Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen, 04.06.2004

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02   

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https://dejure.org/2003,17024
OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02 (https://dejure.org/2003,17024)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.06.2003 - 2 U 144/02 (https://dejure.org/2003,17024)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Juni 2003 - 2 U 144/02 (https://dejure.org/2003,17024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kontrahierungszwang eines marktstarken Telefonbuchverlages mit einer überregional tätigen Werbeagentur; Verpflichtung eines Telekommunikationsunternehmens zur Annahme von Insertionsbestellungen zu den jeweils geltenden Vertragsbedingungen und zur Veröffentlichung von ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 19.03.1996 - KZR 1/95

    "Pay-TV-Durchleitung"; Pflicht des Inhabers eines Kabelnetzes zur Durchleitung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02
    a) Die für die Feststellung der Marktbeherrschung und Marktstärke notwendige Bestimmung des relevanten Markts erfolgt in bezug auf den räumlichen und sachlichen Bereich nach dem Bedarfsmarktkonzept (BGH GRUR 1996, 808, 810 - Pay-TV-Durchleitung; Immenga/Mestmäcker/Möschel, GWB, 3. Aufl., § 19, Rn. 24; Wiedemann in Wiedemann, a.a.O., § 23, Rn. 8).

    b) Zum sachlich relevanten Markt gehören alle Waren oder Dienstleistungen, die sich nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage so nahe stehen, dass der verständige Verbraucher sie als für die Deckung eines bestimmten Bedarfs geeignet und als gegeneinander austauschbar ansieht (BGH GRUR 1996, 808, 810 - Pay-TV-Durchleitung; Beck TKG-Komm/Wendland, 2. Aufl., vor § 33, Rn. 23 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung handelt es sich dabei lediglich um ein "Grobraster", durch den nur von vorneherein eindeutige Fälle eines nicht rechtswidrigen Verhaltens ausgesondert werden (vgl. BGH GRUR 1996, 808, 811 - Pay-TV-Durchleitung; WuW/E DE-R 357, 358 - Feuerwehrgeräte).

    Auch bei marktstarken Nachfragern ist ein Streben nach wirtschaftlichem Erfolg grundsätzlich anzuerkennen, selbst wenn dies auf Kosten der Marktgegenseite geschieht (BGH GRUR 1995, 618, 621 - Importarzneimittel; vgl. auch BGH GRUR 1996, 808, 811 - Pay-TV-Durchleitung).

    Wie dargelegt ist zwar auch bei marktstarken Nachfragern ein Streben nach wirtschaftlichem Erfolg grundsätzlich anzuerkennen, auch wenn dies auf Kosten der Marktgegenseite geschieht (BGH GRUR 1995, 618, 621 - Importarzneimittel; vgl. auch BGH GRUR 1996, 808, 811 - Pay-TV-Durchleitung).

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 10/94

    "Importarzneimittel"; Unbillige Behinderung eines Anbieters von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02
    Auch bei marktstarken Nachfragern ist ein Streben nach wirtschaftlichem Erfolg grundsätzlich anzuerkennen, selbst wenn dies auf Kosten der Marktgegenseite geschieht (BGH GRUR 1995, 618, 621 - Importarzneimittel; vgl. auch BGH GRUR 1996, 808, 811 - Pay-TV-Durchleitung).

    Wie dargelegt ist zwar auch bei marktstarken Nachfragern ein Streben nach wirtschaftlichem Erfolg grundsätzlich anzuerkennen, auch wenn dies auf Kosten der Marktgegenseite geschieht (BGH GRUR 1995, 618, 621 - Importarzneimittel; vgl. auch BGH GRUR 1996, 808, 811 - Pay-TV-Durchleitung).

  • BGH, 09.04.1970 - KRB 2/69

    Vergütung der Werbeagenturen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02
    Der BGH hat bereits in seinem Urteil vom 09.04.1970 (GRUR 1970, 572 - context) entschieden, dass Werbeagenturen ihren Kunden, den werbungstreibenden Unternehmen, zu objektivem Verhalten verpflichtet sind, weshalb sie bei der Auswahl diejenigen Verlagserzeugnisse vorzuschlagen haben, die für die vorgesehene Anzeige des werbungstreibenden Unternehmens am geeignetsten erscheint.

