Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 16.08.2001 | LSG Bayern, 24.04.2002

Rechtsprechung
   BSG, 19.05.2000 - B 2 U 138/00 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12895
BSG, 19.05.2000 - B 2 U 138/00 B (https://dejure.org/2000,12895)
BSG, Entscheidung vom 19.05.2000 - B 2 U 138/00 B (https://dejure.org/2000,12895)
BSG, Entscheidung vom 19. Mai 2000 - B 2 U 138/00 B (https://dejure.org/2000,12895)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,12895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schlüssige Darlegung des Zulassungsgrundes einer Beschwerde - Unterschied zwischen der Formulierung einer Rechtsfrage und einer Tatfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 548 Abs. 1 S. 1
    Haftungsausfüllende Kausalität bei psychischen Störungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 19.05.2000 - B 2 U 138/00 B
    Es muß eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgeworfen sein, welche bisher revisionsgerichtlich noch nicht - ausreichend - geklärt ist (s ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 sowie Beschluß des Senats vom 12. Mai 1998 - B 2 U 102/98 B -).
  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 17/88
    Auszug aus BSG, 19.05.2000 - B 2 U 138/00 B
    Insbesondere hat sich der Senat in seinem Urteil vom 31. Januar 1989 -2 RU 17/88 - (= HV-Info 1989, 907) eingehend mit der Frage befaßt, ob und unter welchen Voraussetzungen psychische Reaktionen durch ein Unfallereignis verursacht worden sein können.
  • OLG Düsseldorf, 10.06.1999 - 2 U 102/98

    Klagebefugnis eines Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen; Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 19.05.2000 - B 2 U 138/00 B
    Es muß eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgeworfen sein, welche bisher revisionsgerichtlich noch nicht - ausreichend - geklärt ist (s ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 sowie Beschluß des Senats vom 12. Mai 1998 - B 2 U 102/98 B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2022 - L 10 U 341/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Weitergewährung von Verletztengeld -

    Allerdings können derartige wunschbedingte Vorstellungen des Versicherten nach einem Arbeitsunfall keinen wesentlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und etwaig bestehenden (vorliegend indes schon nicht nachgewiesenen, s.o.) psychischen Gesundheitsstörungen begründen (BSG, a.a.O.; BSG, Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).

    Die sich hieraus ggf. entwickelnden psychischen Störungen beruhen dann wesentlich auf diesen Wunschvorstellungen, sodass eine Entschädigung hierfür ausgeschlossen ist (BSG, Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - L 10 U 1464/13
    Allerdings können derartige wunschbedingte Vorstellungen des Versicherten nach einem Arbeitsunfall keinen wesentlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und nun bestehenden psychischen Gesundheitsstörungen begründen (BSG, a.a.O.; BSG, Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).

    Die sich hieraus entwickelnde psychische Störungen beruhte dann wesentlich auf diesen Wunschvorstellungen, sodass eine Entschädigung hierfür ausgeschlossen ist (BSG, Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2016 - L 10 U 2754/15
    Allerdings können derartige wunschbedingte Vorstellungen des Versicherten nach einem Arbeitsunfall keinen wesentlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und nun bestehenden psychischen Gesundheitsstörungen begründen (BSG, a.a.O.; BSG, Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).

    Denn die sich entwickelnde psychische Störungen beruhte wesentlich auf diesen Wunschvorstellungen, sodass eine Entschädigung hierfür ausgeschlossen ist (BSG, Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.11.2015 - L 10 U 341/14
    Allerdings können derartige wunschbedingte Vorstellungen des Versicherten nach einem Arbeitsunfall keinen wesentlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und nun bestehenden psychischen Gesundheitsstörungen begründen (BSG, a.a.O.; BSG, Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).

    Die sich hieraus entwickelnde psychische Störungen beruhte dann - so Dr. H. - wesentlich auf diesen Wunschvorstellungen, sodass eine Entschädigung hierfür ausgeschlossen ist (BSG, Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2015 - L 10 U 3966/09
    Allerdings können derartige wunschbedingte Vorstellungen des Versicherten nach einem Arbeitsunfall keinen wesentlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und nun bestehenden psychischen Gesundheitsstörungen begründen (BSG, a.a.O.; BSG, Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).

    Die sich hieraus entwickelnden psychische Störungen beruhten dann wesentlich auf diesen nicht erfüllten Erwartungen, die im Rahmen des SGB VII nicht geschützt sind (vgl. BSG, Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2000 - L 2 U 1873/97

    Haftungsausfüllende Kausalität - Psychische Störungen - Schmerzsyndrom im Bereich

    ------------------------------------------------------------------ Orientierungssatz zum BSG-Beschluss vom 19.05.2000 - B 2 U 138/00 B -: Psychische Reaktionen können dann durch ein Unfallereignis verursacht worden sein, wenn sie nicht im wesentlichen auf wunschbedingten Vorstellungen beruhen.
  • LSG Bayern, 27.06.2006 - L 3 U 224/05

    Gewährung von Verletztenrente; Minderung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten

    Dabei ist von Bedeutung, ob vor dem Unfallereignis eine völlig latente "Anlage" bestand oder ob diese sich bereits in Symptomen manifestiert hatte, deren Entwicklung durch das Unfallereignis dauernd oder nur vorübergehend beeinflusst worden ist (BSG, Urteil vom 31.1.1989, 2 RU 17/88, HV-Info 1989, 907-910; Beschluss vom 19.5.2000, B 2 U 138/00 B, HVBG-Info 2000, 2141-2142).
  • BSG, 24.01.2012 - B 13 R 407/11 B
    Dasselbe gilt auch für die geltend gemachte Verletzung allgemeiner Denkgesetze und der Logik bei der Tatsachenfeststellung (BSG vom 26.1.1977 - SozR 1500 § 160 Nr. 26 S 21; BSG vom 20.10.1988 - 2 BU 100/88 - Juris RdNr 7; BSG vom 19.5.2000 - B 2 U 138/00 B - Juris RdNr 4; BSG vom 9.2.2011 - B 11 AL 71/10 B - Juris RdNr 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2019 - L 10 U 3856/16
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass eine solche enttäuschte Erwartungshaltung der Klägerin (nach dem Arbeitsunfall müssten andere sich um sie kümmern, sie versorgen und die Verantwortung für sie übernehmen) als konkurrierende Ursache anzusehen ist (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R) und keinen wesentlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall begründet (BSG, a.a.O.; BSG, Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - L 10 U 1971/13
    Denn solche enttäuschten Erwartungen können (als wunschbedingte Vorstellungen des Versicherten nach einem Arbeitsunfall) keinen wesentlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und nun bestehenden psychischen Gesundheitsstörungen begründen (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 138/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6056
OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 138/00 (https://dejure.org/2001,6056)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.2001 - 2 U 138/00 (https://dejure.org/2001,6056)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 2001 - 2 U 138/00 (https://dejure.org/2001,6056)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6056) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahnärztliche Praxisgemeinschaft; Visitenkarte; Zahnarztpraxis; Eintragung im Telefonbuch; Kennzeichnung einer zahnärztlichen Praxis; Zahnärztliche Berufstätigkeit

