Vorhandensein in erforderlichem Umfang der Besteller ausgehen kann (BGH NJW-RR 1996, 789, 791).
  • BGH, 25.11.1986 - X ZR 38/85

    Aufklärungspflicht d. Herst. im industriellen Anlagenbau

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.06.2011 - 2 U 1369/10
    Zweck der Aufklärungspflicht ist es daher, dem anderen Vertragspartner Klarheit über ihm unter Umständen drohende Risiken und Gefahren zu verschaffen, die er aufgrund seiner eigenen Sach- und Fachkunde allein nicht zu erkennen oder richtig einzuschätzen vermag (BGH NJW-RR 1987, 664).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.06.2011 - 2 U 1369/10
    Befindet sich jedoch der anspruchsbegründende Sachverhalt - wie der Schaden - zur Zeit der Klageerhebung noch in der Fortentwicklung, so ist Feststellungsklage insgesamt zulässig, auch wenn der Anspruch bereits teilweise beziffert werden könnte (Zöller-Greger, aaO., § 256 Rn. 7a; BGH NJW 1984, 1552 ff).
  • OLG Köln, 13.04.2022 - 11 U 7/21

    Grund und Folgen eines gescheiterten Hausbauvertrags Verzug des Auftragnehmers

    Die Beklagten wurden vielmehr in Sicherheit gewiegt und vertrauten darauf, dass sich das Bauvorhaben wie geplant würde errichten lassen (vgl. OLG Nürnberg, Urt. v. 17.06.2011 - 2 U 1369/10, BeckRS 2021, 21312).
  • OLG Köln, 23.03.2022 - 11 U 7/21
    Die Beklagten wurden vielmehr in Sicherheit gewiegt und vertrauten darauf, dass sich das Bauvorhaben wie geplant würde errichten lassen (vgl. OLG Nürnberg, Urt. v. 17.06.2011 - 2 U 1369/10, BeckRS 2021, 21312).
  • OLG Hamm, 16.01.2020 - 24 U 22/18

    Kein konkreter Volumenstrom vereinbart: Keine Haftung des TA-Planers!

    Zweck der Aufklärungspflicht ist es daher, dem anderen Vertragspartner Klarheit über ihm unter Umständen drohende Risiken und Gefahren zu verschaffen, die er aufgrund seiner eigenen Sach- und Fachkunde allein nicht zu erkennen oder richtig einzuschätzen vermag (BGH NJW-RR 1987, 664; OLG Nürnberg, Urteil vom 17.06.2011 - 2 U 1369/10, in: BeckRS 2012, 21312; BeckOK BGB/Voit BGB § 631 Rn. 65; Messerschmidt/Voit/von Rintelen BGB § 631 Rn. 104-110).
  • OLG Karlsruhe, 09.03.2016 - 19 U 134/14

    Mangelbeseitigung unmöglich: Auftraggeber kann zurücktreten!

    Denn es gehört zum Pflichtenkreis des sachkundigen Unternehmers, den nicht sachkundigen Besteller darüber aufzuklären, ob das bestellte Werk für den vorgesehenen Zweck tauglich ist und den Bedürfnissen des Bestellers entsprechen kann (vgl. BGH NJW-RR 1987, 664 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 810 zu den Beratungspflichten bei einer Wintergartenerrichtung; OLG Nürnberg BauR 2013, 1454 zu Aufklärungs- und Beratungspflichten vor Vertragsschluss bei Vertrag über ein Fertighaus auf einem Hanggrundstück).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht