Rechtsprechung
   BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R   

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BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R (https://dejure.org/2013,36780)
BSG, Entscheidung vom 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R (https://dejure.org/2013,36780)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 14/12 R (https://dejure.org/2013,36780)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Ausland - Auslandsunfallversicherung - Ausstrahlung - Herstellungsanspruch - Legalzession - Prozessstandschaft

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unfallversicherungsschutz; Auslandstätigkeit; Ausstrahlung; Auslandsunfallversicherung; etwaiger Beratungsfehler gegenüber dem Arbeitgeber; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Legalzession; Prozessstandschaft; Verletzung bei Sturz; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 SGB 7, § 140 Abs 2 SGB 7, § 140 Abs 3 S 1 SGB 7, § 3 Nr 1 SGB 4, § 4 Abs 1 SGB 4
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Auslandstätigkeit - Ausstrahlung - Auslandsunfallversicherung - etwaiger Beratungsfehler gegenüber dem Arbeitgeber - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Legalzession - Prozessstandschaft - Verletzung bei ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - für Bauprojekt in Kasachstan angestellter Arbeitnehmer - Ende des Beschäftigungsverhältnisses nach dem Arbeitsvertrag mit dem Abschluss des Bauprojekts - keine Ausstrahlung - keine Auslandsversicherung vom Arbeitgeber beantragt - kein ...

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Auslandstätigkeit - Ausstrahlung - Auslandsunfallversicherung - etwaiger Beratungsfehler gegenüber dem Arbeitgeber - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Legalzession - Prozessstandschaft - Verletzung bei ...

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines in Kasachstan erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freiwillige Unfallversicherung eines im Ausland tätigen Arbeitnehmers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall eines Arbeitnehmers im Ausland steht nicht immer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - Arbeitgeber muss gegebenenfalls Antrag auf Aufnahme in freiwillige Auslandsunfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft stellen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 303
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 22.09.1988 - 2/9b RU 36/87

    Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Feststellung des

    Auszug aus BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R
    Bei einem Beratungsversäumnis kann der Unternehmer diesen Versicherungsschutz im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs erreichen (BSG Urteil vom 22.9.1988 - 2/9b RU 36/87 - BSGE 64, 89, 94 = SozR 2200 § 545 Nr. 8 S 14 mit Anm Wolber SGb 1990, 29, 32).

    Unter Berücksichtigung der soeben genannten Entscheidung (BSG Urteil vom 22.9.1988, aaO) spricht einiges dafür, dass Unternehmer jedenfalls auf Anfrage auch über eventuelle Zugangsmöglichkeiten zur freiwilligen Auslandsversicherung zu informieren und beraten sind.

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 34/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Anmeldung des

    Auszug aus BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R
    Es genügt, insoweit den in ständiger Rechtsprechung (zB BSG vom 17.2.2009 - B 2 U 34/07 R - juris RdNr 27 = SGb 2010, 47, 49 mit Anm Mrozynski) anerkannten sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zu benennen.

    Der Herstellungsanspruch ist grundsätzlich auf die Vornahme der Amtshandlung gerichtet, die den möglichen und rechtlich zulässigen Zustand erreicht, der ohne die Pflichtverletzung eingetreten wäre (stRspr; BSG vom 18.12.1975 - 12 RJ 88/75 - BSGE 41, 126, 127 = SozR 7610 § 242 Nr. 5 S 5; BSG vom 2.2.2006 - B 10 EG 9/05 R - BSGE 96, 44 = SozR 4-1300 § 27 Nr. 2, RdNr 19; BSG vom 17.2.2009 - B 2 U 34/07 R - SGb 2010, 47, 49) .

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 29/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - keine Fortwirkung des

    Auszug aus BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R
    Für die Beratung gemäß § 14 Satz 1 SGB I ist zwar anerkannt, dass diese im Einzelfall auch ohne konkretes Ersuchen zu leisten ist (sog Spontanberatung, vgl nur BSG vom 18.1.2011 - B 4 AS 29/10 R - SozR 4-1200 § 14 Nr. 15 RdNr 14 mwN) .

    Allerdings ist eine Spontanberatung erst geboten, wenn der Mitarbeiter eines Leistungsträgers anhand des konkreten Vorgangs Gestaltungsmöglichkeiten erkennen kann, die so offensichtlich zweckmäßig sind, dass ein verständiger Bürger sie mutmaßlich nutzen würde (BSG vom 18.1.2011, aaO) .

  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Für die Ausstrahlung nach § 4 Abs. 1 SGB IV ist entschieden, dass der Arbeitgeber zumindest die Arbeitnehmer nach ihrer Tätigkeit im Ausland im Land seines Sitzes weiterbeschäftigen muss (BSG, Urteile vom 10. August 1999 - B 2 U 30/98 R Rn. 24 ff.; vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 1/14 R Rn. 16 und vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 14/12 R Rn. 17; je mwN; vgl. auch BT-Drucks. 7/4122 S. 30).
  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 1/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Insoweit reicht es für eine Ausstrahlung aus, wenn sich die für eine Auslandsbeschäftigung vorgesehene Person vor deren Aufnahme im Inland befunden hat und das Beschäftigungsverhältnis nach dem Ende der Entsendung im Inland weitergeführt werden soll (BSG Urteil vom 4.5.1994 - 11 RAr 55/93 - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 10.8.1999 - B 2 U 30/98 R - SozR 3-2400 § 4 Nr. 5 S 8; BSG Urteil vom 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R - SozR 4-2700 § 140 Nr. 1 RdNr 17).
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 1/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall im Ausland - Entsendung -

    Die zeitliche Befristung des Auslandseinsatzes setzt voraus, dass nach dem Ende der Entsendung weiterhin Hauptpflichten eines Arbeitsverhältnisses im Inland zu erfüllen sind (BSG vom 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R - SozR 4-2700 § 140 Nr. 1 RdNr 17; s bereits BSG vom 14.1.1987 - 10 RKg 20/85 - BSGE 61, 123, 125 = SozR 5870 § 1 Nr. 11 S 24; BSG vom 22.6.1989 - 4 REg 4/88 - SozR 7833 § 1 Nr. 6 S 15; BSG vom 17.11.1992 - 4 RA 15/91 - BSGE 71, 227, 234 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 S 19; BSG vom 8.12.1994 - 2 RU 37/93 - BSGE 75, 232, 234 = SozR 3-6050 Art. 14 Nr. 4 S 11; BSG vom 10.8.1999 - B 2 U 30/98 R - SozR 3-2400 § 4 Nr. 5 S 8) .
  • SG Kassel, 12.05.2015 - S 1 U 9/15
    Der Herstellungsanspruch ist grundsätzlich auf die Vornahmen der Amtshandlung gerichtet, die den möglichen und rechtlich zulässigen Zustand erreicht, der ohne die Pflichtverletzung eingetreten wäre (BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R -, juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts).

    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch kann auch aus der Verletzung des § 15 Abs. 2 Halbsatz 2 SGB I folgen, nach dem sich die Auskunftspflicht der Auskunftsstelle auf alle Sach- und Rechtsfragen erstreckt, die für den Auskunftssuchenden von Bedeutung sein könnten und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle im Stande ist (vgl. BSG, 19.12.2013, a.a.O.).

    Es bedarf daher zumindest einer Kontaktaufnahme mit der Behörde (BSG, 19.12.2013, a.a.O.).

    Eine solche Beratung ist erst geboten, wenn der Mitarbeiter eines Leistungsträgers anhand des konkreten Vorgangs Gestaltungsmöglichkeiten erkennen kann, die so offensichtlich zweckmäßig sind, dass ein verständiger Bürger sie mutmaßlich nützen würde (BSG, 19.12.2013, a.a.O.).

  • BSG, 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R

    Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall in der gesetzlichen

    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch kann auch aus der Verletzung des § 15 Abs. 2 Halbsatz 2 SGB I folgen, nach dem sich die Auskunftspflicht der Auskunftsstelle auf alle Sach- und Rechtsfragen erstreckt, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist (stRspr; vgl BSG Urteil vom 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R - SozR 4-2700 § 140 Nr. 1 mwN) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2016 - L 14 R 779/15

    Regelaltersrente; Berücksichtigung von Beitragszeiten in einem Ghetto; Wirksame

    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger entweder seine Verpflichtung nach § 13 SGB I zur Aufklärung der Bevölkerung über ihre sozialen Rechte durch unrichtige oder missverständliche Allgemeininformationen (BSG, Urteile vom 16.12.1993, 13 RJ 19/92, SozR 3 1200 § 14 Nr. 12 und vom 23.05.1996, 13 RJ 17/95, SozR 3 5750 Art. 2 § 6 Nr. 15) oder die ihm aufgrund eines Gesetzes oder konkreten Sozialrechtsverhältnisses dem Versicherten gegenüber obliegenden Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Beratung, zur Auskunft und zu Hinweisen nach §§ 14 und 15 sowie 115 Absatz 6 SGB VI nicht verletzt hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des BSG vom 16.12.1993, 13 RJ 19/92, a.a.O.m.w.N. und vom 25.01.1996, 7 RAr 60/94, SozR 3-3200 § 86a Nr. 2); Voraussetzung ist weiter, dass die verletzte Pflicht dem Sozialleistungsträger gerade gegenüber dem Versicherten oblag, diesem also ein entsprechendes subjektives Recht einräumt, dass die objektiv rechtswidrige Pflichtverletzung zumindest gleichwertig (neben anderen Bedingungen) einen Nachteil des Versicherten bewirkt hat und dass die verletzte Pflicht darauf gerichtet war, den Betroffenen gerade vor den eingetretenen Nachteilen zu bewahren (Schutzzweckzusammenhang); schließlich muss der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können, d.h. die Korrektur durch den Herstellungsanspruch darf dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (BSG, Urteile vom 23.10.2014, B 11 AL 7/14 R, SozR 4 4300 § 125 Nr. 5, Rdn. 35; vom 05.03.2014, B 12 R 1/12 R, SozR 4 2400 § 26 Nr. 3, Rdn. 24; vom 19.12.2013, B 2 U 14/12 R, Sozr 4 2700 § 140 Nr. 1, Rdn. 23 und vom 19.12.2013, B 2 U 17/12 R, SozR 4 2700 § 73 Nr. 1, Rdn. 37).
  • BFH, 10.06.2020 - V R 48/19

    Zur Steuerbarkeit und Steuerpflicht einer Auslandsunfallversicherung

    Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (zur versicherten Tätigkeit s. Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2014, 303).
  • LSG Hessen, 30.08.2022 - L 3 U 211/19

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Der für eine Auslandsbeschäftigung vorgesehene Arbeitnehmer muss sich darüber hinaus vor Aufnahme des Auslandseinsatzes auch im Inland befinden und nach Beendigung der Entsendung ist in diesem Fall erforderlich, dass infolge der Eigenart der Beschäftigung feststeht oder von vornherein vereinbart ist, dass die Beschäftigung bei dem entsendenden Arbeitgeber mit Hauptpflichten im Inland weitergeführt wird (BSG Urteile vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 1/14 R -, Rn. 16; vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 14/12 R; vom 10. August 1999 - B 2 U 30/98 R; vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 37/93; 17. November 1992 - 4 RA 15/91; vom 22. Juni 1989 - 4 REg 4/88 und vom 14. Januar 1987 - 10 RKg 20/85; Beschluss des erkennenden Senats vom 5. Dezember 2011 - L 3 U 174/10 -, juris).