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rechtsportal.de

    Zum Werbeverbot von Zahnärzten- Visitenkarte und Telefonbucheintrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Arzt- und Berufsrecht - Firmenmäßiges Erscheinungsbild ist unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • vertragsarztrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Praxisbezeichnung "Zahnarztpraxis in Stadttor" unzulässig!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 472
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 138/00
    Ein nicht unerheblicher Teil der Adressaten, und zwar auch, soweit es sich dabei um durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher handelt, auf die rechtlich abzustellen ist (vgl. dazu EuGH, WRP 1998, 848, 850 - 6-Korn-Eier - Gut Springenheide; EuGH, GRUR Int. 1999, 345, 348 - Sektkellerei Keßler; BGH, WRP 2000, 517, 520 - Orient-Teppichmuster), wird dabei den Eindruck gewinnen, bei der so bezeichneten Institution handele es sich um mehr als eine "schlichte" Zahnarzt-Einzelpraxis, nämlich um ein größeres Unternehmen, das die "geballte" Fachkunde eines ganzen Teams von Zahnärzten aufweise.
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 138/00
    Ein nicht unerheblicher Teil der Adressaten, und zwar auch, soweit es sich dabei um durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher handelt, auf die rechtlich abzustellen ist (vgl. dazu EuGH, WRP 1998, 848, 850 - 6-Korn-Eier - Gut Springenheide; EuGH, GRUR Int. 1999, 345, 348 - Sektkellerei Keßler; BGH, WRP 2000, 517, 520 - Orient-Teppichmuster), wird dabei den Eindruck gewinnen, bei der so bezeichneten Institution handele es sich um mehr als eine "schlichte" Zahnarzt-Einzelpraxis, nämlich um ein größeres Unternehmen, das die "geballte" Fachkunde eines ganzen Teams von Zahnärzten aufweise.
  • EuGH, 28.01.1999 - C-303/97

    Sektkellerei Kessler

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 138/00
    Ein nicht unerheblicher Teil der Adressaten, und zwar auch, soweit es sich dabei um durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher handelt, auf die rechtlich abzustellen ist (vgl. dazu EuGH, WRP 1998, 848, 850 - 6-Korn-Eier - Gut Springenheide; EuGH, GRUR Int. 1999, 345, 348 - Sektkellerei Keßler; BGH, WRP 2000, 517, 520 - Orient-Teppichmuster), wird dabei den Eindruck gewinnen, bei der so bezeichneten Institution handele es sich um mehr als eine "schlichte" Zahnarzt-Einzelpraxis, nämlich um ein größeres Unternehmen, das die "geballte" Fachkunde eines ganzen Teams von Zahnärzten aufweise.
  • OLG München, 28.04.2010 - 31 Wx 117/09

    Firmenname: Verstoß gegen das Irreführungsverbot durch Aufnahme einer Ortsangabe;

    Maßgebend ist also entsprechend europäischen Vorgaben auf den "durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher" (EuGH EuZW 1998, 526 m. Anm. Leible) abzustellen (vgl. OLG Stuttgart FGPrax 2004, 40/41 m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 472; Ensthaler/Steitz aaO; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Zimmer HGB 2. Aufl. § 18 Rn. 36; MünchKomm/Heidinger HGB 2. Aufl. § 18 Rn. 46).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 24.04.2002 - L 2 U 138/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,18791
LSG Bayern, 24.04.2002 - L 2 U 138/00 (https://dejure.org/2002,18791)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.04.2002 - L 2 U 138/00 (https://dejure.org/2002,18791)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. April 2002 - L 2 U 138/00 (https://dejure.org/2002,18791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,18791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Verletztenrente wegen eines Arbeitsunfalls; Kollaps bei der Neuraltherapie bei einer übergewichtigen Patientin ; Erfordernis eines äußeren Ereignisses bei einem Unfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.04.2002 - L 2 U 138/00
    Dabei bedürfen alle rechtserheblichen Tatsachen des vollen Beweises, d.h. sie müssen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorgelegen haben (vgl. BSGE 45, 285).
  • BSG, 30.06.1965 - 2 RU 175/63

    Unfall infolge eines Arbeitsunfalls - Anwendbarkeit von § 555 RVO -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.04.2002 - L 2 U 138/00
    Der Begriff des Unfalls erfordert ein äußeres Ereignis, d.h. einen von außen auf den Körper einwirkenden Vorgang, der rechtlich wesentlich den Körperschaden verursacht hat (vgl. BSGE 23, 139).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht