Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 139/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Pkw in Verkaufsräumen müssen vom Händler dauerhaft, also nicht nur erstmalig, mit Hinweisen zum Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen versehen sein
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Pflicht eines Herstellers und eines Händlers zur Sicherstellung von Hinweisen gem. § 3 Abs. 1 PKW-EnVKV
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Hinweispflichten für Aussteller neuer Pkw, Entfernte Hinweisblätter
§ 3 Abs 1 Pkw-EnVKV, § 5 Pkw-EnVKV, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 1 UWG
Wettbewerbsverstoß: Pflicht zum Hinweis auf Kraftstoffverbrauch und CO2-Emmissionen bei Neufahrzeugen für Hersteller und Händler - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Pflicht eines Herstellers und eines Händlers zur Sicherstellung von Hinweisen gem. § 3 Abs. 1 PKW-EnVKV
- rechtsportal.de
PKW-EnVKV § 3 Abs. 3
Umfang der Pflicht eines Herstellers und eines Händlers zur Sicherstellung von Hinweisen gem. § 3 Abs. 1 PKW-EnVKV - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinweispflichten für Aussteller neuer Pkw
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Kennzeichnung von PKW zum Verbrauch und CO2-Emissionen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Hinweis über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen muss am fabrikneuen Fahrzeug bleiben
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Hinweis über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen muss am fabrikneuen Fahrzeug bleiben
- vogel.de (Kurzinformation)
Pkw-EnVKV-Auszeichnung muss dauerhaft sichergestellt werden. - Händler muss alles Zumutbare unternehmen
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 20.09.2013 - 34 O 28/13
- OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 139/13
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2014, 503
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90
Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 139/13
Tatsächlich greift beim gegebenen objektiven Verstoß auch eine Vermutungsregel zu Lasten eines Verschuldens der Beklagten (…Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. [2014], § 12 UWG, 1.152); der Schuldner hat sich zu entlasten (BGHZ 121, 13 [juris Tz. 24] - Fortsetzungszusammenhang ;… Büscher in Fezer, UWG, 2. Aufl. [2010], § 8, 86). - BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11
Elektronische Leseplätze
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 139/13
Wie in der Richtlinie selbst gibt es jedoch auch in jenen Sprachfassungen keinen Begriffswechsel, welcher Einfallstor für den Auslegungsansatz der Beklagten sein könnte, dass in einem Zusammenhang ein Sicherstellen im Sinne einer Erfolgs-/Garantiehaftung gefordert würde, während im anderen Zusammenhang (nur) ein Sorgetragen, ein (bloßes) Sichbemühen (vgl. zur Pflicht, andere Sprachfassungen einer unionsrechtlichen Vorschrift in die Auslegung mit einzubeziehen: BGH GRUR 2013, 503 [Tz. 15] - Elektronische Leseplätze ; vgl. ferner die Empfehlung der Kommission vom 29.03.2003 [ABl. EU Nr. 282 S. 33], dort Ziff. 1 und 2). - LG Dessau-Roßlau, 16.03.2012 - 3 O 71/11
Wettbewerbsverstoß: Pflicht zum Hinweis auf Kraftstoffverbrauch und …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 139/13
Hatte sich die Beklagte am 30.10.2012 auf die Abmahnung des Klägers hin noch damit verteidigt, "das Label hat insbesondere bei diesem Fahrzeug im Fahrzeuginnenraum ausgelegen", "wenn der Hinweis im Fahrzeuginnenraum ausliegt, dann ist das Kriterium der Zuordnung hinreichend erfüllt" und "leider kann es vorkommen, dass einzelne Kunden die Hinweise aus den Fahrzeugen mitnehmen ..." (K 6), so trägt die Beklagte im Prozess nun - die Entscheidungen LG Dessau-Roßlau NJOZ 2013, 15 und LG Traunstein U. v. 21.09.2011 - 1 HK O 855/11 [dort unter Bezug auf OLG München 29 U 1666/11]; vgl. auch BR-Drs.
- BGH, 17.08.2011 - I ZR 84/09
PROTI
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 139/13
Andererseits ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union anerkannt, dass die Grundsätze der Rechtssicherheit, des Vertrauensschutzes und des Rückwirkungsverbots der Anwendung einer Gemeinschaftsregelung im Einzelfall entgegenstehen können (BGH GRUR 2011, 1142 [Tz. 38] - PROTI I ), insbesondere dann, wenn eine eindeutige Entschließung des nationalen Normgebers fest- und entgegensteht (BGH ZNER 2010, 584 [Tz. 30] - Flughafennetz Leipzig/Halle ). - BGH, 24.08.2010 - EnVR 17/09
Flughafennetz Leipzig/Halle
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 139/13
Andererseits ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union anerkannt, dass die Grundsätze der Rechtssicherheit, des Vertrauensschutzes und des Rückwirkungsverbots der Anwendung einer Gemeinschaftsregelung im Einzelfall entgegenstehen können (BGH GRUR 2011, 1142 [Tz. 38] - PROTI I ), insbesondere dann, wenn eine eindeutige Entschließung des nationalen Normgebers fest- und entgegensteht (BGH ZNER 2010, 584 [Tz. 30] - Flughafennetz Leipzig/Halle ). - EuGH, 10.03.2005 - C-235/03
QDQ Media
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 139/13
In einem Rechtsstreit zwischen Privatpersonen begründet eine Richtlinie aber nicht selbst Verpflichtungen für einen Einzelnen und kann ihm gegenüber nicht als solche herangezogen werden (EuGH EuZW 2005, 248 [Tz. 16] - QDQ/Media SA/Alejandro Quedas Lecha ). - BGH, 26.04.2012 - III ZR 215/11
Private Spielhallen
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 139/13
Demnach kommt eine Haftung des Mitgliedsstaates in Betracht, wenn er gegen eine Norm des Unionsrechts verstoßen hat, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesem Verstoß und dem dem Einzelnen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (BGH WM 2013, 715 [Tz. 6]). - BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09
Gallardo Spyder
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 139/13
Dabei ist ausgetragen, dass die §§ 3 und 5 Pkw-EnVKV eine ausreichende Grundlage im Unionsrecht besitzen (BGH GRUR 2012, 842 [Tz. 15] - Neue Personenkraftwagen ; 2010, 852 [Tz. 15 und 16] - Gallardo Spyder ) und über § 4 Nr. 11 UWG einen Unterlassungsausspruch zu begründen vermögen (…BGH a.a.O. [Tz. 17] - Neue Personenkraftwagen ;… a.a.O. [Tz. 12 f] - Gallardo Spyder ). - BGH, 21.12.2011 - I ZR 190/10
Neue Personenkraftwagen
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 139/13
Dabei ist ausgetragen, dass die §§ 3 und 5 Pkw-EnVKV eine ausreichende Grundlage im Unionsrecht besitzen (BGH GRUR 2012, 842 [Tz. 15] - Neue Personenkraftwagen ; 2010, 852 [Tz. 15 und 16] - Gallardo Spyder ) und über § 4 Nr. 11 UWG einen Unterlassungsausspruch zu begründen vermögen (…BGH a.a.O. [Tz. 17] - Neue Personenkraftwagen ;… a.a.O. [Tz. 12 f] - Gallardo Spyder ). - BGH, 31.07.2013 - VIII ZR 162/09
Zur Unwirksamkeit von Klauseln zur Änderung des Gaspreises in …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 139/13
Da für einen Differenzierungswillen des Verordnungsgebers in den Materialien nichts ersichtlich ist, was, hätte er tatsächlich im Sinne der Beklagten abstufen wollen, nachgerade zwingend einen Akt der Verlautbarung erfordert hätte, ist dem unzweifelhaften Gebot Geltung zu verschaffen: Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind die nationalen Gerichte aufgrund des Umsetzungsgebots gemäß Art. 288 Abs. 3 AEUV und des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue gemäß Art. 4 Abs. 3 EUV verpflichtet, die Auslegung des nationalen Rechts unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den ihnen das nationale Recht einräumt, so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen (BGHZ 198, 111 [Tz. 55]).
Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 09.02.2015 - L 2 U 139/13 |
Verfahrensgang
- SG Speyer - S 8 U 202/11
- LSG Rheinland-Pfalz, 09.02.2015 - L 2 U 139/13
- BSG, 17.06.2015 - B 2 U 99/15 B
Wird zitiert von ...
- BSG, 17.06.2015 - B 2 U 99/15 B L 2 U 139/13 (LSG Rheinland-Pfalz).