    Haben der Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber weder bei Eingehung des Beschäftigungsverhältnisses noch zum Zeitpunkt der Entsendung Vereinbarungen getroffen, nach denen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis nach dem Ende der Auslandstätigkeit in Deutschland erbracht werden sollten, liegen die Voraussetzungen einer Ausstrahlung nicht vor (BSG Urteil vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 14/12 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2018 - L 14 R 185/17

    Kein Anspruch der Witwe auf Altersrente aus der Versicherung des verstorbenen

    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger entweder seine Verpflichtung nach § 13 SGB I zur Aufklärung der Bevölkerung über ihre sozialen Rechte durch unrichtige oder missverständliche Allgemeininformationen (BSG, Urteile vom 16.12.1993, 13 RJ 19/92, SozR 3 1200 § 14 Nr. 12 und vom 23.05.1996, 13 RJ 17/95, SozR 3 5750 Art. 2 § 6 Nr. 15) oder die ihm aufgrund eines Gesetzes oder konkreten Sozialrechtsverhältnisses dem Versicherten gegenüber obliegenden Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Beratung, zur Auskunft und zu Hinweisen nach §§ 14 und 15 sowie 115 Absatz 6 SGB VI nicht verletzt hätte (BSG, Urteile vom 16.12.1993, 13 RJ 19/92, a.a.O., m.w.N. und vom 25.01.1996, 7 RAr 60/94, SozR 3- 3200 § 86a Nr. 2); Voraussetzung ist weiter, dass die verletzte Pflicht dem Sozialleistungsträger gerade gegenüber dem Versicherten oblag, diesem also ein entsprechendes subjektives Recht einräumt, und dass die objektiv rechtswidrige Pflichtverletzung zumindest gleichwertig (neben anderen Bedingungen) einen Nachteil des Versicherten bewirkt hat und dass die verletzte Pflicht darauf gerichtet war, den Betroffenen gerade vor den eingetretenen Nachteilen zu bewahren (Schutzzweckzusammenhang); schließlich muss der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können, d.h. die Korrektur durch den Herstellungsanspruch darf dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (BSG, Urteile vom 23.10.2014, B 11 AL 7/14 R, SozR 4 4300 § 125 Nr. 5, Rdn. 35; vom 05.03.2014, B 12 R 1/12 R, SozR 4 2400 § 26 Nr. 3, Rdn. 24; vom 19.12.2013, B 2 U 14/12 R, Sozr 4 2700 § 140 Nr. 1, Rdn. 23 und vom 19.12.2013, B 2 U 17/12 R, SozR 4 2700 § 73 Nr. 1, Rdn. 37).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2018 - L 4 R 38/17

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Das von der Rechtsprechung des BSG ergänzend zu den gesetzlich geregelten Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln entwickelte Rechtsinstitut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs greift - im Sinne eines öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleichs - ein, wenn ein Sozialleistungsträger durch Verletzung einer ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis obliegenden Pflicht, insbesondere zur Beratung und Betreuung (vgl. §§ 14, 15 SGB I), nachteilige Folgen für die Rechtsposition des Betroffenen herbeigeführt hat und diese Folgen durch ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln wieder beseitigt werden können (vgl. zB BSG Urt. v. 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R - juris Rn. 35; Urt. v. 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R - juris Rn. 24; Urt. v. 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R - juris Rn. 23; Urt. v. 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R - juris Rn. 37).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - L 4 R 1017/13

    Gewährung einer Regelaltersrente unter Berücksichtigung von Beitragszeiten nach

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2017 - L 4 R 584/16

    Zahlung von Altersrente an einen Rechtsnachfolger

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2021 - L 3 R 486/18

    Anspruch auf Bewilligung einer Altersrente unter Berücksichtigung von Zeiten der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2017 - L 4 KR 258/15
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 3 R 469/15

    Anspruch auf Vormerkung von Versicherungszeiten in der gesetzlichen

  • SG Kassel, 08.09.2016 - S 10 R 196/15
  • LSG Hamburg, 16.02.2022 - L 2 U 38/20

