Rechtsprechung
   OLG Dresden, 31.05.2002 - 2 U 141/02   

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https://dejure.org/2002,9381
OLG Dresden, 31.05.2002 - 2 U 141/02 (https://dejure.org/2002,9381)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.05.2002 - 2 U 141/02 (https://dejure.org/2002,9381)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. Mai 2002 - 2 U 141/02 (https://dejure.org/2002,9381)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit einer Satzungsregelung; Zuständigkeit für den Ausschluss von Vereinsmitgliedern; Kontrolle des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung

  • Judicialis

    BGB § 40; ; BGB § 242; ; BGB § 32 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit einer Satzungsregelung mit der die Zuständigkeit zum Ausschluss von Vereinsmitgliedern auf den Vorstand übertragen wird, wenn der Vorstand einer Kontrolle durch die Mitgliederversammlung weitgehend entzogen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus OLG Dresden, 31.05.2002 - 2 U 141/02
    Keiner Entscheidung bedarf dabei, ob ein Kernbereich von Teilhaberechten der einzelnen Vereinsmitglieder in jedem Verein zu wahren ist oder ob dies nur für solche Vereine gilt, die eine überragende Machtstellung innehaben (vgl. zum Meinungsstand: BGHZ 105, 306 [317]; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 25 Rn. 25b m.w.N.; vgl. auch: BFHE 188, 233 [236]).

    In gleicher Weise wie bei Vereinen, die sich auf dem wirtschaftlichen Gebiet betätigen (vgl. dazu BGHZ 105, 306 [319]), unterliegt nämlich die Satzungsautonomie zumindest bei solchen Vereinen normativen Schranken, die sich mit sozialen, kulturellen und wissenschaftlichen Themen befassen (vgl. BGHZ 63, 282 [284]).

    Dies gilt umso mehr, als der Beklagte wegen seiner hervorgehobenen Stellung für seine Mitglieder eine so wesentliche Bedeutung hat, dass ein Interesse an einer möglichst unbegrenzten Satzungsautonomie hinter dem Interesse des auf dem verbandlichen Zusammenschluss angewiesenen Einzelnen zurücktreten muss (vgl. BVerfG FamRZ 1989, 1047; BGHZ 105, 306 [319]).

  • OLG Karlsruhe, 06.07.1995 - 2 UF 162/95

    Gerichtliche Zuständigkeit für auf einen Vergleich im Wohnungszuweisungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 31.05.2002 - 2 U 141/02
    bb) Die Satzung des Beklagten gewährt aber dessen Vorstand und Direktorium eine von Einflussmöglichkeiten der Mitgliederversammlung derart unabhängige Stellung, dass durch die Übertragung der Ausschließungsentscheidung auf den Vorstand elementare Partizipationsrechte der Mitglieder in einer mit Grundprinzipien des Körperschaftsrechts und der Vereinigungsfreiheit unvereinbaren Weise beschnitten werden (vgl. OLG Celle NJW-RR 1995, 1473).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1988 - 23 U 222/87
    Auszug aus OLG Dresden, 31.05.2002 - 2 U 141/02
    aa) Der Senat verkennt dabei nicht, dass die Bestimmungen des über Ausschlüsse befindenden Organs im Ausgangspunkt der Satzungsautonomie unterliegt und bei einer die unentziehbaren Rechte der Mitgliederversammlung hinreichend wahrenden Gesamtkonzeption der Satzung die Kompetenz zum Ausschluss von Mitgliedern in Einklang mit § 40 BGB auch dem Vorstand zugewiesen werden kann (vgl. OLG Hamm OLGR 2001, 389 [391]; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1480 [1481]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 1271 [1273]).
  • BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 343/94