    Eine sachgerechte Beratung setzt voraus, dass ein Verlagserzeugnis nicht allein wegen der Höhe der der Agentur versprochenen Vergütung und damit auf Grund von sachfremden Erwägungen des Mittlers empfohlen wird (vgl. insg. dazu BGH GRUR 1970, 572, 573 - context).

  • BGH, 24.02.2003 - II ZR 385/99

    Eintrittspflicht der BGB -Gesellschaft für Verhalten ihrer Gesellschafter;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02
    Vielmehr spricht der Gedanke des Gläubigerschutzes und die in Anlehnung an § 128 HGB konstruierte akzessorische Haftung der Gesellschafter einer GbR für eine Gleichbehandlung von rechtsgeschäftlichen und gesetzlichen Verbindlichkeiten (BGH NJW 2003, 1445 m.z.N.).
  • BGH, 14.07.1998 - KZR 1/97

    "Schilderpräger im Landratsamt"; Vermietung von Gewerbeflächen innerhalb des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02
    Der Begriff der Behinderung im Sinne von § 20 Abs. 1 GWB ist weit zu verstehen und erfasst jedes Marktverhalten, das objektiv nachteilige Auswirkungen für den Betroffenen hat (BGHZ 116, 47, 57 - Amtsanzeiger; BGH GRUR 1999, 278, 280 - Schilderpräger im Landratsamt, jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 31.01.2002 - U 1763/01

    Zulässigkeit einer Weigerung zur Entgegennahme von Anzeigenaufträgen für das

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02
    Der Senat schließt sich damit im Ergebnis den Urteilen des OLG Saarbrücken vom 18.07.2001 (Az. 1 U 185/01 = Anl. K 70), OLG Dresden vom 31.01.2002 (Az. U 1763/01 Kart = Anl. K 47), LG Hamburg vom 17.10.2001 (Az. 315 O 471/01 = Bl. 966 ff. d.A.), LG Mannheim vom 17.01.2003 (Az. 22 O 35/02 Kart. = Bl. 1224 ff. d.A.), LG Düsseldorf vom 20.11.2002 (Az. 34 O (Kart.) 109/02 = Bl. 1232 ff. d.A.), LG Düsseldorf vom 14.03.2001 (Az. 34 O (Kart) 22/01 = Anl. K 47), LG Düsseldorf vom 15.08.2001 (Az. 34 O (Kart) 50/01 = Anl. K 47), LG Nürnberg-Fürth vom 06.04.2001 (Az. 4 HK 988/01 = Anl. K 47), LG München I vom 03.05.2001 (Az. 4 HK 667/01 = Anl. K 47), LG München I vom 19.07.2000 (Anl. K 69), LG Berlin vom 22.02.2002 (Az. 102 O 208/01 Kart = Anl. K 47), LG Frankfurt vom 01.03.2002 (Az. 3-12 O 110/01 = Anl. K 48) und LG Leipzig vom 08.04.2002 (Az. 01HK O 5755/01 = Anl. K 49) sowie dem Beschluss des LG Dortmund vom 26.04.2001 (Az. 13 O 18/01 (Kart.) = Anl. K 47) gegen die Urteile des LG Hamburg vom 30.01.2002 (Az. 406 O 114/01 = Anl. NI 34 = B 20) und des LG Stuttgart in der angefochtenen Entscheidung an.
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02
    Richtig mag zwar sein, dass nach der neueren Rechtsprechung des BGH (grundl. BGH NJW 2001, 1056) der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Rechtsfähigkeit zuerkannt wird, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.
  • BGH, 30.10.1962 - I ZR 128/61