    Voraussetzungen der Anerkennung einer Berufskrankheit für einen nicht unter

  • LSG Hamburg, 27.06.2018 - L 2 U 7/17
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43881
OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12 (https://dejure.org/2012,43881)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.12.2012 - 2 U 14/12 (https://dejure.org/2012,43881)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 2 U 14/12 (https://dejure.org/2012,43881)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 305 Abs 1 S 1 BGB, § 305 Abs 1 S 3 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 1 Abs 1 PrKG
    Energielieferungsvertrag: Inhaltskontrolle von Vertragsklauseln in Sonderkunden-Gaslieferverträgen über die Berechnungsfaktoren des Gaspreises

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in Sonderkunden-Lieferungsverträgen für leitungsgebundenes Erdgas

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum AGB-Charakter von Vertragsklauseln in Sonderkunden-Gaslieferverträgen über die Berechnungsfaktoren des Gaspreises

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 307Abs. 1
    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in Sonderkunden-Lieferungsverträgen für leitungsgebundenes Erdgas

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterschied zwischen Preishauptabreden und Preisnebenabreden?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel eines Gasversorgungsunternehmens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12
    aa) Preisvereinbarungen unterliegen nicht der Inhaltskontrolle, soweit sie Art und Umfang der Vergütung unmittelbar regeln (sog. Preishauptabreden, vgl. nur BGH, Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 178/08, BGHZ 185, 96 = RdE 2010, 209 - in juris Tz. 19; ebenso, wie vom Landgericht zitiert, Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 304/08, RdE 2010, 215, in juris Tz. 25; vgl. auch Grüneberg, a.a.O., § 307 BGB Rn. 46 m.w.N.).

    Hiervon zu unterscheiden sind die - kontrollfähigen - sog. Preisnebenabreden, das sind Abreden, die nur mittelbare Auswirkungen auf Preis und Leistung haben und an deren Stelle im Falle ihrer Unwirksamkeit dispositives Gesetzesrecht treten kann (vgl. BGH, jeweils a.a.O. - in VIII ZR 178/08 in juris Tz. 20, in VIII ZR 304/08 in juris Tz. 26; Grüneberg, a.a.O., § 307 BGB Rn. 47 m.w.N.).

    Solche Regelungen enthalten eine Abweichung von der im BGB vorgesehenen Unabänderlichkeit der Preise (vgl. BGH, Urteil v. 06.02.1985, VIII ZR 61/84, BGHZ 93, 358 - in juris Tz. 12 noch für § 8 AGBG für Preisregelungen in einem Trinkwasserversorgungsvertrag ; Urteil v. 28.03.2007, VIII ZR 144/06, BGHZ 171, 374 für Preisregelungen in einem Stromversorgungs-Tarifvertrag ; Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 178/08, a.a.O. - in juris Tz. 19 f.).

    Im Jahre 1997 existierte ein liberalisierter Markt für leitungsgebundenes Erdgas nicht, so dass mangels wirksamen Wettbewerbs schon keine Marktpreise für dieses Gas feststellbar waren (vgl. BGH, Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 178/08, a.a.O. - in juris Tz. 31).

    Die Schranke des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB ist jedoch überschritten, wenn Preisänderungsklauseln dem Verwender die Möglichkeit einräumen, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne jede Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (vgl. BGH, Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 178/08, a.a.O. - in juris Tz. 35 m.w.N.; VIII ZR 304/08, a.a.O. - in juris Tz. 33 f.).

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 304/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12
    aa) Preisvereinbarungen unterliegen nicht der Inhaltskontrolle, soweit sie Art und Umfang der Vergütung unmittelbar regeln (sog. Preishauptabreden, vgl. nur BGH, Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 178/08, BGHZ 185, 96 = RdE 2010, 209 - in juris Tz. 19; ebenso, wie vom Landgericht zitiert, Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 304/08, RdE 2010, 215, in juris Tz. 25; vgl. auch Grüneberg, a.a.O., § 307 BGB Rn. 46 m.w.N.).