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Dresden, 31.05.2002 - 2 U 141/02
    Ob darüber hinaus der gesetzwidrige Regelungsgehalt von § 14 der Satzung zu Lasten des Beklagten wirkt (vgl. ebenso Reichert/van Look, Handbuch des Vereinsrechts, 6. Aufl., Rn. 2650; OLG Celle NJW-RR 1995, 1274 [1275]; a.A. Heinrichs/Palandt, BGB, 61. Aufl., § 41 Rn. 4), bleibt hiernach ohne Bedeutung.
  • OLG Hamm, 25.04.2001 - 8 U 139/00

    Vereinsrecht - Ausschluss von Mitgliedern - Nachprüfung durch staatliche Gerichte

    Auszug aus OLG Dresden, 31.05.2002 - 2 U 141/02
    aa) Der Senat verkennt dabei nicht, dass die Bestimmungen des über Ausschlüsse befindenden Organs im Ausgangspunkt der Satzungsautonomie unterliegt und bei einer die unentziehbaren Rechte der Mitgliederversammlung hinreichend wahrenden Gesamtkonzeption der Satzung die Kompetenz zum Ausschluss von Mitgliedern in Einklang mit § 40 BGB auch dem Vorstand zugewiesen werden kann (vgl. OLG Hamm OLGR 2001, 389 [391]; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1480 [1481]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 1271 [1273]).
  • BGH, 02.12.1974 - II ZR 78/72

    Aufnahmezwang eines Monopolverbandes

    Auszug aus OLG Dresden, 31.05.2002 - 2 U 141/02
    In gleicher Weise wie bei Vereinen, die sich auf dem wirtschaftlichen Gebiet betätigen (vgl. dazu BGHZ 105, 306 [319]), unterliegt nämlich die Satzungsautonomie zumindest bei solchen Vereinen normativen Schranken, die sich mit sozialen, kulturellen und wissenschaftlichen Themen befassen (vgl. BGHZ 63, 282 [284]).
  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

    Auszug aus OLG Dresden, 31.05.2002 - 2 U 141/02
    Dieser erstreckt sich nämlich nicht nur auf den Verein, sondern gleichermaßen auf das einzelne Mitglied, so dass auch unter verfassungsrechtlichem Blickwinkel die Satzungsautonomie nicht schrankenlos gewährleistet ist, sondern der Mitgliederversammlung zur Erhaltung eines unentziehbaren Kernbereichs von Teilhaberechten ein Restbestand an Zuständigkeiten verbleiben muss (vgl. BVerfGE 83, 341 [359]).
  • BFH, 23.03.1999 - VII R 19/98

    Satzung eines Lohnsteuerhilfevereins

    Auszug aus OLG Dresden, 31.05.2002 - 2 U 141/02
    Keiner Entscheidung bedarf dabei, ob ein Kernbereich von Teilhaberechten der einzelnen Vereinsmitglieder in jedem Verein zu wahren ist oder ob dies nur für solche Vereine gilt, die eine überragende Machtstellung innehaben (vgl. zum Meinungsstand: BGHZ 105, 306 [317]; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 25 Rn. 25b m.w.N.; vgl. auch: BFHE 188, 233 [236]).
  • BVerfG, 29.05.1989 - 1 BvR 1049/88

    Verfassungsrechtliche prüfung der Satzungsautonomie bei einem Geselligkeitsverein

    Auszug aus OLG Dresden, 31.05.2002 - 2 U 141/02
    Dies gilt umso mehr, als der Beklagte wegen seiner hervorgehobenen Stellung für seine Mitglieder eine so wesentliche Bedeutung hat, dass ein Interesse an einer möglichst unbegrenzten Satzungsautonomie hinter dem Interesse des auf dem verbandlichen Zusammenschluss angewiesenen Einzelnen zurücktreten muss (vgl. BVerfG FamRZ 1989, 1047; BGHZ 105, 306 [319]).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2017 - U (Kart) 9/17

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung nach erstinstanzlicher Abweisung der Klage

    Soweit das OLG Dresden (Urteil vom 31. Mai 2002 - 2 U 141/02, juris) entschieden hat, auch das Recht zum Ausschluss einfacher Vereinsmitglieder dürfe nicht auf den Vorstand übertragen werden, wenn der Vorstand einer Kontrolle durch die Mitgliederversammlung weitgehend entzogen ist, ist die Berufung des Klägers auf dieses Urteil im vorliegenden Fall gänzlich unbehelflich, weil die Entscheidung über den Ausschluss von Vereinsmitgliedern in der Satzung des Beklagten gerade nicht dem Vorstand übertragen ist, sondern dem Verbandsgericht (§ 5 Abs. 4), das von der Mitgliederversammlung gewählt wird (§ 10 Abs. 3 Nr. 5) und unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen ist (§ 8 Abs. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.12.2002 - 2 U 141/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7877
OLG Celle, 18.12.2002 - 2 U 141/02 (https://dejure.org/2002,7877)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.12.2002 - 2 U 141/02 (https://dejure.org/2002,7877)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 2 U 141/02 (https://dejure.org/2002,7877)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anwendbarkeit von Wohnraummietrecht oder gewerblichem Mietrecht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 535 BGB; § 23 Abs. 2 a GVG
    Anwendbarkeit von Wohnraummietrecht oder gewerblichem Mietrecht auf ein Mietverhältnis; Anwendbarkeit von Wohnraummietrecht bei fehlender gewerblicher Weitervermietungsabsicht; Geltung von gewerblichem Mietrecht bei Abschluss eines Mietvertrages durch eine Gemeinde zur ...

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit von Wohnraummietrecht oder gewerblichem Mietrecht auf ein Mietverhältnis; Anwendbarkeit von Wohnraummietrecht bei fehlender gewerblicher Weitervermietungsabsicht; Geltung von gewerblichem Mietrecht bei Abschluss eines Mietvertrages durch eine Gemeinde zur ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.1988 - II ZR 304/86

    Auslegung eines Antrags als Feststellungsantrag - Rechtsschutzinteresse für die

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2002 - 2 U 141/02
    Würde man diese Fragen anders beurteilen, wie es das Landgericht unter Bezugnahme auf eine offensichtlich nicht haltbare und vereinzelt gebliebene Entscheidung des LG Aachen (NJW-RR 1988, 814) getan hat, wären etwa die Regelungen der gesamten gewerblichen Zwischenvermietung überflüssig, weil stets Wohnraummietverhältnisse vorliegen würden.
  • OLG Hamburg, 29.10.1997 - 4 U 61/97
    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2002 - 2 U 141/02
    Dies ist etwa auch nach der von den Parteien zu den Akten gereichten Entscheidung des OLG Hamburg (NJW-RR 1998, 1382) gefestigte Rechtsprechung.
  • BGH, 13.02.1985 - VIII ZR 36/84

    Begriff des Wohnraumietvertrages; Mietvertrag der Bundesrepublik Deutschland zur

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2002 - 2 U 141/02
    Gewerbliches Mietrecht gilt deshalb auch dann, wenn der Mieter eine Gemeinde ist, die mit dem Abschluss des Mietvertrages den Zweck verfolgt, den Mietgegenstand zur Deckung des Wohnraumbedarfs bestimmter Personen zu erlangen (s. BGHZ 94, 11).
  • OLG Celle, 14.02.1996 - 2 U 1/95

    Anspruch auf Abschluss von Mietverträgen und Zahlung von ausstehenden und

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2002 - 2 U 141/02
    Vielmehr kommt es im Verhältnis zwischen Vermieter und Hauptmieter darauf an, ob der Hautmieter selbst die Räume zu Wohnzwecken nutzen will, oder ob er sie an Dritte weiter geben will (vgl. dazu Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl., vor §§ 535, 536 BGB Rz. 54 ff.; Kraemer, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. III Rz. 132; Senat, NJW-RR 1996, 1097).
  • OLG Naumburg, 22.07.1993 - 2 REMiet 1/92

    Konkludente Vereinbarung über die Behandlung des Vertragsverhältnisses als

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2002 - 2 U 141/02
    Dabei kann das Landgericht nicht einmal für sich in Anspruch nehmen, seine Entscheidung auf das von den Parteien ebenfalls zitierte Urteil OLG Naumburg, WuM 1995, 142, stützen zu können, weil in diesem Urteil die Frage, ob generell Wohnraummietrecht oder gewerbliches Mietrecht anzuwenden ist, gar nicht entschieden worden ist.
  • LG Neuruppin, 11.05.2015 - 1 O 273/14

    Überlassung von Wohnraum an Dritte: Geltung der spezifischen Kündigungsregelungen

    Auch wenn der Inhalt des Mietvertrags so gewählt ist, dass er Regelungen des Wohnungsmietrechts enthält, ändert das nichts an der Anwendbarkeit des gewerblichen Mietrechts, wenn ein eigenes Wohnen des Mieters nicht beabsichtigt ist (OLG Celle, Urteil vom 18.12.2002 - 2 U 141/02 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.04.2004 - I-2 U 141/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22832
OLG Düsseldorf, 01.04.2004 - I-2 U 141/02 (https://dejure.org/2004,22832)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.04.2004 - I-2 U 141/02 (https://dejure.org/2004,22832)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. April 2004 - I-2 U 141/02 (https://dejure.org/2004,22832)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten eines bei der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts gegen die Erteilung eines für die Bundesrepublik Deutschland wirkenden Patents eingelegten Einspruchs; Anforderungen an das Vorliegen einer Patentschutz begründenden erfinderischen Tätigkeit ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2004 - 2 U 141/02
    Angesichts des Umstandes, dass ein Patent seinem Inhaber nur ein zeitlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht gewährt, dessen Durchsetzung durch eine Aussetzung der Verhandlung eines Verletzungsrechtsstreits - selbst dann, wenn bereits, wie hier, ein nur gegen Sicherheitsleistung des Patentinhabers vorläufig vollstreckbares erstinstanzliches Urteil vorliegt - jedenfalls erheblich erschwert würde, kommt eine Aussetzung nur in Betracht, wenn ein Widerruf oder eine Vernichtung des Klagepatents in dem gegen dieses Recht anhängigen Verfahren nicht nur möglich, sondern überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. dazu außer BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug - auch Senat, Mitt. 1997, 257 ff. - Steinknacker - sowie GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2004 - 2 U 141/02
    Angesichts des Umstandes, dass ein Patent seinem Inhaber nur ein zeitlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht gewährt, dessen Durchsetzung durch eine Aussetzung der Verhandlung eines Verletzungsrechtsstreits - selbst dann, wenn bereits, wie hier, ein nur gegen Sicherheitsleistung des Patentinhabers vorläufig vollstreckbares erstinstanzliches Urteil vorliegt - jedenfalls erheblich erschwert würde, kommt eine Aussetzung nur in Betracht, wenn ein Widerruf oder eine Vernichtung des Klagepatents in dem gegen dieses Recht anhängigen Verfahren nicht nur möglich, sondern überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. dazu außer BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug - auch Senat, Mitt. 1997, 257 ff. - Steinknacker - sowie GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 88/05

    Restitutionsklage: Fehlende Kausalität einer neu aufgefundenen Urkunde für das

    Im Verfahren 4 O 107/02 LG Düsseldorf = I-2 U 141/02 OLG Düsseldorf hat die Restitutionsbeklagte die Restitutionskläger wegen Verletzung des Klagepatents auf Unterlassung, Rechnungslegung, Vernichtung patentverletzender Gegenstände und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch genommen.
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Rechtsprechung
   LSG Saarland, 14.09.2005 - L 2 U 141/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,72123
LSG Saarland, 14.09.2005 - L 2 U 141/02 (https://dejure.org/2005,72123)
LSG Saarland, Entscheidung vom 14.09.2005 - L 2 U 141/02 (https://dejure.org/2005,72123)
LSG Saarland, Entscheidung vom 14. September 2005 - L 2 U 141/02 (https://dejure.org/2005,72123)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,72123) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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