    - Zahnprothese-Pflegemittel -, Werbung mit Konkurrenzerzeugnissen, Beipacken

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02
    Der Umstand, dass die Verlage Kosten und Mühe aufgewandt haben, um Anzeigenkunden für die von ihnen herausgegeben Telefonbücher zu finden, gibt ebenfalls keinen Anspruch auf Rechtsschutz gegenüber an sich zulässigen Werbemaßnahmen (vgl. dazu BGH NJW 1986, 2053; 1963, 107 - Zahnprothese-Pflegemittel).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 38/99

    "Vorleistungspflicht"; Formularmäßige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02
    Telefonbücher sind durch andere Werbemedien nicht zu ersetzen, da sie praktisch in jedem Haushalt vorhanden sind und in den einzelnen Haushalten - im Gegensatz zu anderen Werbemitteln - aufbewahrt und für den Bedarfsfall griffbereit gehalten werden (vgl. BGH GRUR 2003, 542).
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02
    Der Begriff der Behinderung im Sinne von § 20 Abs. 1 GWB ist weit zu verstehen und erfasst jedes Marktverhalten, das objektiv nachteilige Auswirkungen für den Betroffenen hat (BGHZ 116, 47, 57 - Amtsanzeiger; BGH GRUR 1999, 278, 280 - Schilderpräger im Landratsamt, jeweils m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 14.03.2001 - 34 O (Kart) 22/01

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs einer Werbeagentur gegenüber einem

  • BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83

    Marktabgrenzung und Substitutionswettbewerb bei Zeitungen und Zeitschriften

  • BGH, 27.02.1986 - I ZR 210/83

    Handzettelwerbung

  • BGH, 12.11.1991 - KZR 2/90

    Förderung von Leasingsgeschäften durch marktbeherrschenden

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 256/92

    Umfang des Klageantrags auf Abschluß eines nach einem Vorvertrag geschuldeten

  • BGH, 06.05.1965 - II ZR 19/63

    Möglichkeit der Erkennung nach dem Klageantrag bei hilfsweiser Weiterverfolgung

  • BGH, 09.07.2002 - KZR 13/01

    Zulässigkeit einer Klageänderung wegen zeitlicher Überholung im

  • BGH, 30.06.1981 - KZR 19/80

    Anwenddbarkeit - Bestimmter Marktanteil - Wesentlicher Wettbewerb -

  • OLG Düsseldorf, 28.04.1966 - 6 U 182/65
  • OLG Bremen, 18.12.2003 - 2 U 71/03

    Pflicht des Herausgebers des amtlichen Telefonbuchs zur Hereinnahme von

    Dieses Verhalten läuft der Zielsetzung des GWB zuwider, durch die Offenheit des Marktzuganges u. a. die Preise zu regulieren (vgl. hierzu BGH. GRUR 70, 572 ff. [574]; OLG Stuttgart - Urt. v. 28. April 2003. S. 64 ff. - 2 U 144/02).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - U (Kart) 3/03
    Eine Revisionszulassung ist auch nicht unter dem Aspekt der Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsprechung mit Rücksicht darauf geboten, dass in Kürze der Bundesgerichtshof in einem ähnlich gelagerten Fall über die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16. Juni 2003 (Az.: 2 U 144/02, Anlage K 36) verhandeln wird.
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 04.06.2004 - L 2 U 144/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19498
LSG Sachsen, 04.06.2004 - L 2 U 144/02 (https://dejure.org/2004,19498)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 04.06.2004 - L 2 U 144/02 (https://dejure.org/2004,19498)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 04. Juni 2004 - L 2 U 144/02 (https://dejure.org/2004,19498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Unfallversicherungsschutz allein auf Grund eines Unfalls auf dem eigenen Betriebsgelände; Erforderlichkeit des Nachgehens einer versicherten Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.06.2004 - L 2 U 144/02
    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine gemischte Tätigkeit wesentlich betrieblichen Interessen gedient hat, ist, ob diese Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (std. Rechtsprechung; BSG, Urteil vom 05.05.1994 - 2 RU 26/93 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; siehe ferner Urteil vom 22.08.2000 - B 2 U 18/99 R -).
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - fehlende Beschwer - keine