    Hiervon zu unterscheiden sind die - kontrollfähigen - sog. Preisnebenabreden, das sind Abreden, die nur mittelbare Auswirkungen auf Preis und Leistung haben und an deren Stelle im Falle ihrer Unwirksamkeit dispositives Gesetzesrecht treten kann (vgl. BGH, jeweils a.a.O. - in VIII ZR 178/08 in juris Tz. 20, in VIII ZR 304/08 in juris Tz. 26; Grüneberg, a.a.O., § 307 BGB Rn. 47 m.w.N.).

    Selbst eine etwaige Zulässigkeit der Preisänderungsklausel in den Verträgen T. und L. hinderte eine darüber hinausgehende Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB nicht (vgl. BGH, Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 304/08, a.a.O. - in juris Tz. 31).

    (2) Auf Seiten des Kunden des Versorgungsunternehmens ist - unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher i.S. von § 13 BGB oder Unternehmer i.S. von § 14 BGB ist - stets das Interesse daran zu berücksichtigen, vor Preisanpassungen geschützt zu werden, die über die Wahrung des ursprünglich festgelegten Äquivalenzverhältnisses hinausgehen (vgl. BGH, Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 304/08, a.a.O. - in juris Tz. 33 m.w.N.).

    Die Schranke des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB ist jedoch überschritten, wenn Preisänderungsklauseln dem Verwender die Möglichkeit einräumen, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne jede Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (vgl. BGH, Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 178/08, a.a.O. - in juris Tz. 35 m.w.N.; VIII ZR 304/08, a.a.O. - in juris Tz. 33 f.).

  • BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 113/11

    Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12
    a) Die Voraussetzungen für eine ergänzende Vertragsauslegung, wie sie sich aus der neueren Rechtsprechung des VIII. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes zu Energieversorgungsverträgen (vgl. Urteile jeweils v. 14.03.2012, VIII ZR 113/11, BGHZ 192, 372; und VIII ZR 93/11, RdE 2012, 200) ergeben, welcher sich der Senat anschließt, sind erfüllt.

    bb) Der Bundesgerichtshof hat in den beiden o.g. Entscheidungen die infolge der Unwirksamkeit der formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 Abs. 1 BGB entstehende planwidrige Regelungslücke in einem Energieversorgungsvertrag dadurch geschlossen, dass er im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung davon ausgegangen ist, dass ein Kunde die Unwirksamkeit einer Preiserhöhung, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führt, dann nicht mehr geltend machen können soll, wenn er sie nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat (vgl. BGH, Urteil v. 14.03.2012, VIII ZR 113/11, a.a.O. - in juris Tz. 23 f., 31 f.).

  • BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 93/11

    Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12
    a) Die Voraussetzungen für eine ergänzende Vertragsauslegung, wie sie sich aus der neueren Rechtsprechung des VIII. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes zu Energieversorgungsverträgen (vgl. Urteile jeweils v. 14.03.2012, VIII ZR 113/11, BGHZ 192, 372; und VIII ZR 93/11, RdE 2012, 200) ergeben, welcher sich der Senat anschließt, sind erfüllt.
  • BGH, 23.05.2012 - VIII ZR 210/11

    Gasversorgungsvertrag: Verjährungsfristbeginn für Rückzahlungsansprüche wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12
    a) Die Verjährung bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsansprüche wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt allerdings nicht bereits mit der Leistung von (monatlichen) Abschlagszahlungen, sondern erst mit dem Zugang der Jahresabrechnung bzw. einer dieser gleichstehenden Abrechnung für den Monat Dezember des jeweiligen Jahres zu laufen (vgl. BGH, Urteil v. 23.05.2012, VIII ZR 210/11, RdE 2012, 292).
  • BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 61/84

