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   OLG Koblenz, 27.11.2008 - 2 U 1397/07   

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OLG Koblenz, 27.11.2008 - 2 U 1397/07 (https://dejure.org/2008,7038)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.11.2008 - 2 U 1397/07 (https://dejure.org/2008,7038)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. November 2008 - 2 U 1397/07 (https://dejure.org/2008,7038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Bestimmung einer anderen Tilgungsreihenfolge nach Erklärung der Aufrechnung; Reichweite einer Konzernverrechnungsklausel

  • Judicialis

    BGB § 387; ; InsO § 94; ; InsO § 95 Abs. 1 S. 3; ; InsO § 96

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Bestimmung einer anderen Tilgungsreihenfolge nach Erklärung der Aufrechnung; Reichweite einer Konzernverrechnungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 770
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konzern

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2008 - 2 U 1397/07
    Die Parteien streiten anknüpfend an die Senatsentscheidung - Urteil vom 1.7.2004 - 2 U 376/03 - und BGH IX ZR 152/04, NJW 2006, 3631 - im Kern über die Reichweite der Konzernverrechnungsklausel und um die Frage des Schutzbereichs der §§ 94 ff. InsO.

    Die bisher zu dieser Thematik ergangenen Entscheidungen des BGH (NJW 2006, 3631, BGHZ 160, 107, 109 f.; 81, 15 etc.) bezogen sich auf eine AGB-rechtliche Betrachtung der Konzernverrechnungsklausel.

    Denn die daraus folgende Ausweitung der Aufrechnungsmöglichkeiten führe zu einer Schmälerung der Insolvenzmasse und widerspreche dem erklärten Ziel der Insolvenzordnung, die Masse im Interesse der Gläubigergleichbehandlung zusammenzuhalten (BGH NJW 2006, 3631).

  • OLG Koblenz, 10.08.2007 - 5 U 1256/05

    Tilgungsreihenfolge der Erklärung der Hilfsaufrechnung ohne Tilgungsbestimmung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2008 - 2 U 1397/07
    Im Hinblick auf die materiell-rechtliche Wirkung der Aufrechnung kann der Gläubiger nachträglich keine andere Tilgungsreihenfolge bestimmen (im Anschluss an OLG Koblenz OLGR 2007, 949).

    Im Hinblick auf die materiell-rechtliche Wirkung der Aufrechnung kann der Gläubiger nachträglich keine andere Tilgungsreihenfolge bestimmen (OLG Koblenz OLGR 2007, 949).

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 32/89

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Kauf auf Abruf

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2008 - 2 U 1397/07
    Dem steht nicht der Aspekt entgegen, dass sogar eine Prozessaufrechnung vor rechtskräftiger Entscheidung zurückgenommen werden kann mit der Folge, dass damit auch die materiell-rechtliche Wirkung entfallen würde (so BGH NJW-RR 1991, 156, 157).

    Dieser Standpunkt sei mit der allgemeinen Meinung nicht vereinbar, dass eine Prozessaufrechnung vor rechtskräftiger Entscheidung sogar zurückgenommen werden könne mit der Folge, dass damit auch die materiell-rechtliche Wirkung entfallen würde (BGH NJW-RR 1991, 156, 157).

  • BGH, 13.12.1990 - IX ZR 33/90

    Bürgschaft - Auslegung

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2008 - 2 U 1397/07
    Soweit die Berufung der Klägerin ausführt, dass nach der Rechtsprechung des BGH eine Änderung der Tilgungsbestimmung auch nachträglich, eine Änderung dieser Tilgungsbestimmungen durch einseitige Erklärung der Beklagten jedoch nicht ohne weiteres möglich sei, lässt sich diesbezüglich aus den in Bezug genommenen Entscheidungen - BGH Urteil vom 13.12.1990, NJW-RR 1991, 562, 565 und vom 6.11.1990, WM 1991, 195, 196 - nichts entnehmen.

    Die Entscheidung BGH NJW-RR 1991, 562 betrifft die Behandlung von Einzelforderungen in einem Kontokorrent und ist mit der hiesigen Situation nicht vergleichbar.

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03

    Aufrechnung mit Gegenforderungen konzernangehöriger Gläubiger in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2008 - 2 U 1397/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH sei eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgegebene und auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützte Aufrechnungserklärung mit Gegenforderungen anderer Konzerngesellschaften unter der Geltung der Insolvenzordnung unzulässig (BGHZ 160, 107, 109 f.; 81,, 15, BGH WM 1991, 251, 252; ZIP 1996, 552).

    Die bisher zu dieser Thematik ergangenen Entscheidungen des BGH (NJW 2006, 3631, BGHZ 160, 107, 109 f.; 81, 15 etc.) bezogen sich auf eine AGB-rechtliche Betrachtung der Konzernverrechnungsklausel.

  • BGH, 06.12.1990 - IX ZR 44/90

    Abtretung von Forderungen unter verbundenen Unternehmen

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2008 - 2 U 1397/07
    Die Entscheidung BGH WM 1991, 251 betrifft die Aufrechnungsmöglichkeiten im Konkurs, während hier die von der Klägerin erworbenen Forderungen im Rahmen einer Vorausabtretung nicht zur Insolvenzmasse gehören.

    Nach der Rechtsprechung des BGH sei eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgegebene und auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützte Aufrechnungserklärung mit Gegenforderungen anderer Konzerngesellschaften unter der Geltung der Insolvenzordnung unzulässig (BGHZ 160, 107, 109 f.; 81,, 15, BGH WM 1991, 251, 252; ZIP 1996, 552).

  • OLG Koblenz, 01.07.2004 - 2 U 376/03

    Schutz einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworbenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2008 - 2 U 1397/07
    Die Parteien streiten anknüpfend an die Senatsentscheidung - Urteil vom 1.7.2004 - 2 U 376/03 - und BGH IX ZR 152/04, NJW 2006, 3631 - im Kern über die Reichweite der Konzernverrechnungsklausel und um die Frage des Schutzbereichs der §§ 94 ff. InsO.
  • BGH, 03.06.1981 - VIII ZR 171/80

    Konkursaufrechnung aufgrund einer Konzernverrechnungsklausel

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2008 - 2 U 1397/07
    Die bisher zu dieser Thematik ergangenen Entscheidungen des BGH (NJW 2006, 3631, BGHZ 160, 107, 109 f.; 81, 15 etc.) bezogen sich auf eine AGB-rechtliche Betrachtung der Konzernverrechnungsklausel.
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 147/95

    Aufrechnung - Konkurs

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2008 - 2 U 1397/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH sei eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgegebene und auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützte Aufrechnungserklärung mit Gegenforderungen anderer Konzerngesellschaften unter der Geltung der Insolvenzordnung unzulässig (BGHZ 160, 107, 109 f.; 81,, 15, BGH WM 1991, 251, 252; ZIP 1996, 552).
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