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.06.2004 - L 2 U 144/02
    Lässt sich nicht feststellen, ob das Unfallopfer bei einer Tätigkeit verunglückt ist, die in innerem Zusammenhang mit seiner ansonsten versicherten Tätigkeit gestanden hätte, trifft die objektive Beweislast für das Vorliegen dieser Verrichtung das Unfallopfer (zuletzt dazu BSG, Urteil vom 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R).
  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Private Verrichtungen auf dem

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.06.2004 - L 2 U 144/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG gibt es in der allgemeinen Unfallversicherung keinen Betriebsbann (vgl. nur Urteil vom 19.01.1995 - 2 RU 3/94 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 22).
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92

    Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige -

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.06.2004 - L 2 U 144/02
    Dabei sind die gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu beachten, insbesondere Art, Umfang und Zeitdauer der verrichteten Tätigkeiten sowie die Stärke der tatsächlichen verwandtschaftlichen Beziehungen (BSG, Urteil vom 20.04.1993 - 2 RU 38/92 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 25).
  • BSG, 01.02.1996 - 2 RU 10/95

    Berücksichtigung einer Versteifung der rechten Schulter bei Entschädigung eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.06.2004 - L 2 U 144/02
    Die tatsächlichen Umstände, aus denen sich diese Wertung ableiten soll, müssen im Sinne des Vollbeweises gesichert sein, d.h. die zur Begründung der versicherten Tätigkeit erforderlichen tatsächlichen Umstände müssen in so hohem Grade wahrscheinlich sein, dass bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens der volle Beweis als erbracht angesehen werden kann (zu diesem Maßstab vgl. statt vieler BSG, Urteil vom 01.02.1996 - 2 RU 10/95 -).
  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 20/99 R

    Unfallversicherungsschutz während der Nahrungsaufnahme eines Lehrgangsteilnehmers

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.06.2004 - L 2 U 144/02
    Maßgeblich ist dabei die Handlungstendenz des Unfallopfers (vgl. statt vieler BSG, Urteil vom 24.02.2000 - B 2 U 20/99 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 2).
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 18/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei einer dienstlichen Tätigkeit während der

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.06.2004 - L 2 U 144/02
    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine gemischte Tätigkeit wesentlich betrieblichen Interessen gedient hat, ist, ob diese Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (std. Rechtsprechung; BSG, Urteil vom 05.05.1994 - 2 RU 26/93 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; siehe ferner Urteil vom 22.08.2000 - B 2 U 18/99 R -).
  • LSG Sachsen, 30.08.2006 - L 6 U 62/06

    Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Die objektive Beweislast für das Vorliegen der entsprechenden Handlungstendenz trifft den Versicherten (vgl. BSG, Urteil vom 20.02.2001 - B 2 U 6/90 R - BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; Sächsisches LSG, Urteil vom 04.06.2004 - L 2 U 144/02 -).
  • SG Osnabrück, 25.05.2005 - S 19 U 265/00
    Um nun zu ermitteln, ob der zum Unfall führende Handlungsablauf Bestandteil der versi-cherten Tätigkeit war, muss auf das Gesamtbild des Vorhabens in seiner ursprünglichen Planung abgestellt und insoweit geprüft werden, ob zwischen dem unfallbringenden Handlungsablauf und der als versichert zu begreifenden Tätigkeit ein innerer Zusam-menhang besteht, d.h., unter wertender Betrachtung muss die konkrete, zum Unfall füh-rende Handlung als wesentliches Element der versicherten Tätigkeit angesehen werden können; dabei ist maßgeblich auf die Handlungstendenzen des Unfallopfers abzustellen (vgl. dazu im Einzelnen die Urteile des Landesozialgerichts -LSG- Niedersachsen-Bremen vom 04. Juli 2002 - L 6 U 50/00 - sowie des LSG Sachsen vom 04. Juni 2004 - L 2 U 144/02 - m.w.N.).
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