    Inhaltskontrolle von formularmäßigen Vereinbarungen über das Entgelt für den

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12
    Solche Regelungen enthalten eine Abweichung von der im BGB vorgesehenen Unabänderlichkeit der Preise (vgl. BGH, Urteil v. 06.02.1985, VIII ZR 61/84, BGHZ 93, 358 - in juris Tz. 12 noch für § 8 AGBG für Preisregelungen in einem Trinkwasserversorgungsvertrag ; Urteil v. 28.03.2007, VIII ZR 144/06, BGHZ 171, 374 für Preisregelungen in einem Stromversorgungs-Tarifvertrag ; Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 178/08, a.a.O. - in juris Tz. 19 f.).
  • BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 144/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Strompreise

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12
    Solche Regelungen enthalten eine Abweichung von der im BGB vorgesehenen Unabänderlichkeit der Preise (vgl. BGH, Urteil v. 06.02.1985, VIII ZR 61/84, BGHZ 93, 358 - in juris Tz. 12 noch für § 8 AGBG für Preisregelungen in einem Trinkwasserversorgungsvertrag ; Urteil v. 28.03.2007, VIII ZR 144/06, BGHZ 171, 374 für Preisregelungen in einem Stromversorgungs-Tarifvertrag ; Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 178/08, a.a.O. - in juris Tz. 19 f.).
  • LG München I, 13.01.2012 - 23 O 13695/11

    Gaslieferungsvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßig verwendeten

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12
    Enthält ein Vertrag eine Berechnungsformel für einen Vertragspreis, so kommt es darauf an, ob mit dieser Formel der Ausgangspreis konstitutiv festgelegt wird ( so der Arbeitspreis in dem Fall, welcher der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Landgerichts München I, Urteil v. 13.01.2012, 23 O 13695/11, RdE 2012, 166 - vgl. in juris Tz. 7 bis 14, insbes. Tz. 11, zugrunde lag ) oder ob deren Anwendung, wie hier, erst bei einer Veränderung der dem Vertragsschluss zugrunde liegenden kalkulatorischen Umstände eröffnet wird.
  • OLG Hamm, 28.10.2010 - 2 U 60/10

    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Vertrag über die Belieferung

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12
    dd) Für die Bewertung der Unangemessenheit der mit der Preisänderungsklausel objektiv eröffneten Möglichkeit einer unzulässigen Gewinnsteigerung zugunsten der Beklagten als Gasversorgerin ist es aus den vorgenannten Gründen unerheblich, dass die Klägerin Unternehmerin ist (ebenso OLG Hamm, Urteil v. 28.10.2010, I-2 U 60/10 - zitiert nach juris; auch Ebbinghaus/Schroeder RdE 2012, 228).
  • BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 114/13

    Zur Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten

    Soweit dagegen in Instanzrechtsprechung und Literatur unter Bezugnahme auf die Senatsrechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, dass nach dieser Rechtsprechung eine ölpreisindexierte Preisgleitklausel ohne Weiteres auch gegenüber einem Unternehmen unwirksam sei (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 U 14/12, juris Rn. 65 und 68; OLG Hamm, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 U 60/10, juris Rn. 36; Ebbinghaus/Schroeder, aaO S. 231 f.), trifft dies nicht zu.
  • OLG Naumburg, 26.02.2013 - 12 U 168/12

    Erdgaslieferungsvertrag: Kontrollfähigkeit der Klausel über die Bindung des

    Zu diesem Ergebnis gelange auch der 2. Zivilsenat in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 U 14/12 - in einem vergleichbaren Fall.

    Etwas anderes ergibt sich schließlich nicht aus dem von der Klägerin in Bezug genommenen Urteil des zweiten Senats des OLG Naumburg vom 13. Dezember 2012 (Gesch-Nr.: 2 U 14/12).

  • OLG Hamm, 16.07.2013 - 19 U 19/13

    Inhaltskontrolle einer Preisabrede in einem Gaslieferungsvertrag

    Denn die Unangemessenheit ergibt sich allein daraus, dass die Beklagte nach der Vertragsbestimmung das Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung zu ihren Gunsten verändern kann; insoweit lässt das BGB eine Differenzierung der Schutzwürdigkeit der Interessen von Verbrauchern und Unternehmern als Kunden nicht erkennen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 28.10.2010 - 2 U 60/10 - Anlage K6, dort S. 12; OLG Naumburg, Urt. v. 13.12.2012 - 2 U 14/12 - BeckRS 2013, 01885, unter B.I.5.c)dd); Ebbinghaus/Schroeder, RdE 2012, 228, 231).
  • OLG Bamberg, 23.01.2013 - 8 U 44/12

    Gasversorgungsvertrag: Inhaltskontrolle für eine Preisänderungsklausel

    Der Senat sieht sich insoweit auch in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 13.12.2012 (Az.: 2 U 14/12).
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Rechtsprechung
   BSG, 16.02.2012 - B 2 U 14/12 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2627
BSG, 16.02.2012 - B 2 U 14/12 B (https://dejure.org/2012,2627)
BSG, Entscheidung vom 16.02.2012 - B 2 U 14/12 B (https://dejure.org/2012,2627)
BSG, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - B 2 U 14/12 B (https://dejure.org/2012,2627)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2011 - L 9 U 199/11
    Auszug aus BSG, 16.02.2012 - B 2 U 14/12 B
    Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 23. Dezember 2011 - L 9 U 199/11 WA - Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.

    1 Der Kläger wendet sich gegen einen Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 23.12.2011 (L 9 U 199/11 WA), mit dem die Wiederaufnahmeklage des Klägers gegen eines der Urteile des LSG vom 9.12.2009 (hier: L 9 U 177/09) als unzulässig verworfen worden ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 9 U 177/09
    Auszug aus BSG, 16.02.2012 - B 2 U 14/12 B
    1 Der Kläger wendet sich gegen einen Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 23.12.2011 (L 9 U 199/11 WA), mit dem die Wiederaufnahmeklage des Klägers gegen eines der Urteile des LSG vom 9.12.2009 (hier: L 9 U 177/09) als unzulässig verworfen worden ist.
  • BSG, 16.02.2012 - B 2 U 296/11 B
    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Beschluss ist beim BSG unter dem Aktenzeichen B 2 U 14/12 B erhoben worden.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 13.03.2012 - 2 U 14/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8456
OLG Bremen, 13.03.2012 - 2 U 14/12 (https://dejure.org/2012,8456)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.03.2012 - 2 U 14/12 (https://dejure.org/2012,8456)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. März 2012 - 2 U 14/12 (https://dejure.org/2012,8456)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 613
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZR 52/08

    Grundstücksmiete: Verjährungsfrist für Vermieteransprüche wegen Verschlechterung

    Auszug aus OLG Bremen, 13.03.2012 - 2 U 14/12
    Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass das ursprüngliche Rechtsverhältnis nach Inhalt und Rechtsnatur unverändert fortbesteht (BGH Urt. v. 23.06.2010 - XII ZR 52/08 -, NJW 2010, 2652, 2653, Tz. 15).
  • OLG Oldenburg, 30.09.2010 - 1 U 61/10
    Auszug aus OLG Bremen, 13.03.2012 - 2 U 14/12
    Dieser Streit endete am 10.02.2011 mit einem vor dem Hanseatischen OLG in Bremen geschlossenen Vergleich (1 U 61/10).
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Rechtsprechung
   BSG, 07.11.2012 - B 2 U 14/12 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37071
BSG, 07.11.2012 - B 2 U 14/12 BH (https://dejure.org/2012,37071)
BSG, Entscheidung vom 07.11.2012 - B 2 U 14/12 BH (https://dejure.org/2012,37071)
BSG, Entscheidung vom 07. November 2012 - B 2 U 14/12 BH (https://dejure.org/2012,37071)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Baden-Württemberg, 24.09.2012 - L 9 U 330/10
    Auszug aus BSG, 07.11.2012 - B 2 U 14/12 BH
    Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. September 2012 - L 9 U 330/10 - Prozesskostenhilfe zu gewähren, wird abgelehnt.
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